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Verlag mahnt ab. Kosten ?

Muldentaler

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10. Aug. 2002
Beiträge
4
Hallo,
habe seit 3 Jahren die domain das-haus.de . Jetzt flattert mir ein Anwaltsschreiben von einer vom Burda-Verlag beauftragten Kanzlei ins Haus. Abmahnung und Unterlassungserklärung. Die Erklärung habe ich sofort unterschrieben und zurückgeschickt, ein paar Tage später kommt die Rechnung über knapp 900,- Euro Abmahnkosten. Der Gegenstandswert wurde auf 50.000,- Euro beziffert. Die Domain hat ca. 500 Besucher am Tag.
Hier meine Frage. Muss ich für diese Kosten aufkommen, obwohl vorher nicht mal eine Mail oder Anruf von diesem Verlag mit dem Hinweis der Markenrechtsverletzung gekommen ist ?

MfG
 
Ganz sicher. Du hast bestimmt unterschrieben, daß Du die Kosten tragen wirst. Welche Anwälte ? Prof. Schweizer ?
 
nien, Burda ist mir da bislang nicht über den Weg gelaufen.

Aber das sind halt deren Hausanwälte.

Ich wette Du hast die Kostenübernahme bereits unterschrieben. Das war ein Fehler. Das nächste Mal nutze einen Anwalt, z.B. eine Erstberatung.
 
der Gegenstandswert ist sehr fair gewählt.

Üblich sind 250.000 Euro ...
 
Ja gut, zahlen werde ich dann schon müssen. Aber der Streitwert von 50.000,- Euro ist doch aus der Luft gegriffen, wer legt sowas fest ? Nutzt es mir was, den Wert der Domain schätzen zu lassen ?

MfG
 
der Streitwert orientiert sich ja nicht nur am Wert der Domain, sondern auch an anderen Dingen, z.B. an der Marke selbst

mail mir mal unter [email protected]
 
hallo muldentaler ;D,

dumm gelaufen...!? :o

ich finds einfach nur unverschaemt >:( - aber die feinen herren werden sich wohl abgesichert haben, dass alles mit "rechten dingen" zugeht.

was mich nur wundert ist, dass man die marke zwar schon seit jahren hat (1990 ?), aber erst jetzt (bzw vor 2 jahren bei dashaus.de) sein "recht" auf die domain einfordert. ist ja nicht gerade so, dass burda nicht noch andere domains haette (und das ja auch nicht erst seit neulich...z.b. diana.de - huch! 134 markeneimtraege  :o - wer hat denn da jetzt ein anrecht auf die domain?).

ich denke also mal, dass man im hause burda schon bescheid  wussten wie das geht mit dem reggen von domains - und zwar lange bevor du mit deiner seite (domain) am start warst.

aber warum reggen wenn man sowieso einklagen kann?

was mich mal interessieren wuerde: hast du dich mal mit dem ehemaligen inhaber von "dashaus.de" in verbindung gesetzt? ist ja schon komisch, dass nur er damals abgemahnt wurde und du nicht.

und ausserdem: es gibt doch noch (mindestens) einen weiteren markeninhaber "das haus" - was passiert denn mit dieser marke? hat der nicht ebenfalls ein recht auf die domain? und was koennte das fuer dich bedeuten?

und - hattest du ein eigenes projekt auf der seite? hat sich nie einer der besucher darueber gewundert, nicht die seite der zeitschrift vorzufinden? wenn du ein eigenes projekt hattest - besteht dann fuer dich nicht auch so etwas wie werktitelschutz?

fragen ueber fragen....ich finds einfach nur zum kotzen...

mfg
zorron
 
Wenn aber auf dem Domain gar keine Site gewesen ist und wenn doch -  kein geschäftlicher Vorteil erachtet wurde?

Ist das nicht mittels netarchive.org beweissbar? Somit besteht keine Vorsätzlichkeit.

