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schutz vor abmahnern!

zorron

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Registriert
01. Feb. 2002
Beiträge
1.294
hallo!

mal eine ganz allgemeine frage zum thema domains - marken - abmahnungen!

da ich mittlerweile ein paar domains habe und ein nicht geringer teil davon ohne probleme von anderen als marke angemeldet werden koennte (und in 2 faellen auch schon nach domainregistrierung gemacht wurde) stell ich mir langsam die frage ob, und wie ich mich am besten gegen so etwas schuetzen kann. leider wird ja immer noch jemand der domains zu hunderten hortet oft faelschlicher weise als domaingrabber bezeichnet! was dazu fuehrt dass er dann, wenn es zum prozess kommen sollte (moralisch) schon mal in einem schlechten licht dasteht. dann gibts ja so wie es aussieht leider immer noch leute (richter) die domainhandel als sittenwidrigkeit einstufen - oder hat sich das mitlerweile geaendert???

der grund meiner frage: man kann doch nicht von einem domainhaendler verlangen, dass er fuer samtliche "wackeligen" domains "provisorisch" eine marke anmeldet um sich vor spaeteres markengrabbing zu schuetzen - oder seh ich das falsch?

welche moeglichkeiten gibt es sonst noch, ausser einem markeneintrag? hilft es z.b., wenn ich nachweisen kann, dass ich mich ueber einen laengeren zeitraum aktiv (gewerblich) auf dem domainmarkt bewegt habe?

ich muss dazu sagen dass ich alle meine domains bisher nicht nutze sonder nur geparkt habe - ohne jeden inhalt! auch habe ich bis auf wenige ausnahmen keine domains in irgendwelchen boersen eingestellt.

was wuerdet ihr mir raten?


mfg
zorron ;D
 
Man kann natürlich nicht verlangen das jede Domain einer Marke zugeordnet wird. Das wird zwar immer wieder vorgeschlagen aber eher von Jurastudenten die sich in der Materie gar nicht auskennen. Das einzigste Was Dich schützt ist Wissen. Informiere Dich genau über die Rechtslage zB. in einem 2-3 Stunden Gespräch beim Fachanwalt (vorher einfach alle Fragen aufschreiben). Dann weisst Du das Du Rechte hast und wie Du deine Pflichten beachtest. Lasse Dich einfach nicht verunsichern von den irreführenden Meinungen einiger.

Bei detailierten aktuellen Fragen steht das Forum ja dann immer noch zur Verfügung. So bist Du aber erstmal allgemein in der Lage Dein Recht einzuschätzen.
 
Es ist ganz einfach. Abgemahnt werden können nur wettbewerbswidrige oder gegen Gesetze verstossende Handlungen und deren Begehungsgefahr. "Domains" an sich können nicht abgemahnt werden.

Das musst du bei jeder Domain selbst abschätzen, ob eine Begehungsgefahr für o.g. Handlungen unterstellt werden kann.

Merke: die Fantasie abmahnender Anwälte ist riesengross. Es gibt nunmal ca. 110.000 niedergelassene Anwälte und die meisten haben Frau und Kind zu Hause.
 
Habe gelesen (hier im Forum?) das, wenn man schon einmal abgemahnt worden ist, nicht noch einmal abgemahnt werden kann. Der Tipp war dann, sich von einem Kumpel abmahnen zu lassen und dann wars das und niemand anderes kann einem mehr in dieser Richtung an den Kragen.
Stimmt das so oder gibt es da Feinheiten, die beachtet werden muessen?

Danke Splatter
 
"Habe gelesen (hier im Forum?) das, wenn man schon einmal abgemahnt worden ist...."

???
ich denke solche aussagen findest du eher in anderen foren....

mfg
zorron ;D
 
;) Das ist im anderen Forum oft zu lesen das alles etwas vereinfacht wird bzw. halb hingehörtes falsch wiedergegeben wird. Hier würde das sicher schnell richtiggestellt.
Im Grunde kann man wegen der gleichen Sache nur einmal abgemahnt werden-aber nicht vom Kumpel . Es sei denn dieser Kumpel ist zufällig ein Anwalt.
 
