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neue .de-Domains - Überblick Rechtsstreitigkeiten

DENIC - Umgang der Rechtsabteilung

Bei der letzten Domainpulse hat der RA von der DENIC noch groß verkündet das sie noch nie einen Rechtsstreit verloren haben und das sie eigentlich guter Dinge sind auch das vw.de Urteil noch zu Ihren Gunsten kippen.

Harry

Genau, dass ist das Problem !

Dadurch, dass DENIC bis zum VW-Urteil die letzten 15 Jahre alle
Gerichtsentscheidungen immer gewonnen hat, sind die mit der Zeit
irgendwann dem Größenwahn verfallen.

Einige da haben bis zur BGH-Entscheidung wirklich geglaubt Sie sind Gott !

Orginal-Zitat:
" Es ist zwecklos DENIC zu verklagen. DENIC gibt nie auf. DENIC hat
immer Recht."


Das stimmt ja nun nach dem VW-Urteil und dem o2 -Geschenk belegbar
nicht mehr ! Irgendwann ändern sich die Zeiten !
 
Was ist dabei verwunderlich, wenn die eine Domain mit einem Buchstaben ergattern?

Dass sie ausgerechnet die k.de und die 0221.de bekommen.Würde mich erstens wundern, wenn sie es tatächlich nur auf die regionalen abgesehen gehabt hätten und zweitens waren sie bestimmt nicht die einzigen Denic-Mitglieder, die k.de weit vorne in der Schlange hatten.

Egal, es geht mehr ums Gesamtbild des Denic-Prozederes, inkl. PF für Pforzheim, dem vorauseilenden Gehorsam gegenüber o2 etc.
 
Ich antworte hier dann mal auf diesen Beitrag:
http://consultdomain.de/forum/domai...e-domains-wer-hat-bekommen-42.html#post237140

Grundsätzlich gebe ich Dir Recht, es gilt immer noch "first come first serve"; das ist allerdings nur solange so, wie z.b. keine Markenrechtsverletzungen stattfinden.
Da können vom .de Domaininhaber unendlich viele Markenrechtsverletzungen vorliegen, das ändert nichts. Ein Domaininhaber benötigt dann immer noch "keine Rechte". Es bedarf nur einer denkbaren Möglichkeit die Domain so zu benutzen, dass keine Rechte verletzt werden und der Domaininhaber kann die Domain behalten.

Muss ich erst mal garnicht.
Also gibt es gar keine Rechtsverletzung seitens des Domaininhabers. Und wenn dies so ist, sollte jedem klar sein, dass man auf dem Rechtsweg nichts erreichen kann und auch nicht sollte.

Es geht vielmehr darum, meinerseits Anhaltspunkte für - Achtung Zitat - "ein Recht an der Domain (beispielsweise aus einer Marke oder einem Namen)" zu liefern.Entsprechender Passus...

"..Unterlagen beifügen, aus denen sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ihnen an der Domain, um die es geht, ein Recht zusteht. Geeignete Unterlagen, aus denen sich Ihre Rechte ergeben können, sind beispielsweise: im Falle einer Marke die entsprechende Urkunde, im Falle einer Firma ein Auszug aus dem Handelsregister, im Falle eines Personennamens eine Kopie des Personalausweises.."
Das ist Denic-Quatsch!
Welche Rechtsgrundlage soll einem .de Dispute zugrundeliegen?
Aus welcher Rechtsgrundlage sollte sich denn ein Recht an einer .de Domain aus einer Marke oder einem Namen ableiten?
Es geht also eher darum, meinerseits ein Recht zu beanspruchen statt dem Inhaber eine spezifische Rechtsverletzung nachzuweisen.
Welches Recht möchtest du da für dich beanspruchen?
 

Krass.

Soviel zu den "ehrenwerten" Gepflogenheiten in diesem Business.

Speziell das hier:

"Doch statt eines klaren Ja oder Nein gab es nur ausweichende Antworten von dem Key-Systems-Vertriebsmitarbeiter.Die Technik müsse erst noch alles prüfen und man melde sich wieder. Der Wunsch, Alexander Siffrin, den Geschäftsführer von Key-Systems, zu sprechen, wurde abgelehnt."

in Kombination mit

"Inzwischen hat die Domain den Besitzer gewechselt. Sie gehört jetzt einem Holger K. mit Sitz in Spanien und nicht mehr Key-Systems."

spricht schon für sich selbst.

Würd mich nicht wundern, wenn der Denic, den Keysystems, den Domainvermarkern, den Leitungszusammenlegern etc. die ganze Nummer diesmal juristisch um die Ohren fliegen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Desverger:

Das in Frage kommende Recht wäre Marken-bzw. Namensrecht.Die Richtlinien der Denic als juristischen Quatsch abzutun, ist dann doch ein bisschen weit hergeholt.

