domainhengst schrieb:
Den Ruf hat sich die Branche schon vor Jahren selbst kaputt gemacht. Da aendert irgendein Verhalten bei der .eu auch nichts daran.
Nein, nicht die Branche. Personen. Und die .eu wäre m.E. durchaus eine Chance gewesen zu zeigen dass es auch anders geht.
domainhengst schrieb:
Wo ist der Unterschied ob jemand 300 Euro für eine Pseudo Marke auf den Tisch legt oder ob man 300$ für einen Backorder Dienst ausgibt? Beides spielt sich innerhalb der Regeln ab. Wo ist der Unterschied?
Also nochmal ganz langsam. Bereit?
Die Tatsache, dass man eine Marke einträgt ohne selbige im Rahmen der Bestimmungen des Markengesetzes nutzen zu wollen und somit schon zum Zeitpunkt der Eintragung weiss, dass man die in §25 (1) MarkenG geforderten Bedingungen nicht erfüllen kann ist meiner Meinung nach Markenmissbrauch.
Nochmal zum selber nachlesen:
MarkenG schrieb:
§ 25 MarkenG - Ausschluß von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
(1) Der Inhaber einer eingetragenen Marke kann gegen Dritte Ansprüche im Sinne der §§ 14, 18 und 19 nicht geltend machen, wenn die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Geltendmachung des Anspruchs für die Waren oder Dienstleistungen, auf die er sich zur Begründung seines Anspruchs beruft, nicht gemäß § 26 benutzt worden ist, sofern die Marke zu diesem Zeitpunkt seit mindestens fünf Jahren eingetragen ist.
Wenn klar ist dass die Marke nie zur Nutzung kommen wird dann sollte der Inhaber m.E. ebenfalls keinerlei Anspruchsgrundlage gegen Dritte - hier gegen die anderen Interessenten an einer Domain - haben.
Unterschied zum Backordering: Naja, vielleicht merkst Du es ja selber...
Domainhengst schrieb:
Das ist nun mal Wettbewerb.
Nein, ist es eben nicht. Es ist im Gegenteil ein Verstoss gegen den freien Wettbewerb und vielmehr das Verschaffen eines unlauteren Vorteils, welcher durch §25 MarkenG (und z.B. auch das UWG) eben gerade verhindert werden soll. Marken sind für diejenigen gedacht, die schutzwürdige Produkte und Dienstleistungen absichern wollen, nicht umgekehrt.
domainhengst schrieb:
Was haettest Du gemacht? (...) Bevor Du Antwortest...
Und bevor Du fragst besser erstmal lesen, genau das hatte ich heute nämlich schon geschrieben. Ich würde die bewährte Fünfjahresfrist aus dem MarkenG ganz einfach auf die Domains übertragen. Die Domains bleiben solange für eine Übertragung gesperrt (der Ansatz war übrigens bei der ersten Sunrise zur .info schon ganz gut gelöst), bis der Inhaber eine der angemeldeten Klasse entprechende und MarkenG-konforme Nutzung der Marke nachweisen kann. Gelingt ihm dass innerhalb von fünf Jahren nach Eintrag der Marke nicht verliert er diese und damit auch die darüber erschlichene Domain. Echte Markeninhaber werden damit kein Problem haben, für die falschen sollte sich das so "innovative" neue Geschäftsmodell damit innerhalb kürzester Zeit aushebeln lassen.
Gruss,
Holger