Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.
Jetzt anmelden!Wenn Du die Domain nicht projektiert hast, sollte es keine Probleme geben. Und/Oder wenn Du Sie projektiert hast bzw. Hamsterfutter und die Markenanmeldung beläuft sich auf Zitrusöl (sinnbildlich), dann brauchst Du (zumindest meines Wissens) nichts befürchten.Hey,
ich habe eine Markendomain gekauft vor x Jahren und nun melden sich die neuen Markeninhaber und wollen die Domain, was passiert wenn ich die Domain ins nicht EU Ausland transferiere ?
Danke
Wenn Du die Domain nicht projektiert hast, sollte es keine Probleme geben. Und/Oder wenn Du Sie projektiert hast bzw. Hamsterfutter und die Markenanmeldung beläuft sich auf Zitrusöl (sinnbildlich), dann brauchst Du (zumindest meines Wissens) nichts befürchten.
Wenn Sie die Domain haben wollen, dann sollen Sie zahlen. Dafür hast Du Sie doch oder? :bird:
Was heißt denn "wollen die Domain"? Haben sie gleich mit Anwaltssäbeln gerasselt, oder war es eine freundliche Anfrage, die auf eine Kaufabsicht schließen lässt?
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
Hey,
ich habe eine Markendomain gekauft vor x Jahren und nun melden sich die neuen Markeninhaber und wollen die Domain, was passiert wenn ich die Domain ins nicht EU Ausland transferiere ?
Danke
snoq,Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
edle Menschen sind, nur Gutes im Schilde führen, reicht das vor Gericht aus.
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
Mein Rechtsstand ist ein paar Jahre alt:
Zumindest früher war es so, dass die Gegenseite, sofern gegen deren Rechte verstossen wurde, durchaus das Recht hat, von Dir eine Unterlassungserklaerung zu bekommen - auch wenn Du die Domain nicht mehr besitzt.
Wenn sie das einfordern und Du gibst nichts ab, kannst Du auch eine einstweilige Verfuegung bekommen.
Das kann sehr teuer werden.
Hintergrund ist folgender: Wenn nachweisbar (whois) gegen die Markenrechte einer anderen Partei verstossen wurde, besteht - auch wenn man die Domain nicht mehr besitzt - durchaus Wiederholungsgefahr, dass man dasselbe irgendwann noch einmal macht. Daher die Unterlassungserklaerung.
Patentanwaltsäbel - Kaufabsicht wäre ja noch fair gewesen, da ich die ja auch gekauft habe.
snoq,
Mein Rechtsverständnis ist ein Anderes.
Mal ein Beispiel: Du begehst ein Verbrechen..., schickst den Revolver den du zur Tat genutzt hast dann aber ins Ausland.
= Straffrei?
Sprich: Komm ein Gericht zur Erkenntnis das du die Domain unredlich besessen hast oder gar genutzt, kommt die Strafe.
Das hat erst mal nichts damit zu tun was Du später mit der Domain angestellt hast.
Oder andersherum: Das Gericht erkennt an das dem Kläger die Domain zusteht,
Du hast Sie nicht mehr? = Schadenersatz.
*LOL* sonst verkaufe ich die vom LKW gefallen Autos auch immer gleich weiter und fertig is.
nicht für ungut, mein persönliches Rechtsempfinden,
Löwe
Also nur weil jemand mit einer Marke winkt heisst es noch gar nicht dass ihm die Marke oder die Domain zusteht!
Ich habe mich gerade vor dem ADRForum erfolgreich wegen vantagewest.com verteidigt, ich hatte vorher niemals von der Firma gehört und nur weil die eine Email schreiben soll ich eine Domain hergeben?
Vergl: http://www.adrforum.com/domaindecisions/1547313.htm Beispiele aus Europa wegen ccTLD´s habe ich auch.
Es ist wichtig eine Domain niemals kampflos herzugeben, sonst entsteht nach kurzer Zeit das Image eines Selbstbedienungsladens der Domains von dem Domaininhaber XYZ.
Desweiteren verteidige ich mich gerade wegen einer schönen kurze de-Domain gegen eine Deutsche Marke wo ich eine Europäische Marke bestize und sie erfolgreich einsetze. Der versuchte Angriff auf meine Domain ist eine Frechheit. Wenn der Fall durch ist werde ich ihn hier schildern. Forsaken kümmert sich hierbei um die erfolgreiche Verteidigung.
Wer in diesem Business keine Kriegskasse hat, ist selber Schuld, wenn er seine Domains nicht verteidigen kann. Mit einem Dauermandat bei einem Fachanwalt blickt man etwas entspannter auf eingehende Abmahnungen.
Es gibt aber leider auch Anwälte, die sich selbst von einer fachlich richtigen Antwort von einem Laien nicht beeindrucken lassen und ihrem Mandaten raten, weiter vorzugehen. Und wenn der Antrag auf eine EV ersteinmal beim Gericht eingereicht ist, brauchst du erstmal ein finanzielles Polster, um dich ordentlich vertreten zu lassen.
Rechtlich einwandfrei gibt es in dem Business leider nicht, selbst wenn man generische Begriffe nutzt. Bei den Markenämtern werden - meiner Meinung nach - leider zu viele Anmeldungen einfach durchgewunken und eingetragen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen