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Rechtliche Lage betreffend "Blu-Ray" Domains

Mydomain

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03. Nov. 2009
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Guten Abend zusammen,

mich würde (hoffe, es existiert noch kein entsprechender Thread zu dem Thema),mal die genaue rechtliche Lage in Bezug auf "Bluray-Domains" interessieren. Auf der einen Seite höre ich von einigen Seiten, dass es sich bei dem Begriff "Blu-ray" um einen markenrechtlich geschützten Begriff handelt, andere kommen häufig mit der "das verhält sich wie mit DVD/CD/ usw.-Argumentation"

Über fachmännischen Rat würde ich mich sehr freuen,

Philipp
 
fachmännischen rat kann ich dir nicht geben, aber mein "gefühl" sagt mir dass es sich mit blurays genau so abspielen wird wie mit DVDs.

gruß, arash
blurayparadies.de
blurayothek.de
blurayguenstig.de
 
Zuletzt bearbeitet:
[ot] ;) gefällt mir, dvdhek ist auch witzig und frei [/ot]

es gab/gibt eine firma,,,,dvdothek...., war beim suchwort dvd, immer auf der ersten google seite (war zumindest vor paar monaten so).....hat aber anscheinend den betrieb vor kurzem eingestellt ;-) , ist jetzt dvd-verleid /info umgeleitet

gruß, arash
blurayoase.de
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt jedenfalls von Philips eine internationale Wortmarke für "BLU-RAY".

Markennummer: 000955774
Datum der internationalen Registrierung: 21/12/2007
Tag des Eingangs beim HABM: 03/04/2008
Ablaufdatum: 21/12/2017
Nizzaer Klassifikation: 9 ( Nizzaer Klassifikation)
Marke: Einzelmarke
Art der Marke: Wortmarke

Für "DVD" habe ich nur eine Bildmarke in der "richtigen" Klasse gefunden:

Wortlaut der Marke : DVD
Nummer der Marke : 000439489
Markenbasis: GM
Anmeldetag: 17/12/1996
Tag der Eintragung: 19/11/1999
Ablaufdatum: 17/12/2016
Nizzaer Klassifikation: 9 ( Nizzaer Klassifikation)
Marke: Einzelmarke
Art der Marke: Bildmarke

Der Antrag für eine Wortmarke wurde zurückgewiesen.
Markennummer: 000007385

Gruß
Matthias
 
Hallo Zusammen,

ich hab persönlich schlechte Erfahrung damit machen müssen ;)

Da bei mir auch das Wort "Blu-Ray" in der Domain war, wurde ich von der größten deutschen Blu-Ray Seite deswegen abgemahnt. Das Ganze läuft noch, egal wie es ausgeht Kosten sind für meinen Anwalt sowieso schon entstanden.

Jeder kann das nach eigenem Ermessen "riskieren" aber mir scheint es so, als ob die oben genannte Seite nun nach und nach alles abmahnt, was in DE Konkurrenz machen könnte.

Gruß Nesti
 
was ist damit genau gemeint? kannst du einen hinweis zu der seite geben? evtl ein Link?

etwa die -disc.de?

Würde mich wundern wenn die abmahnen. Welche Berechtigung haben die jemanden abzumahnen. Wenn es um Content geht dann von mir aus, aber nicht wegen "BluRay"

Auf deren Seite steht:
"Diese Website ist nicht mit der Blu-ray Disc Association verbunden. Jegliche Markennamen sind Eigentum des betreffenden Besitzers."

Harry
 
was ist damit genau gemeint? kannst du einen hinweis zu der seite geben? evtl ein Link?

etwa die -disc.de?


Ja genau die :) Einfach bei Google nach "Blu-Ray" suchen. Meine Seite musste ich Offline stellen, sehr viel Content, individuelles Design usw. waren Kosten, die mir keiner zurückbringt.

Wie gesagt, ich glaube dass diese Seite nach und nach Seiten abmahnt die als Konkurrenz angesehen werden (Meine Seite war gut bei Google gelistet).

Wenn man sich die Top10 bei Google.de anschaut, ist nur noch eine deutsche Seite gelistet die "Blu-Ray" in der Domain hat. Eventuell auch nur Zufall ;)
 
also bei DPMA konnte ich folgendes finden:

Blu-ray
magazin

Wort-Bildmarke

eintragung nicht möglich

----

Blu-rayDisc

Wort-Bildmarke

eintragung nicht möglich

----

Blu-Ray.de
Wort-Bildmarke

eintragung nicht möglich
 
Die Firma betreibt mehrere Blu-Ray Projekte. Drei davon sind jedenfalls bei google unter den Top 10 gelistet.
 
das wundert mich jetzt eigentlich auch sehr, dass die eine Abmahnung verschickt haben. Das ist doch auch kein "offizielles Produkt", sondern so gesehen eine gewerblich ausgerichtete Privatsache.

Mir haben die vor Monaten mal für meine bluray-film.com ein Gebot abgegeben, war mir aber zu niedrig.
 
Dachte ich mir halt auch... wie wurde das denn begründet?

Auf einem Abmahn-Blog habe ich das hier gefunden:
Abmahnung Blulife GmbH & Co. KG

Im Rahmen eines Beratungsmandats wird uns eine Abmahnung der Blulife GmbH & Co. KG vorgelegt. Diese mahnt mit Verweis auf das Wettbewerbsrecht ein Portal für Blu-ray Disc ab. Die Firma Blulife GmbH & Co. KG wird durch die Kanzlei Dr. Martin Bahr aus Hamburg vertreten.

