Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

BFH Entscheidung: Domainnamen nicht abnutzbares Wirtschaftsgut

@ plopp
Meine Meinung nach bezieht sich dieses Urteil auf einen Endkunden. Du solltest deine Stbin über deinen Geschäftsbereich aufklären. Da ich stark annehme, dass sie nicht wirklich verstanden hat was du eigentlich mit Domains machst. Solltest du es bereits getan haben, dann würde ich dir einen Stb-Wechsel nur empfehlen!

@ Adomino
Ich glaub so blöd ist kein FA. Dein Bsp. kling so nach dem alten Trick: "ich verkaufe ein Haus für 100.000 und die Einbauküche für 150.000"
 
@ Adomino
Ich glaub so blöd ist kein FA. Dein Bsp. kling so nach dem alten Trick: "ich verkaufe ein Haus für 100.000 und die Einbauküche für 150.000"

bin ich mit Dir einer Meinung. Allerdings denke ich da z. B. an PPP (public private partnership) Modelle mit cross border leasing Geschäften der Kommunen, bei denen Schulgebäude, Abwasserkanäle u. ä. verkauft und zurück gemietet werden. Hier bedient man sich auch eines "Tricks", der die Sinnhaftigkeit solcher Modelle ad absurdum führt. ... und unsere öffentliche Hand macht da mit!
 
Ich möchte das ja nicht so machen sondern ein deutscher Kunde hat mir das so vorgeschlagen da er eine Domain von mir kaufen möchte. Aber ist ja auch egal, der Kunde könnte ja auch eine Domain um 1 EUR/TypeIn auf Adomino mieten bis die 45.000 EUR erreicht sind und dann die Domain um 5.000 EUR von mir (DAY) kaufen. Da kann dann niemand was sagen denn den Preis von 1 EUR/TypIn lege ja ich (Adomino) fest. Mein Finanzamt wird auch nichts sagen können denn wenn ich (DAY) eine Domain vor Jahren um 3.000 EUR gekauft habe und dann wieder um 5.000 EUR verkaufe, dann war das für mich am Papier auch schon ein Geschäft. Mit dem Adomino-Konzept ist das ganze ja noch einfacher denn er bezahlt mir (Adomino) sofort gleich 45.000 EUR auf mein Prepaid-Konto und ich (Adomino) habe das Geld dann auch gleich verfügbar und nach 1,5 Jahren, wenn das Konto leer ist, kauft er die Domain dann von mir (DAY) mit einer Rechnung. Er könnte ja aber auch eine ganz andere Domain via Adomino mieten und via DAY kaufen sofern man das mittels Vertrag regelt. Das sind dann sogar zwei getrennte Firmen. Da ist gar nichts illegales dabei sondern normales Business.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Adomino
Ich glaub so blöd ist kein FA. Dein Bsp. kling so nach dem alten Trick: "ich verkaufe ein Haus für 100.000 und die Einbauküche für 150.000"

Aber was spricht dagegen wenn man ein altes Haus um 100.000 EUR und die teuren Möbel vom Haus um 150.000 EUR verkauft ? Das Finanzamt kann einen ja nicht zwingen das man beides zusammen (Haus und Möbel) verkauft. Das Haus verkauft man an eine Immobilienfirma und die teueren Möbel an einen Antiquitätenhändler. Ich sehe da nichts illegales.

Harry
 
Mein Finanzamt wird auch nichts sagen können denn wenn ich (DAY) eine Domain vor Jahren um 3.000 EUR gekauft habe und dann wieder um 5.000 EUR verkaufe, dann war das für mich am Papier auch schon ein Geschäft.

hmm, ich glaub die beim Finanzamt kennen Dich schon und würden Dir niemals glauben, wenn Du die Preise "kaputtmachst"
icon12.gif
 
Aber was spricht dagegen wenn man ein altes Haus um 100.000 EUR und die teuren Möbel vom Haus um 150.000 EUR verkauft ? Das Finanzamt kann einen ja nicht zwingen das man beides zusammen (Haus und Möbel) verkauft. Das Haus verkauft man an eine Immobilienfirma und die teueren Möbel an einen Antiquitätenhändler. Ich sehe da nichts illegales.

