Die Monopolkommission kritisiert unter anderem:
- die beschränkte Anzahl möglicher Konzessionen für Sportwettanbieter, da sie die Graumärkte stärkt,
die gewählte steuerliche Bemessungsgrundlage 'Spieleinsatz', da auch sie deutlich weniger geeignet sei, den Graumarkt einzudämmen als die Bemessungsgrundlage 'Bruttorohertrag' und das Verbot von Online-Poker und Online-Casinospielen trotz einer grundsätzlich vergleichbaren Graumarkt-Problematik.
-"Besonders bedeutsam" ist nach Auffassung der Monopolkommission das Besteuerungssystem, da es für die Erreichung der gesellschaftlichen Regulierungsziele maßgeblich ist. Daher empfiehlt das Expertengremium: "Im Ergebnis ist damit für das gesellschaftlich relevante Ziel der Suchtbekämpfung durch Kontrolle, ein Besteuerungssystem, wie es in Schleswig-Holstein gewählt wurde, klar vorzuziehen. Die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt erfolgt unter einem derartigen System deutlich besser."