domainhengst
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- Registriert
- 20. Dez. 2004
- Beiträge
- 1.298
Hi,
mal eine hypothetische Frage:
Könnte ein Domaininhaber, gegen dessen Domain ein unberechtigter Dis pute vorliegt auch den Dis pute-Steller abmahnen/eine Unterlassungserklärung fordern?
Es ist mir klar, dass man vor Gericht auf Unterlassung klagen könnte,aber hat schon mal jemand obiges versucht?
mal eine hypothetische Frage:
Könnte ein Domaininhaber, gegen dessen Domain ein unberechtigter Dis pute vorliegt auch den Dis pute-Steller abmahnen/eine Unterlassungserklärung fordern?
Es ist mir klar, dass man vor Gericht auf Unterlassung klagen könnte,aber hat schon mal jemand obiges versucht?