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Berechtigte Abmahnung - wie verhalten?

companero

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28. Feb. 2006
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Hallo,

heute bekam ich Post von einer Anwaltskanzlei.
Sie bezog sich auf einen von mir registrierten Domainnamen mit der Forderung zur Unterlassung (Markenrechtsverletzung) und der Rechnung über 1600 €.

Das Dumme an der Sache ist, das wirklich eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Ich achte normalerweise auf soetwas, aber der Begriff ist eigentlich umgangssprachlich so geläufig, das ich mir darüber keine Gedanken gemacht habe.

Meine Frage: Wie komme ich am günstigsten aus der Sache raus? Ich habe gelesen, wenn ich eine Verpflichtungserklärung abgebe, dort aber die Anwaltskosten nicht anerkenne, komme ich vielleicht um die Gebühren herum, bzw. es senkt sich der Streitwert, da es nur noch um die Anwaltskosten geht und nicht mehr um den Streitwert der Markenrechtsverletzung ( 50.000 €)

Lohnt es einen Anwalt einzuschalten oder ist es besser zu bezahlen? Wie gesagt ich hab den Fehler gemacht und möchte jetzt möglichst günstig aus der Sache raus. (Diese Geier müsste man:Guns: )

Wäre dankbar für ein paar Tipps und eure Erfahrungen.

Gruß Mario! :(
 
Hol doch die History zu der Domain von der DENIC und frage die Vorbesitzer, ob diese auch schon abgemahnt worden sind. Könnte Dir bei Deinen weiteren Überlegungen evtl. hilfreich sein. :Wink:
 
Deine Idee mit der Nichtanerkennung der Gebuehren aber trotzdem Abgabe der Unterlassungserklaerung ist so richtig.

Dann hast Du den groessten Stress erstmal von Dir und riskierst keine einstweilige Verfuegung.

Du musst Dich trotzdem darauf einstellen, frueher oder spaeter die Anwaltsgebuehren zu begleichen. Solche Sachen geben Anwaltsbueros gerne an juengere unerfahrenere Kollegen ab, die dann fuer das Geld sorgen sollen.

Was die History hier helfen soll, erschliesst sich mir nicht. Ich glaube auch nicht, dass Du Zeit hast diese anzufordern und auch kein Recht dazu hast, da du selbst ja den Markenverstoss begangen hast.

Andi

PS: Der Streitwert in einem Gerichtsverfahren senkt sich mit Deiner Vorgehensweise. Die Anwaltskosten werden aber im Laufe des Gerichtsverfahrens deutlich (!) hoeher als sie jetzt sind, sollten sie Recht bekommen. Vielleicht ist es besser, wenn es so eindeutig ist, die Summe zu bezahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was die History hier helfen soll, erschliesst sich mir nicht.
Ist nur so ein Gedanke. Ich habe vernommen, dass die Domain n. n. lange reserviert ist. Daraus folgt: warum hat der bisherige Markeninhaber die Domain nicht bereits in der Vergangenheit reserviert?

Ich glaube auch nicht, dass Du Zeit hast diese anzufordern und auch kein Recht dazu hast, da du selbst ja den Markenverstoss begangen hast.
Dieses Recht hat jeder Domaininhaber. Damit kann er nachsehen, ob die Domain vor dem Registrieren bereits schon ein Mal registriert war und danach gelöscht wurde.

Wenn es so ist, dass die Domain in der Vergangenheit mehrfach gelöscht wurde, ggf. nach Abmahnungen, würde ich eine unlautere Handlung dahinter sehen. Ob es der Richter auch so sieht, k.A.

Ansonsten würde ich die Erklärung unterschreiben aber vorher den Passus mit den Gebühren streichen und mich auf die Kosten verklagen lassen. Zuvor würde ich die Jungs anschreiben, dass Du die Domain doch sofort gelöscht hättest, hätten Sie Dich, wenn auch nur telefonisch, dazu aufgefordert. Die nun verursachten Kosten wären nicht nötig gewesen und die Konsultierung eines Rechtsbeistandes unverhältnismäßig. Oder so öhnlich.
 
Ich denke Andi50 hat in diesem Fall recht. Ar***backen zusammenkneifen und in den sauren Apfel beissen.

