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Wie komme ich an eine .com mit meinem Firmennamen?

es wäre für manche leute hier lukrativer ihre zeit in arbeit zu investieren und mit verdientem geld domains zu kaufen.

wer einen arschtritt bekommt sollte den schwung ausnützen um vorwärts zu kommen.

ric
 
@ uppo
Ich denk mir was fiktives aus
gayfight.gif


:D

Ne ich geb Feedback, sofern ich mal einen Fall finde, aber die oben genannten Links waren schon relativ eindeutig, insbesondere dieser:
domain-recht.de - News: Die Frage der Priorität im WIPO-Streit

Da könnte man jetzt bei einem Schiedsgericht nur noch argumentieren, dass der Markenschutz schon früher durch den Namen der Gesellschaft entstand, aber da ist dann wieder die Frage wg. dem Standort. Bisher waren sich ja alle einig, dass die Standorte Kläger und Inhaber gleich sein müssen. Dazu finde ich leider keine Beispielfälle. Vielleicht weil es einfach stimmt und sich deswegen keiner gewagt hat einen UDRP anzustoßen.
 
Sagen wir mal der aktuelle Domainhändler und Inhaber der .com sitzt in Paraguay. Nun muss man also erstmal dort eine Marke anmelden (was wohl nicht gehen dürfte, mangels Umsätzen in diesem Land) bzw. man hätte dort vorher schon eine besitzen müssen.

Marke in Paraguay würde nur was helfen, wenn Du ihn IN PARGUAY wegen Verletzung Deiner Marke verklagen wolltest, und ich glaube nicht, dass Du das willst, bzw es Dir gelingen würde.

Mit den USA hatte ich wie gesagt angefangen, weil ich dachte, dass die Marke in den USA bestehen müsse, weil da ja auch die ICANN sitzt. Aber ich hab vergessen, dass ".com" ja nicht US bezogen ist, sondern nur ".us".

Das sind ja total abenteuerliche Ideen die Du da hattest ;-) Wie kommt man auf sowas?


Kurze Klarstellung bezüglich Marken und sich daraus ableitenden Ansprüchen auf Domains:
Du (und viele andere leider) sehen das aus einem völlig falschen Blickwinkel:
"Ich habe eine Marke, ergo hab ich Anspruch auf die gleichlautende Domain, erst Recht wenn der Domaininhaber im Land der Markenanmeldung ansässig ist".

Falscher Blickwinkel und schlicht Humbug.

Versuch es mal so zu sehen:
"Gewerbetreibende kreieren Bezeichnungen für ihre Waren- und Dienstleistungen und tragen diese 'Marken' beim DPMA für einen bestimmten Waren- oder Dienstleistungs-Umfang ein, damit Dritte sich darüber informieren können ob sie bei Nutzung des Zeichens potentiell ein Kennzeichenrecht verletzen"
.
Den Satz hab ich mir selbst ausgedacht, ist kein Zitat.

So gesehen schützt die Marke weniger den Markeninhaber, sondern vielmehr alle anderen, insbesondere potentielle Kennzeichenrechtsverletzer: Nämlich davor die Marke zu verletzen. Die Marke ist sozusagen eine Art freundliche Information.


Erst wenn jemand konkret eine Marke durch Nutzung der Bezeichnung im der Marke zugeordneten Waren- und Dienstleistungverzeichnis verletzt steht dem Markeninhaber überhaupt irgendein "Recht" zu: Nämlich den Verletzer dazu aufzufordern die Verletzung zu unterlassen. Zur Glaubhaftmachung des Kennzeichenschutzes dient dann eben die Markenanmeldung, aber nur im konkret beim DPMA angemeldeten Waren- und Dienstleistungverzeichnis für die Marke. Ein Anspruch auf Überlassung der Domain besteht aber in der Regel NICHT (es sei denn, dies sei die einzige Maßnahme die eine Wiederholung auszuschliessen scheint, in der Regel ist das nicht der Fall).

Mit anderen Worten: Nur weil jemand eine Marke irgendwo einträgt hat er noch laaaange keinerlei Anspruch auf Herausgabe gleichlautender Domains.

Ausnahme sind berühmte Marken, die werden oftmals schon durch die reine Registrierung einer gleichlautenden Domain verletzt. Aber berühmte Marken sind extrem selten, da müssten dann schon 80% des Verkehrskreises die Marke kennen.

