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.eu vergabe

welche denn?

wäre super, wenn hier jeder posten könnte, wenn er eine accepted sieht.
 
Tiger schrieb:
muenchen.eu

bmj.eu

und viele andere der öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen

...die ja alle nicht von PWC geprüft werden, und deshalb nicht in meiner Frage eingeschlossen sind. :)
 
Einige hundert Domains wurden bereits geprüft, so z.B.
gay.eu
pkw.eu
etc.
 
so jetzt ist die whois DB endlich upgedated auf 19. Januar, und damit die Einreichfrist der am 7. Dezember eingereichten Anträge abgelaufen. Das Bild hellt sich also auf :)
 
*Heul*

Bei meiner, die ich in Sunrise 2 haben wollte ist doch tatsächlich in letzter Sekunde das Schreiben eingegangen...
Kann doch nicht wahr sein...
 
Tiger schrieb:
Ich hatte auch noch auf eine im Landrush gehofft, für die jetzt in letzter Sekunde noch der Eintrag einging.

Schade!


"in letzter Sekunde" ist wohl etwas übertrieben ... schliesslich kann man noch bis zum 06.04.2006 die Sunrise nutzen, ab 07.02. auch erweitert, neben Marken auch Firmennamen etc.pp.
 
Guten Abend,

ich bekomme am Dienstag durch einen Bekannten und dessen befreundeten Notar diese eidesstaatliche Erklärung kostenlos.
Es geht darum das dein Nachname beglaubigt wird und durch Urteile klar niedergelegt wird das Nachnamen Namensrecht im EU-Staat Deutschland besitzen.
Diese Erklärungen bekommst du aber teilweise auch beim Amtsgericht, nur hier in Dortmund machen diese das wohl des längeren schon nicht mehr.
Generell machen das aber alle Notare und ggf. Gemeinden.


Generell finde ich diese Sunrise 2 aber irgendwie sehr komisch, zudem die Kosten sehr überflüssig erscheinen.


MFG Tobi
 
Notar ... Gemeinden ... Amtsgericht??

Hallo,
Das muss doch irgendwie einheitlich geregelt sein, oder? Was passiert eigentlich, wenn die eidesstattliche Erklärung aus formalen Gründen abgewiesen wird? Könnte man das nachholen/nachbessern? Oder rutscht dann automatisch der nächste auf der Liste nach... Schade, dass ich keinen befreundeten Notar habe.....
Viele Grüße
Fritzel


MasterWeb schrieb:
Guten Abend,

ich bekomme am Dienstag durch einen Bekannten und dessen befreundeten Notar diese eidesstaatliche Erklärung kostenlos.
Es geht darum das dein Nachname beglaubigt wird und durch Urteile klar niedergelegt wird das Nachnamen Namensrecht im EU-Staat Deutschland besitzen.
Diese Erklärungen bekommst du aber teilweise auch beim Amtsgericht, nur hier in Dortmund machen diese das wohl des längeren schon nicht mehr.
Generell machen das aber alle Notare und ggf. Gemeinden.


Generell finde ich diese Sunrise 2 aber irgendwie sehr komisch, zudem die Kosten sehr überflüssig erscheinen.


MFG Tobi
 
EURid gibt Auskunft

Hallo,

eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Die EURid als zuständige Stelle verweist immer nur pauschal auf Ihre Regelungen, die ja erst für die Verwirrung sorgen.

Stimmen die Nachweise nicht, wird abgewiesen, ein Neuantrag ist dann möglich. http://www.eurid.eu/de/general/news...eglich-falls-antrag-abgelehnt-oder-abgelaufen

Dann bleibt der Gang nach Prag. Prag??? Dort sitzt die Schlichtungsstelle, die vermutlich bald viel Arbeit bekommt. Oder man denkt mal über die Haftung des Ausstellers nach, wenn es an der Erklärung gelegen haben sollte.

Tipps von der EURid gibt es seit neuestem hier: Wie man auf Grundlage von früheren Rechten einen Familiennamen beantragt: http://www.eurid.eu/de/general/news...ueheren-rechten-einen-familiennamen-beantragt

Und das sagt die EURid zu den Prüfungen:
"Falls das Recht des ersten Antragstellers nicht als gültig erachtet wird

Für den Fall, dass der erste Antragsteller für einen Domänennamen den Nachweis nicht rechtzeitig (binnen 40 Tagen nach Antragstellung) und im vorgeschriebenen Format einsendet, oder dass die Prüfung ergeben hat, dass das geltend gemachte Recht nicht duech den vorgelegten Nachweis belegt wird, wird der Antrag zurückgewiesen werden. Daraufhin wird der Prüfer den Nachweis des Antragstellers, dessen Antrag als zweiter einlangte, beurteilen. Dieses Verfahren geht so lange weiter, bis ein Antrag sicht als gültig erweist und dieser Domänenname registriert wird.

Falls kein Antragsteller den benötigten Nachweis binnen 40 Tagen nach seiner Antragstellung eingeschickt hat, und/oder falls alle Anträge wegen unzureichendem Nachweis zurückgewiesen wurden, wird der Domänenname entsperrt und zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Sunrise-Periode zur Registrierung nach dem Windhundprinzip freigegeben." http://www.eurid.eu/de/general/sunrise-land-rush/pruefung

Viele Grüße,
Rechtsanwalt Sommer
http://www.rasommer.de/eudomain
 
Hi,

man sollte aber tatsächlich so lange wie möglich warten, mit dem Beantragen sowie den Nachweisen...
Bis Gestern war mein Nachname noch frei, heute sehe ich einen Antrag - von einer Firma, die bereits seit 1962 den Markeneintrag hat. Warum die erst jetzt die .eu beantrag haben ist mir Schleierhaft. Ist ja (für die) nochmal gutgegangen. Für mich nur halbwegs, ich habe meinen Namen nicht bekommen, aber die 99€ gespart - weil ich schön brav gewartet habe ;)

Ciao,
Noogie
 

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