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Domainkauf keine Betriebsausgabe?

Les mir das nochmal genauer durch wenn ich wieder richtig at home bin ... aber echt interessanter Thread :)

Aber wie sieht es aus mit nicht gekauften sondern registrierten Domains ? Kann das abgeschrieben werden ? Wird da ein unterschied gemacht ?

Eben acuh mit Projekten .... Hat eine Domain eine andere Stellung wenn sie nicht nur geparkt wird um sie zu verkaufen sondern ein Projekt darauf erstellt ?

Bin schon gespannt .)
Christoph

P.s. ich bin ja nichtmal ein Jahr dabei .... aber wie haben es bisher diejenigen unter euch gemacht die sehrwohl schon 2004 z.b. das Problem hatten oder eben die pflicht abschreiben odern icht abschreiben ?
 
123meins schrieb:
Im unteren Bereich lohnt sich Vermietung nicht. Letzte Woche hat bei mir einer für ne Domain angefragt, die 900 Kosten sollte, ob er die auch mieten kann. Sorry, aber ich bin nicht bereit ständig den Mieten hinterherzulaufen, nicht bei solchen Beträgen, besonders wenn man merkt, dass der Mieter echt keine Kohle hat (sonst würde er ja kaufen).

Grüsse

123meins

Kommt drauf an...der Standarddomainpachtvertrag eines größeren Domainproviders sieht eine Zahlung für 6 Monate im Voraus vor, so rennt man dem Geld nicht wirklich hinterher...hast natürlich recht, dass das bei Mietern, die nicht flüssig sind, trotzdem nichts bringt.
 
vadder schrieb:
@caretaker

wie soll das funktionieren mit dem projekt mieten?
es ist doch so, dass mit jedem tag der wert einer projektierten domain steigt?
ich würde als unternehmen doch nie meinen brand mieten?!
stellt euch vor wieviel google für die domain google.de zahlen müsste....

der kauf bzw. besitz einer domain steht doch immer zu beginn eines jeden prof. internetprojekts.
oder sehe ich da was falsch?

Naja ich gebe zu dass das Vermieten von Projekten wahrscheinlich der Ausnahmefall bleibt, aber es ist möglich.

Ich habe ein sehr gut laufendes Projekt an eine internationale Firma verpachten können, die dafür die Werbung auf dem Projekt auswählt, natürlich Exklusivität für ihre Produkte gewährleistet kriegt und auch bei der Auswahl des Contents ein Wörtchen mitzureden hat. Kommt halt immer auf den Bereich an, um den es geht.
 
@carateka

also das von dir beschriebene szenario würde ich eher als exkl. sponsoring bezeichnen.
du betreibst ja weiterhin die domain und stellst den webspace.

@ado
ich denke, dass man domains vor 2004 abschreiben kann, ansonsten wäre die rechtssicherheit die man in deutschland geniesst nicht mehr gewährleistet ( das viel diskutierte und zitierte urteil ist von 2004).
aber im einzelfall kommt es darauf an, wie das zuständige finanzamt tickt.

solltest du eine domain gereggt haben, kannst du die jährlichen gebühren selbstverständlich als betriebsausgabe absetzen.
 
gut also die regkosten sind auf jeden fall abschreibbar als betriebskosten und "nur" die ankaufskosten werden hier heftigst diskutiert ob man diese ebenfalls absetzen kann oder nicht ... danke mal .)
 
also dieses Thema versaut mir schon direkt das Wochenende... Ich denke hier besteht seitens der
Gesetzgebung noch erheblicher Nachholbedarf...
Wie sieht es denn mit einem DomainVERKAUF aus,
dieser dürfte ja dann auch nicht versteuert werden müssen, oder? Ich sehe in der Argumentation des Gerichtes
keinen richtigen Sinn.. "nicht abnutzbar.. etc..", hauptsache
einen Grund gesucht um gut abzukassieren. Dre**zensiert**eine!
 
Sunblind schrieb:
also dieses Thema versaut mir schon direkt das Wochenende... Ich denke hier besteht seitens der
Gesetzgebung noch erheblicher Nachholbedarf...
Wie sieht es denn mit einem DomainVERKAUF aus,
dieser dürfte ja dann auch nicht versteuert werden müssen, oder? Ich sehe in der Argumentation des Gerichtes
keinen richtigen Sinn.. "nicht abnutzbar.. etc..", hauptsache
einen Grund gesucht um gut abzukassieren. Drecksschweine!

