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Domainkauf keine Betriebsausgabe?

Hi zusammen,

ist ja eine nette Diskussion.

Über sunblinds emotionalen Ausrutscher mußte ich wirklich herzhaft lachen :)

Die ganze steuerliche Rechtsprechung bezüglich Domains ist zur Zeit kaotisch ( katastrophal ). Es gibt bei den jeweiligen Finanzämtern Anweisungen, wie Kosten für Domains mit eventuellen Portalen zu veranschlagen sind, eine fundierte Rechtssicherheit gibt es leider nicht.
Es wird in Zukunft noch mit vielen Finanzurteilen im Dombiz zu rechnen sein.
Zur Zeit versuche ich, den für mich günstigsten Steuerweg aus zu suchen.
Aber immer in der Möglichkeit, denn eventuell ungünstigsten Steuerweg jederzeit nachbezahlen zu können.

Ciao / didi
 
realone schrieb:
<<Es gibt bei den jeweiligen Finanzämtern Anweisungen, wie Kosten für Domains mit eventuellen Portalen zu veranschlagen sind,<<

weisst Du da eventl. noch genaueres drüber?
Hi Michaela,

über das Finanzamt könnte man lange philosophieren ;)
Es ist leider nicht so, dass das Domainthema von allen Finanzämtern in Deutschland gleich behandelt wird.
Ein qualifizierter Steuerberater (SB) hat den Vorteil, dass er glaubt den Spielraum Deines jeweiligen Finanzamtes genau ausreizen zu können. Der Steuerberater hat auch den Vorteil einer "neutralen;)" Fachberatung der auf keinen Fall bewußt das Finanzamt betrügen möchte.

Etwas anders sieht es aus, wenn Du Deinen Steuerbescheid selber einreichst. Es wird Dir einfach schon eine gewisse Betrugsmentalität unterstellt und jeder Furz genauestens geprüft.

Es gibt aber auch keine absolute Sicherheit wenn vorerst mit Deinem Steuerberater alle Steuerbescheide beim Finazamt glatt durchgehen. Eine Steuerprüfung in Deiner Firma kann ganz neue Aspekte aufwerfen und Nachzahlungen einfordern.
Diese wiederum können durch Deinen Steuerberater über den Rechtsweg neu geprüft werden :Angel:

In meinen Augen ein schier unendliches Thema.
In der Einsicht, Dir mit meinem Posting nicht wirklich geholfen zu haben, möchte ich mich für meine schwammigen Aussagen bei Dir entschuldigen.

Ciao / didi
 
Mal zum guten alten Thema zurück:

Hat denn bei diesem Thema schon jemand den "Königsweg" gefunden?

Mir als 4 III Rechner ist es doch sehr ein Dorn im Auge, wenn ich meine gesamten Einkäufe nicht als Ausgabe anrechnen kann. Somit besteht bei Leuten, die ihr Portfolio mit Einkäufen aufbauen doch sehr sehr schnell ein enormer Liquiditätsengpass. Das kann für den Gesetzgeber doch auch nicht Sinn und Zweck der Sache sein oder?

Ist denn eine Kombination von Firmen hierbei ein Lösung?

LG
Kai
 
Mal zum guten alten Thema zurück:

Hat denn bei diesem Thema schon jemand den "Königsweg" gefunden?


Guten Morgen Kai,

der Königsweg scheint hier zu sein, mit seinem FA Glück haben zu müssen.. Wir bereits mehrmals hier zu Tage kam, akzeptiert es ein FA als Betriebsausgabe, ein anderes wiederum nicht.. Traurig aber wahr..

:(

Grüße
 
Yepp, bei mir ist alles klar, mein Gewerbe wurde als "Domainhandel" eröffnet, alle meine Domainkäufe werden als Warenzugänge verbucht. Ich finde das eigentlich auch nur logisch, gut und richtig so ;) ...

Gruss Jens
domainreseller.de
 
Yepp, bei mir ist alles klar, mein Gewerbe wurde als "Domainhandel" eröffnet, alle meine Domainkäufe werden als Warenzugänge verbucht. Ich finde das eigentlich auch nur logisch, gut und richtig so ;) ...

Gruss Jens
domainreseller.de

Find ich spitze. Gratulation! :) Scheint nicht jedem hier so zu gehen.. ;)
Aber jetzt mal im Ernst:

Ein großes deutsches Internet-Unternehmen (z.B. Provider, also generell nichts mit "Domainhandel" zu tun) kauft eine Domain für EUR 150.000,00. Als ob da nichts von der Steuer abzusetzen wäre.. Naja.. Ich scheiße jedenfalls bald auf diesen Staat hier, Abzocke auf ganzer Linie, egal wo man hinschaut und was man macht. Demnächst kostet das Atmen und Schlafen noch Geld.
 
