Hallo an Alle!!!
Ich habe ein paar(evt.dumme) Fragen betreffs Gewerbe-anmeldung etc.:
Wenn ich vorhabe, nebenberuflich mit Domain-Namen zu handeln, muss ich dann ein Gewerbe anmelden und, wenn ja, wie wäre dann die perfekte Bezeichnung dafür, um sicherzustellen, das dieses vom Fiskus nicht als Liebhaberei abgetan wird.
Da sich die Registrierungs-Gebühren ganz schön summieren können und auch Computer etc. nicht billig sind, möchte ich diese Kosten natürlich mit meiner im Hauptberuf einbehaltenen Lohnsteuer
verrechnen.Oder kann ich in der Einkommensteuer-Erklärung diese Kosten irgendwie geltend machen, ohne ein Gewerbe zu haben???Da ich auch im Webdesign einige Ambitionen habe, lässt sich vielleicht beides(Webdesign-Domainhandel) irgendwie in ein Gewerbe verbinden.Alle Tips von Euch sehe ich natürlich NICHT als Rechtsberatung an...ich bin leider auf dem Gebiet Steuern-Gewerbe völlig unbedarft(noch, hoffe ich...).
Also, vielen Dank für jeden Tip!!!
Ich habe ein paar(evt.dumme) Fragen betreffs Gewerbe-anmeldung etc.:
Wenn ich vorhabe, nebenberuflich mit Domain-Namen zu handeln, muss ich dann ein Gewerbe anmelden und, wenn ja, wie wäre dann die perfekte Bezeichnung dafür, um sicherzustellen, das dieses vom Fiskus nicht als Liebhaberei abgetan wird.
Da sich die Registrierungs-Gebühren ganz schön summieren können und auch Computer etc. nicht billig sind, möchte ich diese Kosten natürlich mit meiner im Hauptberuf einbehaltenen Lohnsteuer
verrechnen.Oder kann ich in der Einkommensteuer-Erklärung diese Kosten irgendwie geltend machen, ohne ein Gewerbe zu haben???Da ich auch im Webdesign einige Ambitionen habe, lässt sich vielleicht beides(Webdesign-Domainhandel) irgendwie in ein Gewerbe verbinden.Alle Tips von Euch sehe ich natürlich NICHT als Rechtsberatung an...ich bin leider auf dem Gebiet Steuern-Gewerbe völlig unbedarft(noch, hoffe ich...).
Also, vielen Dank für jeden Tip!!!