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Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

wenn man ein Projekt kauft...auch herzlichen Glückwunsch, besonders wenn es einige externe Links hat....
 
wenn man ein Projekt kauft...auch herzlichen Glückwunsch, besonders wenn es einige externe Links hat....

Bei einem umfangreichen Projekt mit vielen externen Links wird das überhaupt sehr lustig, denn dann muss man auch einen Screenshot von jeder externen Webseite machen um zu beweisen, dass es keinen Projektwechsel gegeben hat und der neue Inhaber dann plötzlich rechtlich illegale Sachen mit seiner Webseite macht. z.B. wenn eine Domain gelöscht wird und der neue Inhaber (gecatchte Domain) dann etwas ganz was anderes macht wie der alte Inhaber.

Ich frage mich wirklich, ob solche Richter überhaupt über die Konsequenzen nachgedacht haben was so etwas generell bedeutet. Das LG/OLG Hamburg ist sowieso schon immens überlastet mit Klagen, da das LG/OLG Hamburg dafür bekannt sind, klägerfreundlich zu entscheiden. Durch den fliegenden Gerichtsstand ist so etwas ja auch einfach möglich, dass sich der Kläger das für in günstige LG/OLG aussuchen kann.

Ich wüsste ehrlich gesagt wirklich nicht, wie das Internet mit so einem Urteil noch weiter rechtskonform arbeiten kann, denn das Internet besteht aus lauter externen Links. So eine Prüfung kann man auch nicht automatisierten und es ist auch wirtschaftlich bei den meisten Projekten nicht möglich, dass man laufend alle externen Links/Projekte immer kontrolliert. Es ist ja durchaus nichts außergewöhnliches, dass viele Projekte aus tausenden von Bildern besteht. Wie soll man hier bei jedem externen Link alle Bilder kontrollieren, ob die irgend wo bereits rechtlich konform benutzt werden.

Gibt es eigentlich eine Suchmaschine die so etwas prüft ? Das wäre durch das Urteil eine richtige Marktlücke. Ein Bildvergleich ist ja derzeit schon technisch möglich und verwendet so viel ich weiß auch Getty-Images bereits um zu prüfen, ob irgendwo nicht lizensierte Bilder verwendet werden. Demnach müsste es doch technisch zumindest mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu prüfen, ob es das Bild auch bereits irgend wo anderes gibt.

Ich hatte bis jetzt ein einziges Mal ein Problem mit einem Bild. Damals hatte ich mich darauf verlassen, dass mein Programmierer ein lizenzfreies Bild für eine Collage heraussucht d.h. ein Bild mit vielen Einzelfotos selbst zusammengestellt. Eines Tages kam eine Abmahnung von Getty-Images, dass ich ein lizenziertes Bild (es zeigte ein Bild mit zwei Händen die einen Hand-Shake machten) verwende aber keine Lizenz habe. Schlussendlich musste ich dann so viel ich weiß ca. 1000 EUR dafür bezahlen.

Wie soll man in Zukunft z.B. solche Collagen selbst prüfen ? Das ist doch praktisch unmöglich. Wenn der Link auf eine Webseite leitet die eine Collage anzeigt, kann man doch nie davon zu 100% ausgehen, dass alle Elemente einer Collage auch rechtlich korrekt erworben wurden. In diesem Fall würde man nur wegen eines gesetzten Links auch selbst dafür haften. Getty-Images usw. werden über das Urteil jubeln.... :froown:
 
am besten soll einfach niemand mehr texte oder bilder auf seiner webseite verwenden. dann ist das problem gelöst. ist doch ganz einfach. :pcguru:

aber im ernst @harry: so wie ich das erklär-video verstanden habe geht es nur um bilder, die sonst nirgends legal im internet auffindbar sind, wo also der urheber etwas dagegen hat wenn man diese veröffentlicht.
bei stock-fotos ist dieser fall nicht gegeben.
keine rechtsberatung, aber der typ im video hat das noch betont.
 
am besten soll einfach niemand mehr texte oder bilder auf seiner webseite verwenden. dann ist das problem gelöst. ist doch ganz einfach. :pcguru:

aber im ernst @harry: so wie ich das erklär-video verstanden habe geht es nur um bilder, die sonst nirgends legal im internet auffindbar sind, wo also der urheber etwas dagegen hat wenn man diese veröffentlicht.
bei stock-fotos ist dieser fall nicht gegeben.
keine rechtsberatung, aber der typ im video hat das noch betont.

