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Urheberrechtsverletzungen auf verlinkten Seiten

Wieso nur "vorher"!? Regelmäßig!

Bevor Du verlinkst bist Du quasi verpflichtet die Seite zu prüfen. Nach der verlinkung dann Regelmäßig! Das stimmt natürlich.

Wieso sollen denn gerade diese Ausnahmen gemacht werden? Ist das Gerechtigkeit oder Angst vor Shitstorm/Google?

Nicht meine Meinung, sondern die der Kanzlei!

Zitat "Antwort von Peter Hense
Suchmaschinen genießen noch immer ein Haftungsprivileg, weil es sich bei den angezeigten Ergebnissen um "fremde Informationen" handelt. Diese sind nach § 10 Telemediengesetz privilegiert. Gleiches gilt für anderen "User Generated Content", zB bei Bewertungsportalen oder in den Kommentarspalten von Blogs. Da gibt es zwar gewisse Prüfpflichten aber grundsätzlich nur eine Haftung ab Kenntnis, das sog. "Notice And Take Down"-Verfahren.
Viele Grüße!"
Quelle: https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html

Ok. Es gibt auch dort Prüfpflichten aber erst im Nachhinein! Es muss aber nur der Link entfernt werden und nicht gleich die komplette Seite geprüft werden! Das ist der Unterschied. Der ist nicht unerheblich.
 
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Nicht persönlich nehmen, war kein Vorwurf an Dich, ich schreibe mich nur gerade in Rage.
 
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Nicht persönlich nehmen, war kein Vorwurf an Dich, ich schreibe mich nur gerade in Rage. Kann in den Ausnahmen immer noch keine Gerechtigkeit erkennen.

Hab ich nicht persönlich genommen, Du hattest Ja recht!

Ich finde AG, LG und OLG sollten nicht solche folgenschweren Urteile fällen dürfen. Die haben einfach keine Zeit sich in die Materie richtig einzuarbeiten!

Das Leben wie wir alle wissen ist nicht gerecht!
 
war es nicht scon oft so, dass das OLG Hamburg so sehr merkwürdige Urteile gefällt hat?!?
Liegt vllt. an der Nähe zu Axel Springer und co. .....
 
Ich finde das Urteil geht nicht weit genug, schließlich könnte die verlinkte Webseite noch urheberrechtsverletzungsfrei sein, aber was ist, wenn dieser gewiefte verlinkte Schlingel auf seiner Webseite eine Urheberrechtsverletzung verlinkt hat? TATAAAAA! Da müssen Sie unbedingt nachbessern!
 
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Ich finde das Urteil geht nicht weit genug, schließlich könnte die verlinkte Webseite noch urheberrechtsverletzungsfrei sein, aber was ist, wenn dieser gewiefte verlinkte Schlingel auf seiner Webseite eine Urheberrechtsverletzung verlinkt hat! TATAAAAA! Da müssen Sie unbedingt nachbessern!

und das Ganze muss bis in die zehnte Linkebene überprüft werden...
 
und das Ganze muss bis in die zehnte Linkebene überprüft werden...

Neeeee, das reicht nicht! Jeder Webseitenbetreiber muss ab sofort einen Interneturheberrechtsverletzungssuchundvernichtungsscanner auf seiner Webseite installieren, der jede Sekunde das komplette Web scannt und automatisch Urheberrechtsverletzer entfernt sowie an den Pranger stellt.
 
Neeeee, das reicht nicht! Jeder Webseitenbetreiber muss ab sofort einen Interneturheberrechtsverletzungssuchundvernichtungsscanner auf seiner Webseite installieren, der jede Sekunde das komplette Web scannt und automatisch Urheberrechtsverletzer entfernt sowie an den Pranger stellt.

und automatisch einer vom Staat vorgegebenen Kanzlei melden muss...
 
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das Urteil ist dennoch falsch...such mal nach jedem Bild, und belege, wo es noch veröffentlicht wurde und führe/dokumentiere diesen Nachweis...
und schwupps, verschwindet mal ne Seite mit einer entsprechenden Quelle...usw. das ist doch komplett weltfremd...

Da läuft Einiges schief, und es ist keine Kleinigkeit, die man verharmlosen sollte...
 
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das ist ein netter Ansatz, aber dagegen muss man großflächiger vorgehen...die gesamte Netzgemeinde...
 
Ich zitiere mal einen kommentar des heise artikels:
Besser wird es nur noch, wenn man sich das Impressum des LGs selbst anschaut:
Datenschutzhinweise ERV - Justiz-Portal

Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält...Für rechtswidrige, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung dieser Websites entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde

Die juckt es anscheinend selbst nicht, was sie da entschieden haben.
 
Jetzt mal eine konkrete Frage:
Eigentlich muss ich doch jetzt sicherheitshalber alle meine Links zu sozialen Medien/Foren/etc. herausnehmen, denn wir sind uns einig, dass dort urheberrechtlich bedenkliches Material gehostet wird. Betrifft das z.B. auch mein eigenes Facebookprofil?
 
Jetzt mal eine konkrete Frage:
Eigentlich muss ich doch jetzt sicherheitshalber alle meine Links zu sozialen Medien/Foren/etc. herausnehmen, denn wir sind uns einig, dass dort urheberrechtlich bedenkliches Material gehostet wird. Betrifft das z.B. auch mein eigenes Facebookprofil?

du solltest den Internetzugang abmelden.
Der nächste Schritt wird nämlich sein, wenn du eine Seite ansurfst und dort urhehegeschütztes Material drauf ist, auch in die Verantwortung gezogen wirst....schöne neue Welt...
 
Ich zitiere mal einen kommentar des heise artikels:

Das Gericht hat da wirklich eines an der Mütze.
Interessant wäre es jetzt die Site zu crawlen ob sie auf eine Expired irgendwo verweist und dann "etwas lustiges" auf der Expired aufbauen. Es würde sich sicherlich ein Anwalt für eine Abmahnung finden.
Man würde sicherlich kein Gehör zu Gericht finden aber vielleicht kapiert es der ein oder andere. :bandit:
 
Die sind doch fein raus, betrifft ja nur Webseitenbetreiber mit Gewinnerzielungsabsicht.
 

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