Verstehe das ganze Problem nicht:

Bei Handel mit Domains --> Umlaufvermögen --> Betriebsausgaben (+)
Bei Nutzung der Domain --> Anlagevermögen --> Betriebsausgaben (-), da kein abnutzbares Wirtschaftsgut!

Ist doch eigentlich sonnenklar!?
 
Bei Handel mit Domains --> Umlaufvermögen --> Betriebsausgaben (+)
Bei Nutzung der Domain --> Anlagevermögen --> Betriebsausgaben (-), da kein abnutzbares Wirtschaftsgut!

Genau so sehe ich das auch!
Kai, keine Angst, Du wirst Deine wohnen.de schon als Betriebsausgabe absetzen können ;)

Gruss Jens
häuser.info
 
Yepp, bei mir ist alles klar, mein Gewerbe wurde als "Domainhandel" eröffnet, alle meine Domainkäufe werden als Warenzugänge verbucht. Ich finde das eigentlich auch nur logisch, gut und richtig so ;) ...

Gruss Jens
domainreseller.de

Find ich spitze. Gratulation! :) Scheint nicht jedem hier so zu gehen.. ;)

........ bitte helft einem dummen Hauptschüler etwas auf die Sprünge :Waldo: Ich verstehe die obigen Aussagen nicht.
Nach meiner Auffassung ist ein Warenzugang keine steuermindernde Betriebsausgabe oder hab ich etwas falsch verstanden ?
Jens bucht seine Domains als Warenzugang => also keine steuermindernde Betriebsausgabe und Sunblind gratuliert ihm :confused: :Dizzy:

Ciao / didi
 
Zuletzt bearbeitet:
Yepp, bei mir ist alles klar, mein Gewerbe wurde als "Domainhandel" eröffnet, alle meine Domainkäufe werden als Warenzugänge verbucht. Ich finde das eigentlich auch nur logisch, gut und richtig so ;) ...

Gruss Jens
domainreseller.de

Hi Jens,
kannst du mir eventuell dein Steuerberater und Finanzamt nennen?
Gerne auch per pm.

Mein Finanzamt hat bei mir schon Kopien aller Rechnungen für die Domainausgaben angefordert.
Und mein derzeitiger Steuerberater möchte meine Domainkäufe nicht als Betriebsausgaben buchen.

Tschau
Desverger
 
(edit: sehe grad, dass das thema etwas älter ist... hoffe es gibt diesbezüglich neuigkeiten?)

Hab mich heute den halben Tag mit meinem Steuerberater diesbezüglich unterhalten.
Und nein, ich darf die Domains nicht als Betriebsaussgaben verbuchen. Eigentlich wurde mir vom Steuerberater genau das gesagt, was der Domaingott geschrieben hat:

Bei Handel mit Domains --> Umlaufvermögen --> Betriebsausgaben (+)
Bei Nutzung der Domain --> Anlagevermögen --> Betriebsausgaben (-), da kein abnutzbares Wirtschaftsgut!

Das heißt: Nur wenn ich die Domains verkaufe oder die ganze Firma:flute: kann ich die Domainkosten gegenüber den Erlös "gegenrechnen". Beispiel:

Beispieldomain.de für 10.000 Euro gekauft.
Beispieldomain.de für 50.000 Euro verkauft.

Verkaufspreis von 50k MINUS (-) Einkaufspreis 10k = "nur" 40k müssen versteuert werden!

So irgendwie läuft das Ganze ab... :help:


Nun werde ich mir 2-3x überlegen ob ich ne Domain über SEDO kaufe... da sie bei der Rechnungausstellung unfexibel sind ;)
Wenn ich ne Domain direkt über einen Domainer kaufe, dann kann er die Domain als "Projekt" verkaufen und schon hat sich das Problem mit der Betriebausgabe erledigt.
Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege... ist nicht grad mein stärkstes Thema :stupido2:
 
Alles, was Du als Handelsware kaufst und verkaufst (egal ob Domain oder Projekt) ist Umlaufvermögen uns somit gleich Kosten. Natürlich nur sofern Dein Gewerbe sich mit Handel von Domains / Projekte befasst. Was Du nicht absetzen kannst, ist z.B. die Domain(s), die Du für die eigene Firma benutzt. Diese sind eindeutig Anlagevermögen und können nicht abgeschrieben werden.
 