Im Klartext: Eine Marke alleine hilft Dir in der Regel so gut wie gar nicht jemanden zur Herausgabe einer Domain zu bewegen, jedenfalls nicht in dem vom Threadersteller geschilderten Fall.

AlexS
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind ja total abenteuerliche Ideen die Du da hattest ;-) Wie kommt man auf sowas?
Hab da nicht weit gedacht und mit .de also Denic verglichen (z.B. der Fall e.de, f.de, g.de, usw.). Aber .com ist ja vom Grundsatz her first come, first serve. Das weiß ich jetzt auch.

Kann man eigentlich irgendwo sehen wann eine Domain den Besitzer gewechselt hat? Weil ein Registrierungsdatum kann ja sehr alt sein, während sich bei einem Inhaberwechsel nur das Änderungsdatum ändert. Da kann man ja behaupten, dass man die schon immer hatte und zwischenzeitlich den Tech C angepasst hat, weshalb sich das Änderungsdatum geändert hat.

EDIT: Ich sehe gerade, dass die e.de Geschichte auch aufgehoben wurde:
http://www.denic.de/denic-im-dialog/pressemitteilungen/pressemitteilungen/3082.html
 
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Da könnte man jetzt bei einem Schiedsgericht nur noch argumentieren, dass der Markenschutz schon früher durch den Namen der Gesellschaft entstand, aber da ist dann wieder die Frage wg. dem Standort. Bisher waren sich ja alle einig, dass die Standorte Kläger und Inhaber gleich sein müssen. Dazu finde ich leider keine Beispielfälle. Vielleicht weil es einfach stimmt und sich deswegen keiner gewagt hat einen UDRP anzustoßen.

Du brauchst definitiv eine eingetragene MARKE fürs UDRP, Firmenname reicht NICHT. Aber Du musst gleichzeitig auch Böswilligkeit nachweisen UND dass der Domaininhaber keinerlei Verwendung für die Domain hat.

Wie sieht denn die Website aus, auf welche die Domain routet? Inwiefern ist der Inhaber "böswillig"? Ist er mit einem Kaufangebot auf Dich zugekommen?

AlexS
 
Weil ein Registrierungsdatum kann ja sehr alt sein, während sich bei einem Inhaberwechsel nur das Änderungsdatum ändert. Da kann man ja behaupten, dass man die schon immer hatte und zwischenzeitlich den Tech C angepasst hat, weshalb sich das Änderungsdatum geändert hat.


Wann wer warum wie und wo seine Domain an wen überträgt ist in der Regel in dem von Dir geschilderten Fall total wurscht. Verletzt der Inhaber Deine Rechte? Wenn nein, dann ist es egal wann er die Domain gereggt, gekauft oder geerbt hat.

Du jagst Halbwahrheiten und Geistern hinterher.

AlexS
 
Wie ist es denn, wenn es keine Website wäre, sondern eine Parkingseite mit Verkaufshinweis? Das reicht wohl nicht als "Böswilligkeit".

Du jagst Halbwahrheiten und Geistern hinterher.

Das war nur eine allgemeine Frage. Nicht gleich hoch gehen ;)
 
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Ausnahme sind berühmte Marken, die werden oftmals schon durch die reine Registrierung einer gleichlautenden Domain verletzt. Aber berühmte Marken sind extrem selten, da müssten dann schon 80% des Verkehrskreises die Marke kennen.

So, wie etwa hier?

Ahoi!
 
***edit***
 
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Über Deinen Link habe ich noch ein paar interessante Sachen gefunden, wo Domains abgegeben werden mussten:

NATIONAL ARBITRATION FORUM (deutsche Marke, älter als Domain, Domaininhaber kommt aus Kanada)
NATIONAL ARBITRATION FORUM (deutsche Kapitalgesellschaft verliert .com Domain weil keine Website drauf war)
DECISION (Marke aus 2006, Geschäft seit 1984, Domain von 2003, wurde aber 2010 verkauft)
NATIONAL ARBITRATION FORUM (australische Marke aus 2003, Domain aus 2000, wurde aber 2007 gelöscht und neu registriert)
WIPO Domain Name Decision: D2011-1287 (Gegner hat nicht geantwortet)
WIPO Domain Name Decision: D2009-0465 (Marke aus 1994, Domain aus 1995, 2007 verkauft)
WIPO Domain Name Decision: D2009-0561 (Marke aus 1993, Domains aus 1991, Gegner hat nicht geantwortet, wäre spannend gewesen)

