Wieso nur "vorher"!? Regelmäßig!
Bevor Du verlinkst bist Du quasi verpflichtet die Seite zu prüfen. Nach der verlinkung dann Regelmäßig! Das stimmt natürlich.
Wieso sollen denn gerade diese Ausnahmen gemacht werden? Ist das Gerechtigkeit oder Angst vor Shitstorm/Google?
Nicht meine Meinung, sondern die der Kanzlei!
Zitat "Antwort von Peter Hense
Suchmaschinen genießen noch immer ein Haftungsprivileg, weil es sich bei den angezeigten Ergebnissen um "fremde Informationen" handelt. Diese sind nach § 10 Telemediengesetz privilegiert. Gleiches gilt für anderen "User Generated Content", zB bei Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs. Da gibt es zwar gewisse Prüfpflichten aber grundsätzlich nur eine Haftung ab Kenntnis, das sog. "Notice And Take Down"-Verfahren.
Viele Grüße!"
Quelle: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html
Ok. Es gibt auch dort Prüfpflichten aber erst im Nachhinein! Es muss aber nur der Link entfernt werden und nicht gleich die komplette Seite geprüft werden! Das ist der Unterschied. Der ist nicht unerheblich.
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