Die Mitgliedschaft ist KOSTENLOS und bietet allen registrierten Nutzern unbegrenzten Zugriff auf alle Funktionen, Ressourcen und Tools von ConsultDomain.de! Optionale Mitgliedschaftsupgrades schalten exklusive Vorteile frei, wie Profil-Signaturen mit Links, Bannerplatzierungen, Erwähnungen im wöchentlichen Newsletter und vieles mehr – individuell angepasst an Ihr Mitgliedschaftslevel!

Willkommen!

Durch Ihre Registrierung bei uns können Sie mit anderen Mitgliedern unserer Community diskutieren, teilen und private Nachrichten austauschen.

Jetzt anmelden!

Interessanter Artikel zu den Bereich "Wetten"

Scheint keinen zu interessieren... nach wie vor keine Abfrage oder ein Hinweis auf der Webseite und obwohl in meinem Account Sachsen steht kann ich mich einloggen und weiterwetten :D

Was mich aber mal interessieren würde: Es heißt immer nur betandwin usw... aber es gibt noch eine Hand voll dieser Anbieter die sogar örtliche Fußballvereine (bis hin zur 2. Liga) unterstützen... haben genau die gleichen Lizenzen und die sind nicht in den Medien... merkwürdig.

MfG Andreas
 
jungfer schrieb:
Wann muss das EU Recht umgesetzt sein und was passiert dann? Dann bekommen alle wieder die Zulassung?

Ich will mich nicht zu sehr in die Thematik einarbeiten, weil ich nicht so davon betroffen bin, aber grob gesagt:

Die EU Argumentation baut meines Wissens auf der EU Richtlinie zur Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit. Richtlinien jedoch haben im Gegensatz zu Direktiven keine sofortige Rechtsgültigkeit innerhalb der Mitgliedsstaaten, sondern muessen nur innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens in nationales Recht umgesetzt werden. Geschieht dies nicht, wird erstmal von EU Seite gemeckert, irgendwann auch mal ein Bussgeld verhaengt. Komplizierter wird es aber dann, wenn die Richtlinie zwar in nationales Recht eingeht, aber in manchen Punkten nicht dem entspricht, was sich manche Beteiligte davon versprochen haben. Da besteht immer ein weiter Interpretationsspielraum. Ich würde daher hier eher einen Zeitraum von mehreren Jahren erwarten bis, wenn überhaupt, es über die EU Schiene eine Veränderung der jetzigen Gesetzeslage kommt.

martin
 
Ich hörte was von 2 Jahren und dann kann es trotzdem noch bis zu 2 weiteren Jahren dauern bis die Geldstrafen dann doch zu Teuer werden. Der Beschluss ist wohl ein Jahr her also kann man sich evtl. bis noch 3 Jahre verarschen lassen. Das sächsische Wettbüro (Neugersdorf oder so, mit deren Lizenz auch Bwin arbeitet) hat heute in der Presse bekannt gegeben den Freistatt auf 500 Millionen Schadenersatz zu verklagen und hatte erwartet das dies kommt und alles bereits vorbereitet.
Die Lizenz ist 16 Jahre alt und wurde vom Staatsvertrag abgedeckt.
 
Hier noch ein BERICHT

Die meisten die es wissen und jetzt auch kennengelernt haben, werden weiternhin online wetten (also beiden Anbietern die bessere Quoten als oddset haben). Schade das sich Deutschland diese Steuereinnahmen entgehen läßt. Ich hoffe das bwin gewinnt :)


Gruß
hitman
 
hitman schrieb:
Die meisten die es wissen und jetzt auch kennengelernt haben, werden weiternhin online wetten

Aber eventuell auch nicht ewig. Wie sich gerade in den Staaten zeigt ist es nicht so schwierig, auch Internetwetten konsequent zu unterbinden: http://www.heise.de/newsticker/meldung/76710

heise schrieb:
Der US-amerikanische Online-Wettanbieter BetOnSports hat sein Internetangebot geschlossen. Auf der Website heißt es nun, angesicht der in den USA eingereichten Klagen habe das Unternehmen sich dazu entschlossen, vorübergehend keine finanziellen Geschäfte zu führen oder Wetten in dem Land – wo das Unternehmen 80 Prozent seines Umsatzes erwirtschaftet – anzunehmen. Weitere Informationen sollen folgen, sobald BetOnSports in einer dafür geeigneten Lage sei. Laut Times Online wurden 800 der insgesamt knapp 2000 Mitarbeiter entlassen.
(...)

Erstaunlich wie schnell das ging...
Gruss,
Holger
 
Seit Kurt Biedenkopf weg ist, gehts mit Sachsen bergab...