Das mag schon sein, aber wie ist das bei größeren Portalen, wo ggf. tausende von Bildern drauf sind. Man kann doch nicht, nur weil man einen Link auf bild.de macht, die ganze bild.de Webseite überprüfen, ob jedes Bild bereits im Internet irgend wo vorhanden ist. ggf. ist bild.de auch das ERSTE News-Portal mit einem Foto das sonst noch nirgend wo anders erschienen ist. Auch geht es ja um die fortwehrende (!) Haftung. Theoretisch müsste man dann 24 Stunden/Tag bei allen verlinkten Webseiten die angezeigten NEUEN (!) Fotos kontrollieren. Das ganze Internet macht doch mit so einer Entscheidung gar keinen Sinn mehr wenn man bei jeder Linksetzung die Angst haben muss, dass man eine kostenpflichtige Abmahnung bekommt.
 
am besten soll einfach niemand mehr texte oder bilder auf seiner webseite verwenden. dann ist das problem gelöst. ist doch ganz einfach. :pcguru:

aber im ernst @harry: so wie ich das erklär-video verstanden habe geht es nur um bilder, die sonst nirgends legal im internet auffindbar sind, wo also der urheber etwas dagegen hat wenn man diese veröffentlicht.
bei stock-fotos ist dieser fall nicht gegeben.
keine rechtsberatung, aber der typ im video hat das noch betont.

irgendwie verstehst du die Tragweite noch immer nicht....:stoned:
 
irgendwie verstehst du die Tragweite noch immer nicht....:stoned:

der erste teil war natürlich sarkastisch gemeint ;)

natürlich ist das urteil eine katastrophe, bezweifle aber dass das nun zu einer neuen abmahnwelle führen wird.
 
der erste teil war natürlich sarkastisch gemeint ;)

natürlich ist das urteil eine katastrophe, bezweifle aber dass das nun zu einer neuen abmahnwelle führen wird.

selbst wenn es keine neue Abmahnwelle führen sollte, was es aber zweifelsohne wird, hat es dennoch gravierende Einschnitte für das Internet...
 
schon ganz schön absurd...und das sollte zu denken geben...

Das große Problem das ich nun sehe ist, dass es ggf. sogar Jahre eine rechtliche Unsicherheit wegen dieses Urteils geben wird, da die Sache vor dem LG Hamburg nach meiner Kenntnis erledigt ist und die Sache nicht bis zum OLG Hamburg mehr kommt.

Bei den Kommentaren habe ich etwas von einer "Negativen Feststellungklage" gelesen die ggf. heise.de einreichen kann. Ich glaube aber nicht, dass das gehen wird, denn um eine negative Feststellungsklage einreichen zu können, müsste man zunächst nach meiner Kenntnis abgemahnt worden sein. So viel ich weiß, ist aber heise.de nicht abgemahnt worden sondern hat nur das eine Schreiben laut deren ihrer Anfrage erhalten. Ich denke deshalb, dass eine negative Feststellungsklage deshalb unzulässig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das große Problem das ich nun sehe ist, dass es ggf. sogar Jahre eine rechtliche Unsicherheit wegen dieses Urteils geben wird, da die Sache vor dem LG Hamburg nach meiner Kenntnis erledigt ist und die Sache nicht bis zum OLG Hamburg mehr kommt.

das sehe ich genauso....und es ist nicht auszumahlen, welche absurden Triebe dieses Urteil mit sich bringt...
 
Dieser Artikel beschreibt das absude Urteil treffend.

LG Hamburg - mit Willkür zur Verlinkungs-Angst

Wenn aufgrund einer solchen Formulierung die Verlinkung eines unrechtmäßig verbreiteten Werks ebenfalls eine Verletzung des Urheberrechts darstellt - dann könnte man z. B. auch jeden, der von einem Diebstahl berichtet, als Dieb ansehen. Natürlich 'besitzt' der Leser eines Berichtes über einen Diebstahl nicht den gestohlenen Gegenstand. Aber jemand, der auf ein gestohlenes Bild verlinkt, hat es ja nicht selbst gestohlen.

https://www.heise.de/tp/features/LG-Hamburg-mit-Willkuer-zur-Verlinkungs-Angst-3568109.html
 
Zuletzt bearbeitet:

Den Hintergedanken kann ich vielleicht noch irgend wie verstehen, nur wurde es nach meiner Ansicht falsch umgesetzt. Angenommen auf einer Webseite wird ein Partnerprogramm angeboten und man verlinkt aktiv mit dieser PP-Nummer auf diese Webseite wo urhebergeschützte Fotos drauf sind, dann verdient man mit diesem Partnerprogramm mit diesem gestohlenen Foto auch Geld. Rechtlich wäre man nach meiner Ansicht "Mittäter", da man auch am gestohlenen Werk mitverdient. Wenn man aber nur einen Link hinsetzt ohne etwas zu verdienen, dann dürfte das aber keine Haftung auslösen. So ähnlich hat das auch der Anwalt in diesem Video erklärt, nur ging es bei ihm um eine private und geschäftliche Webseite. d.h. der Fehler der Richter war, dass sie das auf eine private und geschäftliche EIGENE Seite bezogen haben. Sie sollten das aber darauf beziehen, ob man mit der Verlinkung ein Geld verdient oder nicht. Das wäre nach meiner Ansicht noch logisch und kommt wohl eher dem EuGH Urteil gleich.
 
