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Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

gegen Blödheit im Strassenverkehr ist die MPU zuweilen ein wirksames Mittel, Personen, denen die charakterliche Eignung zum Führen von Kraftgahrzeugen fehlen, vom Individualverkehr auszschliessen.

Leider ist der Idiotentest für vernebelte Richter noch nicht eingeführt worden, was angesichts nicht mehr nachvollziehender Beschlüsse/Urteile dringend angezeigt ist. Man fragt sich immer mehr, wessen Interessen diese Bekloppten in Amt und Würden verfolgen. Big Data Player wie Google werden die Folgen bezüglich zunehmender Nichtverlinkung begrüssen oder zumindest keine Einwände haben;-)
 
andererseits verlinkt google ja auch nur auf andere seiten - somit wäre google auch verantwortlich für alle seiten die auf google angezeigt werden?
 
Am Besten ab sofort auch keine Links mehr auf den sozialen Medien teilen...

Ich frage mich, wozu das Internet dann noch gut sein soll.
 
Im Grunde müsste dann der verlinkende ständig die verlinkte Seite auf eventuelle Uhrheberrechtsverletzungen hin überprüfen? Also nicht nur zum Zeitpunkt der Linksetzung sondern für den gesamten Zeitraum in dem die Verlinkung
besteht???
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Grunde müsste dann der verlinkende ständig die verlinkte Seite auf eventuelle Uhrheberrechtsverletzungen hin überprüfen? Also nicht nur zum Zeitpunkt der Linksetzung sondern für den gesamten Zeitraum in dem die Verlinkung
besteht???

dem scheint so zu sein...komplett hirnig...
 
und ich könnte dann mutwillig auf meiner seite urheberrechtsverletzende inhalte publizieren, um den verlinkenden zu schädigen...
 
passt doch in´s bild der allgemeinen großwetterlage.
von sämtlichen verantwortlichen stellen nur noch sinnbefreite entscheidungen...
und der hohn ist, alles "im namen des volkes" :viking:
 
für die Tragweite der Entscheidung ist hier im Thread recht tote Hose...
 
Der Betreiber einer gewerblich betriebenen Website haftet, auch ohne Kenntnis für urheberrechtsverletzende Inhalte, die er verlinkt.

zu info:
https://www.heise.de/newsticker/mel...rletzungen-auf-verlinkten-Seiten-3566919.html

Das wird lustig...

Vielen Dank für den Beitrag.
Ich habe kurz versucht einen Einblick in die Geschichte zu bekommen.
Der heise newsticker ist dafür dann doch nicht ausreichend genug.

Ausführlicher kann man es hier lesen bei spiritlegal*com https://www.spiritlegal.com/de/aktu...e-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html
Dr. Jonas Kahl, Rechtsanwalt, LL.M

Die Weichen wurden Im September schon gelegt
Zitat aus seinem Beitrag:

: " im September hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) mit dem Urteil vom 08.09.2016 (Az. C-160/15 – GS Media) entschieden, dass auch das Setzen eines Links eine Urheberrechtsverletzung sein kann, wenn auf der verlinkten Webseite ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlicht ist. ... "

Daraufhin hat der Author: " ... Um hier für mehr Rechtssicherheit sowohl bei linksetzenden Webseiten-Betreibern als auch bei Urhebern zu sorgen, hat die Leipziger Sozietät Spirit Legal LLP für einen Fotografen ein Musterverfahren betrieben, um zu klären, wie deutsche Gerichte die europäischen Vorgaben in der Praxis umsetzen. ... "

Das Anwaltshonorar wurde übrigens lt. Peter Hense gespendet.

auf der oben angegeben webseite hat er die geposteten Fragen und Reaktionen beantwortet.

Seine Offenheit sagt mir besonders zu.

Interessant auch nach zu lesen das das eben seinem Ansatz nach für z. B Suchmaschinen keine Bedeutung hat:

auf die Frage über Suchmaschinen:
" Antwort von Peter Hense

Suchmaschinen genießen noch immer ein Haftungsprivileg, weil es sich bei den angezeigten Ergebnissen um "fremde Informationen" handelt. Diese sind nach § 10 Telemediengesetz privilegiert. Gleiches gilt für anderen "User Generated Content", zB bei Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs. Da gibt es zwar gewisse Prüfpflichten aber grundsätzlich nur eine Haftung ab Kenntnis, das sog. "Notice And Take Down"-Verfahren.
Viele Grüße! "

auf eine weitere Frage:

" Antwort von Peter Hense

Man kann ein Urteil nicht bestellen wie einen Big Mac, es entscheidet das Gericht, nicht wir. Don't shoot the messenger. Es hätte ja auch völlig anders ausgehen können. Und ja, wir haben die Antragstellerseite vertreten. Dennoch haben wir das Recht, mit dem Ergebnis drechtspolitisch nicht zufrieden zu sein. Hier sieht es nämlich so aus: "Prozess gewonnen, Patient tot."

Niemand kann eine Linkhaftung in diesem Maße gutheißen.

Viele Grüße!"

Link zum Beschluss, Linkhaftung Deutsch LG Hamburg, Az. 310 0 402/16 EV. : https://www.spiritlegal.com/de/urteile/lg-hamburg-az-310-0-402-16-ev-beschluss-linkhaftung.html, dito als pdf:
https://www.spiritlegal.com/files/u...rg, Beschluss vom 18.11.2016, 310 O 40216.pdf

Was meiner Meinung mit zu dem Beschluss geführt hat ist das Zitat aus dem Beschluss: " ... [Tz. 49] Ist dagegen erwiesen, dass der Betreffende wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm gesetzte Hyperlink Zugang zu einem unbefugt im Internet veröffentlichten Werk verschafft - weil er beispielsweise von dem Urheberrechtsinhaber darauf hingewiesen wurde-, ... "

Der Urheberrechtsinhaber hat Ihn also darauf aufmerksam gemacht und er hat den Link nicht entfernt.

