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Mit dieser Entscheidung setzt der Bayerische VGH seine mit dem Urteil vom 12.01.2012, Az. 10 BV 10.2505, geänderte Rechtsprechung konsequent um und schließt sich von der Argumentation her und im Ergebnis den bisherigen zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichten aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Nach dieser Entscheidung haben insbesondere die Landratsämter in dem Freistaat Bayern ihre bisher teilweise willkürlich harte Vollzugspraxis zu überdenken, da diesen andernfalls verlustreiche Verwaltungs- und Schadenersatzprozesse bevorstehen.
http://isa-guide.de/law/articles/34913.html