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Betrug im Internet: können paypal-Kreditkartenzahlungen zurückgeholt werden!?

vampsoftchef

New member
Registriert
09. Feb. 2004
Beiträge
1.564
Hallo,

ich kaufe ja selten Dinge übers Netz von privat - diesmal jedoch ging's schief:

Ich hab ein Gerät gekauft und dabei mit dem Verkäufer (Person ABC) regen Mailkontakt, hatte sogar deren Adresse usw.
Um mich abzusichern hatte ich den Geldbetrag per paypal in Verbindung mit meiner Kreditkarte überwiesen. Nach 1 Woche ist das Gerät immernoch nicht da - also habe ich die Telefonnummer des Verkäufers herausgesucht und angerufen. Der weiß von nichts und wundert sich selbst. Er selbst ist ein Finanzdienstleister im Internet.

Jetzt habe ich mir die paypal-Überweisung noch mal genau angeschaut, da ging das Geld zu einem Kontoinhaber namens XYZ der sich nur als Person ABC ausgegeben hat. Der ahnungslose Finanzdiensleister ABC hat seinen Datenbestand nach den Daten durchgesucht und dabei 2 Konten entdeckt, zwischen denen regelmäßig Geld fließt. Beide Personen wollte ich anrufen – nicht existent bzw. gehen andere Leute ans Telefon. Jedoch hat das zweite Konto eine mail-Adresse die genauso heißt wie der Inhaber des Paypalkontos, das mein Geld hat. Ich weiß also jetzt schon mal welcher GMX-User mein Geld hat.

Jetzt meine Frage: Ich bin immer fest davon ausgegangen, dass man Kreditkartenbuchungen zurückbuchen lassen kann? Ich wurde soeben eines Besseren belehrt und man sagte mir, dass das nicht möglich sei! Das Geld ist erst 3 Tage weg und ich darf zusehen wie es irgendwer ausgiebt!? Jetzt habe ich mich an den paypal-Käuferschutz gewendet, aber bin mir jetzt nicht sicher, ob das nur für Ebaykäufe zählt oder für jede Transaktion!? Im Moment sieht es so aus als sehe ich das Geld nicht wieder, da hätte ich es auch in einem Briefumschlag senden können – wäre genauso sicher gewesen!

Hat jemand Tipps bzw. weiß jemand was zum paypal-Käuferschutz oder hatte jemand schon mal einen ähnlichen Fall!?

MfG Andreas
 
Kurze Antwort von der Arbeit: :Smoking:

Der Käuferschutz hat nichts mit Ebay zu tun! Hatte schon zwei mal den Fall, dass ich mein Geld wieder bekommen habe. Die Zahlung wurde aber per Lastschrift getätigt und nicht per Kreditkarte, ich weiss nicht ob da anderen BEstimmungen gelten...
 
Ich würde auf jedem Fall schonmal einen Paypal-Streitfall eröffnen.

Das sollte verhindern, das Dein Geld vom Paypalkonto zu anderen Konten überwiesen wird - falls das nicht schon längst geschehen ist.

Gruß,

Hermann
 
Jepp, ist schon passiert. Hab auch schon angerufen, da wurde mir gesagt laut Gesetz muss ich dem Verkäufer 10 Tage einräumen Stellung zu beziehen. Die wird zwar nicht kommen, aber laut Gesetz muss das sein.

mfg Andreas
 
Wenn ich das Gefühl und entsprechende Anhaltspunkte habe, das mich jemand so beschissen hat, dann pfeiffe ich auf die Wartezeit und handel entsprechend.

Das unbeteiligte Personen reingezogen sind, wären für mich genügend Hinweise, die einen Betrug vermuten lassen. Ab damit zur Staatsanwaltschaft, die kümmern sich drum.

Das Problem ist halt, das jeder unter anderem Namen bei GMX und Paypal entsprechende Accounts anlegen kann. Verifiziert wird dort nix. Dementsprechend erschwert dürften die Ermittlungen sein.

Nur irgendwo muß die Kohle vom Paypal Konto ja hingehen. Zu einem anderen Paypal-Account, zu einem Bankkonto. Hierüber müßte die STA mehr herausfinden können.

Gruß,

Hermann
 
... ob sie den Aufwand für den geringen Betrag(?) betreiben, ist eine andere Sache.
 
... ob sie den Aufwand für den geringen Betrag(?) betreiben, ist eine andere Sache.

Woher nimmst Du die Info, das der Betrag gering ist?

Ein Betrug ist ein Betrug und somit muß ermittelt werden. Im §263 steht nichts von einer Mindestschadenssumme. Ob das Verfahren nach Ermittlung des Täters eingestellt wird oder nicht, ist egal. Zumindestens ist dann mal ein Name bekannt, den man zivilrechtlich belangen kann.
 
Es sind 220 Euro - also jetzt nicht extrem viel aber schon eine gewisse Summe, die ich nicht irgendwem schenken möchte und schon garkeinem, der mich mit falschen Kontaktdaten täuscht.

Aber geschockt bin ich von meinem Kreditinstitut, wenn von meinem Bankkonto was abgeht, kann ich es zurückbuchen lassen. Wenn jemand von der Kreditkarte was abbucht, geht es nicht. komisch.

