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PAYPAL Betrug - Erlauben deren AGB Kontoeinzugsermächtigung?

Hallo Holger,
Also wenn Du mich das so direkt fragst bin ich da nicht so sicher dass ich dafür eine Hand opfern würde.
Aber schon einen Finger? :D
Spass beiseite:
Aber ich habe anderseits in meinem Account und auch sonst nirgenwo was dazu finden können.
Die AGBs sind ungemein komplex. Das nennt man "Legalese" bzw. der Text ist schwindelerregend - rechtlich und auch fachlich im Sinne des Bankwesens. Ich blicke da ebenfalls nicht 100% durch. Daher schrieb ich ja "Imh(laienhafter)o", weil ich mich nie trauen wuerde bei derart komplexen AGBs ein uneingeschraenktes "Ja" oder "Nein" zu liefern. Nur ein Anwalt mit deftigem know-how im Bankwesen kann das imho und dann auch nur laenderspezifisch - und dann ist es auch nur seine/ihre rechtliche Meinung, welche von einem Richter geprueft werden muesste. Fuer mich als Laie ist der Fall jedoch klar, weil ich bei einer derartigen Lawine von Zustimmungen berechtigt alles erwarten muss.
Ich bin "ziemlich" sicher dass paypal nur dann auf das Bankkonto zugreift wenn ich konkret eine Zahlung per Lastschrift veranlasse und das Konto dafür zuvor aktiv freigeschaltet habe. Von sich aus darf paypal das meiner Meinung nicht tun sondern muss den "normalen" Weg über Rechung, Mahnung und ggf. Inkasso beschreiten.
Paypal kann auf jeden Fall ohne Deine konkrete Veranlassung mehrfach auf Dein Konto zugreifen:
Funding Sources
If you do not have a Balance, or your Balance is not sufficient to fund your entire transaction, PayPal will fund your transaction, or the remainder of your transaction, in the following order:

* Balance (if any)
* Instant Transfer from your bank account
* Buyer Credit or PayPal Plus Credit Card
* Credit card/debit card
* eCheck

"Transaction" ist so ein Wort, ein offenes Scheunentor, weil es die gesamte Handelstransaktion in allen Facetten umfasst (An- und Verkauf).
Hier nochwas schwammiges:
3.5 Bank Transfers. When Instant Transfer or eCheck is used as your Funding Source, or when you initiate an Add Funds transaction, you are requesting an electronic transfer from your bank account. For these transactions, PayPal will make electronic transfers via ACH from your bank account in the amount you specify. You agree that such requests constitute your authorization to PayPal to make the transfers. You give PayPal the right to resubmit any ACH debit you authorized that is returned for insufficient or uncollected funds.

Was bedeutet das genau? Da steht "any ACH debit you authorized". "Any" ist noch so ein schoenes Wort. "ACH" bedeutet "Automated Clearing House network". Nehmen wir an, dass ich 2000 rueber nach Paypal schieben moechte, aber da ist derzeit nur meinetwegen 1500 Bares auf meinem fuer Paypal bestimmten Bankkonto. Der transfer platzt also - denke ich zumindest und denke dann etwas spaeter, dass ich doch nicht das Geld nach Paypal schieben moechte. Ich denke dann vielleicht falsch, weil Paypal sich augenscheinlich spaeter jederzeit nochmal an meinem Konto fuer den Betrag bedienen kann sofern genug Bares spaeter da ist. Wenn nicht, dann eben nochmal, und nochmal ad infinitum bzw. solange wie das Bankkonto existiert und der transfer noch als unbefriedigt aussteht. Jetzt fehlt nur noch ein kleiner schwammiger Satz irgendwo in den riesigen AGBs irgendwo welcher das selbe Tuerchen bei "Besonderheiten" oeffnen koennte. Wo? Ich habe im Moment weder die Zeit noch das fachliche know-how den riesen legalen Paypal-AGB-Schinken durchzulesen, zumal Paypal ja ohnehin bloed waere dies klipp und klar zu formulieren, weil es ja vielleicht ein wertvolles "Paypal-Notwehr-Mittel" enpuppen wuerde, welches jedoch gleichzeitig im Klartext User abschrecken koennte. Richtig gute und riesige AGBs sind ja dafuer da, dass sie von Normasterblichen gemeinhin nicht gelesen werden und falls doch, nie vollumfaenglich verstanden werden koennen. :)
Im übrigen könnte man jede unauthorisierte Lastschrift vom Konto ja einfach stornieren und dann paypal nichts gekonnt...
Holger
Ja. Aber ob man mit Bankkonto verifizierten Paypal accounts Paypal wahlweise aussperren kann und gleichzeitig den verifizierten Status beibehalten kann weiss ich z.Z. nicht.

Viele Gruesse

John
E-Bank.org
 
Hi John,

und wieder mal ein schlichtes Danke, für Dein Posting.

Ciao / didi
 
Danke für die Antworten.
Warum sollte aber ich dafür gerade stehen,wenn Paypal sich nicht gegen
Betrüger schützt???

Das sehe ich halt nicht ein...
Nach unbestätigten Quellen hat Paypal bisher nie über Drohbriefe hinaus
jemanden auf Rückzahlung des Geldes verklagt,weil eben ihre AGB in
Deutschland nicht gan wasserdicht sind und ihre Chancen auf Gewinn wohl
sehr gering wären.
 

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