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Jetzt anmelden!Sagen wir mal der aktuelle Domainhändler und Inhaber der .com sitzt in Paraguay. Nun muss man also erstmal dort eine Marke anmelden (was wohl nicht gehen dürfte, mangels Umsätzen in diesem Land) bzw. man hätte dort vorher schon eine besitzen müssen.
Mit den USA hatte ich wie gesagt angefangen, weil ich dachte, dass die Marke in den USA bestehen müsse, weil da ja auch die ICANN sitzt. Aber ich hab vergessen, dass ".com" ja nicht US bezogen ist, sondern nur ".us".
."Gewerbetreibende kreieren Bezeichnungen für ihre Waren- und Dienstleistungen und tragen diese 'Marken' beim DPMA für einen bestimmten Waren- oder Dienstleistungs-Umfang ein, damit Dritte sich darüber informieren können ob sie bei Nutzung des Zeichens potentiell ein Kennzeichenrecht verletzen"
Hab da nicht weit gedacht und mit .de also Denic verglichen (z.B. der Fall e.de, f.de, g.de, usw.). Aber .com ist ja vom Grundsatz her first come, first serve. Das weiß ich jetzt auch.Das sind ja total abenteuerliche Ideen die Du da hattest ;-) Wie kommt man auf sowas?
Da könnte man jetzt bei einem Schiedsgericht nur noch argumentieren, dass der Markenschutz schon früher durch den Namen der Gesellschaft entstand, aber da ist dann wieder die Frage wg. dem Standort. Bisher waren sich ja alle einig, dass die Standorte Kläger und Inhaber gleich sein müssen. Dazu finde ich leider keine Beispielfälle. Vielleicht weil es einfach stimmt und sich deswegen keiner gewagt hat einen UDRP anzustoßen.
Weil ein Registrierungsdatum kann ja sehr alt sein, während sich bei einem Inhaberwechsel nur das Änderungsdatum ändert. Da kann man ja behaupten, dass man die schon immer hatte und zwischenzeitlich den Tech C angepasst hat, weshalb sich das Änderungsdatum geändert hat.
Du jagst Halbwahrheiten und Geistern hinterher.
Ausnahme sind berühmte Marken, die werden oftmals schon durch die reine Registrierung einer gleichlautenden Domain verletzt. Aber berühmte Marken sind extrem selten, da müssten dann schon 80% des Verkehrskreises die Marke kennen.
Bisher am interessantesten der Fall "jappy.com":
WIPO Domain Name Decision: D2010-1001
Jappy Marke seit 2005, Geschäft seit 2001
Domain in 2000/2003 registriert (unklar), 2006 übertragen auf Firma des gleichen Chefs
Jappy hatte da sogar extra nachgewiesen dass sie eine Hand voll Besucher aus Japan haben (um wohl die Geschäftstätigkeit in dem Land nachzuweisen).
Marke anmelden und abwarten kann also doch eine gute Strategie sein. Eine Chance besteht auch mit der Markenanmeldung und dem Nachweis der früheren Tätigkeit in Kombination mit dem Nachweis des Bad Faith. Für Bad Faith reicht schon: keine Website, Parking mit Werbung von Mitstreitern und/oder Hinweise auf den Verkauf der Domain. Noch besser sind Nachweise für den Verkauf der Domain per Kaltaquise.[/url]
Bisher am interessantesten der Fall "jappy.com":
WIPO Domain Name Decision: D2010-1001
[*]Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Wenn der Beklagte es gemacht hätte, hätte es wohl bedeutet, dass es es beim LG in Tokio ein Verfahren gegeben hätte (natürlich auf Japanisch und nicht auf Englisch) Das wäre für den Kläger sicher sehr teuer geworden, da man auch alle Beweise und Schriftsätze auf Japanisch übersetzen lassen muss. Der Beklagte hat die Seite selbst nicht aktiv genutzt sondern nur der Provider hat eine Parkingseite geschalten wo der Provider davon profitiert hat und nicht der Beklagte. Nachdem die Domain vor der Firmengründung und Markenanmeldung registriert wurde (6.11.2000), hätte der Kläger wohl sehr wenig Chancen in Tokio gehabt
Du hast wohl übersehen, dass die Parkingseite scheinbar nicht vom Domaininhaber sondern vom Provider geschalten wurde und der Domaininhaber hier auch damit kein Geld verdiente.
Those links provide the Respondent with click-through revenue which he uses to pay the renewal fees due on his large portfolio of domain names.
Für mich ist der Sachverhalt nicht so klar, da außerdem die Domain weit vor dem Portalbeginn registriert wurde.
