jungfer schrieb:
Da brauchst Du dir keine Gedanken machen, Apfel für Obst und Maus für Tiere wird man auch in Zukunft nicht als Wortmarke anmelden können. Das läuft schon etwas anders und wird Dich in Zukunft nicht beeinflussen. Es wurden z.B. auch Bildmarken zugelassen die Dich ja nicht jucken.
Ja, aber die Frage macht die Lücken deutlich, die eine bevorzugte Sunrise mit Markenrechten offen lässt.
Natürlich kann niemand auf markenrechtlichem Weg die Benutzung eines beschreibenden Begriffes monopolisieren, da ist §23 MarkenG davor:
§23 MarkenG schrieb:
Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr:
(...)
2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen
(...)
Jeder kann also weiterhin einen Apfel Apfel nennen, auch wenn es dafür einen Markeneintrag in der Klasse für illuminierte Zahnstocher mit Feststoffantrieb gibt. Sicher wird auch kein Markeninhaber eine Abmahnung starten und damit letztlich nur seine eigene Marke gefährden, leichter liesse sich ein Missbrauch nämlich kaum belegen. Das Problem ist aber, dass ein solcher abstruser Markeneintrag natürlich grundsätzlich möglich ist (siehe z.B. "kreuzfahrten" für aufblasbare Möbel...) und damit ein an sich sinnloses Recht erworben wird, welches formal nur dem Erwerb der Domain in der Sunrise 1 dient. Das Markenrecht ermöglicht es mit dem § 25 zwar relativ problemlos, eine Marke nach 5 Jahren Nichtnutzung auf Antrag löschen zu lassen, allerdings ist die Domain ja dann ggf. längst im Besitz des ursprünglichen Anmelders (oder vielleicht auch schon verkauft) und die Marke hätte ihren Zweck bereits erfüllt. Die spannende Frage wäre, ob die validation agents eine Rechtsgrundlage sehen, offensichtlich nie zur Nutzung im markenrechtlichen Sinne bestimmte Marken auch bei der Sunrise durchfallen zu lassen. Beispielsweise wenn eine Privatperson oder ein Unternehmen zahlreiche bescheibende Begriffe in verschiedenen und nicht mit der eigentlichen Branche des Unternehmens verwandten Klassen anmeldet, und eine tatsächliche Nutzung der Marken damit praktisch ausgeschlossen ist. Eine rechtlich sauberere Variante wäre die Kopplung der Domain an die Marke in dem Sinne, dass auch nach Ablauf der im MarkenG definierten fünf Jahre der Nichtnachweis einer tatsächlichen Nutzung der Marke in der angemeldeten Klasse noch zum Verlust der Domain führt und eine Übertragung durch Verkauf vorher nicht möglich ist. Wer die Marke hat sollte sie auch nutzen wollen und damit kein Interesse an einem Verkauf der Domain haben. Das würde zwar die nun bereits mehr oder weniger verlorenen Domains nicht zurück in den Markt bringen, aber wenigstens würde dadurch das m.E. gegen die Absichten des Markengesetzes verstossende Geschäftsmodell der Markengrabber zu Fall gebracht ohne die Markeninhaber mit echtem Nutzungsinteresse zu schädigen.
Ich erwarte aber ehrlich gesagt keinen grösseren Widerstand auf Seiten der Validation Agents von PWC, die sich ja sonst leicht den Klagen frustrierter Markengrabber ausgesetzt sehen könnten, welche zumindest formal zunächst auch das Markenrecht auf ihrer Seite hätten.
Fazit also: Die Marken sind wertlos und in fünf Jahren praktisch alle problemlos zu kippen, aber dann ist es für die Domains und vielleicht auch für .eu allgemein leider schon zu spät...
Gruss,
Holger
P.S.: @jungfer: Das mit den Bildmarken ist ein oft kolportiertes Missverständnis. Grundsätzlich kann auch eine Bildmarke einer Domain gefährlich werden - nämlich immer dann, wenn der geschützte Begriff auch ohne die als charakteristisch geschützte grafische Ausgestaltung unterscheidungskräftig wäre. Milka als Marke würde immer gegen Milka.de greifen, egal ob das als Wortmarke oder als Bild einer bemalten Kuh mit Schriftzug eingetragen wird.