Eine ähnliche Erfahrung hab ich vor nicht ganz einem Jahr machen müssen. Es ging um den Produktnamen eines Artikels den ich im Sortiment hatte. Nach Rücksprache mit dem Hersteller stand schnell fest, dass ich nichts unterzeichne sondern nur Kontakt mit dem Anwalt aufnehme. Wie sich im Nachhinein herausstellte war das ein grosser Fehler. Keine Rückmeldung vom Anwalt, dafür stieg der zu zahlende Betrag innerhalb weniger Wochen (~4 Wochen) durch einstweilige Verfügung, Gerichtskosten usw. von 800 Euro auf 3500 Euro + eigene Anwaltskosten.
 
meine einzige Abmahnung habe ich wie beschrieben behandelt (war eine Wort/Bildmarke): Verpflichtungserklärung unterschrieben, Domain gelöscht, Streitwert gesenkt, nichts bezahlt, nie wieder was von gehört. Kam der Schrieb per Einschreiben? Wenn Du selber sagst, dass es ein geläufiger Begriff ist, könnte das funktionieren. Sonst advo24 und beraten lassen.

Gruß,

Rainer

rechtbekommen.com - rechtsanwaltsuche.com
 
Wie geht das wenn ich fragen darf?
Alte Zahl durchstreichen, neue darunterschreiben.
Hat bei mir ebenfalls schon funktioniert. Auch die Anwaltsgebühren habe ich durchgestrichen, bevor ich meine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe.

Gruß
Florian
 
Alte Zahl durchstreichen, neue darunterschreiben.
Hat bei mir ebenfalls schon funktioniert. Auch die Anwaltsgebühren habe ich durchgestrichen, bevor ich meine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe.

Gruß
Florian

Und welche Zahl setzt Du ein?
 
Wenn der Streitwert zu hoch ist, kann man versuchen mit einem eigenen Anwalt, diesen zu senken.
50.000 EUR wie in diesem Fall ist aber durchaus gaengige Praxis.

Nochmal: Die Chancen sind hoch, dass die eigenen Gebuehren steigen. Jede einigermassen grosse RA-Kanzlei wird diese Faelle zur Kosteneintreibung einem juengeren Anwalt zum Ueben geben und die kleinsten RA-Kanzleien werden sicher auch nicht aufs Geld verzichten. Fuer ein paar Briefe schreiben, vielleicht weit mehr als 1600 EUR bekommen, wer tut das nicht ?

Andi
 
Lohnt es einen Anwalt einzuschalten oder ist es besser zu bezahlen? Wie gesagt ich hab den Fehler gemacht und möchte jetzt möglichst günstig aus der Sache raus.

Ein serioeser Anwalt wird Dir ohnehin sagen, dass es jetzt am wichtigsten ist, den Schaden zu minimieren.
Und das geht nur durch unterschreiben (--> Verhindern einer einstweiligen Verfuegung) und zahlen (--> Verhindern von Folgekosten).
Wenn Du aber einen Anwalt damit beauftragst, kommen weitere Gebuehren auf Dich zu, was nach meinem Verstaendnis wegen der Eindeutigkeit des Falles keine Schadensminimierung mehr ist.

Andi
 
Und welche Zahl setzt Du ein?
Ich habe die 50.000,- einfach auf 10.000,- geändert und jegliche Zahlungen ausdrücklich abgelehnt.
Allerdings war es bei mir keine 100% eindeutige Markenrechtsverletzung und ich hätte bei einer glasklaren Sachlage wohl auch die Anwaltskosten übernommen. Das war bei mir aber nicht der Fall.

Gruß
Florian
 
...warum hat der bisherige Markeninhaber die Domain nicht bereits in der Vergangenheit reserviert?...

Wieso sollte er? Nichts verpflichtet einen Markeninhaber dazu, alle mit seiner Marke in Verbindung zu bringenden Domains zu registrieren. Wenn vorher nicht sorgfältig genug recherchiert wird und daraus eine Markenrechtsverletzung entsteht, ist die Sachlage relativ eindeutig.
Zu den meines Erachtens größtenteils völlig überzogenen Gebühren und utopischen Streitwerten kann man allerdings stehen, wie man will.