Bisher am interessantesten der Fall "jappy.com":
WIPO Domain Name Decision: D2010-1001
Jappy Marke seit 2005, Geschäft seit 2001
Domain in 2000/2003 registriert (unklar), 2006 übertragen auf Firma des gleichen Chefs

Jappy hatte da sogar extra nachgewiesen dass sie eine Hand voll Besucher aus Japan haben (um wohl die Geschäftstätigkeit in dem Land nachzuweisen).

Marke anmelden und abwarten kann also doch eine gute Strategie sein. Eine Chance besteht auch mit der Markenanmeldung und dem Nachweis der früheren Tätigkeit in Kombination mit dem Nachweis des Bad Faith. Für Bad Faith reicht schon: keine Website, Parking mit Werbung von Mitstreitern und/oder Hinweise auf den Verkauf der Domain. Noch besser sind Nachweise für den Verkauf der Domain per Kaltaquise.

Ach ja: .com Domains, die in anderen Sprachen generische Begriffe darstellen, haben gute Chancen, auch wenn Marken bestehen. Siehe adito.com
http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2008/d2008-1771.html
 
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Bisher am interessantesten der Fall "jappy.com":
WIPO Domain Name Decision: D2010-1001
Jappy Marke seit 2005, Geschäft seit 2001
Domain in 2000/2003 registriert (unklar), 2006 übertragen auf Firma des gleichen Chefs

Jappy hatte da sogar extra nachgewiesen dass sie eine Hand voll Besucher aus Japan haben (um wohl die Geschäftstätigkeit in dem Land nachzuweisen).

Marke anmelden und abwarten kann also doch eine gute Strategie sein. Eine Chance besteht auch mit der Markenanmeldung und dem Nachweis der früheren Tätigkeit in Kombination mit dem Nachweis des Bad Faith. Für Bad Faith reicht schon: keine Website, Parking mit Werbung von Mitstreitern und/oder Hinweise auf den Verkauf der Domain. Noch besser sind Nachweise für den Verkauf der Domain per Kaltaquise.[/url]

Der Beklagte hat so viel ich mich erinnern kann, innerhalb von 14 Tagen Zeit gegen dieses WIPO-Urteil bei seinem nationalen Landgericht vorzugehen. In diesen Fall wurde es scheinbar nicht gemacht. Wenn der Beklagte es gemacht hätte, hätte es wohl bedeutet, dass es es beim LG in Tokio ein Verfahren gegeben hätte (natürlich auf Japanisch und nicht auf Englisch) Das wäre für den Kläger sicher sehr teuer geworden, da man auch alle Beweiße und Schriftsätze auf Japanisch übersetzen lassen muss. Der Beklagte hat die Seite selbst nicht aktiv genutzt sondern nur der Provider hat eine Parkingseite geschalten wo der Provider davon profitiert hat und nicht der Beklagte. Nachdem die Domain vor der Firmengründung und Markenanmeldung registriert wurde (6.11.2000), hätte der Kläger wohl sehr wenig Chancen in Tokio gehabt. Die paar Besucher aus Tokio können auch Leute aus Deutschland gewesen sein, die in Tokio auf Urlaub sind. Ist ja nicht gerade unwahrscheinlich, wenn man privat oder beruflich in Japan ist und man bei einem Datingportal angemeldet ist, dass man während man im Ausland ist, sich die Seite auch aus dem Ausland ansieht.

Harry
tokio.de
 
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So, wie etwa hier?

Ahoi!

Danke, Paule. LadyGaga.org ist ein prima Beispiel! Keine Übertragung da legitimes Interesse da unmonitarisierte Fansite ohne Links zu Firmen.

Bisher am interessantesten der Fall "jappy.com":
WIPO Domain Name Decision: D2010-1001

jappy.com ist auch ein PRIMA Beispiel. "jappy" ist kein generischer Begriff, jedenfalls weder in Englisch noch in Deutsch. Es ist aber unzweifelhaft ein fescher, sexy Domainname, richtig? jappy.com, das hat was. Hundefutter-Portal, Hundevermittlung, Food-Portal, usw, alles mögliche denkbar.

