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Domainkauf keine Betriebsausgabe?

realone

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Thema erledigt

Thema erledigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

naja ich kaufe etwas und verkaufe es danach wieder (zu einem dann möglichst höheren Betrag).

Ich habe den thread dort nicht gelesen, aber ich denke, es handelt sich bei einer Domain um ein Wirtschaftsgut, das immateriell ist (da es physisch nicht existiert), im Gegensatz zum z.B. einen Locher.

Und wenn ich es verkloppe habe ich einen Erlös bzw. eine Betriebseinnahme, die ich dann mit den Kosten/Ausgabe für Anschaffung verrechnen kann/muss/soll.

Oder so ähnlich.
Hoffentlich liest mein ehemaliger BWL-Prof nicht mein Gestammel...

Ahoi, Dietmar
 
Da sich eine Domain nicht abnutzt, kannst Du auch nix abschreiben. Es gilt als Wertanlage.

Bei Immobilienhändlern, die ja nur sehr geringe Abschreibungsmöglichkeiten haben, gab es bisher wohl die Ausnahme, dass man als Händler die Ausgaben direkt und sofort als Betriebsausgabe geltend machen kann.

Dieses Steuer"privileg" soll aber nun abgeschafft werden. (Die neue Regierung macht da weiter wo die alte aufgehört hat, nicht nur ich denke wahrscheinlich derzeit über Firmengründung in der Schweiz nach)

Es ist also davon auszugehen, dass man auch als Domainkäufer damit rechnen muss, dass irgendwann die Finanzämter ankommen und man kräftig nachversteuern muss, wenn man Domains direkt als Ausgabe abgesetzt hat.

Das ganze ist ein heisses Thema, ich wäre da wirklich enorm vorsichtig, denn wenn ich in fünfstelligen Beträgen Domains einkaufe, kommt eventuell eine saftige Nachzahlung wenn die Prüfer sich das anschauen. Erst wenn die Domain mit Verlust verkauft wird, kann man den verlust als Ausgabe geltend machen bzw. muss man die positive Differenz zum Einkauf versteuern.

Wer will kann ja mal beim Finanzamt nachfragen, zumindest wenn man bisher noch nix als Ausgabe abgesetzt hat und sich sonst eine Betriebsprüfung einhandelt...

Grüsse

123meins
 
realone schrieb:
<<Es ist also davon auszugehen, dass man auch als Domainkäufer damit rechnen muss, dass irgendwann die Finanzämter ankommen und man kräftig nachversteuern muss, wenn man Domains direkt als Ausgabe abgesetzt hat.<<

Auch für die Zeit wo dieses Privilig noch galt?

Das Privileg gibt es wohl derzeit bei Immobilienhändlern. Soweit ich informiert bin, aber bitte fragt besser einen Steuerberater bevor Ihr jetzt in Immobilien macht.

Bei Domainhändlern ist mir nichts von einem Privileg bekannt.

Grüsse

123meins
 
Meine Sicht (wenn ich mich irre, freue ich mich über jegliche gegenseitige Sichtweisen).

Denke bei dieser Diskussion sollte auch berücksichtigt werden, wie "Bücher geführt" werden. Ob es sich um die doppelte Buchführung oder die Einnahmenüberschussrechnung handelt.

Bei doppelter Buchführung kann man einen Domainkauf wohl nur erfolgsneutral behandeln und dadurch wird er den Gewinn nicht beeinflussen (mindern).

Bezüglich Einnahmenüberschussrechnung:

§4 Abs. 3 EstG:
Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen. <2>Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten). <3>Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen. <4>Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. <5>Die nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.

Wenn also Domains dem Umlaufvermögen zugerechnet werden können (was bei einem Domainhändler ja durchaus denkbar ist), würde der Kaufpreis als direkte Ausgabe gelten.

Sicherlich ist hier aber die Abgrenzung von Anlagevermögen und Umsatzvermögen nicht ganz einfach. Besonders wenn man einen Domainnamen längere Zeit hält und auch zum Beispiel durch Parking Eträge erzielt.

