Hi Wooky,
Tja. Die 'Werktitel' sind eine 'prima Sache' für Verlage in DE.
*CHIP

CHIP Sonderheft
Offenbar wurde sogar der Registrant in USA (chip.com) 'abgemahnt'.
Scheinbar 'hat man sich geeinigt', da da nun kleine 'Chip Banner' unten
stehen. LOL
*FOCUS

FOCUS-MONEY
Focus/Fokus: bereits alter Hut im 'Internetschlachthof' in old Germany.
*FREUNDIN
Auch schon alter Hut.
*GARTENSPASS *GARTENTRÄUME
Tja. 'Werktitel' eben. Offenbar kann man quasi so jeden Begriff als Verlag
international online gleich mitkassieren.
*GUTER RAT!
Au weia.
*INSTYLE
Perfekte Domain für eine Website, die sich mit dem offenbar völlig
ausgeflippten Anspruchsdenken im Sinne vom deutschen
Nationalsport online 'Abmahnen' befassen sollte.
*LISA
Mona?
*VIEL SPASS
....wäre es, diesen Bullshit mit allgemeinen Begriffen und Redensarten an die
grosse 'Medienglocke' mal zu hängen. Intern.de kannst Du aber nebenher mit 'Werktiteln'
vergessen: Jemand da wollte mit tatsächlich einreden, dass die IMO bescheuerte 'Literaturen.de'
Entscheidung sinnvoll war und der beanspruchende Verlag zusätzlich im
Vorfeld sogar 'ach so lieb und fair' war. LOL
(die mitlesende Redaktion von Intern.de kann sich ja gerne dazu melden
>>Ich finde in diesen Fällen muss eine schriftliche Verwarnung per Einschreiben
zugestellt werden, bevor den Anwälten das Hasenjagen erlaubt wird.<<
Nix da! Allgemeinbegiffe und allgemeinbegriffliche Redewendungen haben
im DNS erst mal generell uneingeschränkten FCFS Vortritt! Alles andere
verstehe ich als Nötigung und Erpressung! Falls kein klarer Beweis vorliegt,
dass die Nutzung => Website an der Klasse der Marke offensichtlich 'schmarotzt',
sollte eine Abmahnung diesbezüglich IMHO mit einer 'wunderschönen Strafe'
für die abmahnende Kanzlei und deren Mandanten belohnt werden. Nebenher sollte eine 'Marke' auch
von einem kompetenten PA mal näher betrachtet werden wie u.U. etwa:
"Bösgläubigkeit wegen Markenerschleichung ist dann anzunehmen, wenn
dem Anmelder bewußt ist, daß der Anmeldung absolute Schutzhindernisse
entgegenstehen und er dieses Wissen dem DPMA gegenüber verschweigt. Der
Tatbestand einer sogenannten Sperrmarke ist gegeben, wenn der Anmelder
die Absicht hat, andere am Gebrauch dieser Bezeichnung zu hindern,
insbesondere den Marktzutritt unter dieser Bezeichnung zu erschweren..."
>>Was in jeder Geschäftsbeziehung usus ist, muss gerade für Anwälte gelten.
Schliesslich ist es ein Kampf mit ungleichen Waffen....<<
'Recht' ist oft nur eine Frage von Geld! Wenn Dir die 'finanzielle Puste' ausgeht,
dann hast Du eben generell 'kein Recht'. Fertig!
Was mich über die Jahre in DE inzwischen ernsthaft ärgert, ist diese entsetzliche
Gleichgültigkeit, wenn es 'an den Kragen' eines 'anderen' Netizen geht - vollmundig gelabert
('grosse Fresse riskieren') wird zwar sehr gerne (am besten anonym), aber ehe
diese Laberer (nicht alle, aber die meisten! => siehe Juramail mit
der Löschung von Explorer - ich kann nur lachen, wenn ich bestimmte Penner heute lese,
die vorher nur an der Löschung der Marke 'Explorer' rumgenörgelt haben und
heute 'erhaben' dem PA Treudler dazu gratulieren - was _Memmen_ erster Klasse!)
mal was tun, bzw. mal ihre Brieftasche zücken und ein paar Mark spenden,
gehen sie offenbar lieber eher zum Zahnarzt und lassen sich bis ins Hirn drillen.
Ich hatte mir geschworen, dass meine hartverdienten 'paar' Dollar in der Sache 'Explorer
Markenlöschung' die entgültig letzte Spende war, die ich in DE tätige.
Um meinem Schwur nicht untreu zu werden - weil es mich weiterhin bis Weissglut
nervt und mir egal ist wo ein Netizen auf dieser Welt lebt - werde ich beim
nächsten DNS/Domain-Bullshit mit Allgemeinbegriffen in DE eine 'wunderschöne Domain'
für eine organisierte Sache spenden, deren Erlöss unverschämten Markeninhabern
und ihren (mir) offenbar geradezu lechzend anmutenden Rechtsvertretungen
endlich mal einen Maulkorb sondergleichen zu verabreichen!
Ich wünsche mir geradezu den nächsten frechen Angriff auf eine allgemeinbegriffliche
deutschsprachige Domain eines 'kleinen Registranten' um nochmal zur
Solidarität und zu Spenden aufzurufen! Mal sehen, wer hier bei Domtreff
auch eine seiner/ihrer ach so geliebten Domains dann spenden würde. ;-)
>>Survival of the fittest!
Darwin lässt grüssen.<<
Genau! 'The fittest' ist Singular wie auch _Plural_ in seiner Bedeutung!
>>Ist nicht ein Leitsatz der Juristerei der, dass der Schuldige sein Vergehen
einsehen soll, weil diese Einsicht grundsätzliche Voraussetzung für die
Resozialisierungsbemühungen ist?<<
Hehe. Verzeihe mir bitte, wenn ich diese Art Ansätze in der Praxis inzwischen
als fast 'amüsant blauäugig' verstehe.
Freundlichen Gruss
John