MfG Andreas
 
Nicht der "Verkäufer" hat von Deiner Karte was abgebucht, sondern Paypal. Du hast Paypal gegenüber die Genehmigung erteilt.
 
Bist du dir da ganz sicher?! Ich habe jetzt schon einige Seiten bei google gefunden, da steht dass bei Kreditkartenzahlungen das Geld sofort direkt von Kreditkarte an den Verkäufer geht und nicht erst zwischendurch auf paypal-Konten verwaltet wird.

MfG Andreas
 
Wenn es so wäre, müßte jeder Verkäufer mit Kartenunternehmen eigene Clearingverträge abschließen. Nur dann kannst Du Kreditkartenzahlungen abwickeln. Ansonsten hängt immer jemand zwischen.
 
Namen bei GMX und Paypal entsprechende Accounts anlegen kann. Verifiziert wird dort nix

Mach Dir keine Illusionen. Selbst wenn der Staatsanwalt eine richterliche Verfügung erwirkt, um bei der GMX-Gruppe zu diesem Account die IP rauszurücken, dann wird diese vom Provider längst gelöscht sein ... ist halt Datenschutzgesetz.

Bis Staatsanwalt&Richter so eine Verfügung erlassen haben vergehen Wochen und sogar Monate. Der Provider löscht aber schon nach wenigen Tagen die IP-Daten aufgrund des Datenschutzes.

Was bleibt, ist der Fluss des Geldes und wenn da via Paypal auch noch das Ausland eine Rolle spielt, dann vergiss es. Was der deutsche Richter hier entscheidet, darauf ... diese Betrüger mit ner brasilianischen Zwischenverbindung...

Ich würde mal sagen, betrachte es als Lehrgeld bevor es noch teurer wird, wenn Du erstmal Deinen RA einschaltest.

Grüssle, Heiko
 
Um eine Strafanzeige zur erstatten, benötigt man keinen Anwalt. Ergo verursacht dies auch keine Kosten.

Je nach Ermittlungsergebnis kann er immer noch entscheiden, ob und wie er weiter vorgeht.
 
Woher nimmst Du die Info, das der Betrag gering ist?

Ein Betrug ist ein Betrug und somit muß ermittelt werden. Im §263 steht nichts von einer Mindestschadenssumme. Ob das Verfahren nach Ermittlung des Täters eingestellt wird oder nicht, ist egal. Zumindestens ist dann mal ein Name bekannt, den man zivilrechtlich belangen kann.

Ich habe auch schon mal 900,- DM an einen Betrüger verloren. Ich würde annehmen, dass es so etwas wie eine "Verhältnismäßigkeit" gegeben sein muss. Ich denke, dass dem Steuerzahler nicht unbegrenzte Kosten pro Strafverfolgung zugemutet werden. Wissen tue ich das nicht, nehme es nur an, da ich meine 900 Mark auch nie wieder gesehen habe...
 
Ich würde annehmen, dass es so etwas wie eine "Verhältnismäßigkeit" gegeben sein muss. Ich denke, dass dem Steuerzahler nicht unbegrenzte Kosten pro Strafverfolgung zugemutet werden.
Ob 200 oder 900 spielt imho keine Rolle. If Betrug => Then Anzeige (=> noch eine "Formel1" die Du patentieren kannst ;) ). Die "Verhaeltnismaessigkeit" moege mann/frau doch der Polizei ueberlassen, zumal die Betrugstaetigkeit der Gestalt(en) absehbar wohl keine Eintagsfliege darstellt, sondern wahrscheinlich laengst System hat.

Gruesse

Oma :p
 
Ich habe auch schon mal 900,- DM an einen Betrüger verloren. Ich würde annehmen, dass es so etwas wie eine "Verhältnismäßigkeit" gegeben sein muss.

Deiner Argumentation zufolge brauche ich nicht mehr arbeiten gehen.

Wenn ich dann mal nen Fuffi brauche, zocke ich einfach schnell jemand ab. Wird schon nichts passieren, gibt ja die Verhältinismäßigkeit.
 
Um eine Strafanzeige zur erstatten, benötigt man keinen Anwalt.
Und wem erstattest du die Anzeige? Dem nächsten Laternenpfahl?
Weil allen Menschen, denen du sie erstattest doch letztendlich für ihre Tätigkeit der Entgegennahme der Strafanzeige entlohnt werden.

Oder hab ich jetzt was falsch verstanden?

Ahoi!
 
Ich weiß ja nicht, wie es an Deinem Wohnort ist. Aber in Hamburg oder Saarbrücken muß ich dem Polizeibeamten keinen Obulus zur Entgegennahme der Strafanzeige zahlen :).
 
Ich weiß ja nicht, wie es an Deinem Wohnort ist. Aber in Hamburg oder Saarbrücken muß ich dem Polizeibeamten keinen Obulus zur Entgegennahme der Strafanzeige zahlen :).

Richtig, und außerdem sollte man vielleicht auch mal anmerken, dass ein eventuelles Strafverfahren das Geld auch nicht wieder bringt. Dies müßte man dann auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

Gruß
Sven
 

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