Würde mich ebenfalls über weitere Meinungen und auch Berichtigungen freuen.
 
domain kosten finanzamt

hallo,

soweit ich weiß (hat mein steuerberater gesagt), können domains nicht abgesetzt werden, weil, wie voher schon beschrieben, diese keinen wert verlieren bzw. sich nicht abnutzen oder so ..., natürlich hält das finanzamt nach einem erfolgreichen weiterverkauf (gewinn gemacht) die hand auf .. :)

wenn man aber eine domain incl. projekt kauft, müßte es doch möglich sein ??

gruß
 
ich habe diesbezüglich zur zeit eine auseinandersetzung mit dem finanzamt.
wir sind keine domainhändler und haben domains mit PR und teilweise projektiert gekauft.
ein generelles abschreibeverbot auf domainnamen würde längerfristig gegen das aktivierungsvebot von selbst geschaffenen immateriellen vermögensgegenständen sprechen.
insofern habe ich dem finanzamt eine 80:20 regelung ab 2004 vorgeschlagen.
sollten sie das ablehnen werde ich wohl klagen.
als beweis für eine frühzeitige projektierung der domains habe ich archive.org "zitiert".

...na mal schauen was passiert...

aber die finanzmafia hat mich schon geschockt...die wissen erstaunlich viel über domains internet und geld verdienen....bin mir sicher, dass es vielen webmastern mit seo und google adsense bald an den kragen (sofern sie es nicht versteuern)
 
Jetzt riskiere ich noch ein Post:

Unterliegen gekaufte (nicht registrierte) Domains und Projekte wirklich dem Aktivierungsverbot (§248 Abs. 2 HGB) ?

Nach meinem Kenntnissstand besteht ein Aktivierungsgebot für entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (des Anlagevermögens).

Noch interessanter wäre aber auch der Fall. Ein Domainname wird gekauft (nicht registriert) und daraus wird ein Projekt erstellt. Wird in diesem Fall ein immaterieller Vermögensgegenstand selbst hergestellt und kann hier der Domainkaufpreis als Aufwand geltend gemacht werden ? Oder bleibt dessen Aktivierung bestehen ?

@vatter: habe bei meinem Post nicht dein "längerfristig" beachtet, aber vielleicht kann man eine interessante Diskussion fortsetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@smyl
"Unterliegen gekaufte (nicht registrierte) Domains und Projekte wirklich dem Aktivierungsverbot (§248 Abs. 2 HGB) ?"

Nein. Es geht glaube ich mehr um selbst geschaffene immat. Wirtschaftsgüter.

Ein interessantes Urteil findet Ihr hier:
www.weberundpartner.de/urteile/fgrp16112004.pdf

Das Gericht bzw. Urteil weisst darauf hin, dass Teilabschreibungen durchaus möglich sind.
 
Das heißt sobald man eine Domain nicht innerhalb eines Jahres verkauft, kann man sie nicht vollständig als Betriebsausgabe deklarieren sondern höchstens über x Jahre abrechnen?
 
Sehr interessante Diskussion.

Aber wechselt mal die Perspektive:
Es waere also ein weiterer Grund um Interessenten die Miete schmackhaft zu machen.

martin
 
@domainhengst

nun nicht wirklich.
wenn man eine domain wirklich projektieren möchte, würde ich immer einen Kauf vorziehen.

Man könnte eine zweite Firma anmelden (offshore), die Domain kaufen und anschliessend an die deutsche Firma vermieten....
 
vadder schrieb:
nun nicht wirklich.
wenn man eine domain wirklich projektieren möchte, würde ich immer einen Kauf vorziehen.

