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DienstleistungOrtsname*de abmahngefährdet?

Michal

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Registriert
23. Feb. 2007
Beiträge
702
Servus,

sind Domains dieser Art abmahngefährdet? Ich meine nicht nur DienstleistungOrtsname, sondern z. B. auch WareOrtsname, BerufOrtsname etc.

Hoffentlich kennt sich jemand aus :)

Danke

Gruß

Michal
 
Da fällt mir spontan tauchschule-dortmund.de ein. Google mal.

edit: Also ich meine nicht das ursprüngliche Urteil, sondern eher, dass der Fall immer erwähnt wird.

edit2: falls Du was interessantes rausfindest, lass es mich wissen.
 
Da immer wieder das "Tauchschule-Dortmund.de" Urteil zitiert wird, versuche ich ein wenig Licht in das Dunkel zu bringen :).

Ich habe jetzt zwar die Urteilsgründe nicht nochmal gelesen, meine aber es noch so im Hinterkopf zu haben, dass das Gericht damals bemängelt hat, dass a) bei Dritten der Eindruck erweckt wurde es handele sich um die einzige Tauchschule am Ort (Präsentation in "wettbewerbswidriger Art" - Alleinstellungscharakter) und b) die Domain "nutze" den Ruf von Dortmund als "Sportstadt" (viele Olympiasieger, etc.) (auch wieder wettbewerbswidrig) aus.

Tatsächlich muss man hier eine Auswirkung dieses Urteils auf andere Bereiche immer im jeweiligen Einzelfall sehen. Handelt es sich um eine "exotische" Dienstleistung oder Warenanbietung, dann ist eher Vorsicht geboten (Alleinstellungswerbung). Ist aber jedem Dritten klar, dass es wohl mehrere derartige Dienstleistungen am Ort gibt (Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, etc.), dann ist man auf der sicheren Seite.

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen :).

Ciao
Forsaken
 
Gab's bei Rechsanwälten nicht auch schon ein paar Urteile, wo die betroffenen eben NICHT auf der sicheren Seite waren? Ich meine, mich zu erinnern...
 
Gab's bei Rechsanwälten nicht auch schon ein paar Urteile, wo die betroffenen eben NICHT auf der sicheren Seite waren? Ich meine, mich zu erinnern...


Nein, es gab zwar Urteile dazu, aber die sind alle in höherer Instanz korrigiert worden.
Ausnahme dabei bilden die Notare. Dort sind aber standesrechtliche Vorschriften der Hinderungsgrund solche Domainnamen als Homepage zu nutzen.

Gruss Wolfgang
 
Wäre trotzdem nach wie vor vorsichtig, wenn irgendwelche Standesordnungen greifen.

Noch einmal grundsätzlich:

1. Kennzeichenrechtlich gibt es keine Probleme.

2. Wettbewerbsrechtlich kann die schon angesprochene Allein- (bzw. Spitzenstellungs-) werbung Probleme bereiten. Allerdings dürfte dies dann kaum problematisch sein, wenn unter der Domain keine aktiven Inhalte abrufbar sind.

Als Grundsatz gilt daher: Ware/BerufOrtsname.de: in aller Regel keine Gefahr (Beispiele: schuhe-hamburg.de, computer-dresden.de, frisoese-wanne-eickel.de etc.pp.)
 
Ja, stimmt, bin Rechtsanwalt, einige kennen mich hier noch aus alten Domtreff-Zeiten oder sonst eben aus dem IT- und Domain-Bizz.

Habe übrigens gerade auch ein eigenes anwaltlich betreutes Forum zum IT-Recht, Marken- und Domainrecht etc. freigeschaltet ( www.advo24.org - hier könnt ihr mich immer direkt antreffen, wird, soll und kann natürlich nie Konkurrenz für Consultdomain sein).

Aber auch hier werde ich in Zukunft wieder häufiger sein, wenn es zeitlich klappt. Also bis bald!
 
Jetzt muss ich mich doch mal hier einklinken mit ´ner Frage:

Heißt dass z. B. irgendein Ort in Deutschland.com auf jedenfall ein abmahngefährdete Sache ist?

Ciao,
Chris
 
@kiki

Ja, warum nicht?

Ich bin der Auffassung, dass es ausreichend ist, einen persönlich haftenden Gesellschafter als gesetzlichen Vertreter zu benennen. esb hat derzeit (glaube ich) 16 Anwälte, davon die meisten Sozien gemäß Briefkopf. Wir verspüren wenig Lust, hier ständig jede Änderung einzutragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja gut, aber jetzt in diesem konkretem Fall einer ( noch ) freien .com Domain einer Ortschaft in Deutschland, besteht da Namensrecht oder nicht?