Würde ich jappy.com catchen oder sonstwie reggen, und ein Meinungsforum drauf packen, oder meine Urlaubsbilder, dann könnte da jemand 100 UDRP's erfolglos starten. Der Grund warum der Domaininhaber verlor ist doch klar:
  1. 5.000 Domains gereggt, und vermutlich massenweise TM-Grabs dabei. Das ist für sich genommen noch kein Grund, bleibt aber in den Köpfen der Wipo Panelists hängen, wenn es um "Bad Faith" geht.
  2. Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Das ist ja eben auch der Unterschied zwischen TM Grabbern und Vorrats-Sammlern: Es ist eben NICHT OK sich die Domains von gut laufenden Portalen in anderen TLD's zu sichern nur um deren Traffic abzufangen, Parkinggeld zu verdienen und die Domain später potentiell teuer an "den" Anbieter zu verkaufen.

Es ist aber absolut OK sich sexy Domains zu sichern, um damit später mal was vernünftiges anzufangen. Dann aber darf man die nicht parken, nicht wahllos zum Kauf anbieten (speziell nicht dem Inhaber eines identisch lautenden Portals) und man sollte nicht zahllose Markengrabs besitzen.

Ist die Regel vernünftig? JA! Denn wenn jemand einen Markengrab nicht monetarisieren darf, dann macht der Reg (Grab) ja null Sinn, insofern wird das "Grabbing" sinnvoll bekämpft. Gleichzeitig dürfen "ernsthafte" Interessenten weitehin Phantasienamen reggen, ohne vorher weltweit alle Markendatenbanken zu durchforsten, möglichst noch alle Firmendatenbanken (so denn überhaupt existent) nur um sicher zu gehen, dass nicht Jahre später irgendeine Kleinstfirma wie die jappy.de Leute auf der anderen Seite des Globus mir die Domain abluchsen.

AlexS
 
[*]Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.

Du hast wohl übersehen, dass die Parkingseite scheinbar nicht vom Domaininhaber sondern vom Provider geschalten wurde und der Domaininhaber hier auch damit kein Geld verdiente.

Für mich ist der Sachverhalt nicht so klar, da außerdem die Domain weit vor dem Portalbeginn registriert wurde.

Harry
 
Wenn der Beklagte es gemacht hätte, hätte es wohl bedeutet, dass es es beim LG in Tokio ein Verfahren gegeben hätte (natürlich auf Japanisch und nicht auf Englisch) Das wäre für den Kläger sicher sehr teuer geworden, da man auch alle Beweise und Schriftsätze auf Japanisch übersetzen lassen muss. Der Beklagte hat die Seite selbst nicht aktiv genutzt sondern nur der Provider hat eine Parkingseite geschalten wo der Provider davon profitiert hat und nicht der Beklagte. Nachdem die Domain vor der Firmengründung und Markenanmeldung registriert wurde (6.11.2000), hätte der Kläger wohl sehr wenig Chancen in Tokio gehabt

Guter Einwand.

Aber ein finanzielles Risiko gehst Du ja sowieso schon mit dem DSRP ein, deren Ausgang man nur schwer abschätzen kann. Aber viel teurer würde es dadurch in jedem Fall. Das ist natürlich wieder ein Argument für den Kauf.

Ist denn der Klagestandort wirklich Japan? Ich mein wie kann ein japanisches Gericht die ICANN anordnen die Domain zurückzuspielen?

Du hast wohl übersehen, dass die Parkingseite scheinbar nicht vom Domaininhaber sondern vom Provider geschalten wurde und der Domaininhaber hier auch damit kein Geld verdiente.

Das stimmt nicht:
Those links provide the Respondent with click-through revenue which he uses to pay the renewal fees due on his large portfolio of domain names.

Für mich ist der Sachverhalt nicht so klar, da außerdem die Domain weit vor dem Portalbeginn registriert wurde.