Für fahrlässigen Umgang mit Domainnamen kann nicht so viel Geld verlangt werden!. Der Burdaverlag hatt ja nur fiktiv einen Schaden von 50.000 DM erlitten. Das lässt sich doch gar nicht ausrechnen. Wer mit dem Auto an mir in 10 Meter Abstand vorbei fährt, hätte mich ja auch verletzen können.

Freilich ist es ein Schaden für Burda, wenn sie eine Illustrierte betreiben und zu dumm sind die entsprechende Domain die ihnen zusteht, nicht zu nutzen. Der Schaden der aus dieser Dummheit resultiert darf jetzt ein anderer bezahlen. Der ist schuld, dass der Surfer bei der Eingabe "das-haus.de" von Hr. Verleger Proffessor Hubert Burda und seinem Clan nichts nennenswertes zu Gesicht bekam. (sollte sich nicht reimen!)

>Es geht um das Interesse, das verletzt wurde (also das Interesse, das Burda am Werktitel "Das Haus" hat)<

Hier sehen wir das verletzte Interesse im Wert von fairen 50.000 € - wenn die Domain nicht registriert worden wäre:

Die Seite kann nicht angezeigt werden.
Die gewünschte Seite ist zurzeit nicht verfügbar. Möglicherweise sind technische Schwierigkeiten aufgetreten oder Sie sollten die Browsereinstellungen überprüfen.

--------------------------------------------------------------------------------

Versuchen Sie Folgendes:


     
 ANNA   ANNA SPECIAL  

 BUNTE   BURDA MODEMAGAZIN

 BURDA RÄTSELPAKET   BURDA SPECIAL  

 CHIP :P   CHIP Sonderheft

 COMPUTER EASY  ;D  COMPUTER EASY Sonderheft

 DAS HAUS   DAS HAUS SPEZIAL  

 ELLE   ELLE BISTRO

 ELLE DECORATION  
     
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 FREIZEIT REVUE    FREIZEIT REVUE RÄTSEL HITPARADE

 FREUNDIN   GARTEN & WOHNEN

 GARTENSPASS   GARTENTRÄUME

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 GUTER RAT! ??? ???   INSTYLE  

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 MEIN SCHÖNER GARTEN SPEZIAL   MEINE FAMILIE & ICH  

 MEINE FAMILIE & ICH KREATIV KÜCHE   NEUE WOCHE  

 NEUE WOCHE RÄTSEL SPECIAL
     
 SUPER TV    SUPERILLU
     
 VERENA   VERENA KREATIV  

 VIEL SPASS ???   WELLFIT

... oder lassen Sie diese im Regal. In der Bücherei gibt es noch andere, und kostenlos zum Cafee.

Ich finde in diesen Fällen muss eine schriftliche Verwarnung per Einschreiben zugestellt werden, bevor den Anwälten das Hasenjagen erlaubt wird. Was in jeder Geschäftsbeziehung usus ist, muss gerade für Anwälte gelten. Schliesslich ist es ein Kampf mit ungleichen Waffen....

Survival of the fittest!

Darwin lässt grüssen.

Ist nicht ein Leitsatz der Juristerei der, dass der Schuldige sein Vergehen einsehen soll, weil diese Einsicht grundsätzliche Voraussetzung für die Resozialisierungsbemühungen ist?

Mit oben beschriebenem, mass-losem Vorgehen, wird der Täter  zusätzlich kriminalisiert, weil ein Unrechtbewusstsein weiterbesteht. Was wenn er sich aufs Hacken versteht ...  :-/

Stephan Graf
Mannheim
 
Kann mich nur insgesamt anschließen..... das hätte man vorm unterschreiben klären müssen. Der Rechtsanspruch ist damit geklärt. Das nächste Mal am besten vor einer Aktivität hier posten.  
 
Schwamm drüber?

Es kann nicht sein, dass juristische Willkür - und das ist sie bei massloser Gesetzesauslegung - hin genommen wird.

