moin,
folgende Frage: wie verhält es sich rechtlich, wenn ich Fa. xy eine Zustelladresse, z.B. zur zusätzlichen Adressangabe zur Firmenanschrift zu Verfügung stelle? Besteht da irgendeine Haftungsbeziehung?
Bei gleichen Fall, jedoch Fa. xy meldet sich unter zu Verfügung gestellten Adresse zusätzlich bei der Stadt an, also eine zusätzliche Melde-/Geschäftsadresse.
Vorab: unter der Adresse soll / wird wohl kein Unfug getrieben werden. Die Gefahr halte ich für sehr gering. Allerdings hätte ich das mit der Haftung doch schon gerne geklärt.
Die Vergabe der Adresse ergänzt einen anderen, lauteren geschäftlichen Hintergrund.
Bitte weniger Spekulationen äussern, eher Wissen, Erfahrungen oder Hinweise.
Danke und gruesse,
engel
folgende Frage: wie verhält es sich rechtlich, wenn ich Fa. xy eine Zustelladresse, z.B. zur zusätzlichen Adressangabe zur Firmenanschrift zu Verfügung stelle? Besteht da irgendeine Haftungsbeziehung?
Bei gleichen Fall, jedoch Fa. xy meldet sich unter zu Verfügung gestellten Adresse zusätzlich bei der Stadt an, also eine zusätzliche Melde-/Geschäftsadresse.
Vorab: unter der Adresse soll / wird wohl kein Unfug getrieben werden. Die Gefahr halte ich für sehr gering. Allerdings hätte ich das mit der Haftung doch schon gerne geklärt.
Die Vergabe der Adresse ergänzt einen anderen, lauteren geschäftlichen Hintergrund.
Bitte weniger Spekulationen äussern, eher Wissen, Erfahrungen oder Hinweise.
Danke und gruesse,
engel