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Interessanter Artikel zu den Bereich "Wetten"

Dezember 2007 ist der Mist erst vorbei, Oddset ist völlig klar das die Anforderungen nicht erfüllt werden können. Dafür ist deren Wasserkopf viel zu gross, bis dahin darf man sich auf weiteren Ärger freuen. Trotzdem werden Sie diesen Zeitvorteil nutzen und versuchen den zweiten Markt so weit wie möglich einzuschränken. Ich hoffe in der Zwischenzeit nehmen einige grosse Wettanbieter noch etwas Kohle in die Hand und verklagen diese staatliche Saubande bis deren Anwälten Nachts noch Versagensängste kommen. Jeder kleinste Mist muss einfach vor Gericht, Missbrauch ist doch schon viel zu harmlos als Bezeichnung für diese kriminelle Bande!

Ich stehe in guten Kontakt mit einem Unternehmen dessen Lizenz und Sitz in Malta ist aber Büros doch mehrheitlich in Deutschland. Was die an Willkür zu spüren haben ist nicht mehr rechtsstaatlich, zum Glück wehrt man sich,wenn auch noch zu ängstlich und halbherzich.
 
Jetzt ist John's update auch bei heise angekommen. Wer es also lieber auf deutsch und kompakt hat bitteschön:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/77893

Auch wenn diese Meinung vielleicht unpopulär ist, aus meiner fachlichen Sicht kann ich zwar nicht die Motive für die weltweite Entwicklung mit zunehmender Einschränkung des Glücksspiels, aber zumindest die Entscheidung selbst nachvollziehen. Sie ist nur scheinheilig, da nicht konsequent gegen alle Anbieter vorgegangen wird. Ein Verbot sowohl von staatlichen als auch privaten Glücksspielanbietern würde vielen Menschen das Leben doch ziemlich erleichtern, und ich persönlich hätte davon keinen Nachteil. Irgendwie kann ich dem Zocken für Bares nichts abgewinnen, und im Internet schon gar nicht. Bei Sportwetten gilt im Prinzip das Gleiche, aber wenn man das live macht und sich dabei zum Beispiel ein Pferderennen ansieht hatte man wenigstens einen schönen Nachmittag. Würde mir aber auch da nicht fehlen...
Gruss,
Holger
verhaltenstherapie.net
 
Solche Aktien würde ich auch nicht kaufen. Man könnte dann ja gleich in den Drogenhandel einsteigen...
Nach einem Kommentar im Heise-Forum bin ich vorhin auf casino.bwin.com aufmerksam geworden, was ich noch nicht kannte. Die machen also ebenfalls nicht nur "saubere" Sportwetten. Ich bleibe dabei: Ein Verbot von Internetwetten stellt keinen beklagenswerten Verlust dar. Eher ist ein Vergleich mit Dialern angebracht, auch hier wird den Leuten ohne erhaltenen Gegenwert das Geld aus der Tasche gezogen. Falls tatsächlich mal einer was gewinnen sollte ändert das nur wenig an der Gesamtbetrachtung. Und das Argument des Herren, in Sachsen nicht mehr investieren zu wollen liegt für mich auf dem gleichen Niveau wie der Aufschrei der Industrie nach der Besteuerung der Alkopops. Soll er es halt lassen, die Suchtkliniken und Schuldnerberatungen werden es ihm danken. Nur der Staat müsste ebenfalls konsequent sein und auch auf seine Beteiligung verzichten, was aber kaum passieren wird...
Gruss,
Holger

P.S.: Das Argument mit den 30.000 Arbeitsplätzen durch die Aufhebung des staatlichen Glücksspielmonopols weiter oben finde ich auch lustig. Das Geld was dorthin fliesst wird dann halt nicht anderweitig verkonsumiert, es gäbe also wenn überhaupt eine Verlagerung von Arbeitsplätzen aus anderen (wichtigeren) Bereichen...
 
Lustig das bei der Verhaftung mit Verlust von Steuereinnahmen unter anderem argumentiert wird, welche Steuereinahmen? Vielleicht kennt sich da John mehr aus aber sind denn die Casinos nicht eh steuerbefreit durch die mehrheitliche Ansiedlung in Reservaten? Geht wohl eher mal wieder um Lobby und Sicherung von Gewinnen.
Finde aber das es schon einen feinen Unterschied gibt zwischen Glücksspiel das einer gewisser notwendiger staatlicher Kontrolle unterliegen sollte und einen Wettangebot das der Staat in eigener Hand monopolisieren will.

Vor allem wenn ein Chef eines staatlichen Unternehmens ein anderes nichtstaatliches Unternehmen verbieten lässt. Das stinkt einfach und zumindestens in Sachsen wackeln Stühle. Bereits jetzt wurden Wahlkampfgelder in die richtigen (weg von CDU, hin zu FDP) Hände umgeleitet und an Unterstützung wird es nicht mangeln wenn die Zeit reif ist.