Egal . Ich hab echt kein Interesse, das Thema noch weiter zu führen oder Threads zu hijacken; war nicht als neverending Story gedacht.Insofern auch in diesem Fred zu diesem Thema kein Kommentar mehr von mir :)
 
Das in Frage kommende Recht wäre Marken-bzw. Namensrecht.
Dann zitiere mal...
Die Richtlinien der Denic als juristischen Quatsch abzutun, ist dann doch ein bisschen weit hergeholt.
Mussten die Denic-Richtlinen nicht gerade aus juristischen Gründen stark verändert werden :hmmmm:
Egal . Ich hab echt kein Interesse, das Thema noch weiter zu führen oder Threads zu hijacken; war nicht als neverending Story gedacht.Insofern auch in diesem Fred zu diesem Thema kein Kommentar mehr von mir
Ich kann verstehen, dass du jetzt lieber keinen weiteren Kommentar zu dem Thema abgeben möchtest.
Das kenne ich von Leuten, die Disputes auf meine .de Domains eingetragen haben.
 

Also ich hatte mit Key-Systems im Vorfeld korrespondiert und darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, wieso man nicht mitgeteilt bekommt, wenn man bei einer Domain auf Platz 1 der internen Liste ist und das man dann im nachhinein dann, wenn die Domain zwar bei Key-Systems landet, und die Domain dann an einen Dritten geht, schnell annehmen könnte, da sei gemauschelt worden. Das wurde aber dann nicht so recht nachvollzogen dort. Man könne versichert sein, dass ich, wenn ich auf Platz 1 stehe, dann die Domain auch bekomme. Mein Beispiel war genau die TV.de :D

Hat mir nicht recht eingeleuchtet, wieso man dann dort ein Geheimnis drum macht, wenn man sich da nichts offen halten will, aber ok... Hat sich mein Misstrauen jetzt vielleicht bestätigt?
 
Also ich hatte mit Key-Systems im Vorfeld korrespondiert und darauf hingewiesen, dass nicht nachvollziehbar sei, wieso man nicht mitgeteilt bekommt, wenn man bei einer Domain auf Platz 1 der internen Liste ist und das man dann im nachhinein dann, wenn die Domain zwar bei Key-Systems landet, und die Domain dann an einen Dritten geht, schnell annehmen könnte, da sei gemauschelt worden.

Das kann/konnte man als Aussenstehender sowieso nicht prüfen...Oder gab es unabhängige Prüfer, während oder vor der Vergabe? Gerade weil alles so kurzfristig, undurchsichtig und schlecht kommuniziert wurde, scheint ja das eine zum anderen zu führen...
 
Das wurde aber dann nicht so recht nachvollzogen dort. Man könne versichert sein, dass ich, wenn ich auf Platz 1 stehe, dann die Domain auch bekomme. Mein Beispiel war genau die TV.de :D

Ich weiß nicht ob UD das bei dieser .de Vergabe auch so gemacht hat, aber wenn schon Mehrfachnennungen, dann finde ich die Vergabeart von UD nicht schlecht. Man weiß sofort an welcher Position die Domain ist, und wenn jemand der vor einem ist, die Vorregistrierung löscht, dann wird man vorgereiht.
Man weiß dann sofort gleich wie man dran ist und macht sich bei einer Position z.B. #3 auch nicht mehr so viel Hoffnung auch die Domain zu bekommen da die ersten beiden vor einem zunächst einmal die PreReg zurückziehen müssten. Hier dann wie bei UD auf 10 zu limitieren ist auch sinnvoll da es ja keinen Sinn hat 1000x eine tv.de vorzuregistrieren.

Somit kann es dann gar keine Ungereimtheiten wie bei Key Systems geben. Oder man lässt überhaupt nur eine Nennung zu.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht ob UD das bei dieser .de Vergabe auch so gemacht hat, aber wenn schon Mehrfachnennungen, dann finde ich die Vergabeart von UD nicht schlecht. Man weiß sofort an welcher Position die Domain ist, und wenn jemand der vor einem ist, die Vorregistrierung löscht, dann wird man vorgereiht.
Man weiß dann sofort gleich wie man dran ist und macht sich bei einer Position z.B. #3 auch nicht mehr so viel Hoffnung auch die Domain zu bekommen da die ersten beiden vor einem zunächst einmal die PreReg zurückziehen müssten. Hier dann wie bei UD auf 10 zu limitieren ist auch sinnvoll da es ja keinen Sinn hat 1000x eine tv.de vorzuregistrieren.

Somit kann es dann gar keine Ungereimtheiten wie bei Key Systems geben. Oder man lässt überhaupt nur eine Nennung zu.

