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Jetzt anmelden!Gab's bei Rechsanwälten nicht auch schon ein paar Urteile, wo die betroffenen eben NICHT auf der sicheren Seite waren? Ich meine, mich zu erinnern...
Mit den genauen Daten der Urteile habe ich mich nicht weiter auseinander gesetzt,...
Kann eine GbR im Impressum, ohne Nennung von (zwei) Vor- und Nachnamen parteifähig sein ? :Confused:Ja, stimmt, bin Rechtsanwalt
Heißt dass z. B. irgendein Ort in Deutschland.com auf jedenfall ein abmahngefährdete Sache ist?
Das bestreite ich ja auch gar nicht. Mich verwundert, dass dort steht:Ich bin der Auffassung, dass es ausreichend ist, einen persönlich haftenden Gesellschafter als gesetzlichen Vertreter zu benennen.
Habe übrigens gerade auch ein eigenes anwaltlich betreutes Forum zum IT-Recht, Marken- und Domainrecht etc. freigeschaltet ( www.advo24.org ).
Ja gut, aber jetzt in diesem konkretem Fall einer ( noch ) freien .com Domain einer Ortschaft in Deutschland, besteht da Namensrecht oder nicht?
Die Verwendung des Namens einer Gemeinde in Alleinstellung als so genannte Second-level-Domain durch einen anderen verletzt ihr Namensrecht auch dann, wenn es unter der Top-level-Domain "info" geschieht.
Das ist aber ein "mutiges" Unterfangen. Sobald das die Runde gemacht hat, wirst Du Dich vor "kostenlosen" Anfragen zur Rechtsberatung nicht mehr retten können.
Entschuldigung für das Offtopic, hoffe störe nicht allzu sehr.Okay, kiki, wir kommen hier glaube ich etwas vom Thema ab, aber die Frage ist ja auch rechtlich interessant.
UWG ist m. W. dafür da, um insbesondere den unbedarften Baue.. ähm Bürger vor Schaden zu bewahren. Ich weiss nicht, ob ein Richter dies als Bagatelle ansieht, wenn ein Rechtsanwalt keine ladungsfähige Anschrift mitteilt.Hier geht die Rechtsprechung immer mehr in die Richtung, dass sie Fehler im Impressum als wettbewerbsrechtliche Bagatelle, also als "unerheblich" (vgl. § 3 UWG) ansieht.
Ho, ho, ho. Diese Angaben waren aber bei meinem ersten Posting zu diesem Thema noch nicht. Da stand doch in der Form wie "Verantwortlich ... esb Rechtsanwälte ..." oder so ähnlich, oder irre ich mich?Jetzt zum advo24-Impressum. Da steht doch auch: "Verantwortlich für die Inhalte und vertretungsberechtigter Partner des Anbieters ist Rechtsanwalt Stefan Ansgar Strewe, der über die oben genannten Kontaktdaten direkt erreichbar ist."
Wir haben also den inhaltlich verantwortlichen UND den vertretungsberechtigten Gesellschafter. Mehr kann man glaube ich nicht verlangen.
Ho, ho, ho. Was ist denn eine GbR?anderes gilt für Partnerschaftsgesellschaften, das sind wir aber derzeit - noch - nicht
Nun ja, nicht wirklich. Allerdings habe ich des öfteren die Erfahrung gemacht, dass RAe wohl keine besonders guten StB haben. ;-)Einverstanden?![]()
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