Man muss wohl doch eher amerikanische Wege gehen und Druck durch Geld ausüben wenn der Staat macht was er will muss ausgewechselt werden.
 
jungfer schrieb:
Lustig das bei der Verhaftung mit Verlust von Steuereinnahmen unter anderem argumentiert wird, welche Steuereinahmen? Vielleicht kennt sich da John mehr aus aber sind denn die Casinos nicht eh steuerbefreit durch die mehrheitliche Ansiedlung in Reservaten?

Die Diskussion läuft bei Heise auch gerade. Ob das auf die Casinos in Las Vegas ode Atlantic City ebenso zutrifft kann ich nicht einschätzen, es erscheint mit aber unwahrscheinlich dass damit gar keine Steuereinnahmen erzielt werden.

Zum Druck durch Geld: Ich glaube das wird hier gerade - hoffentlich erfolglos -versucht. Die von Anbietern wie Bwin gefahrene Strategie ist auch gar nicht so doof, lässt sich ein Volk doch viel leichter mobilisieren wenn es einen klaren Gegner genannt bekommt. Ideal ist dafür natürlich der Staat. Dumm von selbigem darauf einzusteigen, denn nur darum heisst es jetzt heisst Bwin gegen Oddset und nicht Staat gegen Glücksspiel, was sicher viele eher begrüssen würden. Ich denke dass ausser Bwin selbst kaum jemand wirklich ein eigenes und nicht durch geschicktes Marketing erzeugtes Interesse daran hat, dass es private Glücksspielanbieter und/oder Internetcasinos gibt. Klar, ich bin auch für freie Gewerbeausübung, aber es gibt hier Grenzen die der Staat schützen muss. Das gibt es bei allen potenziell krankheitswertigen Suchtformen, und überall müssen sich die beteiligten Unternehmen den Regeln unterwerfen. Ich wüsste nicht warum Glücksspiel hier eine Ausnahme bilden sollte. Es gibt eben auch bei vielen sonst durchaus mündigen Bürgern Grenzen der Beherrschung. Das unterscheidet dieses ganz konkrete Thema auch von allen anderen aktuellen Diskussionen, eine Aufhebung des Apothekenmonopols beispielsweise birgt m.E. keine vergleichbaren Risiken und ist daher auch zu befürworten.

Ich habe gerade nochmal eine Stelle aus einer Pressemitteilung zu einem älteren Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 539/96) gefunden, die gut zum Ausdruck bringt wie ich das auch einschätze. Die Herren Richter hatten sich da mal echt Gedanken gemacht und offenbar macht das Internet da eine Tür auf durch die nicht nur Gutes kommt:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg122-00.html schrieb:
(...) Denn der Betrieb einer Spielbank ist eine an sich unerwünschte Tätigkeit, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. Aus diesem Grunde ist die Zahl zugelassener Spielbanken begrenzt.
(...)
Zum einen sollte die Abwehr von Gefahren, die der Bevölkerung und den Spielteilnehmern durch das öffentliche Glücksspiel drohen, durch die Schaffung umfangreicherer und intensiverer Informations-, Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten bei öffentlicher Trägerschaft effektiver gestaltet werden. Zum anderen sollten die Einnahmen der Spielbanken weitgehend für die Förderung öffentlicher Zwecke abgeschöpft, die Spielerträge also möglichst vollständig zugunsten der Allgemeinheit verwendet werden. Bei beiden Zielen handelt es sich um legitime Gemeinwohlbelange. Hinsichtlich des "Abschöpfungsgedankens" wäre es allerdings nicht ausreichend, ginge es hier nur darum, aus fiskalischen Gründen die Einnahmen des Staates zu erhöhen. Sinn und Zweck der Abschöpfung ist jedoch, einen Ausgleich dafür herzustellen, dass die beim Betrieb von Spielbanken anfallenden hohen Gewinne relativ risikolos erzielt werden können, weil der Markt, auf dem sie erwirtschaftet werden, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf nur wenige Anbieter begrenzt ist. Deshalb und weil die Spielbankgewinne aus einer an sich unerwünschten Tätigkeit stammen, sollen sie im Prinzip nicht den privaten Spielbankunternehmen verbleiben. Sie sollen auch über die Spielbankabgabe hinaus abgeschöpft werden und zur Förderung sozialer, kultureller oder sonstiger gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. (...)

Würde das konsequent durchgezogen dann gäbe es das Problem nicht, weil private Glücksspielanbieter keinen lohnenden Gewinn erzielen könnten. Bei einem gewährleisteten Mindestmass an Zugangskontrolle (zum Schutz der Spieler) und garantiertem Rückfluss der erzielten Gewinne über die Steuern hinaus an die Allgemeinheit könnte man mit dem Übel Glücksspiel leben. Aber genau diese beiden Kernpunkte werden von privaten wie leider zunehmend auch staatlichen Internetanbietern unterlaufen und das ist nicht gut. Generell wäre die Zugangssschwelle höher (was wünschenswert wäre) wenn zum Spiel eine physische Anwesenheit erforderlich wäre. Und das müsste das Ende aller Internetanbieter bedeuten.
Gruss,
Holger
 
@ Quaderno

Der Vergleich mit den Dialern trifft nicht ganz zu. Bei den Dialergeschichten wurden die Menschen "unbewusst" abgezogt und die Überraschung kam mit der Telefonrechnung. Bei Wetten oder Kasino sachen müssen die Leute aber Ihre persönlichen Daten (Name, Anschrift, Konto- oder Kreditkartendaten) eingeben. Sie tun es also "bewusst".

