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Vorgehen gegen D|spute - Abmahnung durch Domaininhaber möglich?

domainhengst

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20. Dez. 2004
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1.298
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0
Hi,

mal eine hypothetische Frage:
Könnte ein Domaininhaber, gegen dessen Domain ein unberechtigter Dis pute vorliegt auch den Dis pute-Steller abmahnen/eine Unterlassungserklärung fordern?

Es ist mir klar, dass man vor Gericht auf Unterlassung klagen könnte,aber hat schon mal jemand obiges versucht?
 
ich könnte mir vorstellen, das eine einstweilige Verfügung - geht schnell, darf aber in der Sache selbst nicht allzuweit vorgreifen - Erfolg haben könnte
 
Hi,

mal eine hypothetische Frage:
Könnte ein Domaininhaber, gegen dessen Domain ein unberechtigter Dis pute vorliegt auch den Dis pute-Steller abmahnen/eine Unterlassungserklärung fordern?

Es ist mir klar, dass man vor Gericht auf Unterlassung klagen könnte,aber hat schon mal jemand obiges versucht?


Das hat ein Domaininhaber bei einer beschreibenden Domain bereits gemacht und gewonnen. Mir fällt leider der Name der Domain nicht mehr ein.

Harry
 
ich könnte mir vorstellen, das eine einstweilige Verfügung - geht schnell, darf aber in der Sache selbst nicht allzuweit vorgreifen - Erfolg haben könnte
Ich glaube nicht, dass die Voraussetzung für eine einstweillige Verfügung vorliegen könnten, da ja weiterhin die Nutzung möglich ist.
(dennoch herzlichen Dank für Deinen Vorschlag)
 
Das hat ein Domaininhaber bei einer beschreibenden Domain bereits gemacht und gewonnen. Mir fällt leider der Name der Domain nicht mehr ein.

Harry
Vielen Dank, das ist schonmal ein Anhaltspunkt, dann werde ich mal gründlicher recherchieren. Ich sehe da nämlich ein paar Vorteile auf diese Weise in die Offensive zu gehen - ob es in meinem Fall ratsam oder sinnvoll ist, sei eine andere Geschichte -möchte mir aber gerne das Wissen aneignen.
 
Ich glaube nicht, dass die Voraussetzung für eine einstweillige Verfügung vorliegen könnten, da ja weiterhin die Nutzung möglich ist.
(dennoch herzlichen Dank für Deinen Vorschlag)

hmmm, wenn du mit Nutzung das Erscheinen deiner Seite meinst, mag das momentan noch stimmen, wenn es darum geht die Domain zu einem anderen Provider zu wechseln, oder sogar zu verkaufen, dann wirst du behindert - dies sollten wichtige Gründe sein
 
hmmm, wenn du mit Nutzung das Erscheinen deiner Seite meinst, mag das momentan noch stimmen, wenn es darum geht die Domain zu einem anderen Provider zu wechseln, oder sogar zu verkaufen, dann wirst du behindert - dies sollten wichtige Gründe sein

Das Umziehen dürfte glaube ich rein rechtlich/im Rahmen des Disputes möglich sein, dass es technisch problematisch sein kann, ist eine andere Sache.

Ich wollte Dir aber gar nicht widerprechen, ich hatte mein Posting mit dem Hintergrund einer De-Eskalationsstrategie gepostet - die EV ist da genau das Gegenteil.


Zu Harry's Posting, ich hab jetzt zwar keine Abmahnung, dennoch etwas Hilfreiches gefunden: Löschungsanspruch bei unberechtigten Dispute-Einträgen Oberlandesgericht Koeln Urteil v. 17.03.2006 - Az.: 6 U 163/05
 
Hi,

mal eine hypothetische Frage:
Könnte ein Domaininhaber, gegen dessen Domain ein unberechtigter Dis pute vorliegt auch den Dis pute-Steller abmahnen/eine Unterlassungserklärung fordern?

Es ist mir klar, dass man vor Gericht auf Unterlassung klagen könnte,aber hat schon mal jemand obiges versucht?

Ja, hab ich gerade gemacht. Im Moment ist der Verhandlungsstand, dass der Gegner 500 für die Domain bezahlen will und wir die Abmahnkosten gegenseitig aufrechnen. Ich sag nur "Euro-Telekom". :aetsch:

Grüsse

123meins
 
Frage zu Domainrecht als Nutzer einer Webhosteradresse

Hallo erst mal,

bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen und hoffe jemand hat Antwort auf meine Frage. Die Beiträge hier sind ja schon älter, hoffe aber dass es trotzdem noch aktuell ist. Kenn mich leider nicht so aus in Foren.

Habe für meine Mutter vor einem halben Jahr eine Webseite für Ihre Hundepension gestaltet und über einen Webhoster eine kostenlose
Webseitenadresse erstellt.

Die Adresse ist mit de.hm hinten raus wie www.Domainname.de.hm

Jetzt habe ich zufällig durch das Internet erfahren, dass jemand diese Adresse im Januar mit gleichem Namen sich hat schützen lassen aber als www.Domainame.de. Die Adresse wird aber nicht genutzt und diese Person hat auch keine Hundepension. Denke die Domain ist als Spekulationsobjekt für den Domainverkauf gedacht.
Die gleiche Domain gibt es auch noch als www.Domainname.ch

Kann es da zu Schwierigkeiten kommen und riskiere ich da eine Abmahnung oder bin ich durch das hm hinten raus geschützt????? Kann ich sie weiter nutzen oder soll ich die Domain besser ändern bevor sie jemand endeckt und mich abmahnt?????? Da die Domain im Internet und bei google sehr vertreten ist, kann es auch sein, dass der jetzige Inhaber der Domain sich diese eventuell hat schützen lassen um Abmahnen zu können.

Über eine Antwort würde ich mich freuen!:sheep:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was meinst du mit "schützen lassen"?
Wurden lediglich die Domains in .de und .ch registriert oder wurde auf den Begriff z.B. eine Marke eingetragen?
 
Kann es da zu Schwierigkeiten kommen und riskiere ich da eine Abmahnung oder bin ich durch das hm hinten raus geschützt????? Kann ich sie weiter nutzen oder soll ich die Domain besser ändern bevor sie jemand endeckt und mich abmahnt?????? Da die Domain im Internet und bei google sehr vertreten ist, kann es auch sein, dass der jetzige Inhaber der Domain sich diese eventuell hat schützen lassen um Abmahnen zu können.

Es wäre auch denkbar, dass er die Domains registriert hat, weil er annimmt, dass eure Kunden ausversehen mal die .de-Adresse eintippen und er daraus Profit schlagen möchte. Vielleicht war auch seine Absicht, dir die Domain zu verkaufen.

Es kommt natürlich immer auf den Begriff an, aber wenn ihr die Domain schon länger geschäftlich benutzt, KÖNNTE es sein, dass ER eher eure Namensrechte verletzt, als umgekehrt.

Meiner Meinung nach
brauchst du dir diesbzgl. keine Sorgen wegen einer Abmahnung zu machen.
 
Er ist der Domaininhaber. Er hat sich als Domaininhaber eintragen lassen für die .de Domain. Weiß jetzt nicht wie ich es ausdrücken soll. Der Name ist aber nicht geschützt und auch keine Marke nur die .de Domain ist jetzt anscheinend seine. Habe im Internet auch das Dokument gesehen wo er als Domaininhaber bzw. Besitzer registriert ist. Finde es aber nicht mehr.
Will auch hier den Namen und die Domain nicht nennen, um nicht schlafende Hunde zu wecken.

Die Schweizer Domain gibt es schon lange. Wenn dann habe ich denen versehentlich den Namen geklaut. Die haben sich aber nie beschwert und uns bestimmt schon im Netz gesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu dem Beitrag von floEs, habe ich jetzt erst gesehen dass noch jemand geschrieben hat.

Habe jetzt die .de Adresse eingetippt und dann kommt eine Seite wo oben groß der Domainname steht und diese zum Verkauf angeboten wird.

Darunter sind dann einige Werbelinks von Fluggesellschaften und auch Hundeschulen usw.

Weiß nicht was ich davon halten soll.

Mir ist es ja wurscht, er kann die Domain ja verkaufen, will blos meine alte Mutti nicht in einen Rechtsstreit verwickeln. Die will ja nur zu Ihrer Rente ein paar Euro dazuverdienen.

Wäre ja toll wenn ich mir keine Sorgen machen müßte.
 
Wäre ja toll wenn ich mir keine Sorgen machen müßte.


Man muesste aber schon den Sub-Domainnamen erfahren um zu wissen ob es evtl. rechtl. Probleme gibt.

Ich denke aber Du machst Dir nur uebermaessig Sorgen wo keine sind.
 
Glaube auch, dass ich zu ängstlich bin! War nur so schockiert, dass jemand die Domain hat, weil ich ja bei meiner Webseitenerstellung extra recherchiert habe, damit ich niemanden auf die Füße trete. Man kann ja schon bald im Netz nichts mehr richtig machen, ob man was verkauft, oder das Impressum der Website nicht vollständig ist, oder sonst was. Wenn es einer darauf abgesehen hat dann findet er immer was.

Habe da einen Text bekommen von domain-recht.de.
Die dürfen ja keine Rechtsberatung im Einzelfall machen, aber der Text sagt eigentlich schon einiges aus.



Ob man rechtliche Schwierigkeiten gewärtigen muss
hängt von zahlreichen Faktoren ab: dem Konkreten
Domain-Namen, dem darunter laufenden Projekten,
dem Bestehen von Kennzeichenrechten.

Kennzeichenrechte entstehen je nach Art des Rechts
infolge von Nutzung oder durch Eintragung des
Kennzeichens.

Solange eine Domain nicht genutzt wird, kann auch
kein Kennzeichenrecht aus dem Domainnamen selbst
entstehen. Besteht ein anderes Kennzeichenrecht
wie etwa eine eingetragene Marke oder ein Name,
kommt es auf die Nutzung der Domain nicht an.



Grüße an alle Schreiber zu diesem Thema und Danke für die Hilfe
Alias
 
Es ist ziemlich unhöflich in anderer Leute Threads mit neuen Themen zu Posten. Ist es so schwer ein neues Thema aufzumachen?

Grüsse

123meins
 
Hallo erst mal 123meins,

wollte wirklich nicht unhöflich sein!
Kenne mich in so Foren nicht aus und mache das zum ersten mal!

Dachte ich hätte das Thema richtig getroffen, aber habe mich wohl getäuscht!

Werde mich nicht mehr einmischen.

Grüße alias:ciao:
 
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