Jedem Arzt oder Polizisten wird mehr auf die Finger geschaut!
 
Nun ja, abgehakt. Recht haben und Recht bekommen ist eben nicht das Selbe. Zumal dem Verlag eine Schar von Anwälten den Rücken freihält und meine finanziellen Mittel im Vergleich wohl eher unbedeutend sind. Auf meine §670 BGB wurde sofort mit §683 BGB geschossen, ich bin mir sicher, egal welches Gesetzbuch oder Paragrafen man nimmt, irgendwie und irgendwo finden die feinen Herrn eine Lücke.
 
wie bitte ?

Da gibt es einen Verlag, der eine Zeitschrift (Werktitel) hat und eine Marke.

Und dann eine ganz normale Abmahnung rausschickt.

Was gibts denn daran zu meckern !?

Wenn man jetzt auch noch eine Website im gleichen Bereich hat ist die Sache doch völlig klar.

Ich verstehe, daß die kein nettes Schreiben rausgeschickt haben, denn das hilft im Zweifel nicht weiter. Ohne Abmahnung in der Regel keine einstweilige Verfügung usw.

Ich hätte nur die Kostenübernahme nicht unterschrieben. Erstberatung beim RA kostet in der Regel 150 Euro ...
 
Mir ging es nicht um die Schuldfrage sondern um die Mittel die in den Fällen angewandt werden. Es hat auch schon 16 jährige Schüler getroffen.

Übrigens profitiert der riesige Burda-Konzern jetzt davon, dass die Domain für das selbe Klientel bewirtschaftet wurde. Suchmaschineneinträge, Favoriten und Links bleiben bestehen.

Allein desshalb schon, sind die Mittel unverhältnismässig.
 
Hi Wooky,

Tja. Die 'Werktitel' sind eine 'prima Sache' für Verlage in DE.


  *CHIP :P   CHIP Sonderheft
Offenbar wurde sogar der Registrant in USA (chip.com) 'abgemahnt'.
Scheinbar 'hat man sich geeinigt', da da nun kleine 'Chip Banner' unten
stehen. LOL

   
 *FOCUS :(   FOCUS-MONEY
Focus/Fokus: bereits alter Hut im 'Internetschlachthof' in old Germany.

 *FREUNDIN  
Auch schon alter Hut.

 *GARTENSPASS   *GARTENTRÄUME
Tja. 'Werktitel' eben. Offenbar kann man quasi so jeden Begriff als Verlag
international online gleich mitkassieren.

 *GUTER RAT!
Au weia. :-)

  *INSTYLE
Perfekte Domain für eine Website, die sich mit dem offenbar völlig
ausgeflippten Anspruchsdenken im Sinne vom deutschen
Nationalsport online 'Abmahnen' befassen sollte.
     
 *LISA    
Mona?
 
 *VIEL SPASS
....wäre es, diesen Bullshit mit allgemeinen Begriffen und Redensarten an die
grosse 'Medienglocke' mal zu hängen. Intern.de kannst Du aber nebenher mit 'Werktiteln'
vergessen: Jemand da wollte mit tatsächlich einreden, dass die IMO bescheuerte 'Literaturen.de'
Entscheidung sinnvoll war und der beanspruchende Verlag zusätzlich im
Vorfeld sogar 'ach so lieb und fair' war. LOL
(die mitlesende Redaktion von Intern.de kann sich ja gerne dazu melden :-)

>>Ich finde in diesen Fällen muss eine schriftliche Verwarnung per Einschreiben
zugestellt werden, bevor den Anwälten das Hasenjagen erlaubt wird.<<

Nix da! Allgemeinbegiffe und allgemeinbegriffliche Redewendungen haben
im DNS erst mal generell uneingeschränkten FCFS Vortritt! Alles andere
verstehe ich als Nötigung und Erpressung! Falls kein klarer Beweis vorliegt,
dass die Nutzung => Website an der Klasse der Marke offensichtlich 'schmarotzt',
sollte eine Abmahnung diesbezüglich IMHO mit einer 'wunderschönen Strafe'
für die abmahnende Kanzlei und deren Mandanten belohnt werden. Nebenher sollte eine 'Marke' auch
von einem kompetenten PA mal näher betrachtet werden wie u.U. etwa:

