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Springer Verlag gegen Paeffgen

.pl

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20. Dez. 2003
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Hallo ,

Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen ?
Ich finde nirgendwo den Link zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe im Fall "weltonline.de" Axel Springer Verlag gegen Teldo Paeffgen .

Vielen Dank im Voraus

Gruesse
Theo
 
nope sorry war falsch :)

da sind wir besser aufgehoben

http://www.multimedia-law.at/db8/dr114.html

eventuell hilft das auch weiter ....

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Für eine sittenwidrige Schädigungsabsicht fehlten hinreichende Anhaltspunkte. Im Falle einer bloßen Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname komme ein unlauteres Verhalten in der Regel nicht in Betracht. Die Registrierung solcher Begriffe als Domainnamen sei vielmehr weitgehend dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität unterworfen: Der Vorteil, der demjenigen zukomme, der als erster um die Registrierung eines beschreibenden Domainnamens nachsuche, könne nicht als sittenwidrig angesehen werden. Eine wettbewerbsrechtliche Behinderung der Klägerin könne nicht angenommen werden. Sie sei auf den Domainnamen „weltonline.de“ nicht angewiesen, da ihre Internetseite unter „welt.de“ zugänglich sei. Anders könne sich der Fall darstellen, wenn mit der Registrierung des Domainnamens durch die Beklagte und deren weiteres geschäftliches Gebaren die Bekanntheit einer Marke, wie sie bei dem Zeichen „Welt“ der Klägerin anzunehmen sei, in unlauterer Weise beeinträchtigt werde. Solches lasse sich im Streitfall aber nicht feststellen, da die Art der Verwendung des von der Beklagten registrierten Domainnamens „weltonline.de“ im geschäftlichen Verkehr noch ungewiß sei.

Quelle : http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/fzr/urteile/?id=12626

Aber jetzt langts :)
Mfg Christoph
 
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