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Jetzt anmelden!Wie sieht es denn nun aus, wenn man ein Projekt (Domain + Webseiteninhalt) ankauft?
Dann macht es doch eigentlich Sinn den Wert der Domain sehr niedrig anzusetzen, oder?
Mögliches Ausweg: Man müßte wahrscheinlich eine teure Domain über eine günstige Ltd. abschreiben können, incl. der Kosten für die Ltd. ! Eine Ltd. Gründung wird ja sowieso aus "schutz- und namensrechtlichen Gründen" empfohlen.
Wie soll das im Detail funktionieren?
Mögliches Ausweg: Man müßte wahrscheinlich eine teure Domain über eine günstige Ltd. abschreiben können, incl. der Kosten für die Ltd. ! Eine Ltd. Gründung wird ja sowieso aus "schutz- und namensrechtlichen Gründen" empfohlen.
Wie soll das im Detail funktionieren?
Weiß jemand vielleicht näheres dazu? Habe gerade auch mit dieser Thematik zu tun.Diese Frage stellt sich mir auch bzw. noch erweitert. Also, wenn mann eine Webseite kauft /verkauft incl. Domains, dann müßte diese doch als Beteiligung abschreibbar sein - oder ? Es gibt doch eine "AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter" (z.B. erworbene Firmen- und Praxisanteile) bei Betriebsausgaben.
Weiß jemand vielleicht näheres dazu? Habe gerade auch mit dieser Thematik zu tun.
Ein Projekt kann sich doch abnutzen? (Veraltete Informationen, dadurch keine Konkurrenzfähigkeit mehr etc.) Es geht mir jetzt nicht um irgendwelche Beteiligungen sondern einfach um die Abschreibung einer Webseite.
Das heißst, dass wenn ich ein Projekt kaufe und auf der Rechnung zwei Positionen erstellen lasse:
1. Domain abc.de 100 EUR
2. Webseite (Design, Inhalte, PHP-Scripte etc.) 900 EUR
Dann kann ich die Webseite nicht abschreiben?
jeb, genau so siehts aus...Es sei denn, Du hast die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu machen. Aber das würde ich ohne Gutachten von dritter Seite (nicht Sedo oder nicit, sondern vereidigter Sachverständiger) nicht tun.
Du kannst die Website oder auch die Domain GAR NICHT abschreiben.
Es sei denn, Du hast die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu machen. Aber das würde ich ohne Gutachten von dritter Seite (nicht Sedo oder nicit, sondern vereidigter Sachverständiger) nicht tun.
Der aktivierte Vermögensgegenstand Homepage ist über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Mangels Erfahrungswerten über die Nutzungsdauer von Internetauftritten und mangels Regelung in den amtlichen steuerlichen Abschreibungstabellen, ist nach herrschender Meinung die Abschreibungsdauer von Computer-Software maßgebend. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software wird im Allgemeinen auf drei Jahre geschätzt. Eine Homepage kann als immaterieller Vermögensgegenstand nur linear abgeschrieben werden.
Meine Kanzlei sieht das ähnlich und bisher gabs diesbezüglich keine Probleme...Laut meinem Steuerberater ist es durchaus ein Unterschied, ob eine Domain selbst genutzt oder lediglich als Handels-"ware" eingekauft wird.
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