Gerade im Netz gefunden:
Der Verband monierte zudem die Tätigkeit von Sachsens
Innenstaatssekretär Jürgen Staupe als Aufsichtsratsmitglied der
sächsischen Lotto-Gesellschaft «Sachsenlotto». Staupe hatte das
Verbot für «bwin» verkündet. Das Innenministerium sieht darin keinen
Interessenkonflikt.....

Es ist langsam nur noch ein Witz...

MfG Andreas
 
vampsoftchef schrieb:
Seit Kurt Biedenkopf weg ist, gehts mit Sachsen bergab...

Gerade im Netz gefunden:


Es ist langsam nur noch ein Witz...

MfG Andreas

Naja, in Sachsen gehts echt keinen schlecht.Im Osten ist Sachsen Nummer 1 und Gesamtdeutschland (glaube ich) 5.
Dresden ist einzigste schuldenfreie Großstadt Deutschlands.

Wikipedia zu Sachsen:

Die sächsische Wirtschaft hat nach der Wiedervereinigung der Territorien der ehemaligen DDR mit der Bundesrepublik Deutschland einen starken Strukturwandel erlebt. Die in der Industrie stark rückständigen Betriebe wurden meist geschlossen. Braunkohlewerke wurden stillgelegt und die ehemaligen Tagebaurestlöcher befinden sich zur Zeit in der Rekultivierung.
Heute steht Sachsen vor Thüringen auf einem Spitzenplatz der mitteldeutschen Wirtschaft, wenngleich das Problem der hohen Arbeitslosigkeit noch immer nicht gelöst ist. Sachsen hat mit Wachstumsraten der Industrie zwischen acht und zehn Prozent die höchsten in Deutschland und kann in Teilen bei wichtigen Wohlstandsindikatoren zu den westlichen Bundesländern bereits aufschließen. So liegt das verfügbare Einkommen der Altersgruppe von 20-35 über dem Bundesdurchschnitt, jedoch wird dieses Ergebnis von den niedrigen Einkommen der Gruppen ab 40 verwässert. Insgesamt ist der Strukturwandel noch nicht abgeschlossen, befindet sich aber im Vergleich zu Altstandorten der Industrie in Westdeutschland auf gutem Wege.
 
@Jungfer:

Sicher geht es Sachsen gut, das will ich nicht bestreiten, die Wirtschaft zieht an, es siedeln sich zunehmend große Industriefirmen an, doch ist der heutige Stand nicht das Werk von der aktuellen Regierung - man plant in der Politik meist 5-10 Jahre voraus, das wären dann die späten 90ziger gewesen.

Dass Dresden unverschuldet ist hat einen ganz anderen Hintergrund und den kennen wir beide ;) - man hat quasi für über 1 Milliarde(!) Euro alle Wohnungen der Stadt veräußert an eine Investorengruppe (ich glaube das waren Amis, oder?!) - jedenfalls hat jetzt die Stadt 0 Euro Mieteinnahmen in der Zukunft und man kann nicht mehr mitentscheiden, wie die Wohnungen das Stadtbild prägen sollen, sprich wenn die Betreiber ihre erworbenen Häuser gerne rot-blau-gestreift mit weißen Sternen vershene möchten, dann wäre dies ein schönes Stadtbild ;)
Es gab viel Kritik wegen diesem Verkauf aber er wurde durchgezogen - jetzt ist die Stadt schuldenfrei (wie konnte man eigentlich 500 Mio Euro Schulden anhäufen?!) doch wie lange? Ich sehe es kommen und das Geld wird weiter in die Kanäle fließen wo es bisher gelandet ist...

Naja und nichts desto trotz - die menschen wandern ab aus Sachsen - die Altersquote steigt und die Häuser stehen leer... aber wem sag ich das, du sitzt ja quasi im gleichen Boot ;) - wobei ich zu Sachsen stehe und es auch nicht missen möchte.

Wie man jedoch ein Aufsichtsratsmitglied von Oddset den Lizenzentzug gegen BWIN verkünden lassen kann verstehe ich nicht - ein Schelm wer böses dabei denkt :D

MfG Andreas
 
Wetten Berichterstattungen

Hallo,


Neuigkeiten von der Wettfront!


Sachsen bleibt hart
Innenministerium hält am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest


Dresden (ddp). Ungeachtet neuer Kritik hält das sächsische Innenministerium am Verbot des Sportwetten-Anbieters Bwin fest. Man lege die bisherige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) so aus, dass jedes Land selbst über die Zulassung von Wettanbietern entscheiden dürfe, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Andreas Schumann, am Dienstag in Dresden auf ddp-Anfrage. Auch im jetzigen Entwurf der EU-Dienstleistungsrichtlinie seien Glücksspiele, Lotterien und Wetten ausgenommen. Daher bedeute die Zulassung in einem EU-Land nicht automatisch auch die Zulassung im Rest der EU.