Harry
:BigGrin:
Wenn du es an zwei verschiedene Leute verkaufst spricht nichts dagegen. :)
In D ist bei einem Hauskauf eine Grunderwerbssteuer von ca. 3,5 % (glaub ich) fällig. Daher dachte so manch eine: "eigentlich will ich das Haus für 250k kaufen, aber um Steuern zu sparren kauf ich das Haus für 100k und die Küche für 150k" Da die Grunderwerbssteuer sich nur auf den Preis des Hauses bezieht nicht auf die Küche und somit eine Steuerersparnis von 5250 ergebe.
Und nach diesem Prinzip erschien mir auch dein Beispiel. Da der Mietpreis und der Verkaufspreis nicht wirklich im Verhältnis stehen.
 
hmm, ich glaub die beim Finanzamt kennen Dich schon und würden Dir niemals glauben, wenn Du die Preise "kaputtmachst"
icon12.gif

Solange man im üblichen Rahmen bleibt und nicht 10 EUR/TypeIn verlangt, wird wohl kaum jemand was sagen können. Selbst bei SEDO sind oft Tage mit gleichen TypeIn-Zahlen und ich verdiene an einen Tag 0,02 EUR/Klick und am andern Tag 0,80 EUR/Klick.

Harry
 
plopp, das Problem ist auch das die Leute vom Finanzamt nicht mal die eigenen Gesetze kennen ;)

Ich für meinen Teil kaufe gute Domains nur noch als Privatperson und halte diese min 1 Jahr... :D ggf. kommt dann noch die Verpachtung ins Spiel :Whistle:

lg gundi


Hallo Gundi,

die Idee hatte ich auch früher mal. Habe von 1998 bis 2003 alle Kosten (neuer Mercedes) selber getragen, damit ich die Domains (gleiche Denke wie Du:angelehnt an die Steuerfreiheit bei Spekulationsgewinnen) die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen kann.

Das FA hat mir aber einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bei Personen die mehr als 2 - 3 Domains besitzen wird eine nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht und ein Gewerbebetrieb unterstellt.

Für mich hat das bedeutet, dass ich die Kosten der letzten 5 Jahre absetzen und alle Gewinne (nach)versteuern musste. Spätestens, wenn ein Käufer die Domains bei seinem FA absetzen möchte bzw. als Betriebsvermögen ausweisst kann es zu einer Kontrollmitteilung an Dein FA kommen. "Bitte prüfen ob der Verkäufer den Kaufpreis auch versteuert hat....".

Aufgrund des BGH Urteils habe ich alle gekauften Domains, welche ich voll von der Steuer abgesetzt habe, freiwillig gemeldet und nachversteuert.
 
die Idee hatte ich auch früher mal. Habe von 1998 bis 2003 alle Kosten (neuer Mercedes) selber getragen, damit ich die Domains (gleiche Denke wie Du:angelehnt an die Steuerfreiheit bei Spekulationsgewinnen) die Gewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen kann.
ist diese Steuer nicht längst Geschichte und den Veräußerungsgewinn muss man unabhängig von einer Karenzzeit mit dem eigenen Steuersatz versteuern?
 
Nein. Die Steuerfreiheit für Kursgewinne gilt noch (aktueller Stand) für alle Käufe von Aktien und Aktienfonds bis zum 31.12.2008, wenn diese vor der Veräußerung noch min . ein Jahr gehalten werden.
 
Meine Meinung nach bezieht sich dieses Urteil auf einen Endkunden. Du solltest deine Stbin über deinen Geschäftsbereich aufklären.
Kai, genau mein Reden seit Monaten, für mich ist das klar und auch für meinen Steuerberater, war heute wieder 2h dort, aber mit ganz anderen Problemen :D...

Gruss Jens
steuern.org = heute für $1250 über Pool
steuerberatung.org = heute für $1120 über Snapnames
...deutsche Bieter, bin gespannt wie die das absetzen ;)
 
zumindest die Mehrwertsteuer ist aber in jedem Fall unstrittig voll und sofort absetzbar.
Kosten für Domain-Namen nicht absetzbar
Im Betrag den der Mann für die Adresse gezahlt hatte, waren sechszehn Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Diesen Betrag konnte der Mann laut dem Urteil des Bundesfinanzhofs als Betriebsausgaben abrechnen. Im Grundsatz wurde sein Anliegen aber endgültig abgewiesen.

danke
____________________
verkaeuflich.com
unverkaeuflich.com
tee-land.de
 
Na dann habe ich auch noch mal eine Frage, nachdem der Thread hier wieder aufgewärmt wurde. Ich habe nochmal alle Postings in dem Thread gelesen, folgende Verständnisfragen sind aufgekommen.

