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Fragen zu den Seychellen

INTERNATIONAL BUSINESS COMPANIES ACT, 1994
AMENDMENTS AS ON 27 DECEMBER 2011


Kannst du erlaetern was sich veraendert hat?
Danke

MFG
Irina

Hallo Irina,

Viel hat sich nicht geändert, aber damit die Seychellen auf die Whitelist der OECD kommt gab es Änderung dahingehend, daß der Gründer einer Offshore Gesellschaft (IBC) nun bestätigen muss, daß er seine Shares selbst verwaltet und das die nicht durch den registered agent verwaltet werden. Dem registered agent ist eine Adresse mitzuteilen wo die Shares sich befinden. Allerdings ist der registered agent nicht verpflichtet diese Daten wiederum irgendjemand zu nennen, auch nicht dem Gouvernement der Seychellen, oder Organisationen darunter wie z.B. der SIBA.

Und ja, die Seychellen sind nun seit 01.04.2012 white listed und zählen daher nicht zu den illegalen Steueroasen (aus Sicht der OECD).
 
Hallo domainer,

geniale Sache. Ich habe nochmal ein paar Fragen (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ich weiß, das es keine Rechtsberatung oder Steuerberatung ist :-) ):
sehr gut :-)


1. Muss man für die Firmengründung/Kontoeröffnung "vor Ort" sein?
nein, wobei sich die Seychellen für einen Besuch immer lohnen ;)

2. Gibt es bei den Banken auch Kreditkarten mit denen ich weltweit das Geld holen kann und ist so ein Konto ein Onlinekonto?
jein - Offshore Banken sind schwierig zu finden mittlerweile, aber wenn man sich anstrengt (die Anstrengung kann nur vom Kontoeröffner kommen und nicht von einem registered agent) schafft man das auch mit einer Prepaidkarte.
Um es bisschen zu verdeutlichen was ich mit Anstrengung meine, es ist ein Haufen Papierkram der anfällt und man muss diesen sorgfältig und korrekt beantworten, darf sich nicht scheuen auch mit der Bank zu telefonieren und hartknäckig am Thema dranbleiben. Die Bank will schon sehen, das du es ernst meinst - was in der Vergangenheit oft nicht der Fall war und somit es 1000de Kontoleichen gibt die nicht benutzt werden. Ein register agent, kann nur die Türe öffnen, also den Kontakt herstellen für eine Kontoeröffnung, den Rest muss der Kontoeröffner selbst tun. Und ja es gibt natürlich Onlinebanking.

3. Es besteht ja keine Buchhaltungspflicht und Brutto=Netto. D.h. im Umkehrschluss, das man überhaupt keinen Buchprüfer/Steuerberater benötigt? Muss man eine Jahresmeldung abgeben, oder wie muss ich mir das vorstellen? Wie bekommen die denn dann mit, wenn ich etwas auf den Sychellen verkaufe (z.B. eine de-Domain .... lol)
du must garnix tun am Ende vom Jahr. Nur deine pauschale Jahressumme bezahlen, die beinhaltet dann alle Gebühren und Steuern. Die pauschale Jahressumme ist abhängig von den Dienstleistungen die du haben willst und fängt bei 500 EUR an und kann bis zu 2000 EUR kosten. Und nein, du braucht keinen Buchprüfer/Steuerberater.
Die Seychellen bzw. das Government interessieren sich nicht mit wem du welches Geschäft und in welcher Höhe du abgewickelt hast, sofern es sich nicht um illegale Dinge (aus Sicht der Seychellen) wie Schwarzgeld, Glücksspiel und Pornografie handelt oder du mit einem Einheimischen Geschäfte machst, was bei einer Offshore Firma auch verboten wäre. Die Seychellen machen das zu ihrer eigenen Vorsicht, denn die wollen ja natürlich auch nicht zum Mitwisser werden. ;)

4. Was passiert mit der Post, bzw. wie bekommt man diese nach Deutschland (insbesondere wenn man nicht auswandern möchte, bzw. noch nicht!). Bekommt man die Post per Email-Scan?
Je nachdem welche Dienstleistung du benötigst, bekommst du selbstverständlich auch z.B. deine Post eingescannt die an ein speziell für dich gegründetes Postfach kommen.

Danke schonmal vorab für den genialen Beitrag.

Viele Grüße
Kasimir
Freut mich wenn ich dir ein wenig weiterhelfen konnte...

Sonnige Grüssle
KH
 
du must garnix tun am Ende vom Jahr. Nur deine pauschale Jahressumme bezahlen, die beinhaltet dann alle Gebühren und Steuern. Die pauschale Jahressumme ist abhängig von den Dienstleistungen die du haben willst und fängt bei 500 EUR an und kann bis zu 2000 EUR kosten.

Nicht unerwähnt sollte man aber lassen, dass der in Deutschland ansässige Geschäftsführer seine Einnahmen trotzdem hierzulande versteuern muss. (Und wer das nicht tut, steht schon wieder mit einem halben Bein im Knast - also nicht viel gewonnen in der Hinsicht).
 
Nicht unerwähnt sollte man aber lassen, dass der in Deutschland ansässige Geschäftsführer seine Einnahmen trotzdem hierzulande versteuern muss. (Und wer das nicht tut, steht schon wieder mit einem halben Bein im Knast - also nicht viel gewonnen in der Hinsicht).

ehrlich gesagt wäre dies dumm, das so zu tun, also den GF in DE zu belassen - würde ich jedem davon abraten...es gibt genügend Direktoren die den Job übernehmen können... ;)

hier auch noch ein kleiner Link:

Seychellen Offshore Firmengründung white listed durch OECD - wir sind direkt vorort und haben alle Kontakte
 
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