Einem Bericht des Magazins «Focus Money» zufolge könnte sich die EU-Rechtssprechung in dieser Hinsicht jedoch ändern. In einem ähnlichen italienischen Fall habe der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, am 16. Mai in seinem Schlussantrag argumentiert, dass die entsprechenden Artikel der EU-Richtlinie so auszulegen seien, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstünden. Der Chef des EU-Büros des deutschen Sports, Tilo Friedmann, rechnet laut «Focus Money» in sechs Monaten mit einer «offiziellen und endgültigen» Position des EuGH. «In 80 Prozent der Fälle folgt der EuGH aber der ersten Einschätzung des Generalanwalts», sagte Friedmann.

(ddp)

© Copyright ddp Nachrichtenagentur GmbH




Landgericht Berlin bestätigt erneut, dass „Vermittlung“ von Sportwetten kein strafbares „Veranstalten“ i.S.d. § 284 StGB ist.

Wettbürobetreiber wird ferner Strafrechtsentschädigungsanspruch zuerkannt.

Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 – einen Entschädigungsanspruch eines Wettvermittlers betätigt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss des AG Tiergarten verworfen.
Das LG Berlin führt dabei insbesondere aus, dass das Vermitteln von Sportwetten kein strafbares Veranstalten i.S.d. § 284 StGB sei, wobei dies insbesondere auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EUGH ( Rechtssache Gambelli) festzustellen sei.

Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung der Verfahren ergangen ist zeigt deutlich, dass sich Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der Betreiber von Wettannahmestellen einstellen dürfen, die insoweit auch durchsetzbar sind.

Rechtsanwalt Guido Bongers
Bongers Rechtsanwälte



Juhu...
 
Vielleicht gibt es auf der nächsten Landtagswahl in Sachsen etwas mehr Wahlkampfspenden für kleinere Parteien die den Vorstoss nicht unterstützen.

In unserer Stadt gibt es jetzt plötzlich wie vor der Wende einige private Buchmacher mehr, auf Oddset hat einfach keiener Bock. Das macht viel mehr Spass und hat einen besonderen Charme.
 
Positive Urteile häufen sich!

Hallo,


Gute Nachrichten für all jene unter uns, die in den Wettbereich investiert haben! Die positiven Urteile häufen sich in den letzten Tagen! :Love:



Landgericht Berlin bestätigt erneut, dass „Vermittlung“ von Sportwetten kein strafbares „Veranstalten“ i.S.d. § 284 StGB ist.


Wettbürobetreiber wird ferner Strafrechtsentschädigungsanspruch zuerkannt.

Das Landgericht Berlin hat durch Beschluss vom 31. Juli 2006 -526 Qs 190/06 – einen Entschädigungsanspruch eines Wettvermittlers betätigt und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen einen stattgebenden Beschluss des AG Tiergarten verworfen.
Das LG Berlin führt dabei insbesondere aus, dass das Vermitteln von Sportwetten kein strafbares Veranstalten i.S.d. § 284 StGB sei, wobei dies insbesondere auch unter Berücksichtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28.3.2006 und des EUGH ( Rechtssache Gambelli) festzustellen sei.

Der Beschluss, der in gleich mehreren Strafsachen nach Einstellung der Verfahren ergangen ist zeigt deutlich, dass sich Behörden auf erhebliche Schadenersatzforderungen der Betreiber von Wettannahmestellen einstellen dürfen, die insoweit auch durchsetzbar sind.

Rechtsanwalt Guido Bongers
Bongers Rechtsanwälte



Erneuter Freispruch für Buchmacher


Mit Urteil vom 12. Juli 2006, AG München – 1123 Cs 307 Js 40932/04 wurde ein Buchmacher, der in Bayern auch Sportwetten vermittelt, aus freigesprochen.

Das Amtsgericht stütz sich dabei konsequent auf die vom Verfassungsgericht festgestellte Unvereinbarkeit des staatlichen Monopols mit dem Grundgesetz. Weder das bayerische Staatslotteriegesetz noch die verwaltungsakzessorische Norm des § 284 StGB könnten das Regelungsdefizit hinsichtlich der Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG ausgleichen. Soweit es überhaupt nicht möglich sei eine Erlaubnis zu erlangen und die derzeitigen Regelungen mit der Verfassung unvereinbar seien, könne der Angeklagte sich auch nicht strafbar machen.