"Bösgläubigkeit wegen Markenerschleichung ist dann anzunehmen, wenn
dem Anmelder bewußt ist, daß der Anmeldung absolute Schutzhindernisse
entgegenstehen und er dieses Wissen dem DPMA gegenüber verschweigt. Der
Tatbestand einer sogenannten Sperrmarke ist gegeben, wenn der Anmelder
die Absicht hat, andere am Gebrauch dieser Bezeichnung zu hindern,
insbesondere den Marktzutritt unter dieser Bezeichnung zu erschweren..."

>>Was in jeder Geschäftsbeziehung usus ist, muss gerade für Anwälte gelten.
Schliesslich ist es ein Kampf mit ungleichen Waffen....<<

'Recht' ist oft nur eine Frage von Geld! Wenn Dir die 'finanzielle Puste' ausgeht,
dann hast Du eben generell 'kein Recht'. Fertig!
Was mich über die Jahre in DE inzwischen ernsthaft ärgert, ist diese entsetzliche
Gleichgültigkeit, wenn es 'an den Kragen' eines 'anderen' Netizen geht - vollmundig gelabert
('grosse Fresse riskieren') wird zwar sehr gerne (am besten anonym), aber ehe
diese Laberer (nicht alle, aber die meisten! => siehe Juramail mit
der Löschung von Explorer - ich kann nur lachen, wenn ich bestimmte Penner heute lese,
die vorher nur an der Löschung der Marke 'Explorer' rumgenörgelt haben und
heute 'erhaben' dem PA Treudler dazu gratulieren - was _Memmen_ erster Klasse!)
mal was tun, bzw. mal ihre Brieftasche zücken und ein paar Mark spenden,
gehen sie offenbar lieber eher zum Zahnarzt und lassen sich bis ins Hirn drillen.
Ich hatte mir geschworen, dass meine hartverdienten 'paar' Dollar in der Sache 'Explorer
Markenlöschung' die entgültig letzte Spende war, die ich in DE tätige.
Um meinem Schwur nicht untreu zu werden - weil es mich weiterhin bis Weissglut
nervt und mir egal ist wo ein Netizen auf dieser Welt lebt - werde ich beim
nächsten DNS/Domain-Bullshit mit Allgemeinbegriffen in DE eine 'wunderschöne Domain'
für eine organisierte Sache spenden, deren Erlöss unverschämten Markeninhabern
und ihren (mir) offenbar geradezu lechzend anmutenden Rechtsvertretungen
endlich mal einen Maulkorb sondergleichen zu verabreichen!
Ich wünsche mir geradezu den nächsten frechen Angriff auf eine allgemeinbegriffliche
deutschsprachige Domain eines 'kleinen Registranten' um nochmal zur
Solidarität und zu Spenden aufzurufen! Mal sehen, wer hier bei Domtreff
auch eine seiner/ihrer ach so geliebten Domains dann spenden würde. ;-)

>>Survival of the fittest!
Darwin lässt grüssen.<<

Genau! 'The fittest' ist Singular wie auch _Plural_ in seiner Bedeutung!

>>Ist nicht ein Leitsatz der Juristerei der, dass der Schuldige sein Vergehen
einsehen soll, weil diese Einsicht grundsätzliche Voraussetzung für die
Resozialisierungsbemühungen ist?<<

Hehe. Verzeihe mir bitte, wenn ich diese Art Ansätze in der Praxis inzwischen
als fast 'amüsant blauäugig' verstehe.

Freundlichen Gruss

John
 
Da hast Du dir wieder eine Mühe gemacht!

Hoffentlich wird die Irony verstanden.


wooky

adbusting.com/de - Projekt
 

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