Den Hintergedanken kann ich vielleicht noch irgend wie verstehen, nur wurde es nach meiner Ansicht falsch umgesetzt. Angenommen auf einer Webseite wird ein Partnerprogramm angeboten und man verlinkt aktiv mit dieser PP-Nummer auf diese Webseite wo urhebergeschützte Fotos drauf sind, dann verdient man mit diesem Partnerprogramm mit diesem gestohlenen Foto auch Geld. Rechtlich wäre man nach meiner Ansicht "Mittäter", da man auch am gestohlenen Werk mitverdient. Wenn man aber nur einen Link hinsetzt ohne etwas zu verdienen, dann dürfte das aber keine Haftung auslösen. So ähnlich hat das auch der Anwalt in diesem Video erklärt, nur ging es bei ihm um eine private und geschäftliche Webseite. d.h. der Fehler der Richter war, dass sie das auf eine private und geschäftliche EIGENE Seite bezogen haben. Sie sollten das aber darauf beziehen, ob man mit der Verlinkung ein Geld verdient oder nicht. Das wäre nach meiner Ansicht noch logisch und kommt wohl eher dem EuGH Urteil gleich.

aus meiner Sicht sollte die Urheberverletzung dort geltend gemacht werden, wo sie stattfindet, und nicht mit deren Verlinkung. Das hat nichts mit gewerblich/nichtgewerblich zu tun. Es ist einfach unzumutbar. Selbst das LG hat es ja nicht geschafft, diese Prüfung auf deren Seite selbst durchzuführen und somit eine Rechtssicherheit der eigenen Seite darzulegen...komplett absurd...kann mich da nur wiederholen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Operation gelungen, Patient tot.
 
Vielen Dank, Timo, für den Sendungs-Link! Der ist sehr sehenswert. Es ist leider ein sich immer weiter entwickelndes Kopfschmerz-Thema. Man kann sich eben nie 100% absichern, und auch Gerichtsurteile ändern immer mal wieder das Szenario (z.B. beim Thema Streaming von geschützten Inhalten, das auf User-Seite meist noch als "Grauzone" gesehen wird). Es wird wohl immer Anwälte geben, die es auf ein Verfahren ankommen lassen. Aber es ist auch gut, sich als Laie bzw. Unternehmer über bestimmte Grundregeln zu informieren. Hier gibt's zum Beispiel einen ziemlich guten Übersichts-Artikel zum Thema "Bildrecht":

https://hosting.1und1.de/digitalguide/websites/online-recht/bildrechte-im-netz/

Am wichtigsten finde ich hier: "Möchte man auf seiner Internetseite Bilder eines Fotografen einbinden, benötigt man dessen Zustimmung. Holt man die Bildrechte nicht ein, liegt fast immer eine Verletzung des Urheberrechts vor. Diese Regelung gilt nicht nur für das Veröffentlichen der Bilder auf kommerziellen Seiten (wie die von Unternehmen), sondern generell für das Hochladen auf jede frei zugängliche Website."

Aber man sollte sich auch immer über entsprechende Updates informieren...
 
Am wichtigsten finde ich hier: "Möchte man auf seiner Internetseite Bilder eines Fotografen einbinden, benötigt man dessen Zustimmung. Holt man die Bildrechte nicht ein, liegt fast immer eine Verletzung des Urheberrechts vor. Diese Regelung gilt nicht nur für das Veröffentlichen der Bilder auf kommerziellen Seiten (wie die von Unternehmen), sondern generell für das Hochladen auf jede frei zugängliche Website.
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Das ist doch ein alter Hut.
Ich frage Euch, muss denn jede Website einen Domaininhaber mit Sitz in Deutschland aufweisen? Da gibts doch andere Möglichkeiten. Und jeder Abmahnfuzzi kann Euch den A... lecken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wobei das die grundlegende Frage aufwirft, ob man nicht gleich in die Schweiz auswandert, da kann man dann auch noch Steuern sparen.
 

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