Bad Homburg, 15. August 2006

Rechtanwalt Guido Bongers
Bongers Rechtsanwälte



AG Regensburg spricht Wettvermittler aus objektiven Gründen frei


Das AG Regensburg -Az: 25 Cs 112 Js 4411/05 .- hat mit Urteil vom 20. Juli 2006 entschieden, dass das Veranstalten von Fußballwetten oder das Bereitstellen von Einrichtungen schon objektiv kein strafbares Verhalten darstelle.

Zur Begründung führt das Gericht an, dass die Anwendbarkeit des § 284 StGB aufgrund der durch das Regelungsdefizit bestehenden, mangelnden Bestimmtheit nach Art. 103 Abs. 2 GG nicht möglich sei. Für den Fall der Sportwetten fehle es schlichtweg an einer verwaltungsrechtlichen Erlaubnisvorschrift, an die § 284 StGB vermeintlich anknüpft.

Soweit das Bundesverfassungsgericht für die Übergangszeit die Aufrecherhaltung des Monopols unter Auflagen ausgesprochen habe, so sei nunmehr eine Strafbarkeit vom unvorhersehbaren Verhalten eines Dritten abhängig, was ebenfalls nicht mit dem Bestimmtheitsgrundsatz nach Art. 103 Abs. 2 GG zu vereinbaren sei.

Schließlich weist das Gericht auf die Ausführungen des Generalbundesanwalts in einem Verfahren vor dem BGH (Az. 2 StR 55/06) hin, in dem dieser am 28.06.2006 die Einstellung nach § 153 Abs. 2 StPO beantragte und ausführte, dass – würde man bei der rechtlichen Beurteilung eine objektive Strafbarkeit überhaupt annehmen können – die Schuld des Angeklagten allenfalls als gering einzuschätzen sein.

Rechtanwalt Guido Bongers
Bongers Rechtsanwälte




Auch AG Bielefeld lässt Anklage gegen Wettvermittler aus objektiven und subjektiven Gründen nicht zu


Erneut hat ein Strafgericht eine Anklage gegen einen Wettbürobetreiber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

Das AG Bielefeld hat mit Beschluss vom 08.08.2006 – Az: 37 Ds 42 Js 547/02 eine Anklage der Staatsanwaltschaft Bielefeld nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Zur Begründung führt das Gericht aus, dass einer Verurteilung der Anwendungsvorrang des Europarechts entgegenstehe, weil ein Vorgehen gegen die Wettvermittlungstätigkeit des Angeschuldigten einen unzulässigen Eingriff in die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit darstelle.

In NRW bestehe ein Monopol für Sportwetten, wonach Private vom Marktzugang ausgeschlossen seien. Solange dies so sei, müsse von einem unzulässigen Eingriff in die europarechtlichen Freiheiten ausgegangen werden.

Zudem sei der Angeschuldigte kein „ Veranstalter“ i.S.d. § 284 StGB, sondern nur „Vermittler“, da für die Durchführung des Spiels nur die britische Wettveranstalterin organisatorisch verantwortlich sei, die die Quoten erstelle und auch das finanzielle Risiko trage.

(Anm: so schon LG Berlin, LG Bochum, LG Köln , OVG Sachsen, OVG Schleswig-Holstein und LG Ellwangen im letzten Jahr).

Auch das Merkmal der „Bereitstellung von Einrichtungen“ sei nicht verwirklicht, da durch Auslegung von Tippscheinen oder ähnlicher Unterlagen ein solches Merkmal gerade nicht verwirklicht sei.

Letztlich könnte sich der Angeschuldigte auch auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, weil die Rechtsfragen bis heute höchst umstritten seien.

Guido Bongers Rechtsanwalt
Bongers - Rechtsanwälte
Ludwigstrasse 12
61348 Bad Homburg




Landgericht Göttingen lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens ab und spricht Wettvermittler Entschädigungsanspruch zu.


Der Inhaber mehrere Wettvermittlungsagenturen in Niedersachsen war im Jahre 2004 auf Antrag der Staatsanwaltschaft Göttingen gleich mehrfach in seinen Annahmestellen durchsucht worden.

Die vormals ergangenen Durchsuchungsbeschlüsse wurden durch das Landgericht Göttingen damalig trotz eingelegter Beschwerden bestätigt. Die Fortsetzung seines Betriebes war für den Wettvermittler somit über Monate nicht mehr möglich.