Daniel
 
Ein serioeser Anwalt wird Dir ohnehin sagen, dass es jetzt am wichtigsten ist, den Schaden zu minimieren.
Und das geht nur durch unterschreiben (--> Verhindern einer einstweiligen Verfuegung) und zahlen (--> Verhindern von Folgekosten).
Wenn Du aber einen Anwalt damit beauftragst, kommen weitere Gebuehren auf Dich zu, was nach meinem Verstaendnis wegen der Eindeutigkeit des Falles keine Schadensminimierung mehr ist.

Andi

Mein seriöser Anwalt hat mir damals genau zu diesen Vorgehen geraten. Der Streitwert ist damit auf die Kostennote reduziert. Der gegnerische RA hat sich nie mehr bei mir gemeldet. Ich habe also für die Abmahnung so gut wie nichts bezahlt. Und wenn es wirklich ein allg, Wort ist, wie oben geschrieben, dann ist die Sachlage nicht klar. Gott, ruf den Strewe an. Die paar Euro machen bei 1,6 k den Kohl auch nicht fett und er wird Dir schon sagen, wie Deine Chancen sind

Gruß,

Rainer

Hellsehen.biz - Wahrsagen.biz - Kristallkugel.com
 
Hallo,

erst mal danke für die Unterstützung.

Ich habe mich jetzt entschlossen erst einmal eine Unterlassungserklärung abzugeben. Natürlich nicht deren sondern meine eigene:

Verpflichtungserklärung zum Aktenzeichen-Nr.:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen verpflichte ich <Name,Anschrift> mich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aber rechtsverbindlich,

es im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen:

in Anschreiben, auf eigenem Briefpapier oder mittels vergleichbarer Werbeträger, wie Preislisten, Inseraten sowie in allen sonstigen Medien, wie zum Beispiel des Internets mit folgenden Aussagen aufzutreten:

„Domain“

Für den Fall einer zukünftig eintretenden Verletzung des Unterlassungsversprechens eine von der Unterlassungsgläubigerin nach billigem Ermessen festgesetzte, im Streitfall von der zuständigen Gerichtsbarkeit zu überprüfende, Vertragsstrafe zu zahlen.

Dieses Vertragsstrafeversprechen wird für den Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung im Sinne von § 890 ZPO abgegeben.

Die Unterlassungserklärung wird unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens abgegeben.


Damit bin ich erst einmal den Streitwert von xx.xxx € los und habe Zeit gewonnen.
Wenn die dann immer noch auf ihr Geld bestehen, werde ich sehen wie es weiter geht.

Mal ne ganz blöde Überlegung:
Habe die Domain gestern gelöscht und der Brief war erst heute in der Post :Wink:( kein Einschreiben) Tatbestand beseitigt oder spielt das keine Rolle mehr?

Gruß Mario !
 
Zitat von donvito26:
Habe die Domain gestern gelöscht und der Brief war erst heute in der Post :Wink:( kein Einschreiben) Tatbestand beseitigt oder spielt das keine Rolle mehr?

...und Du bist Dir ABSOLUT sicher, diesen Brief auch tatsächlich erhalten zu haben?????

LG
abel

it´s able
 
Habe die Domain gestern gelöscht und der Brief war erst heute in der Post :Wink:( kein Einschreiben) Tatbestand beseitigt oder spielt das keine Rolle mehr?

Egal ob Du die Domain noch hast oder nicht: Die Unterlassungserklaerung musst Du unterzeichnen, weil sonst Wiederholungsgefahr besteht.
Da hat die andere Partei ein Recht drauf.

Im übrigen wird Dir niemand glauben, den Brief nicht erhalten zu haben, solltest Du das Gegenteil behaupten. Die haben ein Postausgangsbuch, Du wahrscheinlich kein Posteingangsbuch, und rein "zufaellig" die Domain vorher geloescht.

Andi
 
es im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs zu unterlassen:
in Anschreiben, auf eigenem Briefpapier oder mittels vergleichbarer Werbeträger, wie Preislisten, Inseraten sowie in allen sonstigen Medien, wie zum Beispiel des Internets mit folgenden Aussagen aufzutreten:
„Domain“

Hast Du das selbst formuliert oder war das deren Vorschlag ?
Mich wundert, dass hier ueber Registrierung der Internet-Domain mit selbem Inhalt nichts steht...

Andi
 
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