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Rat gesucht!

Marcel75

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13. Apr. 2006
Beiträge
5
Hallo,

folgende Sachlage: es hat sich bei mir ein Interessent gemeldet wegen meiner Domain und nach dem Preis gefragt. Es handelt sich um eine englischsprachige DE-Domain. Sie trägt den Namen eines ausländischen großen Unternehmens (jährlicher Gewinn vor Steuern von einigen Millionen Euros). Der potentielle Käufer vertritt die deutsche Filiale dieser Firma. Nun meine Frage: wieviel sollte solch einem Unternehmen die Domain wert sein?

Mit freundlichem Gruß
Marcel
 
Hm, das kann so oder so ausgehen. Würde mich da rechtlich absichern, nicht das die Anfrage des Vertreters nur eine Test ist ...

Hatte mal einen ähnlichen Fall, es war eine US Firma mit $2.3 billion Umsatz und deren deutsche Vertretung wollte die .de Domain. Der Begriff war aber mehr oder minder generisch, und sogar eine bekannte "porno"queen nennt sich so ... dennoch war es heikel.
 
engel schrieb:
wie willst Du Dich denn rechtlich absichern?!?
Das Verfahren wäre mir neu.....

grüsse,
engel

Absichern, im Sinne von - beim Anwalt nachfragen, Recherche über Markeneinträge etc.pp. - bevor ich ein Gebot abgeben würde und damit "gewerblich" auftrete.

Btw. warst du nicht schon weg und dein Account nur für PM lesen freigeschaltet? ;-))
 
Btw. warst du nicht schon weg und dein Account nur für PM lesen freigeschaltet?

Du weisst doch, was gut ist kommt wieder... ;) :D

Zum Thema: wenn es keine generische Domain iss..dann viel Spass...
Entweder ganz kleine Brötchen backen...(~1000€) weil sich dann der Rechtstreit für die Firma (evtl.) nicht lohnt....(Zeit/Kosten für Anwälte/Verfahren, Mitarbeiter die sich damit beschäftigen etc.)...oder mit einem Anwalt beraten..ob, was und wie...

Aber ob Du da heile rauskommst.... (hängt auch sehr maßgeblich von der Domain ab)....

grüsse,
engel
 
Also,

ich habe bewusst mit: Ist die Frage ernst gemeint :Smart: ! geantwortet, denn...


Du erzählst das Deine Domain ein Unternehmen in US wiedergibt, sprich das es in US ein millionenschweres Unternehmen mit diesem Namen gibt, zudem erklärst du das in Deutschland wohl eine Niederlassung gegeben ist.

Da stellt sich mir eherlich gesagt nicht die Frage: Wieviel kann ICH verlangen, sondern eher: Wieviel können die verlangen ;) !
Ich gehe einfach fest davon aus, das wir nicht von einem generischen Begriff sprechen.


Viel Glück.
Gruss Alexander
 
Hallo allerseits,

es handelt sich schon um einen generischen Begriff, der aber kaum verbreitet ist, also von einem keyword in dem Sinne kann keine Rede sein.
So wie ich es verstanden habe, kann ich u.U. froh sein, wenn ich überhaupt einen Obulus bekomme. D.h. wenn das Unternehmen den Namen gleichzeitig auch als Marke geschützt hat(?) Da es sich aber bei der Mutterfirma um ein Unternehmen im Ausland handelt, müßten sie dann nicht gesondert für Deutschland die Marke anmelden?

Danke schon mal soweit für Eure Kommentare!

Gruß
Marcel
 
Eine Marke ist keinesfalls notwendig denn welch mittelständiges Unternehmen leistet sich schon Marken, es gibt sehr viele Möglichkeiten ein Recht zu erlangen und eine Wortmarke ist die am wenigsten vorkommende. Trotzdem müssen deren Namen geschützt asein, es reicht als wenn das Unternehmen hier tätig ist. Da Du aber andeutest das der Name beschreibend ist kann man Dir keine Auskunft geben ohne den Begriff zu kennen. Daher gehts nur noch zum Anwalt oder den Begriff nennen.
 
Hallo nochmal,

angeregt durch Eure Statements habe ich mich etwas schlau(er) gemacht, d.h. im Netz, denn ein Anwalt würde meine finanziellen Möglichkeiten bei weitem sprengen.
Nun steht also fest, daß es mehrere! (wer hätte das gedacht) Markeneintragungen gibt (national, europaweit, international) für alle möglichen Klassen. Von daher dürfte ich dann tatsächlich kaum Ärger bekommen, oder? Bliebe noch die Sache mit dem sog. Namenschutz - ich weiß zwar nicht, wie bekannt das Unternehmen im Ursprungsland sein mag, hierzulande kennt es kein Schwein... Pardon, kein Mensch. Die wollen ja auch erst in einigen europäischen Ländern, darunter eben in Deutschland, expandieren. Aber selbst dann - es ist keine Ware oder Dienstleistung, die sich an den Endverbraucher richtet, sondern eher B2B.
Was nun? Gab es bereits ähnlichen Fall, (der dann vor Gericht ausgefochten wurde)?
Ich möchte übrigens schon alleine deswegen nicht den Namen nenne, da es doch durchaus sein kann, daß dieser nette Mensch z.B. hier mitliest oder gar mitschreibt...

Freundliche Grüße
Marcel
 
Marcel75 schrieb:
Hallo nochmal,
Nun steht also fest, daß es mehrere! (wer hätte das gedacht) Markeneintragungen gibt (national, europaweit, international) für alle möglichen Klassen. Von daher dürfte ich dann tatsächlich kaum Ärger bekommen, oder?
[...]
Marcel

Erklärst Du mir diese Logik mal genauer, ich komme da nicht ganz mit.

Im Übrigen ist ein Anwalt manchmal sehr preiswert, wenn auch nicht billig.

Grüße Manuel
 
M1175 schrieb:
Erklärst Du mir diese Logik mal genauer, ich komme da nicht ganz mit.

Im Übrigen ist ein Anwalt manchmal sehr preiswert, wenn auch nicht billig.

Grüße Manuel

Hallo Manuel,

naja, angenommen es gibt ein Dutzend Firmen gibt, die den Namen als Marke haben schützen lassen, wem von ihnen soll dann der Anspruch auf die Domain zustehen? Zweitens, ich denke, das Markenrecht gilt nur explizit für die eingetragene/n Klasse/n?? (Mit denen ich keineswegs kollidiere.)

Gruß
Marcel
 
Es bringt imho nicht viel über was zu diskutieren, was man nicht kennt (speziell wenn es um iur. Feinheiten geht)... generell scheint mir dein iur. Standpunkt auf sehr schwachen Beinen zu stehen, jedoch wird dir hier niemand eine genaue Auskunft geben können, solange du nicht publizierst um welche domain es denn geht...

mfg pyro
 
Marcel75 schrieb:
Hallo Manuel,

naja, angenommen es gibt ein Dutzend Firmen gibt, die den Namen als Marke haben schützen lassen, wem von ihnen soll dann der Anspruch auf die Domain zustehen? Zweitens, ich denke, das Markenrecht gilt nur explizit für die eingetragene/n Klasse/n?? (Mit denen ich keineswegs kollidiere.)

Gruß
Marcel

Mhhh das würde bedeuten, wenn das Unternehmen VW eine Marke angemeldet hat und sämtliche Tochterunternehmen auch nochmal verschiedene Marken mit dem Begriff VW, dann dürfte ich mir VW-Domains holen... ?! Auch nicht schlecht :D

mfg Andreas
 

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