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Schutz vor Abmahnungen - Privatinsolvenz - Existenzgründung - Limited - Auswandern

Wie schütze ich mich vor Abmahnungen?

  • Gründung einer Firma mit beschränkter Haftung

    Stimmen: 6 18,2%
  • Auswandern ins Ausland

    Stimmen: 9 27,3%
  • Server im Ausland, Domain anonymisieren

    Stimmen: 6 18,2%
  • Vermeidung von stark abmahngefährdeten Projekten

    Stimmen: 15 45,5%
  • Mantel-GmbH

    Stimmen: 1 3,0%
  • Briefkastenfirma

    Stimmen: 2 6,1%
  • Sonstiges

    Stimmen: 4 12,1%

  • Umfrageteilnehmer
    33
Dann hast du aber schlecht recherchiert, würdest du schreiben daß die UK Limited durch "windige Agenturen" hierzulande in Verruf geraten ist, dann würde ich dir zustimmen.

Danke für den Hinweis. Noch ein paar von der Sorte und der Thread wird richtig informativ.
 
...

Sagt mal, gibt es große rechtliche Unterschiede zwischen der Projektierung unter .net und unter .de?

Wenn also derselbe Begriff einmal unter .de und einmal unter .net zu haben, welche der beiden Endungen ist von Natur aus eher abmahngefährdet? Oder ist das daran nicht festzumachen? Kann man durch die Wahl der Endung schon eine risikofreiere Zukunft schaffen?

@ Engel: Dein Gedanke, nämlich die Prävention, ist in meinen Augen auch die Vernünftigste. Ich finde diesen Thread für all diejenigen sinnvoll, die wirklich ein seriöses Projekt starten wollen und manche Dinge einfach nicht berücksichtigen.

2.@ Engel: Sag mal, reicht Deines Erachtens der Markencheck über diverse kostenlose Markentools, DPMA und Google aus? Oder hast Du einen heissen Tipp, z.B. eine Website, auf der man die Risiken global abklären kann.



Vielen Dank schonmal...:tee:

Gruß

Martin
 
Es ist vollkommen egal unter welcher TLD du ein Projekt startest, da du ein Impressum haben musst, wenn du in Deutschland lebst. Ein Projekt unter einer .net-Domain lässt sich aber "anonymisieren", für .de geht das nicht so einfach bzw. gar nicht, da der Admin-C in Deutschland sein muss.
 
Sagt mal, gibt es große rechtliche Unterschiede zwischen der Projektierung unter .net und unter .de?

Wenn also derselbe Begriff einmal unter .de und einmal unter .net zu haben, welche der beiden Endungen ist von Natur aus eher abmahngefährdet?

Nur durch die Wahl der Endung lässt sich am Abmahnrisiko nichts ändern. Du hast aber bei .net einige Möglichkeiten mehr Abmahnungen zu entgehen (sei es z.B. dadurch, dass du nicht wie bei .de einen in D wohnenden Ansprechpartner benötigst). Auch Whois-Protect etc. gibts zumindest soweit ich informiert bin für .de-Domains nicht.
 
Es ist vollkommen egal unter welcher TLD du ein Projekt startest, da du ein Impressum haben musst, wenn du in Deutschland lebst. Ein Projekt unter einer .net-Domain lässt sich aber "anonymisieren", für .de geht das nicht so einfach bzw. gar nicht, da der Admin-C in Deutschland sein muss.

Besteht denn keine Impressumspflicht im "Ausland" bzw. was schreibe ich ins Impressum?
 
Zuletzt bearbeitet:
hmmm,

weiss nicht, ob das der richtige Ansatz ist, die Rechtsform aufgrund von evtl. ankommender Abmahnungen zu wählen?
Vielleicht sollte der Focus eher darauf gerichtet werden, Abmahnungen zu vermeiden?!?
Dazu gehört, dass man sich "richtig" kundig macht und mögliche Potentiale für Abmahnungen meidet/beseitigt.
Wenn man (gewisse) Regeln beachtet, sollte man möglichst abmahnfrei durchs internette Leben kommen.

grüsse,
engel


100% Zustimmung...
 
Hi @ all!