Die nunmehr seitens der Staatsanwaltschaft Göttingen erhobene Anklage wurde durch das Landgericht Göttingen mit Beschluss vom 24.Juli 2006 – Az: 2 Kls 2/06 – nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und das Verfahren insoweit nicht eröffnet. Zudem wurde durch das Gericht festgestellt, dass der Betroffene aus der Staatskasse zu entschädigen ist, soweit ihm durch die erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen ein Schaden entstanden sei.

Die Regelungen des Niedersächsischen Lotteriegesetzes verstoßen – so das Gericht - gegen Art.12 GG, wie mittelbar durch das Bundesverfassungsgericht durch Urteil vom 28.3.2006 festgestellt. Dies mache zwar die Erteilung einer Erlaubnis nicht entbehrlich, die Anklage sei aber gleichwohl unter mehreren Gesichtspunkten nicht zuzulassen.

So enthalte die Anklage nicht die notwendige Informationsfunktion, also Angaben über Arten der Wetten und Ablauf der Wettvermittlung, was aber zur Beantwortung der Frage, ob Sportwetten im konkreten Fall überhaupt Glückspiele seien, notwendig sei.

Ferner handelte – so das Gericht jetzt zutreffend – der Angeschuldigte jedenfalls in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum. Das Gericht nimmt – was Respekt verdient – ausdrücklich Abstand von seiner früheren Auffassung, wonach der Angeschuldigte zumindest eine bedingte Unrechtseinsicht gehabt habe. Nunmehr legt das Gericht dar, dass angesichts einer ganzen Vielzahl von freisprechenden Urteilen und Beschlüssen anderer Gerichte der Angeschuldigte hierauf, aber auch auf die ihm erteilten Rechtsauskünfte, vertrauen durfte, zumal sich die Entscheidungen der Gerichte als zutreffend erwiesen haben.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss ein Rechtsmittel eingelegt.

Guido Bongers Rechtsanwalt
Bongers – Rechtsanwälte –
Ludwigstrasse 12, 61348 Bad Homburg



Hoffentlich geht's so weiter!


Christoph


___________________________________________________________________________________
Wette.de Telefonwetten.de Wettbuero.com Saisonwetten.com Smswette.com Internetwette.com
 
Na also! Das rockt!!!


OLG Köln: Verfahrensaussetzung bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Sportwetten

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat seine Rechtsauffassung zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs überraschend geändert. In den bisherigen zahlreichen Klageverfahren des Staatsunternehmens Westlotto gegen Buchmacher aus anderen EU-Mitgliedstaaten hatte das OLG die Urteile des EuGH zum Thema Sportwetten für nicht maßgeblich gehalten. Nunmehr kündigte das OLG jedoch an, zunächst die Entscheidung des EuGH in den verbundenen Rechtssachen Placanica u. a. (Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04) abzuwarten und das Verfahren bis dahin auszusetzen. Das OLG verwies hierbei auf die Rechtsansicht des Generalanwalts in seinen Schlussanträgen vom 16. Mai 2006 zu diesem Verfahren. Dieser hatte ausgeführt, ein in einem Mitgliedstaat erteilte Sportwetten-Genehmigung berechtige auch zum Angebot von Sportwetten in den übrigen Mitgliedstaaten. Diese Frage sei von "zentraler Bedeutung" für das von Westlotto eingeleitete Klageverfahren. Westlotto hatte geltend gemacht, das Sportwettenangebot in anderen Mitgliedstaaten behördlich zugelassener Mitwettbewerber sei in Deutschland "illegal", und diese mit Klagen überzogen .
 
Na das hört sich doch gut an. Hoffentlich entscheidet der Europäischer Gerichtshof zu gunsten der vielen Buchmacher bzw. Wettanbieter. :Glasses:
 
Und weiter gehts: http://magazine.web.de/de/themen/fi...ik/2827822,cc=000005480300028278221P8Bu2.html

Die Bundesländer haben bei ihrem Kampf um das Glücksspiel-Monopol eine schwere Niederlage erlitten: Das Kartellamt untersagte staatlichen Lottogesellschaften, den Markt weiterhin unter sich aufzuteilen.

Gruss,
Holger

P.S.: Interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass es in den vergangenen Wochen jede Menge neuer Markenanmeldungen mit "Lotto" gab. Unter anderem ist jetzt jede einzelne Lottogesellschaft mit Bundesland-Zusatz als Wort/Bildmarke mit Kleeblatt vertreten...
 

Who has viewed this thread (Total: 1) Details anzeigen

Wer hat dies thread angesehen? (Gesamt: 7) Details anzeigen

Neueste Themen

Beliebte Inhalte

Besonderer Dank

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Statistik des Forums

Themen
68.348
Beiträge
377.383
Mitglieder
6.777
Neuestes Mitglied
tedcars
Zurück
Oben