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Interessanter Artikel zu den Bereich "Wetten"

Mit dieser Entscheidung setzt der Bayerische VGH seine mit dem Urteil vom 12.01.2012, Az. 10 BV 10.2505, geänderte Rechtsprechung konsequent um und schließt sich von der Argumentation her und im Ergebnis den bisherigen zweitinstanzlichen Verwaltungsgerichten aus den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen an. Nach dieser Entscheidung haben insbesondere die Landratsämter in dem Freistaat Bayern ihre bisher teilweise willkürlich harte Vollzugspraxis zu überdenken, da diesen andernfalls verlustreiche Verwaltungs- und Schadenersatzprozesse bevorstehen.

http://isa-guide.de/law/articles/34913.html
 
Landgericht Berlin schließt Strafbarkeit wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit aus

Im Ergebnis ist eine Strafbarkeit nach § 284 abs.1, Abs. 3 Nr. 1m Abs. 4 StGB ausgeschlossen. Bei der Strafnorm des § 284 StGB müsse der verwaltungsakzessorische Charakter beachtet werden. Das Fehlen der Erlaubnis dürfe nicht strafrechtlich vorgeworfen werden, wenn die fehlende Erlaubnis auf einem verfassungs- und unionsrechtswidrigen gesetzlichen Zustand beruht. Das Gericht bezieht sich auf die Rechtsprechung des EuGH sowie die des BVerwG, welche die Einschränkung der unionsrechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit durch das staatliche Sportwettenmonopol wegen der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung der deutschen Glücksspielpolitik als inkohärent und somit unionsrechtswidrig bewertet haben.

Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist zudem nach dem 01.01.2012 gültig, da in den Bundesländern für die Sportwettenvermittlung entweder weiterhin überhaupt kein Erlaubnisverfahren besteht oder aber eine fehlende Erlaubnis nach den sog. Erlaubnisverfahren (in den Ländern Bayern, Niedersachen und Rheinland-Pfalz) strafrechtlich nicht vorgehalten werden dürfe

Ferner ist mit den jüngsten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs klargestellt, dass der Erlaubnisvorbehalt in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem staatlichen Sportwettenmonopol zu sehen ist und somit die Vermittlung von Sportwetten solange nicht untersagt werden dürfe, bis ein Erlaubnisantrag rechtskräftig abgelehnt worden ist. Bis dahin gelte der Vorrang des Unionsrechts uneingeschränkt


ISA-GUIDE - Landgericht Berlin schliet Strafbarkeit nach 284 StGB wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols aus
 
Zu diesen neu-regulierten Märkten zählen auch Spanien, Holland und Dänemark, die dem Glücksspielmonopol den Rücken kehren bzw. dies bereits getan haben. Während die europäischen Nachbarn ihre Gesetze der Glücksspiellandschaft des 21. Jahrhunderts anpassen und damit sowohl dem Spielerschutz wie der Suchtprävention gerecht werden, aber ebenso wettbewerbsrechtlich und fiskalisch attraktive Modelle schaffen und Milliarden generieren, nimmt Deutschland in der Frage eines modernen Glücksspielgesetzes - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - mit den Gralshütern der Lotto-Lobby im Führerhaus Kurs Richtung Abstellgleis. Von dort führt bekanntlich nur ein Weg zurück. Doch den werden die 15 Bundesländer wohl erst antreten, wenn sie sich erneut eine Brüsseler Abfuhr eingehandelt haben.

ISA-GUIDE - Sportwetten und Co.: Vorteil Schleswig-Holstein - Entwicklung der Glcksspiellandschaft erneut im Fokus des Sports-Business-Kongresses SpoBiS
 
