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„ß“ künftig in zulässigem Zeichensatz für .de-Domains
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Heute wurden wir - leider sehr kurzfristig - seitens der DENIC eG über folgenden Sachverhalt informiert:
Am 16. November 2010 werden wir die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgen wir dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt.
Zweistufiges Registrierungsverfahren
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Die Folge wäre eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt. Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die am 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Die Mitglieder sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten.
Schon wieder so eine ultraschnelle adhoc Meldung der DENIC.
26. Oktober 2010, 15:00 Uhr, das sind ja nur nicht mal mehr 24h...
Gruss Jens
„ß“ künftig in zulässigem Zeichensatz für .de-Domains
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Heute wurden wir - leider sehr kurzfristig - seitens der DENIC eG über folgenden Sachverhalt informiert:
Am 16. November 2010 werden wir die bisherige Regelung aufheben, nach der das Kleinbuchstaben-ß als selbstständiges Zeichen innerhalb von Domains unter .de nicht erlaubt ist. Damit folgen wir dem überarbeiteten Standard zu internationalisierten Domains in Anwendungen (IDNAbis), der seit 4. August 2010 das Latin Small Letter Sharp S – auch als „Eszett“ oder „scharfes S“ („ß“) bekannt – als Teil einer Domain erstmals zulässt.
Zweistufiges Registrierungsverfahren
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Die Folge wäre eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt. Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die am 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Die Mitglieder sind gehalten, auf die Einhaltung dieser Regelung zu achten.
Schon wieder so eine ultraschnelle adhoc Meldung der DENIC.
26. Oktober 2010, 15:00 Uhr, das sind ja nur nicht mal mehr 24h...
Gruss Jens