Die Argumentation ist schon schlüssig: Du "tauscht" Dein Geld gegen einen Wertgegenstand ein, der nicht durch Nutzung oder Zeit an Wert verliert. Du kannst ja auch nicht Deine Goldkäufe von den Steuern absetzen. Sobald Du die Domain, Dein Gold aber wieder verkaufst, kannst Du natürlich den EK dagegen rechnen. Wenn ich ein Grundstück kaufe, ist doch eine gern genutzte Analogie im Domainbusiness, kann ich das doch wohl auch nicht steuerlich geltend machen (oder)? Sowas wird im Anlagevermögen aktiviert. Damit sind also alle Snapgebühren auch nicht absetzbar, gell? Wer legt eigentlich fest, was eine Registrierung kosten darf? Sind die Grundgebühren bei pool (60$) noch absetzbar? Gibt es da Tabellen beim FA? Eine .com darf mit 12€ abgesetzt werden :D . Es ist noch nicht richtig durchdacht, die Grundlogik ist aber vorhanden. Auch wenn sie mir nicht schmeckt.

Grüße,

Rainer

Logik.biz
 
realone schrieb:
Mir ist nochwas eingefallen: tut es etwas zur Sache, wenn man "Domainhandel" als Tätigkeit im Gewerbeschein stehen hat?

kenn mich hier nun leider nicht aus und müßte nachlesen .... aber ist es dann nícht --> Handelsgewerbe --> kein freies gewerbe ?

Mfg Christoph
 
vadder schrieb:
@ado
ich denke, dass man domains vor 2004 abschreiben kann, ansonsten wäre die rechtssicherheit die man in deutschland geniesst nicht mehr gewährleistet ( das viel diskutierte und zitierte urteil ist von 2004).


Darauf würde ich mich nicht verlassen. Rechtssicherheit gilt nur für Gesetzesänderungen, nicht aber dafür, was das Finanzamt auslegt. Ein Urteil bekräftigt nur die richtige Ansicht des Finanzamtes, d.h. die anderen Finanzämter werden sich danach richten.

Praktisch sieht das so aus, dass innerhalb der Finanzämter Rundschreiben rumgehen. Wenn man den Verdacht hat, dass sich hier richtig was holen lässt, werden sogar gezielt Kontrollen durchgeführt.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass irgendwann gezielt von den FAs die Daten einer gewissen Firma aus Köln zur Grundlage von Betriebsprüfungen genommen werden.

Also wenn ich nur für ein paar hundert Euro Domains "abgesetzt" habe, kann ich das Risiko eingehen die Domain sofort abzusetzen. Wenn ich aber 5-6stellige Beträge nachversteuern muss, ist man schnell Pleite (Es kostet ja oft das doppelte: Nachversteuern und eventuell noch Vorauszahlungen).

"Rechtssicherheit" hast Du in Deutschland in der Form, dass der Staat versucht Dir bis zu 70% Deines Einkommens aus der Tasche zu ziehen.

Es gibt wohl Modelle wie "Organschaft" die es durchaus lohnenswert machen eine Firma in der Schweiz zu gründen. Grundsätzlich sind Domains ja sehr gut geeignet, dass man Sie bei Auslandsfirmen unterbringt.

Mal angenommen jemand verkauft auf einen Schlag sein Portfolio für xxx.xxx In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42% , in der Schweiz in manchen Kantonen bei 16%. Da lohnt es sich schon ein paar Tausender vorher in gute Steuerberater zu investieren.

Grüsse

123meins
 
realone schrieb:
Mir ist nochwas eingefallen: tut es etwas zur Sache, wenn man "Domainhandel" als Tätigkeit im Gewerbeschein stehen hat?

Für die steuerliche Bewertung sicherlich nicht - siehe Immobilienhandel, wo man wohl *Ausnahmen* derzeit macht, die aber abgeschafft werden sollen.

Bisher habe ich zumindest nichts anderes gehört, wäre natürlich ebenso dankbar, wenn ich meine Domaineinkäufe künftig als Betriebsausgabe absetzen könnte. In 10 jahren gibt es betimmt einen Beschluss vom Bundesfinanzgericht :Waldo:



MfG

123meins
 
123meins schrieb:
"Rechtssicherheit" hast Du in Deutschland in der Form, dass der Staat versucht Dir bis zu 70% Deines Einkommens aus der Tasche zu ziehen.

Es gibt wohl Modelle wie "Organschaft" die es durchaus lohnenswert machen eine Firma in der Schweiz zu gründen. Grundsätzlich sind Domains ja sehr gut geeignet, dass man Sie bei Auslandsfirmen unterbringt.

