Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Gewerbe-anmeldung

MADMAX777

New member
Registriert
24. Sep. 2001
Beiträge
15
Hallo an Alle!!!
Ich habe ein paar(evt.dumme) Fragen betreffs Gewerbe-anmeldung etc.:
Wenn ich vorhabe, nebenberuflich mit Domain-Namen zu handeln, muss ich dann ein Gewerbe anmelden und, wenn ja, wie wäre dann die perfekte Bezeichnung dafür, um sicherzustellen, das dieses vom Fiskus nicht als Liebhaberei abgetan wird.
Da sich die Registrierungs-Gebühren ganz schön summieren können und auch Computer etc. nicht billig sind, möchte ich diese Kosten natürlich mit meiner im Hauptberuf einbehaltenen Lohnsteuer
verrechnen.Oder kann ich in der Einkommensteuer-Erklärung diese Kosten irgendwie geltend machen, ohne ein Gewerbe zu haben???Da ich auch im Webdesign einige Ambitionen habe, lässt sich vielleicht beides(Webdesign-Domainhandel) irgendwie in ein Gewerbe verbinden.Alle Tips von Euch sehe ich natürlich NICHT als Rechtsberatung an...ich bin leider auf dem Gebiet Steuern-Gewerbe völlig unbedarft(noch, hoffe ich...).
Also, vielen Dank für jeden Tip!!!
 
Hallo Max,

wir hatten am Samstag beim Treffen in Braunschweig, darüber einen ausführlichen Vortrag mit Diskussion.

Wenn ich mal viel Zeit habe schreibe ich das alles mal nieder.

So in zwei Sätzen ist das nicht zu beantworten.

Gruß Christian
 
Re: Gewerbe-Anmeldung

OK, hilft mir aber jetzt leider auch nicht weiter... :'( , vielleicht gibt es schon Antworten zum Thema in irgendeinem Forum oder Links zu betreffenden Seiten???
MfG   Max  8)
 
Hallo Madmax,

um es kurz zu beantworten:
Erst nach einem achtjährigem Verlustzeitraum bietet ein Betrieb eine ausreichende Grundlage für die Prognose, daß er bei gleichbleibender Form der Bewirtschaftung nicht geeignet ist, aus der Verlustzone herauszukommen und nachhaltig Gewinne zu erzielen. (BFH v. 6.3.80 - BStBI 1980 II S.718)

Natürlich kannst Du einen weniger verfänglichen Namen wählen um das Finanzamt nicht zu reizen. Aber was will es machen wenn nicht? Wer will denn beurteilen ob Du mit deiner Geschäftsidee der Welt nicht weit voraus bist? Ausserdem führt in den meisten Fällen eine neu aufgenommene Selbstständigkeit zu Minuseinkünften.

Wie Du was absetzen kannst, wird Dein Steuerberater dir bestimmt besser erklären können. Wenn Du den Damen im Lohnsteuerhilfeverein ein paar Blumen mit blauen Blüten mitbringst, machen die das meistens noch für dich mit. Dann brauchst Du nichtmal nen (teuren) Steuerberater.


Gruß, Jens
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.382
Beiträge
377.435
Mitglieder
6.775
Neuestes Mitglied
WolfgangM
Zurück
Oben