Paul_Kuhn schrieb:
Schliesslich haben wir es hier mit einer nichtvertraglichen horizontalen
Kollusion zu tun. Es findet eine Abrede statt zwischen den Domainbietern
und sie unterwerfen gleichzeitig ihre Handlungsmöglichkeiten dieser
Wettbewerbsabrede. Diese aufeinander abgestimmte Verhaltensweise hat
das Ziel und die Wirkung, den Wettbewerb untereinander zu beschränken
bzw. aufzuheben.
... und ist auf
Käuferseite völlig legitim und legal. Daran ändert auch ein selbstgestrickter
"Gesetzestext" nichts.
Paul_Kuhn schrieb:
mongostyle schrieb:
Anderes Thema: Wäre es deiner Meinung nach auch Beschiss, wenn zwei sich zusammen tun, um im Supermarkt die zweier Packung Magnum zu kaufen, anstatt jeder einzeln, obwohl Langnese dadurch "der mögliche Erlös sinkt".
Ähem, der Vergleich hinkt, da Eis ein reproduzierbares Gut ist im Gegensatz zu einer Domain.
Ähem, wäre dann folglich eine Absprache auf Käuferseite bei einer "Eis-Auktion"
legitim? :Angel: Ich behaupte, der Vergleich hinkt nicht, bzw. falls er hinkt, dann
nicht daran, dass eine Domain ein nichtreproduzierbares Gut ist. :Wink:
John schrieb:
Dass man mal einem Freund bei der Auktion den Vortritt bei einer Auktion laesst, egal ob nun online oder offline, wenn man z.B. genau weiss, dass er/sie die Domain aus einem bestimmten Grund sehr gerne haette (z.B. Vervollstaendigung seines/ihres Sets, Projektidee, bestimmte Interessen in Verbindung mit dem Themenbereich der Domain...) ist auch fuer mich selbstverstaendlich - und habe ich schon getan
Ob "Freund" oder nicht. Der Anbieter wird hier genauso geschädigt. Ist "Auktionsbetrug"
für einen Freund also in Ordnung? :Angel:
John schrieb:
Es bleibt Auktionsschwindel bzw. dieser Thead kann als Sanktionierung des Auktionsbetrugs interpretiert werden.
Also Betrug durch Unterlassug?
Das Resultat einer solchen Absprache ist,
dass jemand nicht bietet. Er macht also "nichts". Bin ich nun ein Schwindler/ Betrüger/
Bescheisser, weil ich einem anderen den Vortritt lasse?
Dass Auktionsbieter, eine "Preisabsprache" treffen können, sofern sie untereinander
in Kontakt stehen und sich alle einig sind, liegt in der Natur der Sache. Wenn ich
der einzige Bieter bin kann ich sogar den Preis bestimmen. :Shocked:
Wer Angst davor hat, dass jemand unterlassen könnte, auf seinen Artikel zu bieten,
sollte seine Waren nicht versteigern. Gibt ja noch alternative Vertriebswege.
Es ist legitim, dass der Verkäufer/ Versteigerer den höchsten Preis erzielen möchte,
und genauso legitim ist es imo, dass der Käufer den niedrigsten Preis zahlen möchte.
Ich bin übrigens auch dafür, dass hier keine öffentlichen Absprachen zu den auf/ über
Consultdomain versteigerten Domains getroffen werden. Nicht aus moralischen Gründen,
sondern um die Verkäufe der Communitymitglieder zu fördern.
SN, Pool & Co. müßen imo weiterhin mit dem Risiko leben, dass Leute, die sich
untereinander bekannt sind, unter Umständen nicht so doof sind, sich gegenseitig
hochzubieten.
grüezi
Timo
P.S. Boris, ich würde mich freuen, wenn du die persönliche Schiene, auf die du langsam
abdriftest, wieder verlassen würdest.