Das stimmt nicht so ganz. Der Inhaber konnte nicht nachweisen, dass er die seit 2000 hatte. Er hat das gesagt, aber die "Beweise" sprachen für das Jahr 2003. Und Jappy gibt es seit 2001.
Jappy ... was founded in 2001 ... The Complainant registered <jappy.tv> on April 15, 2002 and <jappy.de> in 2003

Daher ist das mit 2000 schon sehr auffällig.

Das spricht dafür, dass der Inhaber die Domain nur deswegen registriert hat, weil Jappy den Begriff zu dem Zeitpunkt bereits bekannt gemacht hat.

Deswegen interessierte es mich ja wie man das überhaupt beweisen kann wann ein anderer die Domain registriert hat bzw. wann sie jeweils wechselte.
 
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"jappy" ist kein generischer Begriff, jedenfalls weder in Englisch noch in Deutsch. Es ist aber unzweifelhaft ein fescher, sexy Domainname, richtig?
Das stimmt und passt auch zu meinem angedachten Szenario.

Der Grund warum der Domaininhaber verlor ist doch klar:
  1. 5.000 Domains gereggt, und vermutlich massenweise TM-Grabs dabei. Das ist für sich genommen noch kein Grund, bleibt aber in den Köpfen der Wipo Panelists hängen, wenn es um "Bad Faith" geht.
  2. Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Interessant. Demnach sollte ich mal schauen welche Grabber öfter wg. Bad Faith aufgefallen sind.

Ist die Regel vernünftig? JA! Denn wenn jemand einen Markengrab nicht monetarisieren darf, dann macht der Reg (Grab) ja null Sinn, insofern wird das "Grabbing" sinnvoll bekämpft. Gleichzeitig dürfen "ernsthafte" Interessenten weitehin Phantasienamen reggen, ohne vorher weltweit alle Markendatenbanken zu durchforsten, möglichst noch alle Firmendatenbanken (so denn überhaupt existent) nur um sicher zu gehen, dass nicht Jahre später irgendeine Kleinstfirma wie die jappy.de Leute auf der anderen Seite des Globus mir die Domain abluchsen.
Du hättest also bei einer Klage auch eher die Tendenz gegen jappy.de gehabt.

Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Das lässt sich gar nicht verhindern. Der Witz ist ja folgendes:

1.) Werbenetzwerke arbeiten mit Keyword-Targeting und Auswertung des Nutzerverhaltens
2.) Der Kläger kommt aus Deutschland und erhält damit automatisch auf ihn zugeschnittene Anzeigen

Es ist also völlig logisch, dass jappy.de in dem Fall Werbung für Mitstreiterportale gesehen hat (vermutlich sogar für die eigene Seite, wenn sie selbst ebenfalls dort schalten).

Und genau da wäre ein super Ansatz für eine Klage gewesen. Der Inhaber der Domain hätte in Japan gut beweisen können, dass japanische Besucher japanische Anzeigen mit anderem Schwerpunkt zu Gesicht bekommen.

Die gleiche Sache hatte ich mal mit einem Abmahner. Der hat auf meiner Website Werbung von Google Adwords gesehen (Adsense) und hat mich abgemahnt, weil ich deren Markenwörter schalten würde. Diese Werbung erschien auf meinem Impressum, hatte also rein gar nichts mit dem Content zu tun. Er wurde schon längst von Google analysiert und hat deswegen passende Werbung gesehen ^^
 
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Damit hat Du Dir eine gute Informationsquelle verbaut.


Ich habe Genehmigungen der entsprechenden Markeninhaber.
Du willst uns doch nicht sagen dass Du Genehmigungen für MFA-Seiten wie die über "Elisha Cuthbert" usw. hast? Jetzt sag nicht dies wäre ein Forum. :-)
Du merkst doch wie tolerant die Leute hier mit Dir umgehen - da ist dies nicht nötig.
Natürlich überprüfen Dich andere Mitglieder bei solchen Fragen - schließlich möchte ich auch wissen wofür mein Wissen genutzt wird.
Es ist auch klar dass nur die aktuellen Fakten einbezogen werden und jeder diese Fakten durch seine persönliche Erfahrung ergänzt.
Es liegt am Threadersteller die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.




Und sowas...

Übrigens ist noch niemand auf die Idee gekommen, dass ich selbst der Inhaber der .com sein könnte.
Du hast die Auktion gewonnen und kennst nun das Vorgehen der anderen Person?