Aha, also die Abmahnung muss von einem Anwalt erfolgen.
Als ich das damals las, war von jemanden die Rede, der im gleichen Geschaeftszweig arbeitet.
Ich koenne also im Grunde genommen einen Kumpel bitten, das er mich ueber seinen Anwalt abmahnen laesst, und die Abmahnkosten auf einen symbolischen Wert von 1 EUR setzen lassen?
Oder wenn das nicht geht, einen Wert von 500 EUR oder so ausmachen, aber nicht wirklich Geld fliessen lassen?

Danke Splatter
 
Du brauchst keinen Kumpel sondern nur den Anwalt. Der muss nicht beauftragt sein sondern kann es auch so machen. Nur musst einen Anwalt finden der für Dich seine Zulassung riskiert.
 
Du brauchst keinen Kumpel sondern nur den Anwalt. Der muss nicht beauftragt sein sondern kann es auch so machen. Nur musst einen Anwalt finden der für Dich seine Zulassung riskiert.

Nope. Abmahnen kann man auch ohne Anwalt - allerdings kann man dann keine Kostennote dafür einsacken.
Wichtig ist aber nicht die Tatsache, wegen etwas schon mal abgemahnt worden zu sein, sondern daß entsprechend eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde und sich das ganze zeitlich "dummerweise" mit der anderen Abmahnung überschnitt.

Aber in Bezug auf Domains ist das Ganze sinnlose Theorie.

Weil wenn ich die Domain name.de habe und es plötzlich eine Marke name gibt und der Markeninhaber mich abmahnt, wie soll mich wegen der gleichen Domain ein Kumpel abmahnen, der NULL Rechte an so einem Namen hat? Geht nicht - also sinnlos, daran Gedanken zu verschwenden.

Die wirklich privat genutzte Domain war eigentlich schon immer aus dem Schußfeld - ohne geschäftliches Handeln ist kein Markenverstoß möglich. Für die ganz blinden Anwälte steht es jetzt noch klipp und klar in der Definition des neuen TDG (§3, wenn ich es richtig im Kopf habe) drin, daß eine Domain nicht prinzipiell eine kommerzielle Kommunikation sei.

Und wenn die Domain dank Bannern, Partnerprogramme oder sonstigen Dingen nicht so richtig privat ist?

Dann Gewerbe anmelden und die Seiten so gestalten, daß der Domainname zum geschäftlichen Kennzeichen wird - dann genießt er Schutz nach §5 Abs. 2 MarkenG. Das funktioniert natürlich NICHT mit der Methode "Ich habe 100 Domainnamen, die alle auf die gleiche Seite zeigen". Der Domainname sollte schon als Titel der Seite genutzt werden - eben als Kennzeichen.


Gruß Holger
 
nun hab ich aber ein gewerbe angemeldet, und totzdem keine bannerwerbung (ausser die des providers ;))!

sind meine domains jetzt privater oder geschaeftlicher natur ???
 
Hallo Zorron,

nun hab ich aber ein gewerbe angemeldet, und totzdem keine bannerwerbung (ausser die des providers ;))!

sind meine domains jetzt privater oder geschaeftlicher natur ???

Der allgemeinen Rechtsprechung nach ist eine Homepage mit Bannern immer geschäftlicher Natur - egal, ob ein Gewerbe angemeldet ist oder nicht. Durch die Banner (auch durch die Banner des Providers) entsteht Dir ein geldwerter Vorteil, also ist es geschäftliches Handeln.

Das wird vielen Schülern ganz böse zum Verhängnis, denn dadurch kann so eine Homepage plötzlich auch mit MarkenG oder UWG abgemahnt werden. Nicht gerecht? Aber deutsches RECHT.

Gruß Holger
 
hallo holger!

geldwerter vorteil??? hoehstens dadurch das ich weniger fuer das hostinh bezahle...

dann waeren ja nahezu alle geparkten domains geschaeftlich.

vielleicht hast du mich auch falsch verstanden. ein beispiel:  http://www.rosettenzerrung.de/ ;)
ist dass schon eine geschaeftliche nutzung?

meine frage war jedoch, ob meine domains durch die tatsache dass ich ein gewerbe angemeldet habe zwangslaeufig geschaeftlicher natur sind (und somit abmahngefaehrdet) - egal welcher inhalt drauf ist?

mfg
zorron ;D
 
Hallo Zorron,

> geldwerter vorteil??? hoehstens dadurch das ich weniger fuer das hostinh bezahle...

Exakt das ist in der Rechtsprechung ein GELDWERTER Vorteil!