Es wird hier ja ziemlich viel über die Vor- und Nachteile von Ltd`s gepostet. Ich hab letztes Jahr mal eine kleine Powerpointpräsentation erstellt. Wer diese mal haben möchte (auch zur Allgemeinbildung) ----> pm mit e-mail addi :-)

Schöne Grüße

sniper
 
Jeder Domainer, der ein paar (tausend) Domains in seinem portfolio hat, bekommt sicher mal eine Abmahnung, auch für (vermeintliche) generische Keys. Bsp. filtertueten.de
Das Problem ist dabei, dass der Streitwert dann bei sechsstellig ist, alleine die Abmahnung Akzeptieren kostet um die 4 tsd.
Fühlt man sich im Recht und versucht dagegen anzugehen, muss man einen Anwalt haben, da das streitige Verfahren vor einem Landgericht geführt wird mit Anwaltszwang. Wenn man dazu noch einen Anwalt beauftragen möchte, der von der Markenrechtsmaterie einigermaßen Ahnung hat, dann kostet die Stunde ab 250 Euro.
Dann ist man mit den Kosten durchaus im Bereich existenzbedrohlicher Größenordnung, wenn man nicht gerade Polster hat.
Von daher finde ich die Fragen im Eingangsposting durchaus berechtigt.
Ob eine haftungsbeschränkte Ltd. einen vor zu hohen Kosten bewahren kann, mag ich nicht beurteilen, aber eine Insolvenz einer solchen Ltd. nach einem verlorenen Prozess könnte die Gegenseite durchaus ärgern. Es sei denn, der Geschäftführer wäre wegen grober Fahrlässigkeit ebenso in der Verantwortung. Das wird ein Jurist besser beurteilen können, ob eine "Durchgriffshaftung" entsteht.
 
Jeder Domainer, der ein paar (tausend) Domains in seinem portfolio hat, bekommt sicher mal eine Abmahnung, auch für (vermeintliche) generische Keys. Bsp. filtertueten.de

Sorry, dass ich als Newbie so blöd nachfrage, aber ist es wirklich so, das "Filtertüten" nicht generisch sind? Wenn es z.B. nur danach gehen sollte, wer sowas erfunden hat - na ja, dann wär handy ja auch nicht generisch, oder?

Freue mich über eine Aufklärung :-)
 
Sorry, dass ich als Newbie so blöd nachfrage, aber ist es wirklich so, das "Filtertüten" nicht generisch sind? Wenn es z.B. nur danach gehen sollte, wer sowas erfunden hat - na ja, dann wär handy ja auch nicht generisch, oder?

Freue mich über eine Aufklärung :-)

Im deutschen Markenregister stehen zwei Eintragungen zu "Filtertüten":
0001 824920 N E 15.11.1966 16 Filtertüten
0002 680056 N E 15.09.1955 16 Filtertüten 102

Auch wenn das Wort Filtertüten (Filtriereinsätze) im Laufe der Zeit in unseren
Sprachgebrauch eingegangen ist, ist es dennoch eine gesetzlich geschützte
Marke, vergleichbar etwa mit "Fön" (Heißluftapparat) odre "Tempo" (Papiertaschentuch).

Ahoi!
 
Jeder Domainer, der ein paar (tausend) Domains in seinem portfolio hat, bekommt sicher mal eine Abmahnung, auch für (vermeintliche) generische Keys. Bsp. filtertueten.de

Alle Abmahnungen die ich bis jetzt erhalten habe (und Androhungen mit selbiger, Anwalt, etc) zielten bei mir ausschließlich darauf ab, sich von mir generische Domains zu "ergaunern".
Unter anderem auch nachdem ein Ankaufversuch mit einer abstrusen Lügengeschichte und der Mitleidstour vom armen Studenten mit anschließendem Minigebot fehlschlug.
Für die anschließende Markenanmeldung, dessen Markenname mit meiner Domain identisch ist und für die nach Markeneintragung erfolgte Abmahnung war dann aber kurioserweise wohl genügend Geld vorhanden...
In der Abmahnung, die nur dem Markengrabbing diente,
wurde ich dann als "Domaingrabber" klassifiziert.
 

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