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BFH Entscheidung: Domainnamen nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

Wie sieht es denn nun aus, wenn man ein Projekt (Domain + Webseiteninhalt) ankauft?

Dann macht es doch eigentlich Sinn den Wert der Domain sehr niedrig anzusetzen, oder? ;)
 
Finanzamt und teure Domain -Abschreibung

Die Frage von Domainkauf stellt sich mir auch schon länger - wurde hier auch schon gestellt und nicht vertieft.

Wie sieht es denn nun aus, wenn man ein Projekt (Domain + Webseiteninhalt) ankauft?

Dann macht es doch eigentlich Sinn den Wert der Domain sehr niedrig anzusetzen, oder? ;)

Diese Frage stellt sich mir auch bzw. noch erweitert. Also, wenn mann eine Webseite kauft /verkauft incl. Domains, dann müßte diese doch als Beteiligung abschreibbar sein - oder ? Es gibt doch eine "AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter" (z.B. erworbene Firmen- und Praxisanteile) bei Betriebsausgaben.

Mögliches Ausweg: Man müßte wahrscheinlich eine teure Domain über eine günstige Ltd. abschreiben können, incl. der Kosten für die Ltd. ! Eine Ltd. Gründung wird ja sowieso aus "schutz- und namensrechtlichen Gründen" empfohlen.
 
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Mögliches Ausweg: Man müßte wahrscheinlich eine teure Domain über eine günstige Ltd. abschreiben können, incl. der Kosten für die Ltd. ! Eine Ltd. Gründung wird ja sowieso aus "schutz- und namensrechtlichen Gründen" empfohlen.

Ich habe mich lange mit unseren Steuerberatern (die einer der grössten Anwaltskanzleien der Welt angehören) über das Thema Firmengeflechte und Domainnamen unterhalten. Ich kann mir nicht vorstellen dass obige Lösung von einem deutschen FA anerkannt wird.

Eien Ltd. zu gründen um sich Namensrechte zu verschaffen ist keine Lösung um Steuern zu vermeiden. Um es ganz klar zu sagen: Legal (für das FA) kann man nur Steuern sparen, wenn man seinen persönlichem Wohnsitz ins Ausland verlegt oder eine Firma mit echtem Geschäftsbetrieb (angestellte, keine Scheinfirma!) im Ausland hat (gründet).

Es mag findige Unternhemer gebe,n die es anders versuchen und auch tolle Geschichten erzählen, leider erzählen die meist ihre (dann negativ verlaufende) Geschichten nicht mehr, wenn die deutsche Steuerfahndung zugeschlagen hat.

Z.B. Bobbele musste deswegen (kein echter Wohnort im Ausland) ja auch mal seine Münchner Villa verkaufen - Steuerschulden...


Durch die - in der Sache liegende - oft einseitige Kommunikation entsteht der Eindruck, dass gewisse Geflechte legal wären. Sie sind es aber tatsächlich meistens nicht.

Grüsse

123meins
 
So ist es. Es wäre es mir im Übrigen auch nicht wert, meine geistige Gesundheit gegen noch so hohe Steuererparnisse einzutauschen. Ich jedenfalls könnte nicht ruhig schlafen mit dem Gefühl, dass über allem, was man sich mühevoll aufgebaut hat, das Damoklesschwert schwebt, da die Sache jederzeit auffliegen kann. Es haben schon viele geglaubt, sie wären schlauer als das FA und scheiße war's...

Daniel
 
Wie soll das im Detail funktionieren?

Naja, unbedingt falsch muss dass nicht sein. Siehe Goodwill ( http://de.wikipedia.org/wiki/Geschäfts-_oder_Firmenwert ), aber die Frage ist, wie dieser steuerrechtlich wirksam gemacht werden kann. Mich persönlich betrifft das offensichtlich nicht so sehr, da ich den von Christoph beschriebenen Weg gewählt habe, trotzdem würde ich den Ltd. Weg nicht gleich verwerfen. Akademisch betrachtet, müsste es doch möglich sein, einen Wert zu definieren, der nach Übernahme der Ltd. abnimmt.

Leider bleibt die Damoklesschwert Kritik trotzdem bestehen, aber es wäre evtl. zu probieren.