Es war abzusehen, dass die Auktion bei 5.000 Dollar mit 5.005 Dollar für den anderen ausgegangen wäre und dann wäre sie jetzt für 20.000 Dollar im Angebot. Ohne Mr. X wäre sie für 100 Dollar über den Tisch gegangen, denn der hat erst in der letzten Minute geboten.
Du wusstest dass der andere Bieter die Domain verkaufen möchte und nicht selbst nutzt?

....hilft nicht. Wie soll da jemand antworten?
Die Leute helfen Dir gerne....aber es liegt an Dir die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen.






Ich persönlich finde es schade dass bei dieser Konstellation überhaupt über eine Marke nachgedacht wird bzw. dazu bei CD Hilfestellungen erteilt werden.
Für mich gilt:
Der Inhaber einer Sache ist der Inhaber einer Sache.
Wenn ich dies ändern möchte ....muss ich kaufen, tauschen oder betteln.

Natürlich gibt es berechtigte Ausnahmen aber die sehe ich hier nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist denn der Klagestandort wirklich Japan? Ich mein wie kann ein japanisches Gericht die ICANN anordnen die Domain zurückzuspielen?

Der Gerichtsstand ist wo der Beklagte/Domaininhaber wohnt. Das ist definitiv so, da ich bereits 2x ein WIPO Verfahren hatte und bei dem einen, was ich verloren hatte, habe ich dann in Deutschland gegen das WIPO Urteil geklagt und mich dann mit dem Kläger verglichen da er mir finanziell zu überlegen war. Bei den anderen WIPO-Verfahren habe ich gewonnen und da hätte der Kläger auch in Deutschland gegen das WIPO-Urteil klagen müssen (hat er aber damals nicht gemacht)

Wenn man eine Klage von der WIPO zugesandt bekommt, dann wird VORHER die Domain vorsorglich gesperrt und man kann keinen Transfer oder Inhaberwechsel machen. Wenn man das WIPO-Verfahren verliert, dann hat man ich glaube 14 Tage Zeit der WIPO vorzulegen, dass man das WIPO-Urteil nicht akzeptiert und man muss der WIPO vorlegen, dass man beim nationalen Gericht dagegen klagt. Die Domain wird dann nach 14 Tagen nicht transferiert sondern bleibt so lange gesperrt, bis es eine Entscheidung beim nationalen Gericht gibt.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
@ WhiteLight
Es mag sein, dass ich irgendwelche Domains habe, die Namensrechte auslösen könnten, nur wer sagt, dass sie das tun. Siehe auch der Fall mit Lady Gaga. Mag sein, dass manche Foren quasi tot sind, aber ich hatte bisher leider keine Zeit mehr draus zu machen. Und ich selbst zähle mich nicht zur Bad Faith. Ich habe gar nicht vor damit zu handeln, sondern die Domains zu nutzen. Bisher habe ich ausschließlich positive Erfahrungen mit den Namensinhabern gemacht und ich wüsste nicht warum das in Zukunft anders laufen sollte. Ich verstecke mich jedenfalls nicht in Timbuktu und nutze irgendwelche Anonymous Whoisdienste. Und ich betreibe sicherlich keine MFA-Seiten. Sowas weise ich von mir, schon alleine wg. der unterirdischen Klickrate.

Hier wird nur so eine Welle gemacht, weil ich nicht mit einem anonymen Pseudonym schreibe. Da stürzt man sich dann drauf oder wie?

Wenn man eine Klage von der WIPO zugesandt bekommt, dann wird VORHER die Domain vorsorglich gesperrt und man kann keinen Transfer oder Inhaberwechsel machen. Wenn man das WIPO-Verfahren verliert, dann hat man ich glaube 14 Tage Zeit der WIPO vorzulegen, dass man das WIPO-Urteil nicht akzeptiert und man muss der WIPO vorlegen, dass man beim nationalen Gericht dagegen klagt. Die Domain wird dann nach 14 Tagen nicht transferiert sondern bleibt so lange gesperrt, bis es eine Entscheidung beim nationalen Gericht gibt.
Ok. Das ist der Knackpunkt. Wenn die Domain nämlich schon transferiert worden wäre ginge ja nur noch USA oder Gerichtsstand des neuen Inhabers.

