Hallo,
ist eine Vereinbarung mit einem Provider in einem Rahmenvertrag gültig, der besagt, dass man bei einer Verletzung der Registrierungsbedingungen einer einzelnen Vergabestelle bzw. eines Registrars unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen hat ?
Soetwas kommt mir etwas merkwürdig vor.
Müssen z.B. Provider generell an die Denic eine Vertragsstrafe von ca. 5.000 Euro zahlen, wenn ein Kunde die Registrierungsbedinungen verletzt ?
Wenn ja, dann könnte ich so eine Vertragsstrafe eines Providers gegenüber seinen Kunden noch nachvollziehen, da lediglich die Vertragsstrafe weitergereicht wird.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Provider solche Vertragsstrafen an die Vergabestellen zahlen muss, "nur" weil ein Kunde die Registrierungsbedingen verletzt.
Wie seht ihr solche Vereinbarungen in Rahmenverträgen ?
Schönen Gruss
Desverger
ist eine Vereinbarung mit einem Provider in einem Rahmenvertrag gültig, der besagt, dass man bei einer Verletzung der Registrierungsbedingungen einer einzelnen Vergabestelle bzw. eines Registrars unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro zu zahlen hat ?
Soetwas kommt mir etwas merkwürdig vor.
Müssen z.B. Provider generell an die Denic eine Vertragsstrafe von ca. 5.000 Euro zahlen, wenn ein Kunde die Registrierungsbedinungen verletzt ?
Wenn ja, dann könnte ich so eine Vertragsstrafe eines Providers gegenüber seinen Kunden noch nachvollziehen, da lediglich die Vertragsstrafe weitergereicht wird.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Provider solche Vertragsstrafen an die Vergabestellen zahlen muss, "nur" weil ein Kunde die Registrierungsbedingen verletzt.
Wie seht ihr solche Vereinbarungen in Rahmenverträgen ?
Schönen Gruss
Desverger