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BFH Entscheidung: Domainnamen nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

meinem Steuerberater ist es durchaus ein Unterschied, ob eine Domain selbst genutzt oder lediglich als Handels-"ware" eingekauft wird.

Hat er Dir geraten Domainkäufe als Betriebsausgaben abzusetzen? Oder wo ist der Unterschied?

Wenn dies für dich steuerlich relevant sein sollte, dann lass es dir von Deinem Steuerberater schriftlich geben, mit der Zusicherung für Schäden bei anderer Rechtslage zu haften.

Grüsse

123meins
 
... Laut meinem Steuerberater ist es durchaus ein Unterschied, ob eine Domain selbst genutzt oder lediglich als Handels-"ware" eingekauft wird.

Mich würde interessieren wie hier Handels-"ware" definiert wird. Sobald ich eine Domain kaufe und diese (bei sedo, ND, etc.) parke, benutzte ich diese doch eigentlich "selbst".

Wie sieht das ganze bei Projekt-Käufen aus?

Falls jemand einen guten Steuerberater empfehlen kann, bitte ich um PN. ;)
 
Hat er Dir geraten Domainkäufe als Betriebsausgaben abzusetzen? Oder wo ist der Unterschied?

Wenn dies für dich steuerlich relevant sein sollte, dann lass es dir von Deinem Steuerberater schriftlich geben, mit der Zusicherung für Schäden bei anderer Rechtslage zu haften.

Das hat er. Im Falle eines Rechtsstreits bekäme ich Beistand von der Kanzlei, finanziell könnte ich eine Nachzahlung verkraften.

Eine interessante Frage wäre: gibt es hier einen Domainer, der eine Betriebsprüfung hinter sich hat?
 
Entschuldigung wenn ich diesen alten Thread nochmal ausm Keller hole, aber ich hatte gestern eine nette Diskussion mit meiner Steuerberaterin bezüglich der Ansetzbarkeit von Registrierungsgebühren.

Gibt es irgendwo ein Urteil oder sonst einen stichhaltigen Beweis das die Registrierungskosten, nicht die Kosten die bei einem Kauf einer bereits registrierten Domain entstehen, sofort als Betriebsausgabe abesetzbar sind?

Wäre euch wirklich dankbar wenn ihr mir da weiterhelfen könntet.
 
Ähm, das gekaufte Domains als Wareneingang zu buchen sind, d'accord. Registrierungskosten sehe ich als "Mietkosten". Wenn ich ein Büro miete, sind das Kosten und kein Betriebsvermögen. Welches Problem hat Deine Steuerberaterin denn?

Aloha,

Rainer
 
Sorry für die verdammt späte Antwort ;)

Mein Problem ist momentan, dass meine SB der Meinung ist, dass der Kaufpreis einer Domain seit der Gesetzesänderung in 2005 erst bei der Löschung der Domain bzw. dem Weiterverkauf als BA angesetzt werden kann.

Was mich momentan noch etwas stutzig macht ist die Frage, wo steht, dass ich die Registrierungskosten einer Domain sofort als BA ansetzen kann. Selbst das verneint meine SB im Moment.
Habt ihr vielleicht einen hilfreichen Link dazu oder ein rechtsgültiges Urteil?
 
Was mich momentan noch etwas stutzig macht ist die Frage, wo steht, dass ich die Registrierungskosten einer Domain sofort als BA ansetzen kann. Selbst das verneint meine SB im Moment.

wo steht, dass ich den Anschaffungskosten eines Bürostuhls aus Südkorea sofort als BA ansetzen kann.

... also ich würde mal zu einem SB gehen
icon10.gif
 
ich glaube, der Autor schmeißt hier die einmaligen Regkosten und die wiederkehrenden Kosten einer Domain, die auch im ersten Jahr entstehen, völlig durcheinander.
Aber selbst wenn nicht, halte ich das für weit daher geholt, da m. E. das BFH Urteil sich auf den Kauf der Domains bezieht. Die Aussage zu den Regkosten sollte die Interpretation des Autors sein. Außerdem finde ich, dass dieses Urteil für "Endverbraucher" gilt und nicht für Domainhändler. Danach wären ja viele schnell illiquid, wenn sie nur vom Verkauf der gereggten Domains leben müssten und die gekauften erst hielten, bis sie im Wert steigen.
 
Das Problem ist, dass es nicht interessiert was wir denken, sondern was die Finanzämter dazu sagen! Und ich denke, dass es hier doch recht eindeutig wiedergegeben wird.
 