> dann waeren ja nahezu alle geparkten domains geschaeftlich.
Naja, man sollte sie halt auf einer Seite mit "Hier sehen Sie eine soeben freigeschaltete Domain. Es wurden noch keine Inhalte hinterlegt..." parken.

> vielleicht hast du mich auch falsch verstanden. ein beispiel:  http://www.rosettenzerrung.de/ ;)
> ist dass schon eine geschaeftliche nutzung?
Wenn Du für den Link auf der Seite eine Gegenleistung erhälst (Geld oder Vergünstigungen irgendeiner Art) dann ja, sonst nein.


> meine frage war jedoch, ob meine domains durch die tatsache dass ich ein gewerbe angemeldet habe zwangslaeufig geschaeftlicher natur sind (und somit abmahngefaehrdet) - egal welcher inhalt drauf ist?

Nicht unbedingt. Angenommen Du machst eine Site mit dem Titel "Meine Motorad-Clique", dann wäre das prinzipiell ja eher privater Natur. Es sei denn, da kommt wieder Werbung drauf, für die Du geldwerte Vorteile bekommst.

Die Frage, wann eine Homepage privat ist und wann nicht, ist mitunter sehr verzwickt. Wir hatten vor zwei Wochen dazu einen Themenchat mit Günther von Gravenreuth (ja, der mit den Explorern und den Tanjas) und da wurde zwei Stunden sehr ausgiebig darüber diskutiert und es kristallisierte sich eben heraus, daß vieles vom Einzelfall abhängt. FvG verfiel stellenweise in die Argumentationslinien, die er auch in seinen Explorer-Fällen (grüßtenteils leider erfolgreich) vertrat, nach der geschäftliches Handeln schon dann vorläge, wenn ein Geschäft gefördert werde, wobei es egal sei, ob es das eigene oder ein fremdes sei (also ein Link ohne eigenen Vorteil). Speziell die Links, die freiwillig und ohne eigenen Vorteil erfolgen, definiert das neue TDG aber als nicht kommerzielle Kommunikation. Aber es gibt bislang kaum Urteile zum neuen TDG, es gilt ja erst seit 23.12.2001.

Gruß Holger
 
hm...ja...ok....deutsches recht halt >:(

bis jetzt hatte ich glueck und ich hoffe dass es so bleiben wird - aber irgendwann erwischt es wohl mal jeden.

die tanjas - hab ich neulich mal was von gelesen. lachhaft sowas, aber wohl leider im weitesten sinne immer noch GERECHT?!? :o ???

ach so - tanja-briefe.de ist noch frei ;D

na denn! erst mal danke fuer die antworten!
mfg
zorron ;D
 
@Holger
Deine Aussage ist hier nicht richtig. Eine Privatperson mahnt nicht wegen einer Marke eine Domain ab. Also ist das alles nur Verunsicherung, es ist doch besser nicht von allen Möglichkeiten zu sprechen zu anderen Themen sondern direkt bei der Frage zu bleiben. Es zeigt sich sonst immer wieder das Domaininhaber wenig für die Zukunft aus der Meinung mitnehmen können und ein Wissensgrundstock nicht aufgebaut werden kann.
 
Hallo Jungfer,

@Holger
Deine Aussage ist hier nicht richtig. Eine Privatperson mahnt nicht wegen einer Marke eine Domain ab. Also ist das alles nur Verunsicherung, es ist doch besser nicht von allen Möglichkeiten zu sprechen zu anderen Themen sondern direkt bei der Frage zu bleiben. Es zeigt sich sonst immer wieder das Domaininhaber wenig für die Zukunft aus der Meinung mitnehmen können und ein Wissensgrundstock nicht aufgebaut werden kann.

Hmm, also ich habe als Privatperson meine Marke schon per "Abmahnung" verteidigt. War damals keine Domain, sondern eine Mailbox und die Abmahnung habe ich nicht vom Anwalt machen lassen, sondern selbst aufgesetzt und per Crashmail (FIDO) verschickt.
Die Marke selbst hatte ich ja auch nur angemeldet, um mich vor Übergriffen wie den Fall RAINBOW BBS seinerzeit zu schützen, denn mein Mailboxname war durchaus "gefährdet" und die Box war damals mit zwischenzeitlich 4 Lines ein sehr intensives Hobby.

