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Vorstellung DEX

Kleinunternehmer/Privatperson C kauft zwei Domains von:

Kleinunternehmer/Privatperson A (ohne Steuer) für 1.000,-€
und
Firma B (mit Steuer) für 1.000,-€

Die 1.000,-€ sind jeweils als Nettopreis (obwohl Kleinunternehmer/Privatperson A dies nicht so sagen darf) deklariert.

Was zahlt Kleinunternehmer/Privatperson C für die Domains bei Kleinunternehmer/Privatperson A und bei Firma B?

Ist schon relativ spät für mich da ich seit heute schon seit 5:00 früh arbeite, aber eigentlich sollte das ja nicht so schwer sein (außer Du hast mir eine Falle gestellt)

A schreibt eine Rechnung ohne Ust (1000 EUR)
B schreibt eine Rechnung mit Ust (1000 + 19% = 1190 EUR)

Nur weil jemand ein Kleinunternehmer/Privatperson ist, muss er auch ggf. Ust bezahlen. Wenn ich privat ein Auto von einer Privatperson kaufe, dann zahle ich auch keine Ust da der Verkäufer keine Ust auf seiner Rechnung anführt. Wenn ich privat zu einem Autohändler gehe und kaufe ein Auto dann bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Ust und muss diese dann auch bezahlen.

Harry
 
Vielleicht weil 10% vom Bruttopreis mehr sind als vom Nettopreis? :hmmmm:

Wobei es egal wäre, ob man heute 10% brutto oder dann 10% netto nimmt. (An der Stelle muss man fairerweise mal sedo zugute halten, dass sie ja eigentlich auch nur 8,4%netto nehmen. ;-)

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass das mit der Steuer bei Auktionen sehr nervig ist. Dass ein Höchstbietender netto manchmal weniger bietet als sein unterlegener Konkurrent ist schon seltsam...

sedo meint, das wär alles nicht so einfach, mit Bietern aus dem Ausland und auch mit Privatpersonen, denen man ja eigentlich immer den Endpreis anzeigen muss. (Ich persönlich denke ja, dass das lösbar wäre, so dass man je nach Steuersituation im persönlichen Account einen angepassten Preis sieht, eben mit oder ohne UST - aber international gibt es da wahrscheinlich schon viele Eventualitäten...).
 
aber international gibt es da wahrscheinlich schon viele Eventualitäten...).

Also so viel Fälle gibt es da auch nicht. Wenn ich als österr. Firma einer österr. Firma oder Privatperson/Kleinunternehmer eine Domain verkaufe dann schreibe ich immer 20% Ust, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, dann schreibe ich keine Ust. wenn die Firma eine gültige UID-Nummer hat, ansonsten schon. Bei allen anderen Nicht-EU-Ländern z.B. Schweiz, USA etc. schreibe ich immer keine Ust (egal ob Firma oder Kleinunternehmen/Privatperson)

So schwer kann das doch auch nicht sein bei Sedo zu realisieren.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Also so viel Fälle gibt es da auch nicht. Wenn ich als österr. Firma einer österr. Firma oder Privatperson/Kleinunternehmer eine Domain verkaufe dann schreibe ich immer 20% Ust, wenn ich in ein EU-Land verkaufe, dann schreibe ich keine Ust. wenn die Firma eine gültige UID-Nummer hat, ansonsten schon. Bei allen anderen Nicht-EU-Ländern z.B. Schweiz, USA etc. schreibe ich immer keine Ust (egal ob Firma oder Kleinunternehmen/Privatperson)

So schwer kann das doch auch nicht sein bei Sedo zu realisieren.

Harry

Gilt für DE genauso, halt nur mit anderem Steuersatz. Und für Sales innerhalb EU mit Companies mit gültiger UID muss zumindest lt. meinem Steuerberater folgender Zusatz auf der Rg. vermerkt werden: "Steuerschuld geht auf den Leistungsempfänger über gem. § 3a Abs. 4 UStG"

Gruss Jens
 
Das war mal eine interessante Vorstellung eines neuen User! Willkommen hier. Ich freue mich schon auf Deine Beiträge nach der Reise.

Gruss

Gerald
 
Hallo und schönen Dank noch für die "Nachzügler-Begrüßungen"!

Verständlicherweise bin ich im Moment nach Mitternacht und im Hotelzimmer nicht gerade zu einer Umsatzsteuer-Diskussion - und das in meinem Begrüßungsthread - aufgelegt.

Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um auf meine Teilnahme an Engels Domainerradio-Sendung am 28.09.2009 hinzuweisen. Wer etwas konkretere Antworten möchte, möge doch bitte seine Frage vorab an Engel oder mich senden, damit ich Unklarheiten in der Fragestellung schon im Vorfeld abklären kann.

Viele Grüße bis nächste Woche

Reinhold
 
Ich möchte aber die Gelegenheit nutzen, um auf meine Teilnahme an Engels Domainerradio-Sendung am 28.09.2009 hinzuweisen. Wer etwas konkretere Antworten möchte, möge doch bitte seine Frage vorab an Engel oder mich senden, damit ich Unklarheiten in der Fragestellung schon im Vorfeld abklären kann.