Harry

Meine Rede. Ich stieß aber auf taube Ohren! Wieso sollte es schädlich sein, dem Vormerkenden zu sagen, dass er auf Platz 1 steht? Sehe da keinen Sinn drin, außer...
 
vg.de, hu.de, hy.de, hz.de, ild.de, jd.de, jf.de, ji.de, jn.de, jx.de, kx.de, py.de, qn.de ist auch von Key Systems registriert worden und der Inhaber (Proxy Service Ltd.) sitzt nun im Ausland (Malta).

ks.de läuft noch auf Key Systems.

xm.de, nd.de, nx.de, mq.de geht auch an den gleichen span. Inhaber wie tv.de

Würde mich gar nicht wundern, wenn es hier ähnliche Probleme gibt.
Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Das irgendetwas faul ist zeigt doch schon die Tatsache, daß die ersten ihre Domains auf irgendwelche Ltd Briefkastenfirmen ins Ausland übertragen haben.
 
Zu den Rechtsstreitigkeiten und der unrühmlichen Rolle der DENIC habe ich einen Kommentar auf meinem Domainratgeber Blog geschrieben.

Schöne Grüße

Reinhold
 
laut Deinem Blogeintrag:

"Doch nach der telefonischen Zusicherung des Spitzenplatzes musste man mitansehen, wie die Domain kurzfristig ins – weitgehend klagesichere – Ausland übertragen wurde"

Sorry, aber was Du da schreibst ist ein absoluter Schwachsinn. Ich bin selbst Österreicher und stehe als Inhaber bei meinen .de Domains als Inhaber drinnen. Auch bin ich schon oft genug wegen .de Domains verklagt worden (z.B. champagner.de) und weiß "wie der Hase läuft".

Es ist vollkommen egal ob der Inhaber im Inland oder Ausland ist. In unserem Fall ist der Inhaber sogar innerhalb der EU (Spanien, Malta)

Für den Fall das weder der Eintrag vom Owner und Admin-C stimmen (einer davon muss zumindest eine ladbare deutsche Anschrift haben), kann man dies der DENIC melden, und sofern man einen Dispute Eintrag hat, bekommt man die Domain dann früher oder später nach der Löschung automatisch.

Meine Klagen bzw. Abmahnungen habe ich im Normalfall vorab via Fax bekommen (meist am Freitag Nachmittag ;) ) und dann auch noch das Original entweder direkt mit der Post nach Wien oder auf meine deutsche Admin-C Adresse. Diese haben das dann nach Wien weitergeschickt.

So wird das im Normalfall auch laufen. Dann gibt es in der Klage oder Abmahnung eine Frist und wenn sich weder der Admin-C oder Owner meldet, wird dann bei einem Urteil der Richter zu 99% (wenn es gerechtfertigt ist) auch für den Kläger sprechen und die Domain löschen lassen. Mit einem Dispute bekommt dann der Kläger auch die Domain.

Wenn sich der Admin-C und/oder Owner melden, dann wird dieser ja sowieso von einem deutschen Anwalt vertreten werden und dann ist es auch im Normalfall nicht notwendig, das der ausländische Owner vor Gericht erscheint.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
laut Deinem Blogeintrag:

"Doch nach der telefonischen Zusicherung des Spitzenplatzes musste man mitansehen, wie die Domain kurzfristig ins – weitgehend klagesichere – Ausland übertragen wurde"

Sorry, aber was Du da schreibst ist ein absoluter Schwachsinn. Ich bin selbst Österreicher und stehe als Inhaber bei meinen .de Domains als Inhaber drinnen. Auch bin ich schon oft genug wegen .de Domains verklagt worden (z.B. champagner.de) und weiß "wie der Hase läuft".

Es ist vollkommen egal ob der Inhaber im Inland oder Ausland ist. In unserem Fall ist der Inhaber sogar innerhalb der EU (Spanien, Malta)

Für den Fall das weder der Eintrag vom Owner und Admin-C stimmen (einer davon muss zumindest eine ladbare deutsche Anschrift haben), kann man dies der DENIC melden, und sofern man einen Dispute Eintrag hat, bekommt man die Domain dann früher oder später nach der Löschung automatisch.

Meine Klagen bzw. Abmahnungen habe ich im Normalfall vorab via Fax bekommen (meist am Freitag Nachmittag ;) ) und dann auch noch das Original entweder direkt mit der Post nach Wien oder auf meine deutsche Admin-C Adresse. Diese haben das dann nach Wien weitergeschickt.

So wird das im Normalfall auch laufen. Dann gibt es in der Klage oder Abmahnung eine Frist und wenn sich weder der Admin-C oder Owner meldet, wird dann bei einem Urteil der Richter zu 99% (wenn es gerechtfertigt ist) auch für den Kläger sprechen und die Domain löschen lassen. Mit einem Dispute bekommt dann der Kläger auch die Domain.

Wenn sich der Admin-C und/oder Owner melden, dann wird dieser ja sowieso von einem deutschen Anwalt vertreten werden und dann ist es auch im Normalfall nicht notwendig, das der ausländische Owner vor Gericht erscheint.

Harry

Hallo,

auf Schwachsinnigen-Niveau kannst Du mit Deinen Dialer-Kollegen diskutieren, aber nicht mit mir.

Gruß

Reinhold
 
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