@vadder
Volle Bestätigung für die Antwort von Nesti

Ruf oder skype mich doch mal kurz an!! ;)
Habe selbst das Problem bei mir gehabt, dass ich meine Domainkäufe NICHT als betriebliche Ausgabe anrechnen durfte!

Aktuell sieht es sehr schlecht mit dem Thema "Domains" aus!
Selbst wenn man im Gewerbeschein "Domainhandel"
oder "Handel mit Waren aller Art" (meine) drinstehen hat,
bleibt es dabei, dass man die Anschaffungskosten einer Domain erst in dem Jahr einer Veräußerung als Betriebsausgabe ansetzen darf!
Egal was man mit der Domain macht, auch wenn man diese oder mehrere Domain(s) projektiert und damit monatlich 1.000.000 Euro verdient!

Ein Verkaufsbeispiel
2007 | Domainkauf = beispieldomain.de für 100.000 Euro
im Jahr 2007 (100.000 Euro weniger auf der Ausgabenseite!)
2010 | Domainverkauf beispieldomain.de für 120.000 Euro

Erst im Jahr 2010 können die im Jahr 2007 ausgegebenen 100k
als Betriebsausgabe angerechnet werden,
womit ein Gewinn von 20.000 Euro (2010) versteuert werden muss.

zu Projekten:
Bei Projekten ist es nach meinen Informationen genauso,
auch wenn du mit dem gekauften Projekt regelmäßig Einnahmen generierst.

Weiß das aus dem Grund, da ich eigentlich Investitionsrücklagen
für Internetprojekte bilden wollte, aber nicht konnte/durfte!!!

Das Problem was auftritt:
Im schlimmsten Fall kann es die Ruinierung einer kompletten Existenz bedeuten, da schnell ein extremer Liquiditätsengpass
durch hohe Steuernachzahlungen entstehen kann!

Problem Steuerberater
Ich persönlich musste insgesamt 3 x den Steuerberater wechseln, da ich mich nicht wirklich gut aufgehoben gefühlt habe
und sich niemand mit der Materie Internet, Domains und Projekte auskennt.
Auch das Thema Google Adsense ist ein Fall für sich, selbst da passieren sehr schnell Fehler.

Gruß, Roger
 
Es ist oft die Rede vom Handel mit Waren. Domains sind ja im Grunde keine Ware sondern Nutzungsrechhte. Ich würde das also eher vergleichen mit dem Handell von Emissionsrechten oder so. Wäre also mal interessant zu wissen wie sowas steuerlich zu behandeln ist.

Andererseits ist es natürlich auch so, wenn die meisten Steuerberater keine Ahnung von der Materie haben, haben es die meisten Finanzammtsmitarbeiter vermutlich auch nicht.

Ich durfte letztes Jahr beim FA vorstellig werden, um zu erklären, was genau das ist. Die waren zu zweit und haben sich gewundert, "was es heutzutage so allles gibt" - danach wurde meine Steuererklärung (bis auf ein paar übliche Kleinigkeiten) anerkannt. Mit Domains als Betriebsausgaben.
 
Es ist schon erstaunlich, wie immer wieder bei Null angefangen wird. Es gibt hier im Forum eine Reihe von Äußerungen dazu und auf meiner Seite zur Domainbesteuerung steht gerade dazu Grundsätzliches.

Schöne Grüße

Reinhold
 
Es ist schon erstaunlich, wie immer wieder bei Null angefangen wird. Es gibt hier im Forum eine Reihe von Äußerungen dazu und auf meiner Seite zur Domainbesteuerung steht gerade dazu Grundsätzliches.

Schöne Grüße

Reinhold

Hallo Reinhold,

trotzdem gibt es bisher keine optimale Lösung. Meine Firma ist NICHT als Domainhandel angemeldet aber ich kaufe über meine Firma 1-2 hochwertige Domains (x.xxx +) im Monat.

Eventuell gibt es Neuigkeiten zu dem Thema? :adore:
Oder will hier keiner die Domainausgaben als Betriebskosten absetzen?

Beste Grüße Nesti
 
Eventuell gibt es Neuigkeiten zu dem Thema? :adore:
Oder will hier keiner die Domainausgaben als Betriebskosten absetzen?

Beste Grüße Nesti

Es geht hier nicht ums "wollen" sondern wie das FA es bei einer Prüfung sieht. Und da auch Steuerfahnder gerne in Foren mitlesen sollte zumindest jeder, der meint es sich passend zu machen, auch gleichzeitig ausrechnen, was im "worst case" auf ihn zukommt. Nämlich eine saftige Steuernachzahlung. Wer xxx.xxx € als Betriebsausgaben abgezogen hat, kann da schnell Probleme bekommen.


Grüsse

123meins
 
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