Ansonsten stehe ich auf dem Standpunkt, User möglichst umfassend vor den juristischen Risiken im Netz zu informieren. Genau das macht die Initiative Abmahnungswelle.de auch, bei der ich mitarbeite. Wir bieten dort umfangreiche Informationen über Abmahnungen und wie damit umgehen kann. Die Informationen sind inzwischen so gut, daß sie auch von Anwälten genutzt werden, die nicht täglich mit Abmahnungen zu tun haben. (Die gibts nämlich auch, sogar der überwiegende Teil)

Wenn Du hier eine anderen Informationspolitik haben möchtest, ist das für mich kein Problem. Ich finde das zwar gegenüber Euren Usern nicht besonders fair, respektiere es aber, weil es Euer Forum ist. Wir können auch gerne per eMail darüber diskutieren ([email protected])

Gruß Holger
 
Du verstehst mich falsch, ist natürlich Klasse ausführlich zu informieren. Nur dann bitte auch ausführlich.
Bist auch die erste Privatperson die ich kenne die wegen einer Marke eine Abmahnung verschickt bzw. überhaupt eine Marke hat (zur ungewerblichen Nutzung) ;). Frag mich da grad wie Du diese gewerbliche Nutzung nachweisen möchtest wenn es als Privatperson ist? Ich konnte mal jemand nachweisen eine Marke nicht gewerblich genutzt zu haben und er hat diese verloren?


Wenn eine Frage zu einer bestimmten Sache ist und es wird beantwortet mit "es kann auch ..." Dann sind alle verunsichert vor allem wenn es nicht auf den einzelnen Fall zutrifft. Das es tausend Möglichkeiten gibt ist uns allen bekannt und Erfahrung mit Abmahnungen haben hier einige. Nur finde ich es besser Informationen immer auf den Fall bezogen zu geben als allgemein zu informieren auf eine Frage. Das Verunsichert und hilft nicht. Ansonsten bitte nicht falsch verstehen,es ist nicht mein Wille oder mein Recht Dir das posting im Forum einzuschränken . War alles nur ein freundlicher Hinweis auf meine Meinung. Die natürlich nicht die andere Teilnehmer sein muss. Sehe es nur mit den Augen eines unerfahrenen und da würden mich manche Antworten durcheinander bringen und noch mehr verunsichern.
 
Hallo Jungfer,

> Du verstehst mich falsch, ist natürlich Klasse ausführlich zu informieren. Nur dann bitte auch ausführlich. Wenn eine Frage zu einer bestimmten Sache ist und es wird beantwortet mit "es kann auch ..." Dann sind alle verunsichert vor allem wenn es nicht auf den einzelnen Fall zutrifft. Das es tausend Möglichkeiten gibt

Ok, dann hatte ich in der Tat falsch verstanden.
In dem Fall hatte ich es so formuliert, weil es
a) hart an der unerlaubten Rechtsberatung im Einzelfall ist und ich bin kein Jurist, sondern nur "juristisch interessierter Laie", wie es mal ein Jura-Student böswillig formuliert hat.  
b) mir ein entscheidendes Stückchen Info fehlte, nämlich er ob von dem Link auf der geparkten seiner Seite was hat (also geldwerter Vorteil) oder nicht.

Viele einfachen Fragen lassen sich leider nicht so einfach beantworten, wie mans gerne hätte.

>  Nur finde ich es besser Informationen immer auf den Fall bezogen zu geben als allgemein zu informieren auf eine Frage. Das Verunsichert und hilft nicht.

Das kann mitunter sehr gefährlich sein. In einem anderen Forum (für Adult Webmaster) hat es sich gerade wieder gezeigt, daß der Gegner mitliest und ein Abgemahnter hat sich jetzt eine zweite wegen übler Nachrede (oder sowas in der Art) eingefangen. Ich selber wäre meinem gegnerrischen Anwalt auch mal bei jurmail fast ins offene Messer gelaufen.  Das kommt mitunter gar nicht gut.

Gruß Holger
 
Das ist richtig....hab ich auch. Hier lesen auch einige mit ;) nur lasse ich mich gern angreifen. Mehr als Kosten entstehen den Angreifer nicht. Das ist immer das Problem das man nicht darf wie man will. Selbst als Anwalt kann man nicht genaú drauf eingehen weil dies wieder ein Verstoss gegen die Gebührenordnung wär.  :)
Deutschland :D
 

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