1. Der Kauf einer Domain kann nicht sofort abgesetzt werden, die Kosten können nur bei einem Verkauf dieser Domain als Ausgaben gegengerechnet werden. (Nicht abnutzbares wirtschaftsgut) Richtig?

2. Die anfänglichen Registrierungskosten (kein Kauf) sind genauso nicht absetzbar wie unter 1. beschrieben.

3. Gesnappte Domains fallen auch unter die Anschaffungskosten und sind wie unter 1. zu behandeln.

4. Was ist mit den jährlichen Registrierungskosten (Folgekosten)? Die stellen eine Miete der Domain dar und können sofort abgesetzt werden. Richtig?

Bin da immer noch nicht sicher was denn richtig ist.

Viele Grüße
Jimi
 
"...
Die Idee war nicht schlecht: Ein Unternehmer wollte mit seiner Firma unter einer Internet-Adresse erreichbar sein, die schon belegt war. Also kaufte er den Domain-Namen von dessen bisherigem Inhaber. Was das kostete, wollte der Mann als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Doch da machte ihm der Bundesfinanzhof einen Strich durch die Rechnung.
...
Die Argumentation des Mannes: Er habe das Geld für seine Werbeagentur ausgegeben. Schließlich sei es um den Internetauftritt seiner Firma gegangen.
..."

Bitte mal gebau lesen, es gibt hier einen gravierenden Unterscheid z.B. zu meinem Gewerbe. In meinem Gewerbeschein steht als Zweck des Unternehmens "Domainhandel", d.h. Ziel meines Geewerbes ist der Kauf und Verkauf von Domainnamen. Deshalb sind meine Käufe als Betriebsausgabe voll absetzbar. In o.g. Fall ist der Sachverhalt ein anderer.

Viele Grüße
Jens
 
Bitte mal gebau lesen, es gibt hier einen gravierenden Unterscheid z.B. zu meinem Gewerbe. In meinem Gewerbeschein steht als Zweck des Unternehmens "Domainhandel", d.h. Ziel meines Geewerbes ist der Kauf und Verkauf von Domainnamen. Deshalb sind meine Käufe als Betriebsausgabe voll absetzbar. In o.g. Fall ist der Sachverhalt ein anderer.

Viele Grüße
Jens

Steht bei mir auch und ist bisher auch problemlos bei meinem FA durchgegangen.
Aber so rein logisch kann man auch anders argumentieren. Ersetz mal in Deiner Argumentation Domainhandel durch Teppichhandel. Meinst Du Daniel kann seine Teppiche als Betriebsausgabe absetzen? Wenn ich mich richtig an meine Buchführungsübungen erinnere, habe ich das als Kasse an Wareneingang gebucht. Interessanter finde ich Snaps. Da bezahle ich ja für die Dienstleistung des Snappens. Da sehe ich einen Unterschied zum klassischen Domainkauf.

Aloha,

Rainer

Domainhandel.biz - Teppichhandel.com - Drops.biz
 
z.B. zu meinem Gewerbe. In meinem Gewerbeschein steht als Zweck des Unternehmens "Domainhandel", d.h. Ziel meines Geewerbes ist der Kauf und Verkauf von Domainnamen. Deshalb sind meine Käufe als Betriebsausgabe voll absetzbar.

hat jemand schon Erfahrung mit Sonderabschreibung auf Domains? Ich würde das am liebsten mal für 2007 ausprobieren... :eating: das wäre bestimmt eine interessante Sache bzw Möglichkeit sich mal schnell von domains zu lösen :driver: :bbiggrin:

lg gundi
 
Interessanter finde ich Snaps. Da bezahle ich ja für die Dienstleistung des Snappens. Da sehe ich einen Unterschied zum klassischen Domainkauf.

Die Frage ist gennerell auch spannend :lollypop: Ich persönlich sehe das aber als ein verstecker Kauf... Gibts es da schon Erfahrungen?

lg gundi
 
Wenn Daniel nach §4.3 EStG seinen Gewinn ermittelt, also keine Buchführungspflicht besteht bzw. er diese nicht freiwillig anwendet, sollten die gekauften Teppiche direkt eine Betriebsausgabe darstellen.

