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Impressum fehlt

Dietmar, ich fands nur unkollegial, dass Du mir jetzt ne schwarzen Peter zuschiebst. Sicherlich hast Du rein rechtlich gesehen Recht, aber mein geschildertes Problem war erstens ganz anders gelagert und zweitens betraf es niemanden von hier. Unter Kollegen
würde ich wohl niemals öffentlich sowas posten. Oder war es Dein Anliegen, dass mir da
jetzt jemand Ärger machen kann/will/soll?? Muss ich nicht verstehen, oder?
Mein Beispiel mit der China Seite betraf mich als Firma, daher fragte ich das hier an.
Das hat hier niemanden "wehgetan oder betroffen. Dann kommst Du und bringst sowas
ins Spiel, was mir schaden kann. Das hättest Du mir auch per PN schreiben können, das
wäre kollegial gewesen. So aber siehts nach anschwärzen aus, sorry...
Lies dir den thread noch mal bitte in Ruhe durch, dann wird auch DIR
auffallen, dass das jemand anderes ins Spiel gebracht hat. Ich habe
lediglich die Fakten nachgeliefert.

Ahoi!
 
Ein Impressum im Sedoparking ist ja nun kein Hexenwerk. Sollte man unbedingt haben wenn man den Pöscher in gut old Germany sitzen hat.

......habt ihr alle echt ein Impressum drauf?? Wie bzw. wo kann ich das einstellen?

Sedo erwähnt in seinen FAQ's für's Impressum die www.wrestling.de. Rufe ich diese aus Lettland auf, steht dort KEIN Impressum. Gehe ich über einen DE Proxi steht da säuberlich ein Impressumslink!

Wie machen? Schaue Sedo FAQ's und suche nach Schlüsselwort "Impressum".

Sehr hilfreich fand ich dort auch folgendes:

In Fällen, in denen Anbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, ist die Angabe dieser Nummer erforderlich:


  • Anzugeben ist die vom Bundesamt für Finanzen in Saarlouis vergebene USt-ID-Nr. Sie besteht aus den Buchstaben DE sowie 9 weiteren Ziffern.

Da muss der eine oder andere hier wohl noch etwas nachbessern!

AlexS
 
Darf man sein Impressum auch Imprint nennen? Bei einer sonst Deutschen Seite?

Da gab' es 2003 mal ein Urteil...ein Webmaster hatte das Impressum "Backstage" genannt:

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.11.2002, 5 W 80/02

...weil das kein "eindeutiger Oberbegriff" war, gab's von Hanseatischem Oberlandesgericht in Hamburg eins auf die Mütze...

Dürfte auch für Imprint gelten, vermute ich (weil's halt nicht jeder versteht). Keine Ahnung, ob's dazu Urteile gibt. Im Zweifel würd' ich's halt Impressum nennen.

______________________________________


Ein Internetanbieter muss die Pflichtinformationen über seine Identität nach § 6 TDG leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Die Angaben nach § 6 Nr.1, 2 und 4 TDG sind nicht leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar, wenn sie unter einem nicht eindeutigen Oberbegriff ("backstage") geführt werden und/oder der Oberbegriff nicht ohne vorheriges Verschieben des Bildschirms ("Scrollen") vollständig lesbar ist.

Hier noch ein Beitrag zum Thema "leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit" eines Impressums:


http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2003/impressum-vi-backstage-impressum-id152.html


Und der BGH entschied 2006 (ZR 228/03) http://www.jurpc.de/rechtspr/20060123.htm

"...gehört hierzu, dass der Anbieter für weiterführende Links Bezeichnungen wählt, die verständlich sind und sich dem Nutzer ohne weiteres erschließen. Diesen Anforderungen genügen die Begriffe "Kontakt" und "Impressum".
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfach eine eigene Impressumwebseite online nehmen und Sedo die URl mitteilen mit der Bitte, diese als Impressum zu setzen.
 
Wer´s nachlesen möchte; hier wurde die Frage "Impressumspflicht beim Parken von Domains" schon mal diskutiert

Wobei die Hauptdiskussion dort satte viereinhalb Jahre alt ist, und lediglich drei Anhangs-Posts von Wettermann vor zweieinhalb Jahren neuer sind.

Dieses Impressumszeugs ändert sich aber alle naselang, man sollte da glaube ich nicht auf Dinge schauen, die vor viereinhalb Jahren diskutiert wurden.


AlexS
 
In kenne (aus eigener Erfahrung) einen Fall wo der deutsche Admin-C von der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein vor ca. 2 Jahren aufgefordert wurde, für ein ordnungsgemäßes Impressum auf einer .de Domain zu sorgen - der Domaininhaber sitzt im aussereuropäischen Ausland.

Tobi, das gibts Dir möglicherweise Anregungen ....

Stephan
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Facebook sollte man auch ein Impressum haben. Ob dazu der "Info" Bereich ausreicht ist wohl umstritten.

Habe ein APP gefunden (Impressum App on Facebook | Facebook) und es selbst ausprobiert: Klappt!

Es kreiert einen Menue-Punkt "Impressum" in der Leiste wo schon "Wall, Info, Photos, usw" stehen.

AlexS

funktioniert bei mir leider nicht, hab es jetzt auf drei verschiedenen PC´s probiert, kommt dann immer irgendwann
"webseite nicht gefunden". Also es fängt an, aber dann bricht es ab und dann ist die Seite weg.