Jappy ... was founded in 2001 ... The Complainant registered <jappy.tv> on April 15, 2002 and <jappy.de> in 2003
Das stimmt und passt auch zu meinem angedachten Szenario."jappy" ist kein generischer Begriff, jedenfalls weder in Englisch noch in Deutsch. Es ist aber unzweifelhaft ein fescher, sexy Domainname, richtig?
Interessant. Demnach sollte ich mal schauen welche Grabber öfter wg. Bad Faith aufgefallen sind.Der Grund warum der Domaininhaber verlor ist doch klar:
- 5.000 Domains gereggt, und vermutlich massenweise TM-Grabs dabei. Das ist für sich genommen noch kein Grund, bleibt aber in den Köpfen der Wipo Panelists hängen, wenn es um "Bad Faith" geht.
- Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Du hättest also bei einer Klage auch eher die Tendenz gegen jappy.de gehabt.Ist die Regel vernünftig? JA! Denn wenn jemand einen Markengrab nicht monetarisieren darf, dann macht der Reg (Grab) ja null Sinn, insofern wird das "Grabbing" sinnvoll bekämpft. Gleichzeitig dürfen "ernsthafte" Interessenten weitehin Phantasienamen reggen, ohne vorher weltweit alle Markendatenbanken zu durchforsten, möglichst noch alle Firmendatenbanken (so denn überhaupt existent) nur um sicher zu gehen, dass nicht Jahre später irgendeine Kleinstfirma wie die jappy.de Leute auf der anderen Seite des Globus mir die Domain abluchsen.
Das lässt sich gar nicht verhindern. Der Witz ist ja folgendes:Parkingsite mit paid Links zu direkten Wettbewerbern des Klägers. Sowas geht GAR NICHT. Da ist keinerlei "Legitimate Interest" mehr vorhanden.
Damit hat Du Dir eine gute Informationsquelle verbaut.@ Trolle
Du willst uns doch nicht sagen dass Du Genehmigungen für MFA-Seiten wie die über "Elisha Cuthbert" usw. hast? Jetzt sag nicht dies wäre ein Forum.Ich habe Genehmigungen der entsprechenden Markeninhaber.
Du hast die Auktion gewonnen und kennst nun das Vorgehen der anderen Person?Übrigens ist noch niemand auf die Idee gekommen, dass ich selbst der Inhaber der .com sein könnte.
Du wusstest dass der andere Bieter die Domain verkaufen möchte und nicht selbst nutzt?Es war abzusehen, dass die Auktion bei 5.000 Dollar mit 5.005 Dollar für den anderen ausgegangen wäre und dann wäre sie jetzt für 20.000 Dollar im Angebot. Ohne Mr. X wäre sie für 100 Dollar über den Tisch gegangen, denn der hat erst in der letzten Minute geboten.
Ist denn der Klagestandort wirklich Japan? Ich mein wie kann ein japanisches Gericht die ICANN anordnen die Domain zurückzuspielen?
Ok. Das ist der Knackpunkt. Wenn die Domain nämlich schon transferiert worden wäre ginge ja nur noch USA oder Gerichtsstand des neuen Inhabers.Wenn man eine Klage von der WIPO zugesandt bekommt, dann wird VORHER die Domain vorsorglich gesperrt und man kann keinen Transfer oder Inhaberwechsel machen. Wenn man das WIPO-Verfahren verliert, dann hat man ich glaube 14 Tage Zeit der WIPO vorzulegen, dass man das WIPO-Urteil nicht akzeptiert und man muss der WIPO vorlegen, dass man beim nationalen Gericht dagegen klagt. Die Domain wird dann nach 14 Tagen nicht transferiert sondern bleibt so lange gesperrt, bis es eine Entscheidung beim nationalen Gericht gibt.
Wäre spannend zu wissen wie die WIPO ein gefälschtes japanisches/chinesisches/russisches/usw. Urteil von einem echten unterscheidet ^^
Richtig - Deine Seite ist das genaue Gegenteil.Siehe auch der Fall mit Lady Gaga.
Es geht darum dass Du sagst Du hättest die Genehmigungen und dies glaubt kein älteres Mitglied.die Namensrechte auslösen könnten, nur wer sagt, dass sie das tun.
Ganz im Gegenteil - über den anonymen Weg würdest Du überhaupt keine Informationen erhalten.Hier wird nur so eine Welle gemacht, weil ich nicht mit einem anonymen Pseudonym schreibe. Da stürzt man sich dann drauf oder wie?
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