Was kosten eigentlich derzeit die Anfragen beim FA? Soweit ich weiss, kassieren sie mittlerweile.

martin
 
Diese Frage stellt sich mir auch bzw. noch erweitert. Also, wenn mann eine Webseite kauft /verkauft incl. Domains, dann müßte diese doch als Beteiligung abschreibbar sein - oder ? Es gibt doch eine "AfA auf immaterielle Wirtschaftsgüter" (z.B. erworbene Firmen- und Praxisanteile) bei Betriebsausgaben.
Weiß jemand vielleicht näheres dazu? Habe gerade auch mit dieser Thematik zu tun.
 
Ein Projekt kann sich doch abnutzen? (Veraltete Informationen, dadurch keine Konkurrenzfähigkeit mehr etc.) Es geht mir jetzt nicht um irgendwelche Beteiligungen sondern einfach um die Abschreibung einer Webseite.
 
Ein Projekt kann sich doch abnutzen? (Veraltete Informationen, dadurch keine Konkurrenzfähigkeit mehr etc.) Es geht mir jetzt nicht um irgendwelche Beteiligungen sondern einfach um die Abschreibung einer Webseite.

Du selbst kannst die Abnutzung nicht feststellen.
Wenn Du einen vereidigten Gutachter findest, der die Abnutzung feststellen und beziffern kann, dann geht das womöglich, dass Du in einer Sonderabschreibung etwas absetzt. Aber sicher nicht im ersten Jahr.
Aber find mal einen Gutachter, der sich mit sowas auskennt. Und bezahl mal einen.
Wenn das dadurch möglich wäre, dann würde es sich definitiv nur in den seltensten Fällen lohnen.
 
Das heisst, dass wenn ich ein Projekt kaufe und auf der Rechnung zwei Positionen erstellen lasse:

1. Domain abc.de 100 EUR
2. Webseite (Design, Inhalte, PHP-Scripte etc.) 900 EUR

Dann kann ich die Webseite nicht abschreiben?
 
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Das heißst, dass wenn ich ein Projekt kaufe und auf der Rechnung zwei Positionen erstellen lasse:

1. Domain abc.de 100 EUR
2. Webseite (Design, Inhalte, PHP-Scripte etc.) 900 EUR

Dann kann ich die Webseite nicht abschreiben?

Du kannst die Website oder auch die Domain GAR NICHT abschreiben.
Es sei denn, Du hast die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu machen. Aber das würde ich ohne Gutachten von dritter Seite (nicht Sedo oder nicit, sondern vereidigter Sachverständiger) nicht tun.
 
"Besteht" die Website nicht aus Software und ist damit über 5 Jahre abzuschreiben?
 
Du kannst die Website oder auch die Domain GAR NICHT abschreiben.
Es sei denn, Du hast die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu machen. Aber das würde ich ohne Gutachten von dritter Seite (nicht Sedo oder nicit, sondern vereidigter Sachverständiger) nicht tun.


Leider gibts dafür noch keine vereidigten Gutachter, ich wollte 1 Projekt als Gründungskapital in eine Gesellschaft nehmen die dann nur dieses Portal betreibt - ging nicht und ich habs gelassen.
 
Zum Thema der Abschreibung einer Webseite gibt es im aktuellen Domain-Newsletter von domain-recht.de einen Hinweis auf http://www.perspektive-mittelstand....nternet_Pr_senzen/management-wissen/1305.html:

Der aktivierte Vermögensgegenstand Homepage ist über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Mangels Erfahrungswerten über die Nutzungsdauer von Internetauftritten und mangels Regelung in den amtlichen steuerlichen Abschreibungstabellen, ist nach herrschender Meinung die Abschreibungsdauer von Computer-Software maßgebend. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software wird im Allgemeinen auf drei Jahre geschätzt. Eine Homepage kann als immaterieller Vermögensgegenstand nur linear abgeschrieben werden.
 
Da im Nachbarforum das Thema auch gerade wieder angeschnitten wurde, möchte ich auch hier noch mal darauf hinweisen, dass die Sacherverhalte hier manchmal durcheinander geworfen werden. In der genannten Entscheidung geht es um die "Homepage" der Firma und nicht um Domainhandel. Laut meinem Steuerberater ist es durchaus ein Unterschied, ob eine Domain selbst genutzt oder lediglich als Handels-"ware" eingekauft wird.
 

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