Ciao,
Chris
 
Ich bin der Auffassung, dass es ausreichend ist, einen persönlich haftenden Gesellschafter als gesetzlichen Vertreter zu benennen.
Das bestreite ich ja auch gar nicht. Mich verwundert, dass dort steht:
xxx Rechtsanwälte
Nachname & Partner GbR

Nach meinem Dafürhalten ist das abmahnfähig.
Da ist ja nicht ein mal ein Gesellschafter ordentlich angegeben, die Firmierung gibt es auch nicht, da nirgendswo eingetragen. Oder heißt der Partner Partner? Ich bin nach wie vor verwundert, da ich bislang nur gute Kritiken in Sachen Onlinerecht Eurer Kanzlei wahrnahm.
 
Okay, kiki, wir kommen hier glaube ich etwas vom Thema ab, aber die Frage ist ja auch rechtlich interessant.

Zunächst zur Abmahnfähigkeit fehlerhafter Impressa insgesamt: Hier geht die Rechtsprechung immer mehr in die Richtung, dass sie Fehler im Impressum als wettbewerbsrechtliche Bagatelle, also als "unerheblich" (vgl. § 3 UWG) ansieht.

Jetzt zum advo24-Impressum. Da steht doch auch: "Verantwortlich für die Inhalte und vertretungsberechtigter Partner des Anbieters ist Rechtsanwalt Stefan Ansgar Strewe, der über die oben genannten Kontaktdaten direkt erreichbar ist."

Wir haben also den inhaltlich verantwortlichen UND den vertretungsberechtigten Gesellschafter. Mehr kann man glaube ich nicht verlangen.

Jetzt zur Firmierung: Diese gibt es seit 2002. Sie ist nirgends eingetragen, das stimmt, aber bislang gibt es auch kein Register für Sozietäten (anderes gilt für Partnerschaftsgesellschaften, das sind wir aber derzeit - noch - nicht), wor der Name eingetragen werden könnte.

Einverstanden? :-)
 
Ja gut, aber jetzt in diesem konkretem Fall einer ( noch ) freien .com Domain einer Ortschaft in Deutschland, besteht da Namensrecht oder nicht?



Wie ich schrieb, abmahngefährdet ist das auf jeden Fall. Ob eine etwaige Abmahnung dann tatsächlich rechtens ist, weil eine Namensrechtsverletzung vorliegt, wird sich zeigen. Ggf. hast du aber erstmal die Kostennote auf dem Schreibtisch.

Such mal nach solingen.info ...
Die Verwendung des Namens einer Gemeinde in Alleinstellung als so genannte Second-level-Domain durch einen anderen verletzt ihr Namensrecht auch dann, wenn es unter der Top-level-Domain "info" geschieht.
 
Das ist aber ein "mutiges" Unterfangen. Sobald das die Runde gemacht hat, wirst Du Dich vor "kostenlosen" Anfragen zur Rechtsberatung nicht mehr retten können.


Anfragen kann ja jeder aber die kostenfreie Rechtsberatung ist weder gestattet noch wird diese sicherlich angeboten. Es wird bei diesem Forum eher darum gehen einen Anwalt zu empfehlen oder zu sagen.. lass mal.. und klärt das so..
 
Okay, kiki, wir kommen hier glaube ich etwas vom Thema ab, aber die Frage ist ja auch rechtlich interessant.
Entschuldigung für das Offtopic, hoffe störe nicht allzu sehr.

Hier geht die Rechtsprechung immer mehr in die Richtung, dass sie Fehler im Impressum als wettbewerbsrechtliche Bagatelle, also als "unerheblich" (vgl. § 3 UWG) ansieht.
UWG ist m. W. dafür da, um insbesondere den unbedarften Baue.. ähm Bürger vor Schaden zu bewahren. Ich weiss nicht, ob ein Richter dies als Bagatelle ansieht, wenn ein Rechtsanwalt keine ladungsfähige Anschrift mitteilt.
Wollte (könnte) ich Dich verklagen, abmahnen etc, müsste ich erst Mal nachforschen, wer der Adressat ist.

Ich hatte einen Fall, da hat mich der Steuerberater auflaufen lassen, weil er den gleichen Vornamen hatte wie sein Vater, der ebenfalls ein Steuerberater war, allerdings hatte der Sohn eine andere Anschrift. Erst bei der Verhandlung kam der Irrtum raus. Ging auch zu seinen Lasten.

Jetzt zum advo24-Impressum. Da steht doch auch: "Verantwortlich für die Inhalte und vertretungsberechtigter Partner des Anbieters ist Rechtsanwalt Stefan Ansgar Strewe, der über die oben genannten Kontaktdaten direkt erreichbar ist."

Wir haben also den inhaltlich verantwortlichen UND den vertretungsberechtigten Gesellschafter. Mehr kann man glaube ich nicht verlangen.
Ho, ho, ho. Diese Angaben waren aber bei meinem ersten Posting zu diesem Thema noch nicht. Da stand doch in der Form wie "Verantwortlich ... esb Rechtsanwälte ..." oder so ähnlich, oder irre ich mich?

anderes gilt für Partnerschaftsgesellschaften, das sind wir aber derzeit - noch - nicht
Ho, ho, ho. Was ist denn eine GbR?

Nun ja, nicht wirklich. Allerdings habe ich des öfteren die Erfahrung gemacht, dass RAe wohl keine besonders guten StB haben. ;-)
 
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