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Berechtigte Abmahnung - wie verhalten?

Hast Du das selbst formuliert oder war das deren Vorschlag ?
Mich wundert, dass hier ueber Registrierung der Internet-Domain mit selbem Inhalt nichts steht...

Diesen Abschnitt habe ich übernommen, muß das mit der Registierung noch mit reinbringen

... und hat Jemand schon wieder registriert?

Irgend ein armer Irrer hat die Domain wieder gereggt.
Aber wie gesagt auf den ersten Blick denkt hier niemand an eine Markenverletzung. Ausserdem ist die Domain im nachhinein betrachtet eine Fehlinvestition gewesen. (mal von der Abmahnung abgesehen)
 
Na dann würde ich die Person doch mal anschreiben und auf den Thread aufmerksam machen, falls noch nicht geschehen...

Das die Gegenseite keinen DISPUTE-Antrag gestellt hat, finde ich merkwürdig...
 
Hallo,

Das die Gegenseite keinen DISPUTE-Antrag gestellt hat, finde ich merkwürdig...

Schnell verdientes Geld für die oder? Zwei Abmahnungen innerhalb einer Woche deshalb

lass ich jetzt mal die Katze aus dem Sack die Domain lautet

Geändert:So Katze wieder rein. Hoffe die richtigen haben es gelesen, aber ist ja immer noch ein öffentliches Forum und ich will niemanden auf dumme Gedanken bringen. Wer die Domain wissen möchte, kann per PM anfragen.


Habe leider keinen Nerv für weitere Nachforschungen.Falls jemand den Inhaber kennt oder er hier mitliest habe ich einen guten Tipp:

Löschen so schnell es geht!​

Wie gesagt viel Ärger für so eine Sch.. Domain!

Gruß Mario!
 
Zuletzt bearbeitet:
da hätte ich ehrlich gesagt keine Unterlassungserklärung abgegeben.

Hat denn die Kanzlei überhaupt eine original unterzeichnete Prozessvollmacht beigelegt? Auf welche Marke beruft man sich denn?

Ich hätte ja fast Lust, die Domain zu registrieren, um die gleiche Abmahnung zu erhalten. Habe dieses Jahr schon drei Abmahnungen erhalten, die ohne Unterlassungserklärung im Winde verweht sind...

Einer der Abmahnanwälte bekommt noch dieses Jahr eine Strafanzeige wegen Vortäuschung eines Mandats dessen Auftraggeber garnicht existiert.
 
Zitat von donvito26:
Habe die Domain gestern gelöscht und der Brief war erst heute in der Post :Wink:( kein Einschreiben) Tatbestand beseitigt oder spielt das keine Rolle mehr?

...und Du bist Dir ABSOLUT sicher, diesen Brief auch tatsächlich erhalten zu haben?????

LG
abel

it´s able

Böse Falle: Habe den Brief abgeschickt und wieder was gelernt:

Es gibt ein Einwurfeinschreiben, d.h. der Briefträger bestätigt mit seiner Unterschrift, das die Sendung angekommen ist. Das ist aber für den Empfänger nicht sichtbar.

Ist der Brief vom Anwalt nun ein Einwurfeinschreiben gewesen, würde ich mit der Aussage: "Wie, welcher Brief hää???" dumm dastehen.

Egal ich warte jetzt ab was passiert und werde euch auf dem laufenden halten

Gruß Mario!
 
Böse Falle: Habe den Brief abgeschickt und wieder was gelernt:
Wenn dein Brief nun ankommt, haben Sie die Bestätigung, dass du deren Brief erhalten hast.

Es gibt ein Einwurfeinschreiben, d.h. der Briefträger bestätigt mit seiner Unterschrift, das die Sendung angekommen ist. Das ist aber für den Empfänger nicht sichtbar.
Auf meinen Einwurfeinschreiben die ich losschicke und erhalte, ist das immer vermerkt.

Viel Glück
Desverger
 
Eine Abmahnung, wie auch eine Kündigung etc, muss zugegangen sein, um Weiteres bewirken zu können. Der Absender muss den Nachweis des Zugangs erbringen. Sämtliche Arten von Einschreiben sind auf dem Umschlag vermerkt. Postausgangsbücher dienen nicht dem Nachweis. Die Einlassung: "Dieses Schreiben gilt nach drei Tagen nach der Einlieferung als zugestellt" gilt nur für Behörden.

LG
abel

it´s able

Verkaufe bundle www.traumpartner-(Stadt).de
 
Zuletzt bearbeitet:
@ HeHaag: das gilt nur für PZU, bei dem erwähnten Brief handelt es sich aber nicht um eine solche.

@ kiki: Schriftstück gilt innerhalb drei Tage nach Aufgabe als zugestellt, schau mal im BGB
 
@ kiki: Schriftstück gilt innerhalb drei Tage nach Aufgabe als zugestellt, schau mal im BGB

Beim örtlichen Sozialgericht werden Bescheide der Arbeitsagentur als nicht zugegangen bewertet, wenn der Leistungsbezieher glaubhaft darlegen kann, er hat die Sendung nie bekommen, hat aber alle Voraussetzungen für die Zustellung geschaffen.

Das kann sich durchaus von Gericht zu Gericht unterscheiden. Letztendlich bin auch ich der Auffassung, dass wenigstens ein Einwurf- Einschreiben für den Nachweis der zugegangen Sendung notwendig ist, wenn es darauf ankommt.
 
Das kann sich durchaus von Gericht zu Gericht unterscheiden. Letztendlich bin auch ich der Auffassung, dass wenigstens ein Einwurf- Einschreiben für den Nachweis der zugegangen Sendung notwendig ist, wenn es darauf ankommt.

Letztendlich besagt ein Einwurfeinschreiben auch nur, das eine Postsendung in Deinem Briefkasten deponiert wurde. Über den Inhalt und die wirkliche Zustellung sagt dies nichts aus.
 
Links in der Signatur auf fremde Seiten und Links auf eigene Verkaufsposts im Nachrichtentext sind meiner Meinung nach 2 verschiedene Arten von Müll :)

Sei doch bitte nicht päpstlicher als der Papst, wenn ein Newbie die Forumtechnik so gut beherrscht wie Du. Gib ihm lieber einen Tipp, als beleidigend zu werden.
 
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