EU-Parlament für Regulierung

Nicht nur die Praxis gibt Schwarz-Geld Recht, denn immerhin haben sich mittlerweile fast 90 Glücksspielanbieter - und damit doppelt so viele wie zunächst angenommen - um eine Lizenz in Kiel beworben, die bereit sind, die strengen Auflagen eines der modernsten Glücksspielgesetze Europas zu erfüllen. Auch die Europäische Union hat das Gesetz für praxistauglich und mit EU-Recht vereinbar erklärt - was vom so genannten E-15-Modell bislang nicht bekannt ist. Im Gegenteil: Der erste Entwurf wurde bereits im letzten Jahr in Brüssel verworfen, eine Beurteilung der aktuellen Fassung steht noch immer aus, was Branchenkenner für kein positives Zeichen in Bezug auf die Umsetzbarkeit des Gesetzes halten. Eher darf man wohl eine erneute Ohrfeige erwarten. In einer Resolution zum Online-Glücksspiel im europäischen Binnenmarkt hat zudem das Europäische Parlament betont, "dass ein attraktives, gut reguliertes Angebot sowohl an Glücksspielen im Internet als auch an traditionellen Präsenz-Glücksspielen notwendig ist, um zu gewährleisten, dass Verbraucher keine Betreiber wählen, die die einzelstaatlichen Lizenzanforderungen nicht erfüllen [… und] verweist auf die Notwendigkeit, eine zuverlässige Alternative zu illegalen Glückspieldiensten bereitzustellen."

ISA-GUIDE - Liegt Absurdistan an der Frde?
 
Von heute:

Sportwetten nicht generell verboten

Neustadt/Weinstraße (Rheinland-Pfalz) – Das Verwaltungsgericht hat das staatliche Monopol für Sportwetten für rechtswidrig erklärt. Private Wettanbieter dürfen nicht grundsätzlich verboten werden. Die Richter bezogen sich auf europarechtliche Regelungen, nach denen ein staatliches Monopol nur dann erlaubt ist, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dem Urteil zufolge ergreift die staatliche Lottogesellschaft auch in Rheinland-Pfalz zu wenige Maßnahmen zur konsequenten Suchtbekämpfung oder zur Einhaltung des Werbeverbots. Daher seien die Ansprüche an ein Sportwettenmonopol nicht erfüllt und private Anbieter zulässig.

Quelle: Bild
 
Im Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz erklärten die 15 Länder, den Änderungsstaatsvertrag "erst nach Vorliegen einer abschließend positiven Stellungnahme von der EU-Kommission den Landtagen zur Ratifikation zuzuleiten". Spätestens seit heute ist klar, dass die Kommission eine solche "abschließend positive Stellungnahme" zu einem europarechtswidrigen Vertragsentwurf trotz massiver Interventionen deutscher Landespolitiker in Brüssel nicht abgeben wird. Das aktuelle Schreiben der Kommission ist eine diplomatisch formulierte Ohrfeige für die Verfasser dieses Vertrages. Deutliche Nachbesserungen sind jetzt gefordert.

...

Faber: "Die 15 Länder müssen das Rad nicht neu erfinden. Das Glücksspielgesetz aus Schleswig-Holstein wurde von der Kommission im Notifizierungsverfahren als europarechtskonform gebilligt. Es ist jetzt der geeignete Kompromiss für eine bundesweite, europarechtskonforme Regelung."


ISA-GUIDE - Europa stoppt den Glücksspieländerungsstaatsvertrag


Nun habens die andern fünfzehn schwarz auf weiß ... :reddy:



Die anderen 15 Bundesländer seien nun einmal mehr aufgefordert, einen EU-rechtskonformen Vertragsentwurf vorzulegen. Dabei sei Eile geboten, da der bisherige rechtswidrige Vertrag seit Ende 2011 nicht mehr gelte: "Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz bereits seit deutlich mehr als einem halben Jahr notifiziert ist und nicht beanstandet wurde. Unsere Tür ist weiter offen", erklärten Arp und Kubicki abschließend.

http://www.isa-guide.de/gaming/articles/35300.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte man nun Lachen oder eher Weinen ob der unfähigkeit die uns Regiert?
Unfassbar, da sitzen hochbezahlte ich nenne es mal NICHTSKÖNNER (das andere Wort was mir im Kopf hing ist wohl zu derb) Monatelang in Zusammenarbeit mit der Lotto Lobby an einem Vetrag und dieser wird nun zum zweiten mal von der EU zerlegt......
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier die andere Stellungnahme!
"Alle Bedenken wurden nicht entkräftet": games & business - Unternehmermagazin für die Automatenwirtschaft und den münzbetriebenen Automatenmarkt

20.03.2012 16:43
Arp und Kubicki zu EU-Stellungnahme
„Uns war immer klar, dass die Europäische Kommission auch den nachgebesserten Entwurf der 15 anderen Bundesländer nicht akzeptieren wird. Die in der begründeten Stellungnahme der EU-Kommission im Sommer geäußerten Bedenken wurden nicht entkräftet.