Wäre spannend zu wissen wie die WIPO ein gefälschtes japanisches/chinesisches/russisches/usw. Urteil von einem echten unterscheidet ^^
 
Wäre spannend zu wissen wie die WIPO ein gefälschtes japanisches/chinesisches/russisches/usw. Urteil von einem echten unterscheidet ^^

Als Beklagter kann man darauf bestehen, dass der WIPO-Schriftverkehr (und das WIPO-Urteil) in der eigenen Landessprache durchgeführt werden. Im Normalfall wird man bei internationalen Streitigkeiten Englisch nehmen, ist aber in so einen Fall eher schlecht für den Domaininhaber. Ich habe bei beiden Fällen darauf bestanden, dass die Sprache Deutsch ist und habe mir dadurch auch einiges an Geld für den Anwalt erspart da es leichter ist einen Schriftsatz auf Deutsch anstatt auf Englisch zu erstellen. So kann man auch den Kläger etwas "ärgern" da er den ganzen Schriftsatz nochmals auf Deutsch einreichen muss.

Außerdem müssen die eigenen Beweiße dann auch nicht auf Englisch übersetzt werden. Wenn man die Sprache Deutsch hat, dann ist der Panel (oder 3er Panel ) zu 99% aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz, was die Rechtslage auch wieder etwas einfacher macht als wenn z.B. der Panel aus dem Land ist wo der Kläger ist z.B. USA da dort auch teilweise andere Rechtsgrundlagen und Gesetze vorliegen.

Wenn man über die WIPO verklagt wird, dann würde ich auf jeden Fall einen 3er Panel empfehlen. Wenn der Kläger keinen 3er Panel bestellt hat (kostet mehr), dann kann man als Beklagter auch auf einen 3er Panel bestehen, muss dann aber die Differenz bezahlen.Bei einem 3er Panel hat man den Vorteil, dass unvorgesehene Urteile durch nicht objektive Panels eher unwahrscheinlich sind da 2 der 3 Panel der gleichen Meinung sein müssen.

Bei jappy.com hat der Beklagte nach meiner Meinung den Fehler gemacht, dass er nicht darauf bestanden hat, dass die WIPO-Klage auf Japanisch geführt wird. Wenn das WIPO-Urteil nicht auf Englisch ist, dann gibt es ganz unten immer eine kurze Zusammenfassung auf Englisch. Wenn die WIPO-Klage auf Japanisch geführt worden wäre, dann wäre der Panel wohl auch aus Japan gekommen und hätte wohl die japanische Rechtslage mehr beachtet bzw. hätte die deutsche Firma Jappy wohl auch nicht gekannt. Außerdem ist es von Vorteil, wenn man beim nationalen Gericht die Klage einreicht, dass der Panel die gleiche Sprache spricht. d.h. ein japanischer Panel hätte die japanische Klage bzw. japanisches Urteil ja sehr leicht lesen können ohne etwas übersetzen zu müssen.

Wenn man ein Urteil fälscht, dann ist man ja wohl sowieso dran wegen Urkundenfälschung. Wenn man so etwas macht, dann ist man wohl die Domain sowieso los und hat ein strafrechtliches Verfahren am Hals.

Harry
 
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Siehe auch der Fall mit Lady Gaga.
Richtig - Deine Seite ist das genaue Gegenteil.


die Namensrechte auslösen könnten, nur wer sagt, dass sie das tun.
Es geht darum dass Du sagst Du hättest die Genehmigungen und dies glaubt kein älteres Mitglied.
Daher machst Du Dir mit der Behauptung nur das Leben unnötig schwer.

Hier wird nur so eine Welle gemacht, weil ich nicht mit einem anonymen Pseudonym schreibe. Da stürzt man sich dann drauf oder wie?
Ganz im Gegenteil - über den anonymen Weg würdest Du überhaupt keine Informationen erhalten.


Meine persönliche Meinung zu dem Thema habe ich geschrieben.
Dies heißt aber nicht dass ich Dir etwas "böses" will. Ich gebe Dir lediglich die Hilfestellung dass Du mit "Trolle", "Genehmigung", "Es war abzusehen" und dem unpräzisen Text zu keinem Ergebnis kommen wirst. Mal ehrlich ....würdest Du dafür Deine Zeit investieren?
 
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