Mach ich was falsch? Please help me! ;)


LG
Tobi
 
funktioniert bei mir leider nicht, hab es jetzt auf drei verschiedenen PC´s probiert, kommt dann immer irgendwann
"webseite nicht gefunden". Also es fängt an, aber dann bricht es ab und dann ist die Seite weg.

Mach ich was falsch? Please help me! ;)


LG
Tobi

Loggst Du Dich ERST in Deinen FB Account ein! Klickst DANN erst auf den Link (Impressum App on Facebook | Facebook), sollte dann klappen!

Und nochmal: Ich sehe auch jetzt noch in Footern von Postern dieses Threads (will keine Namen nennen) KEINE UID im Impressum.

Wer Impressi anderer beklagt, sollte sein eigenes Impressum rechtskonform führen!

AlexS
 
Ich weiß nicht, obs irgendwo steht, aber auf die Gefahr hin, dass ich irgendwas wiederhole:

Ein Anbieter hat sich an die Gesetze des Landes zu halten, auf dessen Markt er tätig wird bzw. ist. Warum sonst wird in China produziertes Spielzeug direkt vor Ort vom TÜV geprüft, bevor es überhaupt die Reise zu uns antritt? Richtig, weil unsere Gesetze vorschreiben, dass nur geprüftes Spielzeug in DE verkauft werden darf.

Man könnte sogar so weit gehen und sagen, dass aufgrund des fliegenden Gerichtstands die Seite unseren gesetzlichen Bestimmungen genügen muss, immerhin kann man die Seite aus jedem Teil Deutschlands ansurfen und durch die Bereitstellung der Seite in Deutscher Sprache scheint diese auch offentsichtlich auf deutschsprachige Märkte abzuzielen.

Das deckt sich auch mit der Praxis: Firmen wie die RapidShare AG aus der Schweiz werden regelmäßig vor deutschen und amerikanischen Gerichten erfolgreich verklagt, weil sie nicht dafür Sorge tragen, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht weiter über ihren Filehosting-Dienst verbreitet werden. Der Clou ist, dass in der Schweiz eine ganz andere Gesetzeslage in diesem Bereich herrscht.

Von daher würde ich sagen, dass dieser Anbieter impressumpflichtig ist und das fehlende Impressum ein Abmahngrund ist. Die Aussicht auf Erfolg ist - meiner Ansicht nach - hoch, denn du kannst gegen den Anbieter in Deutschland Klage erheben. Wenn er sich nicht dazu äußert, dann ergeht eben ein Versäumnisurteil. Der ganze Aufwand wird sich wohl aber nicht lohnen, selbst wenn du eine gewonnene Klage auf dem Kerbholz hast ;-)
 
denkst Du, das man eine UID angeben muss, wenn man nur innerhalb von D liefert ?

Stephan
(der leider keine UID bekommt)

Hi Stephan,

Sedo jedenfalls denkt das, wenn es um Sedo Parkingpages geht. Siehe Post 62 hier.

Das Impressum ist ja keine Rechnung. Und man hat ja keinen Einfluss darauf, wer das Impressum sieht. Für innergemeinschaftliche Leistungen (also innerhalb der EU) ist es für den gewerblichen Käufer ja in vielen Fällen sehr wichtig zu wissen, ob Du eine UID hast. Und auf einer Sedo Page hast Du ja keinen Einfluss darauf wohin geliefert wird.

Was ist, wenn Du mit eigenem Shop per AGB nur in DE lieferst, weiss ich nicht. Wäre logisch, dass man dann keine UID angeben braucht. Aber nicht alles ist in DE logisch, erst Recht nicht bei der Steuergesetzgebung :flute:

FROHE WEIHNACHTEN!

AlexS
 
Auf Facebook sollte man auch ein Impressum haben. Ob dazu der "Info" Bereich ausreicht ist wohl umstritten.

Habe ein APP gefunden (Impressum App on Facebook | Facebook) und es selbst ausprobiert: Klappt!

Es kreiert einen Menue-Punkt "Impressum" in der Leiste wo schon "Wall, Info, Photos, usw" stehen.

AlexS

Ich bekomme DAS nicht hin!?

Ich sehe zwar auf meiner Profil-Startseite (allerdings nur da) (!?) unter "Anwendungen" --> "Impressum App".
--> Klicke ich allerdings darauf, kommt die Anzeige: "Die App kann nicht installiert werden, weil Du bei keiner Seite Administrator oder Inhaber bist".

Bei meinen Fanpages bin ich jedoch als Admin eingetragen!? Verstehe nicht, wieso und warum es nicht funktioniert!?

AlexS: Kannst Du nicht freundlicherweise mal auf ein Beispiel von Dir verlinken? Möglicherweise wäre das hilfreich, wenn ich´s mal sehen könnte, wie eine Seite mit Impressum auszusehen hat.
 
@ mOF,


chinesische TÜV-Plaketen werden doch bei uns in Germany gar nicht anerkannt! Was meinst du warum der Handel mit den TÜV-Abzeichen aus Deutschland in China gigantisch blüht ?!
Dort wird alles gefälscht was man fälschen kann !!!

Ungefälschten Gruß


Erwin
 

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