Das Problem ist, dass es nicht interessiert was wir denken, sondern was die Finanzämter dazu sagen! Und ich denke, dass es hier doch recht eindeutig wiedergegeben wird.

plopp, das Problem ist auch das die Leute vom Finanzamt nicht mal die eigenen Gesetze kennen ;)

Ich für meinen Teil kaufe gute Domains nur noch als Privatperson und halte diese min 1 Jahr... :D ggf. kommt dann noch die Verpachtung ins Spiel :Whistle:

lg gundi
 
Wie schaut es in Deutschland mit einer Domainvermietung aus ? Sind Mietausgaben generell steuerlich absetzbar ? Wenn ja, dann könnte man ja auch eine Domain anstatt zu kaufen zunächst um einen teueren Betrag mieten und danach um einen kleinen Betrag kaufen.

z.B. Kaufpreis wäre 50.000 EUR
Ich vermiete die Domain für 9 Monate um 5.000 EUR/Monat und verkaufe dann nach 2-3 Monaten Pause die Domain um 5.000 EUR. Die 2-3 Monate bekommt der Kunde die Domain gratis zur Verfügung gestellt und ohne Rechnung. Wenn man das ganze vertraglich festhält, sollte das doch auch möglich sein. Die 45.000 EUR wären dann Mietausgaben die man steuerlich sofort absetzen kann und die Domain (ggf. mietet man auch eine andere Domain "auf dem Papier") kauft man dann um 5.000 EUR und ist auch nur um 5.000 EUR in der Buchhaltung drinnen. Wieviel die Domainmiete einem gebracht hat braucht man ja sicher dem Finanzamt nicht beweißen. Man kann ja theoretisch nur aus Prestige eine Domain gemietet haben ohne das man dann gleich wieder den Wert sofort sieht. Wenn der Kunde die Miete z.B. nach 5 Monaten nicht mehr bezahlt, dann wird die Vermietung abgebrochen und die Domain dann auch nicht verkauft. Dann waren die 5 Monate wirklich nur eine Miete.

Was sagt Ihr dazu ?

LG
Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
da soll der finanzamt mitlesen :)
konnte jemand auf die Idee kommen, Anstiftung zur Steuerhinterziehung ;)
**edited**
 
Wie schaut es in Deutschland mit einer Domainvermietung aus ? Sind Mietausgaben generell steuerlich absetzbar ?
sind Mieten auf Grundstücke absetzbar? (keine rhetorische Frage, ich weiß es nicht) Falls, ja, ist denn noch kein Immobilienmakler auf die Idee gekommen?
 
Wie schaut es in Deutschland mit einer Domainvermietung aus ? ... und verkaufe dann nach 2-3 Monaten Pause die Domain um 5.000 EUR. ...

Rede mit einem Steuerberater, aber soweit ich es verstehe, sollte man mit Miet-Kauf oder der Anrechnung von Mieten auf Kaufpreis aufpassen.

Also um Deine Frage zu beantworten: Alleine durch die Aufteilung des KJaufpreises auf 5 Raten ist es nicht getan.
 
Wie schaut es in Deutschland mit einer Domainvermietung aus ? Sind Mietausgaben generell steuerlich absetzbar ?

ja, das sind sie...Auch bei 5k eur monatlich..ich habe diesbezüglich bisher keine probleme gehabt...

Ich vermiete die Domain für 9 Monate um 5.000 EUR/Monat und verkaufe dann nach 2-3 Monaten Pause die Domain um 5.000 EUR. Die 2-3 Monate bekommt der Kunde die Domain gratis zur Verfügung gestellt und ohne Rechnung. Wenn man das ganze vertraglich festhält, sollte das doch auch möglich sein. Die 45.000 EUR wären dann Mietausgaben die man steuerlich sofort absetzen kann und die Domain (ggf. mietet man auch eine andere Domain "auf dem Papier") kauft man dann um 5.000 EUR und ist auch nur um 5.000 EUR in der Buchhaltung drinnen. Wieviel die Domainmiete einem gebracht hat braucht man ja sicher dem Finanzamt nicht beweißen. Man kann ja theoretisch nur aus Prestige eine Domain gemietet haben ohne das man dann gleich wieder den Wert sofort sieht.
da wäre ich sehr Vorsichtig...Bei einer Betriebsprüfung wird das Finanzamt schon genau schauen was die Firma/person für Umsätze erwirtschaftet hat...Glaube, das nennt man Plausibilitätsprüfung ;)

lg gundi
 

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