Anders ist es bei dem Teppich der in seinem Büro auf dem Boden liegt.

Und denke genau hier liegt eine gewisse Besonderheit beim Domainhandel. Wann ist der "Teppich" Warenbestand (Umlaufvermögen) oder Anlagevermögen. Mir fallen auf Anhieb wenige Güter ein, die man handelt und welche dabei auch Erträge erzielen (Domainparking!).

Sicherlich hört sich das Gesamtkonzept himmlich an, andererseits will man auch irgendwann mal etwas verdienen bzw. die Tätigkeit wächst soweit bis die Maximalgrenzen von §4.3 EstG erreicht sind (--> Enormer Gewinn (Stichwort: Progression) bei Umstellung der Gewinnermittlungsart)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist gennerell auch spannend :lollypop: Ich persönlich sehe das aber als ein verstecker Kauf... Gibts es da schon Erfahrungen?

lg gundi


Hmh, aber der Snapper hat bei meinem Snapauftrag die Domain doch garnicht, kann diese also zu diesem Zeitpunkt nicht verkaufen. Mein Auftrag lautet ja: Besorg mir diese Domain und ich bezahle Dir mindestens z.b. 60$ für Deine Dienstleistung.
Eine kleine Grauzone und ich wecke da bestimmt keine schlafenden Hunde.

Aloha,

Rainer

Bluthunde.com - Finanzinformationen.com - Finanzdienste.com
 
Snapgebühr 60$: Würde ich sofort absetzen
Snapversteigerung xxx-xx.xxxx Ist wohl eher ein Kauf, würde ich so nicht absetzen.

Reggebühren sind laufende Betriebsausgaben, würde ich nicht zu Anschaffungskosten sondern als laufende Betriebsaugabe zählen. Ist ja eine wiederkehrende Gebühr der Registry / des Registrars und nicht unbedingt zwingend Wert erhöhend. Dies ist auch eigentlich bisher unstrittig.

Die 16% MWST sind wahrscheinlich dann als Betriebsausgaben absetzbar, wenn man nicht USt-pflichtig ist.

Sonderabschreibung:
Eine Sonderabschreibung ist nur dann möglich, wenn tatsächlich ein Wertverlust nachweisbar ist. Domainnamen unterliegen normalerweise keinem Wertverlust, Du müsstest also einen Wertverlust sauber begründen. Und davon ausgehen, dass Du später tatsächlich mit Verlust verkaufst.
Ich würde sowas nicht versuchen, macht die Beamten nur misstrauisch.


Mal davon abgesehen...
...ich habe mich die letzten Tage wieder einmal mit Buchhaltung / Steuererklärung etc. beschäftigen müssen, es wird von Jahr zu Jahr mehr was man beachten muss - und der Staatsanteil wird dadurch auch nicht geringer.
Der Staat sollte jetzt die Steuern senken - Nachrichten wams_print - WELT ONLINE
Wie aber die kalte Progression aus Durchschnittsverdienern im Steuersystem fälschlicherweise Spitzenverdiener macht, zeigt auch folgender Vergleich: Lässt man die sogenannte Reichensteuer beiseite, erreicht man den meist üblichen Höchstsatz der Einkommensteuer von 42 Prozent bei einem Gehalt von 52 152 Euro. Nominal entspricht das dem Niveau von vor 50 Jahren. Real aber, also umgerechnet auf das heutige Preisniveau, griff der Spitzensteuersatz damals erst bei einem Jahresverdienst von nahezu 200 000 Euro.

Kein Wunder, dass manche lieber die 2000 Netto vom Staat (entspricht dem Nettoverdienst eines alleinstehenden Assistenzarztes mit 60h Arbeitswoche!) für ihre Familie nehmen:
Doku-Soap "Der Arbeitsbeschaffer": "Nu aber"-Beratung im Plattenbau - Kultur - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Aber bald haben wir ja den Mindestlohn, der wird ja alle Probleme lösen :laugh:

Grüsse

123meins
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 6) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.348
Beiträge
377.591
Mitglieder
6.777
Neuestes Mitglied
tedcars
Zurück
Oben