Mal angenommen jemand verkauft auf einen Schlag sein Portfolio für xxx.xxx In Deutschland liegt der Spitzensteuersatz bei 42% , in der Schweiz in manchen Kantonen bei 16%. Da lohnt es sich schon ein paar Tausender vorher in gute Steuerberater zu investieren.

So ist es. Die Vorteile sein Unternehmen nicht in Deutschland zu haben werden immer mehr.

Bald steht auch die Zwangsmitgliedschaft für alle selbstständigen in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung an. Weitere Überraschungen werden folgen.

Projektbetreiber und Domainhändler haben es ja relativ einfach ihren Firmensitz zu verlagern.
 
also ich glaube mal gehört zu haben, das domains die innerhalb eines jahres gekauft und direkt wieder verkauft werden unter spekulationssteuer fallen. (wie bei aktien)

weißt da einer genaueres...
 
softreis schrieb:
also ich glaube mal gehört zu haben, das domains die innerhalb eines jahres gekauft und direkt wieder verkauft werden unter spekulationssteuer fallen. (wie bei aktien)

weißt da einer genaueres...

Die "Spekulationssteuer" ist die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Das trifft also nicht auf gewerbliche Händler zu.
 
Desverger schrieb:
Die "Spekulationssteuer" ist die Einkommensteuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Das trifft also nicht auf gewerbliche Händler zu.

So ist es. Gewerbliche Händler müssen USt. aus den Verkäufen abführen.

Domster schrieb:
Wer legt eigentlich fest, was eine Registrierung kosten darf? Sind die Grundgebühren bei pool (60$) noch absetzbar? Gibt es da Tabellen beim FA? Eine .com darf mit 12€ abgesetzt werden :D .

Also ich würde mich an meinen Durchschnittsregistrierungsgebühren pro TLD orientieren. Kostet mich eine .com im Schnitt 8$, so würde ich das pro Snap "absetzen". Bei allen gängigen Snapdiensten sind die Reggebühren ja ausdrücklich in den Snapkosten enthalten. Nicht die schlechteste Argumentation wie ich meine. Bei Enom kommen die Reggebühren noch oben drauf, so dass man dort die Positionen klar trennen und erklären kann.

Aber ich bin Steuerlaie und lasse mich gerne verbessern.

Ciao
Forsaken
 
@desverger
"Projektbetreiber und Domainhändler haben es ja relativ einfach ihren Firmensitz zu verlagern."

das ist schon recht unproblematisch. allerdings unterliegt der firmeninhaber dem deutschen steuerrecht solange er seinen lebensmittelpunkt in deutschland hat.
...und diesbezüglich würde ich keinem empfehlen unrichtige angaben zu machen.
das finanzamt arbeitet besser wie jeder geheimdienst....

@forsaken einfach die provider rechnungen sammeln und einreichen. das sollte kein problem geben

@123
ich verlasse mich nicht auf die "rechtssicherheit". es sind bei uns keine astronomischen beträge. sollte sich aber unser finanzamt querstellen und rumzicken werde ich den laden dicht machen und auswandern. ich weiss, dass die das nicht sonderlich interessieren würde, aber mich interessiert dann der (steuer)scheiss hier auch nicht mehr;-)
 
vadder schrieb:
das ist schon recht unproblematisch. allerdings unterliegt der firmeninhaber dem deutschen steuerrecht solange er seinen lebensmittelpunkt in deutschland hat.
...und diesbezüglich würde ich keinem empfehlen unrichtige angaben zu machen.
das finanzamt arbeitet besser wie jeder geheimdienst....
Ich würde da auch niemandem empfehlen unrichtige Angaben zu machen. Denn man kann sich vieles in Deutschland erlauben, nur mit dem Finanzamt, da sollte man sich nicht anlegen.

Das "Ade Deutschland" ist bei mir schon eingeplant.
 
weiss jetzt ned obs so viel besser ist weil ich n Ösi bin :) Aber das mit dem ade liebes heimatland klingt auf jeden fall nicht schlecht :)

Mfg CHristoph
 
ach je, ich wohne halt gerne in D. Und ob sich die Eröffnung einer Panama AG deswegen lohnt, wage ich zu bezweifeln. Ok, ich könnte nach Holland rübermachen. Das wären nur 40 km, aber min frouw könnte ich dafür wohl nicht begeistern...

Aloa,

Rainer
 
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