DENIC hebt die bisherige Regelung auf,
nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen
innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. DENIC folgt
dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains
in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small
Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“)
bekannt – als Teil einer Domain erstmals erlaubt.
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit
dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn
unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den
Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Das würde eine
Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS bedeuten.
DENIC wählt daher zweistufiges Verfahren zur initialen
Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ .
Deswegen gibt es vor der offiziellen Einführung
eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ , die am 26.
Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit
erhalten ausschließlich jene Domaininhaber, die zum
Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit
dem Bestandteil „ss“ registriert hatten, die Gelegenheit,
zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Hans-Peter Oswald
[email protected]
ICANN-Registrar: Autorisierte Registrierung von Top Level Domains
nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen
innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. DENIC folgt
dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains
in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small
Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“)
bekannt – als Teil einer Domain erstmals erlaubt.
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit
dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn
unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den
Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Das würde eine
Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS bedeuten.
DENIC wählt daher zweistufiges Verfahren zur initialen
Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ .
Deswegen gibt es vor der offiziellen Einführung
eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ , die am 26.
Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit
erhalten ausschließlich jene Domaininhaber, die zum
Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit
dem Bestandteil „ss“ registriert hatten, die Gelegenheit,
zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Hans-Peter Oswald
[email protected]
ICANN-Registrar: Autorisierte Registrierung von Top Level Domains