Dann setzt er dem noch eine Krone auf in dem er bekundet das er, Zitat aud dem Beschluss: " ... Der Antragsgegner führt weiter aus, dass er vom zitierten EuGH-Urteil Kenntnis gehabt habe, aber auch dieses nicht zum Anlass für Nachforschungen genommen habe, weil er es für grundgesetzwidrig und für mit der EU*Grundrechtecharta unvereinbar halte. Diese Ausführung belegen zur Überzeugung der Kammer, dass der Antragsgegner die Rechtswidrigkeit der verlinkten Zugänglichmachung der Umgestaltung zumin*dest billigend in Kauf genommen hat. ... "

Zu beurteilen wie schlau es ist einem Gericht zu sagen das man ein Gesetz für gesetzwidrig hält und erkennen lässt das man sich nicht daran hält mag nun jeder selbst entscheiden.

den "Notanker" hat er dann auch nicht aufgegriffen,Zitat aus dem Beschluss: " ... e)

Die widerrechtliche Nutzung begründet die Vermutung, dass es zu einer wiederholten Verletzung kommen kann. Zur Ausräumung dieser Vermutung wäre grundsätzlich - neben dem erfolgten Löschen des Links aus dem Internet - die Abgabe einer ernsthaften, unbefristeten, vorbehaltlosen und hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich gewesen. Der Antragsgegner hat auf die vorgerichtliche Abmahnung hin keine solche Unterlassungserklärung abgegeben. ..."

Tja, ...
@Löwe
 
Petra Hinze ehemalige deutsche Politikerin von 2005 bis 2016 Mitglied des Deutschen Bundestages, habe ich nun weder im Beschluss noch sonst wo bei dem Fall gelesen.
 
Man kann ein Urteil nicht bestellen wie einen Big Mac, es entscheidet das Gericht, nicht wir.

Das sicherlich nicht. Allerdings kann man von einem ordentlichen Gericht verlangen, verfassungsgemässen Prüfungspflichten gerecht zu werden. Statt für Klarheit zu sorgen fördert dieser äusserst fragwürdige Beschluss eine Rechtsunsicherheit, die dem verbrieften Recht auf Informationsfreiheit widerspricht. Eine Mitstörerhaftung für die Verlinkung auf offenkundig rechtswidrige Inhalte, die Urheberrechtsverletzungen einbezieht, ist nachvollziehbar. Eine Pauschalhaftung ausserhalb der Zumutbarkeit dagegen nicht.
 
Das Ganze ist derart abstrus, dass ich es schon fast nicht mehr ernst nehmen kann. Gibt es wirklich keine Instanz, die Richtern, die solche Urteile fällen, Ihre Tauglichkeit entziehen kann?

Ich finde Facebook sollte für alle geposteten Links in seinem Netzwerk haften, ebenso wie Google für alle Suchergebnisse die zu Urheberrechtsverletzungen führen. :stupido3:
 
Das Ganze ist derart abstrus, dass ich es schon fast nicht mehr ernst nehmen kann. Gibt es wirklich keine Instanz, die Richtern, die solche Urteile fällen, Ihre Tauglichkeit entziehen kann?

der Beschluss beschneidet in der Tat Grundrechte, die ich als verfassungswidrig bewerte, inwieweit ein Vorsatz vorliegt, muss eine unabhängige Instanz beurteilen, was in Deutschland nicht so einfach ist. Dennoch sind Anträge auf Dienstaufsichtsbeschwerden bis zu Amtsenthebungsverfahren gegen selbstgefällige, korrupte Amtspersonen probate Mittel, vor allem dann, wenn sie mit Nachdruck "öffentlich" im öffentlichen Interesse begleitet werden.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Richter
 
Wieso sollen Richter schon wieder korrupt sein, nur weil sie ein Fehlurteil produziert haben.

Ich bin auch klar gegen dieses Urteil. Es macht einfach keinen Sinn. Es rüttelt wahrhaftig an den Grundfesten des Internets in Deutschland. Da werden sich viele Kanzleien die Hände reiben. Der Gesetzgeber ist hier gefragt!

!!! Ich bin aber auch gegen Kanzleien, die ein "Musterverfahren" anstrengen, wegen einer so banalen Sache, um Publicity zu erhaschen! Angeblich ist die Kanzlei mit dem Urteil auch nicht zu frieden! Was für ein Sarkasmus!

!!! Ich bin auch gegen Fotografen, die ihre Bilder der Öffentlichkeit unter Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt haben und dann aus reiner Geldgier andere um ihren verdienten Lohn bringen!

Für mich als Konsequenz sollten Wikimedia und Wikipedia alle Bilder aus Protest entfernen!

Meiner Meinung, kann man wirklich keinem Webseitenbetreiber zumuten die Webseite auf die er verlinken möchte vorher komplett auf Urheberrechtsverletzung zu untersuchen! Das ist Nonsens!

User Generated Content und Suchmaschinen sollen nicht betroffen sein.
 
Meiner Meinung, kann man wirklich keinem Webseitenbetreiber zumuten die Webseite auf die er verlinken möchte vorher komplett auf Urheberrechtsverletzung zu untersuchen! Das ist Nonsens!

Wieso nur "vorher"!? Regelmäßig!

User Generated Content und Suchmaschinen sollen nicht betroffen sein.

Wieso sollen denn gerade diese Ausnahmen gemacht werden? Ist das Gerechtigkeit oder Angst vor Shitstorm/Google?
 
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