zorron
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- Registriert
- 01. Feb. 2002
- Beiträge
- 1.294
hallo!
mal eine ganz allgemeine frage zum thema domains - marken - abmahnungen!
da ich mittlerweile ein paar domains habe und ein nicht geringer teil davon ohne probleme von anderen als marke angemeldet werden koennte (und in 2 faellen auch schon nach domainregistrierung gemacht wurde) stell ich mir langsam die frage ob, und wie ich mich am besten gegen so etwas schuetzen kann. leider wird ja immer noch jemand der domains zu hunderten hortet oft faelschlicher weise als domaingrabber bezeichnet! was dazu fuehrt dass er dann, wenn es zum prozess kommen sollte (moralisch) schon mal in einem schlechten licht dasteht. dann gibts ja so wie es aussieht leider immer noch leute (richter) die domainhandel als sittenwidrigkeit einstufen - oder hat sich das mitlerweile geaendert???
der grund meiner frage: man kann doch nicht von einem domainhaendler verlangen, dass er fuer samtliche "wackeligen" domains "provisorisch" eine marke anmeldet um sich vor spaeteres markengrabbing zu schuetzen - oder seh ich das falsch?
welche moeglichkeiten gibt es sonst noch, ausser einem markeneintrag? hilft es z.b., wenn ich nachweisen kann, dass ich mich ueber einen laengeren zeitraum aktiv (gewerblich) auf dem domainmarkt bewegt habe?
ich muss dazu sagen dass ich alle meine domains bisher nicht nutze sonder nur geparkt habe - ohne jeden inhalt! auch habe ich bis auf wenige ausnahmen keine domains in irgendwelchen boersen eingestellt.
was wuerdet ihr mir raten?
mfg
zorron ;D
mal eine ganz allgemeine frage zum thema domains - marken - abmahnungen!
da ich mittlerweile ein paar domains habe und ein nicht geringer teil davon ohne probleme von anderen als marke angemeldet werden koennte (und in 2 faellen auch schon nach domainregistrierung gemacht wurde) stell ich mir langsam die frage ob, und wie ich mich am besten gegen so etwas schuetzen kann. leider wird ja immer noch jemand der domains zu hunderten hortet oft faelschlicher weise als domaingrabber bezeichnet! was dazu fuehrt dass er dann, wenn es zum prozess kommen sollte (moralisch) schon mal in einem schlechten licht dasteht. dann gibts ja so wie es aussieht leider immer noch leute (richter) die domainhandel als sittenwidrigkeit einstufen - oder hat sich das mitlerweile geaendert???
der grund meiner frage: man kann doch nicht von einem domainhaendler verlangen, dass er fuer samtliche "wackeligen" domains "provisorisch" eine marke anmeldet um sich vor spaeteres markengrabbing zu schuetzen - oder seh ich das falsch?
welche moeglichkeiten gibt es sonst noch, ausser einem markeneintrag? hilft es z.b., wenn ich nachweisen kann, dass ich mich ueber einen laengeren zeitraum aktiv (gewerblich) auf dem domainmarkt bewegt habe?
ich muss dazu sagen dass ich alle meine domains bisher nicht nutze sonder nur geparkt habe - ohne jeden inhalt! auch habe ich bis auf wenige ausnahmen keine domains in irgendwelchen boersen eingestellt.
was wuerdet ihr mir raten?
mfg
zorron ;D