In der Abmahnung wird ein Gegenstandswert von 25.000,00 € und damit ein Anwaltshonorar in Höhe von 911,80 € gefordert.
 
Würde mich wundern wenn die abmahnen. Welche Berechtigung haben die jemanden abzumahnen. Wenn es um Content geht dann von mir aus, aber nicht wegen "BluRay"

Auf deren Seite steht:
"Diese Website ist nicht mit der Blu-ray Disc Association verbunden. Jegliche Markennamen sind Eigentum des betreffenden Besitzers."

Harry

Zur Blu-Ray Disc Association gehören sie nicht. Aber zur Blu-ray Group Deutschland:

Die Mitglieder der Blu-ray Group Deutschland | Blu-Ray Disc?

... auf deren Seite aber das Impressum nicht erreichbar ist :flute:

Laut whois sind sie sogar selbst der Inhaber dieser Website.
Auf wikipedia ist allerdings blu-ray-experience.de als offizielle Website der Blu-ray Group Deutschland angegeben, die auf Sony registriert ist, die aber auf die http://www.bluraydisc.de weiterleitet. Der Tech-C ist bei letzterer Domain übrigens Inhaber und AdminC der ersteren (die GF der abmahnenden GmbH).


Gruß
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das Thema Interessiert mich auch da ich mehrere Domains mit Projekten habe die in der Domain Blu-ray mit enthalten haben.

@Nesti
Was hattest du denn auf deiner Seite drauf? War die Abmahnung vieleicht deswegen weil du Cover von der Seite hattest? Die haben auf allen Cover unten in sehr sehr keiner Schrift nen Wasserzeichen drauf.

Also ich kann mir das jedenfals nicht vorstellen denn alle Marken einträge (laut DPMA) wurde abgewiesen mit dem Hinweis "Eintragung nicht möglich".

PS: Die Blu-ray Group Deutschland hat nicht mal nen Impressum :flute:

MFG
 
Ich habe mich mal ein wenig mit dem Thema auseinander gesetzt und einen sehr Informativen Beitrag gefunden. Es geht dort um die gleiche Frage wie hier.

Hallo Freunde,
ich habe vor Kurzem eine Mail an die deutsche BD-Organisation losgelassen, die mich dann an die internationale Lizenzstelle in den USA weitergeleitet haben. Dort erhielt ich recht prompt eine Antwort.

Meine Frage, ob ich den Begriff BluRay nutzen durfte, wurde damit beantwortet, daß die Lizenzstelle kein Recht hätte, mich daran zu hindern einen ähnlichen Domainnamen zu wählen. Nur das BD-Logo darf ich nicht verwenden.

Hätte nicht gedacht, daß ich so schnell Feedback bekommen würde. Also, wenn mal ein ähnlich gelagerter Fall ist, sollte man einfach den Rechteinhaber kontaktieren.

Das heißt also das man Bluray in der Domain benutzen kann aber Blu-ray sollte man meiden.

MFG
 
Die Abmahnungen durch die BluLife GmbH finden aber auf deren eigene Rechnung bzw Verantwortung dieser Firma statt.

Ich selbst kann da ebenfalls aus eigener Erfahrung sprechen.

Siehe Wettbewerbsrecht vertreten Sie in den Abmahnfällen Ihre Wettbewerbsinteressen als Firma und nicht die der Blu-ray Group Deutschland oder der BDA.

Sollten, diese nämlich Abmahnungen durchführen, müssten Sony oder die BDA sämtliche das Blu-ray Format pushende Websites ala blu-ray.com blu-rayler.de blurayking.com blurayrivies.ch und und und ... Vom Markt verdrängen und der Onlinehandel für Blu-rays würde einbrechen, Publisher und Hardwarehersteller keine WErbeplattformen und User keine Kommunikationsplattformen besitzen...

Ein Schuss ins eigene Knie, wenn das so wäre. Ist es aber nicht.

lg
Jörg
 
Hatte selber mal zwei Blu-Ray Domains, die ich aber gelöscht habe. Ist mir immer zu heiß, wenn ich was mit Marke.... usw. lese.
 
Guten Morgen,

unsere Erfahrung ist folgende:
wir hatten ein BR-Portfolio und sind auf ein großes Deutsches BR-Portal zugegangen. Interesse war da, jedoch mit folgendem Hinweis, seitens Portalbetreiber (Stand: Sept. 2008):

"...Wir hatten... die Möglichkeit mit dem Chef der BDA Europe auf der IFA zu sprechen. Die BDA diskutiert gerade über ein generelles vorgehen zum Thema Domainnamen. Ich möchte daran erinnern, das schon die Registrierung „blu-ray usw...“ ein Markenverstoss ist. Unser Lizenzverfahren für die Genehmigung des Wortes „blu-ray“ in allen unseren Domainnamen, läuft bereits seid über 6 Monaten. Es kann durchaus sein, das Ihre Domains in einigen Wochen nichts mehr Wert sind. ...".

Letztendlich konnten wir trotzdem 12 BR-Domains an das Portal verkaufen, haben dann aber alle unsere anderen BR-Domains gelöscht!


Viele Grüße
HP
 
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