Jo, das stimmt sicherlich, aber wenn man nicht gerade seine Domains nur nach den Keywords, sondern auch nach Länge und Wiedererkennungswert auswählt (was jedes halbwegs professionelle Unternehmen tut), dann ist die Auswahl auf Dauer nicht mehr allzu groß (natürlich relativ gesehen) und man findet sicher den ein oder anderen, der Domains oder ganze Projekte mietet (ich spreche aus Erfahrung). Das mit der Verrechnung als Betriebsausgabe könnte da wie domainhengst sagt wirklich ein zusätzliches Argument sein.
 
vadder schrieb:
@domainhengst

nun nicht wirklich.
wenn man eine domain wirklich projektieren möchte, würde ich immer einen Kauf vorziehen.
Stimmt, ich habe auch bewusst aus Sicht des Verkaeufers argumentiert. Selber mieten wuerde ich hoechstens bei sehr kurzfristigen Aktionen und auch nur um Traffic zu erhalten.
Man könnte eine zweite Firma anmelden (offshore), die Domain kaufen und anschliessend an die deutsche Firma vermieten....
Das koennte fuer sehr wertvolle Domains wirklich die zu bevorzugende Alternative sein. Bei 5-stelligen Werten duerfte der Aufwand zu hoch sein. Desweiteren steigt hier auch das Risiko, wenn man mit dem ausl. Rechtsrahmen nicht so vertraut ist.

Bleibt noch die dritte Methode:
Ich habe vorher mit Absicht Leasing und aehnliches nicht erwaehnt. Wenn ich mich recht an mein Studium erinnere, gab es dort doch diese Schemata, wann es sich um verdeckten Kauf, wann um echtes Leasing handelt... mit entsprechenden Konsequenzen.
 
domainhengst schrieb:
Bleibt noch die dritte Methode:
Ich habe vorher mit Absicht Leasing und aehnliches nicht erwaehnt. Wenn ich mich recht an mein Studium erinnere, gab es dort doch diese Schemata, wann es sich um verdeckten Kauf, wann um echtes Leasing handelt... mit entsprechenden Konsequenzen.

Leasing geht nur bei Abnutzung, ansonsten wird es wie ein Kauf gewertet. Das gleiche gilt natürlich für Mietkauf, wo die Miete angerechnet wird.

Vermietung bei Domains wir aber dennoch das Thema der nächsten Jahre - zumindest bei den Top-Zubringern - da die Domaininhaber teilweise auch nicht mehr verkaufen wollen. Ich kenne da Mehrere die so denken.

Im unteren Bereich lohnt sich Vermietung nicht. Letzte Woche hat bei mir einer für ne Domain angefragt, die 900 Kosten sollte, ob er die auch mieten kann. Sorry, aber ich bin nicht bereit ständig den Mieten hinterherzulaufen, nicht bei solchen Beträgen, besonders wenn man merkt, dass der Mieter echt keine Kohle hat (sonst würde er ja kaufen).

Grüsse

123meins
 
@caretaker

"Jo, das stimmt sicherlich, aber wenn man nicht gerade seine Domains nur nach den Keywords, sondern auch nach Länge und Wiedererkennungswert auswählt (was jedes halbwegs professionelle Unternehmen tut), dann ist die Auswahl auf Dauer nicht mehr allzu groß (natürlich relativ gesehen) und man findet sicher den ein oder anderen, der Domains oder ganze Projekte mietet (ich spreche aus Erfahrung). "

wie meinst du das?

wie soll das funktionieren mit dem projekt mieten?
es ist doch so, dass mit jedem tag der wert einer projektierten domain steigt?
ich würde als unternehmen doch nie meinen brand mieten?!
stellt euch vor wieviel google für die domain google.de zahlen müsste....

der kauf bzw. besitz einer domain steht doch immer zu beginn eines jeden prof. internetprojekts.
oder sehe ich da was falsch?

realone
"Haltet ihr es für steuerlich relevant ob ein Projekt auf einer gekauften Domain unmittelbar nach Kauf aufgezogen wird?"

meines wissens ist das steuerlich nicht relevant
 
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