Viele Grüße bis nächste Woche

Reinhold

...bis nächste Woche? 28.09. wäre übernächste woche, wann denn nun? :)

you're welcome!

gruss jens
 
Entschuldigung für das "zumüllen" deines Vorstellungs-Thread ;-)
Herzlich willkommen im Forum, freue mich auch schon auf die Radiosendung.

Und schön, dass es mal jemand fachkundigen gibt, der bestätigt, dass das vielzitierte BGH-Urteil nicht auf den Domainhandel anzuwenden ist.

@harry: das Problem hängt wohl auch damit zusammen, dass es in den USA unterschiedliche Steuersätze je nach Bundesstaat gibt (was ich trotzdem für lösbar halte) - aber lass uns das ggf. in einem anderen Thread diskutieren :-)
 
Wenn ich privat zu einem Autohändler gehe und kaufe ein Auto dann bekomme ich eine Rechnung mit ausgewiesener Ust und muss diese dann auch bezahlen.

Kaufst Du bei einem Händler einen Gebrauchtwagen der vorher einer Privatperson gehört hat, dann zahlst Du m. E. keine Umsatzsteuer darauf.
 
Kaufst Du bei einem Händler einen Gebrauchtwagen der vorher einer Privatperson gehört hat, dann zahlst Du m. E. keine Umsatzsteuer darauf.

Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich habe auch schon öfters Domains ohne Ust gekauft und (als Firma) mit Ust verkauft. Du meinst vielleicht wenn der Händler nur Vermittler zwischen dem Auto-Inhaber (privat) und Käufer (privat) ist. Bei der Vermittlungsprovison wird der Händler aber schon die Ust anführen.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Also das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Bei Autos bin ich mir da eigentlich recht sicher - Haus und Hof würde ich allerdings nicht drauf verwetten wollen.
Meine aber beim KFZ-Händler schon oft gelesen zu haben "Preis wxyz Euro, MwSt. kann ausgewiesen werden".

Neuwagen wird vom Händler an Privatperson verkauft -> mit Mehrwertsteuer.
Privatperson verkauft irgendwann weiter egal ob an Privat oder an Händler -> ohne Mehrwertsteuer.
Sollte der Käufer an dieser Stelle nun wieder ein Händler sein, verkauft er meines Wissens nach das Auto nun auch ohne Mehrwertsteuer weiter.

Ich hoffe, ich verwechsele da nicht irgendwas.

Ob das so ist und wenn ja, ob sich diesbezüglich irgendwas auf das Thema Domainhandel übertragen lässt, wäre eine erste Frage für RiR (Reinhold im Radio).
 
Neuwagen wird vom Händler an Privatperson verkauft -> mit Mehrwertsteuer.
Privatperson verkauft irgendwann weiter egal ob an Privat oder an Händler -> ohne Mehrwertsteuer.
Sollte der Käufer an dieser Stelle nun wieder ein Händler sein, verkauft er meines Wissens nach das Auto nun auch ohne Mehrwertsteuer weiter.


Wenn ich einen freien Mitarbeiter einstelle, bekomme ich seine Honorarnote ohne Ust aber verkaufe dann seine Leistung mit Ust weiter.

Harry
 
Hat mir jetzt keine Ruhe gelassen. Habe eben beim größten Hamburger VW-Händler nachgefragt. Der hat mir meine Sichtweise bestätigt.

Sobald die Ware (das Auto) einmal im Privatbesitz war, ist die Mehrwertsteuer nie wieder zu berechnen - egal wieviele Weiterverkäufe noch erfolgen und egal ob an privat oder an Gewerbe.
 
Neuwagen wird vom Händler an Privatperson verkauft -> mit Mehrwertsteuer.
Privatperson verkauft irgendwann weiter egal ob an Privat oder an Händler -> ohne Mehrwertsteuer.
Sollte der Käufer an dieser Stelle nun wieder ein Händler sein, verkauft er meines Wissens nach das Auto nun auch ohne Mehrwertsteuer weiter.

Es gibt eine Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände: Gebrauchtwaren - Steuern und Zollunion - Europische Kommission

Ob eine Domain als "gebraucht" verkauft werden kann, bezweifel ich (obwohl es bei manch einer früheren Verwendung durchaus gerechtfertigt wäre :laugh: )

@mod: splitten?
 
Du hast Recht.

Hab mich mal ganz schnell und oberflächlich etwas eingelesen und das hier gefunden:
http://www.smixx.de/ra/Links_S-T/Differenzbesteuerung.pdf

Zwar sind Domains dort nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Waren aber in Engels Radio habe ich gelernt, dass Domains gar keine Ware sind.

Somit dürfte sich das Thema für Domains erledigt haben (gegenüber Harry hab ich aber Recht ;-) ).

Sorry für ot.
 
Kurz noch einmal zusammengefasst:

Bei der Veräußerung einer Domain handelt es sich (umsatzsteuerlich) nicht um eine Lieferung, sondern um eine sonstige Leistung gemäß § 3a Abs. 4 Nr. 1 UStG.

Schöne Grüße

Reinhold
 
hallo reinhold,

und schon fangen die "fachgespräche" an *grins, da kommt wohl viel arbeit auf dich zu...auch von mir: herzlich willkommen hier im forum! :flowers:

lg
carmen
 

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