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Berechtigte Abmahnung - wie verhalten?

Gib ihm lieber einen Tipp, als beleidigend zu werden.

Beleidigend? Wo? Es war eine Bitte mit einem vorab geschriebenen Danke.

Und wenn auf diese Art Threads, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben, zugemüllt werden, dann bezeichne ich dies als Müll.
 
Und wenn auf diese Art Threads, die absolut nichts mit dem Thema zu tun haben.....

Und was bitte haben Deine letzten Beiträge mit dem eigentlichen Thema zu tun?

Nu aber Schluss damit (für mich jedenfalls).

LG
abel

it´s able
 
@abel (war das eigentlich ein Vertipper und sollte able heißen?):

http://www.consultdomain.de/forum/profile.php?do=editsignature

Hier deinen Verkaufsthread hinzufügen und dann aus dem eigentlichen Nachrichtentext weglassen.
Hat nämlich schon seinen Grund, weshalb man das Anzeigen von Signaturen im persönlichen Kontrollzentrum ausstellen kann und auch ich finde eine "Signatur" im Nachrichtentext nervig.
 
Danke @ Monsieur, darauf hat HeHaag mich freundlicherweise bereits aufmerksam gemacht und mir damit sehr geholfen. Nerven will ich hier wirklich niemanden.

Ich hoffe, das klappt jetzt (übe ja noch). Wenn nicht, nicht böse sein, ich übe weiter *gg*


LG
abel

it´s able
 
Hallo,

auch ich habe gestern eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten. Die Domain selber hatte ich im Mai registriert und ich habe auch nicht gewußt, daß es bei Domains "Markenrechte" gibt. Die Domain war gerade freigeworden und ich hatte sie wegen dem interessanten Namen registriert und zu Sedo gelegt.

Der Markeninhaber ist ein großer Versandhandel und hat seinen Sitz in Frankfurt und dort sicher auch eine eigene Rechtsabteilung. Die Abmahnung jedoch kam von einen Anwalt aus Düsseldorf. Ich soll 1600 Euro zahlen! Das steht doch in keinem Verhältnis, daß ist doch regelrechte Abzocke! Irgendwie bezweifel ich, daß dieser Anwalt tatsächlich vom Markeninhaber damit beauftragt wurde, mir eine Abmahnung zu senden. Ich habe den Eindruck der abmahnende Anwalt will nur "abkassieren".

Ich soll eine Unterlassungserklärung bis zum 14.12. bei dem Anwalt eingehend, unterschreiben. Allein diese Fristsetzung ist ja wohl überhaupt nicht angemessen. Das Schreiben selber hat er am 07.12 per Übergabe-Einschreiben an mich versandt. Da ich aber am Freitag nicht zu Hause war, konnte der Briefträger das Schreiben nun auch nicht bei mir zustellen. Am Montag, den 11.12. habe ich das Einschreiben bei der Post abgeholt. Gerade ein Anwalt müßte wissen, daß man 7 Werktage Zeit hat ein Einschreiben von der Post abzuholen, wie kann er dann eine Frist setzen, die noch innerhalb der 7 Tage liegt?

Außerdem soll ich die Domain löschen. Ich denke mal, er hofft, so ganz schnell den nächsten abzocken zu können. Wie komme ich am günstigsten aus diese Sache heraus?

Manfred
 
Wie komme ich am günstigsten aus diese Sache heraus?

Manfred

a.) Prüfen ob wirklich Markenrechtsverletzung vorliegt.

b.) Wenn a.) positiv = Bezahlen und Fresse halten, wenn a.) negativ = Anwalt konsultieren


mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mafred:
So heftig das von Sunblind auch klingt, er hat recht.

Zu Deinen Fragen: Es klingt alles eigentlich recht normal. Sowohl Fristen, als auch Kosten sind normal. Der Anspruch auf Löschung ist ebenfalls ok. (es besteht kein Anspruch auf Übertragung). Anwälte die ohne Mandat tätig werden sitzen in anderen Städten als Düsseldorf.
 
@Manfred

  1. Du weißt, wie man freigewordene Domains findet!
  2. Du kennst Sedo!
  3. Du weißt nicht, das mit Domains eventuell Markenrechte verletzt werden!

Willst Du uns verarschen?
 
@Manfred

  1. Du weißt, wie man freigewordene Domains findet!
  2. Du kennst Sedo!
  3. Du weißt nicht, das mit Domains eventuell Markenrechte verletzt werden!

Willst Du uns verarschen?



Lass doch, ist sein Problem...
Auch Unwissenheit und Dummheit schützt vor Strafe nicht,
und spätestens DAS weiß jeder.

mfg
 
In 45 Minuten "Akte 06" einschalten.

- Der Internet-Skandal: Wie Promi-Anwälte Schüler abzocken

:Sheriff:
 
leider nicht gesehen
gibts einen link zum nachschauen?
Danke
 
In 45 Minuten "Akte 06" einschalten.

- Der Internet-Skandal: Wie Promi-Anwälte Schüler abzocken

:Sheriff:

Quatsch. Ein 17 jähriger registriert sich dieter-bohlen*eu und will die dann teuer über ebay verticken. Das klappt nicht. Was aber in Deutschland gut klappt ist die prompte Abmahnung mit normalen Streitwert von 50.000 € und RA-Gebühren über 1600 €. Ich verstehe das Geheule nicht. Der junge Mann handelt mit "gestohlener" Ware und nur weil Dieter Bohlen der Abmahner ist, heult die Presse scheinheilig mit. Ich bin ja wirklich gegen AbmahnAbzocker, aber das müßte bei mir der junge Mann als Lehrgeld abschreiben. Wegen der Presse wird wohl drauf verzichtet und es bleibt bei 4xx €. Ohne die Ebay-Aktion, ok. Aber der wollte schlicht mit der Domain bei Ebay Kohle machen. Die Abmahnung geht voll in Ordnung. Das die Kostennote im Allgemeinen in D zu hoch, ist ein anderes Blatt.

Aloa,

Rainer

Zocker.net
 
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