Wolfgang Kubicki:
„Wenn Herr Stegner auf dieser Grundlage behauptet, die EU-Kommission habe den Vertrag akzeptiert, dann beweist das nur seine völlige Unkenntnis des EU-Rechts und der EU-Verfahren.“ Den angekündigten Dringlichkeitsantrag der Nord-SPD für die Landtagssitzung der kommenden Tage würden CDU und FDP vor diesem Hintergrund zum Anlass nehmen, dem SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden erneut Gelegenheit zur Fortbildung zu geben.

Die anderen 15 Bundesländer seien nun einmal mehr aufgefordert, einen EU-rechtskonformen Vertragsentwurf vorzulegen. Dabei sei Eile geboten, da der bisherige rechtswidrige Vertrag seit Ende 2011 nicht mehr gelte: „Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das Schleswig-Holsteinische Glücksspielgesetz bereits seit deutlich mehr als einem halben Jahr notifiziert ist und nicht beanstandet wurde. Unsere Tür ist weiter offen“, erklärten Arp und Kubicki abschließend.
 
Besonders bemerkenswert ist die von der Kommission ausdrücklich betonte Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten zu können.

...

Der Entwurf der 15 Bundesländer steht damit vor dem Aus. Allerdings existiert mit dem bereits von der EU-Kommission befürworteten Glücksspielgesetz von Schleswig-Holstein eine rechtskonforme Alternative. Anstatt sich weiterhin an dem erneut kritisierten Modell festzuklammern, bleibt kaum eine andere Option, als sich nun dem Schleswig-Holsteinischen Weg anzuschließen. Andernfalls dürften Klagen vor dem EuGH und ein Vertragsverletzungsverfahren unausweichlich sein.


ISA-GUIDE - EU-Kommission weist Glcksspielstaatsvertrag erneut zurck - Kommission behlt sich Vertragsverletzungsverfahren vor
 
Zuletzt bearbeitet:
klare Absage an den Glücksspieländerungsstaatsvertrag

"Wir prüfen eigene Gesetzesentwürfe": games & business - Unternehmermagazin für die Automatenwirtschaft und den münzbetriebenen Automatenmarkt

Laut Rentsch muss es jetzt darum gehen, eine europarechtskonforme Regelung auf den Weg zu bringen: "Der Staat muss endlich auch an dem boomenden Geschäft der Glücksspielbranche beteiligt werden, welches bisher meist illegal im Ausland erfolgt. Alle Wettbewerber sollen die Möglichkeit haben, in Deutschland nach klaren Vorgaben zu agieren."
 
Einige prominente SPD-Politiker wie Kurt Beck oder Ralf Stegner hatten zwar noch unmittelbar nach Eintreffen der Stellungnahme aus Brüssel Vogel-Strauß-Politik betrieben und geleugnet, dass der eigene Staatsvertragsentwurf mit EU-Recht nicht kompatibel ist. Mit seiner Einlassung, dass OK aus Brüssel zeige, "dass wir im Kreise der Ministerpräsidenten gute Arbeit geleistet haben und unsere 'Hausaufgaben' gemacht haben, dokumentierte CDU-Mann Reiner Haseloff (Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt) jedoch, dass Unkenntnis und Wirklichkeitsverweigerung in Sachen Glücksspielrecht keine Kernkompetenz ...


ISA-GUIDE - Wird das Kieler Modell zur Grundlage einer bundesweiten Glcksspiel-Regelung?
 
Demokratische Allmacht oder Ohnmacht?!

Ministerpräsident Kurt Beck: "Wir halten die Stellungnahme der
EU-Kommission für eine Evaluierungsaufforderung." Unser Korrespondent Rechtsanwalt Damir Böhm: "Das ist eine absolute Dickfelligkeit! Beck hofft, dass Schleswig-Holstein auf den Zug aufspringt, wenn nicht jetzt, dann nach der Landtagswahl." Und wenn Kiel auch nach der Wahl nicht zurück in die Riege der übrigen 15 Länder einschwenken werde, drohte Beck "Abwehrmaßnahmen" an, damit das liberale Spielangebot Holsteins nicht in den übrigen 15 Ländern von Spielgästen genutzt werden könne.

E-15 kommt!: games & business - Unternehmermagazin für die Automatenwirtschaft und den münzbetriebenen Automatenmarkt
 

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