vampsoftchef schrieb:Mhhh das würde bedeuten, wenn das Unternehmen VW eine Marke angemeldet hat und sämtliche Tochterunternehmen auch nochmal verschiedene Marken mit dem Begriff VW, dann dürfte ich mir VW-Domains holen... ?! Auch nicht schlecht
mfg Andreas
Zu früh gefreut...! :BigGrin: Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: bei Namen wie VW hat der Bekanntheitsgrad jegliche Priorität, soweit ich es verstanden habe. Und außerdem: kann es sein, daß wir hier aneinander vorbei reden? (Sorry, falls es an mir liegen sollte!)
Bei einem Mutterunternehmen mit zig Tochterfirmen handelt es sich IMHO immer noch um ein und dasselbe Produkt/Dienstleistung. Ich meinte natürlich Firmen, die miteinander absolut nichts zu tun haben, ja eben, nicht mal in der selben Branche tätig sind, außer daß sie allen denselben Namen tragen. Z.B.: es gibt die Reparaturwerkstatt ABC, den Computerhändler ABC sowie die Werbeagentur ABC. Und alle haben ihren hübschen kleinen Eintrag bei DPMA, aber niemand von ihnen besitzt die Domain ABC.de. Weil diese mal angenommen von einer Privatperson bei S**o geparkt wird. So, wer sollte denn nun seinen rechtlichen Anspruch durchsetzen dürfen? Gilt in solch einem Fall nicht: wer zuerst kommt... ?
Freundliche Grüße
Marcel