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Konzessionsbewerber kommen nicht als Bittsteller nach Wiesbaden
Konzessionsbewerber kommen nicht als Bittsteller nach Wiesbaden |ISA-GUIDE
Den Bundesländern bleibt, das Verfahren für gescheitert zu erklären und im Anwendungsbereich des Unionsrechts auf die Vollziehung der Beschränkungen des geänderten Glücksspielstaatsvertrags zu verzichten, soweit sich diese Beschränkungen an private Anbieter richten sollten und nicht lediglich an die erlaubten bzw. erlaubnisfähigen Anbieter. Nur so können weitere Staatshaftungsansprüche vermieden werden.
Die Konzessionsstelle, die von diesen Manipulationen weiß, schert die fehlende sachliche und tatsächliche Rechtfertigung des geänderten Staatsvertrages nicht. Unbeirrbar rekrutiert sie Söldner, um sich gegen die erwartete Flut von Unbeugsamen Dienstleistern zu verteidigen, die von ihren Grundrechten und Grundfreiheiten Gebrauch machen möchten und dazu auch gerichtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Diese Strategie verkennt zunächst, dass die privaten Wettanbieter keine Almosen von der Konzessionsstelle erhoffen, sondern Inhaber der höherrangigen Dienstleistungsfreiheit sind und das elementare Recht haben, von staatlichen Beschränkungen verschont zu bleiben.
Die Konzessionsstelle und ihre (zukünftigen) Anwälte werden deshalb umdenken müssen.
Die privaten Wettanbieter verlangen nichts vom deutschen Staat. Sie wollen keinen Wettauftrag und kein Entgelt. Sie möchten nur, dass der Staat seine primäre staatliche Pflicht erfüllt und ihre Grundrechte und Grundfreiheiten beachtet. Das ist nicht viel verlangt, für manchen Amtsträger aber scheinbar doch zu viel.
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