Das mit der Suchtgefahr stimme ich dir zu, aber der Staat wird kaum dazu selbst beitragen, die Gewinne bei Oddset herunterzufahren, in dem Sie gegen sich selbt Werbung macht damit die Leute "wenig bzw. nicht spielen" sollen :confused:

Süchtig können auch andere sachen machen, die ebenfalls finanz- und gesundheitsgefährdent sind wie Zigarren, Alkohol, Online Spiele, Domains :D usw.

Wir werden sehen was uns die Zukunft so bringt, wir können eh nur da sitzen und abwarten was passiert.....


Gruß
hitman
 
Hinzufügen sollte man das Oddset gar nichts für die Allgemeinheit und den Sport tut und Bwin und Konsorten sehr viel für den Breitensport getan hat. Ganz klar gibt das Gericht vor das die kompletten Gewinne ab Dezember 07 verwendet werden müssen für Suchtvorbeugung usw, also nichts mit Einnahmen. Das will ich sehen ;-)

Es ist einfach natürlich das Vereine usw. sich gegen den Staat richten wenn Ihre einzigste Unterstützung genommen wird, allein die 40.000 Vereine die vergünstige Shirts von Bwin tragen. Es ist doch ein klar verlogener Einsatz denn ODDSET zeigt aktuell nicht einmal Anfangsbemühungen Auflagen vom Gericht erfüllen zu wollen und planen nicht in der Richtung.
 
Hoi Dirk,
jungfer schrieb:
Vielleicht kennt sich da John mehr aus aber sind denn die Casinos nicht eh steuerbefreit durch die mehrheitliche Ansiedlung in Reservaten?
Bin kein Spezialist in der Branche.
Es gibt meines Wissens nach drei Arten von Gambling in USA: bundesstaatlich, normal gewerblich bzw. "private", und "reservation" auf den Reservaten der Indianer. Ersteres ist klar, eben aehnlich wie Lotto usw. in DE. Gewerblich ist sehr steuerlastig. Casinos in Nevada allein zahlten z.B. $776.000.000 fuer das Jahr 2003. Viele andere Bundesstaaten gestatten gewerbliches Gambling ebenso und die steuerlichen Einnahmen sind beeindruckend, selbst bei Bundesstaaten wo man eigentlich kein Gambling erwartet haette. Manche Bundesstaaten verbieten jegliches Gambling auch (Utah z.B.). Ein Bundesstaat kann also den ansaessigen Staemmen manchmal Casinos verbieten. Gambling auf Reservaten gilt meines Wissens nach als steuerfrei, weil sie mehr oder minder als eigenstaendige "Mini-Laender" oder "souveraene Bezirke" gelten. Z.B. haben fast alle haben ihre eigene Polizei (Tribal Police). In ihren Laeden gibt es gemeinhin fuer jeglichen Buerger auch keine "State tax", aehnlich wie Mehrwertsteuer, jedoch gemeinhin wesentlich geringer (hier in Washington in meiner Gegend 6.8%). Casinos sind fuer viele Indianerstaemme schon seit Jahren wahre Goldgruben. Wie Du andeutetest, spendieren sie auch Wahnsinnssummen fuer bestimmte Politiker bzw. "Lobbyists" im "House" oder U.S. Senat um ihre Interessen zu schuetzen. Da manche Staemme inzwischen ungemein reich sind, ist es nebenher auch schon laengst Mode sich selbst als "Stammesmitglied" bei einem Indianerstamm anzumelden bzw. "der Onkel der Tante meines Opas hatte irgendwas mit der Nichte der Tante des Onkels des Stammeshaeuptlings anno 1820 zu tun" *gg*.
Bottom line: auch ohne die Indianer sind die Gambling-Steuereinnahmen bundesweit in USA riesig.

Online-Gambling steht jedoch auf einem ganz anderen Blatt. Ohne die Details zu kennen vermute ich, dass wohl kein Bundesstaat, "Private", oder Reservat Interesse daran haben duerfte, ihre lokalen Felle in die Cyberwelt "irgendwo" wegschwimmen zu sehen. Mir erscheint es geschaeftlich also logisch und absehbar, dass sie wohl nationales Gambling online einschraenken werden und internationales Gambling online fuer Amis bald voellig abmurksen werden. Es geht einfach um zuviel Geld...

Gruesse

John
Verleih.com
 
Wie ich gelesen habe ist Staatenübergreifendes Spiel (also Online z.B.) generell verboten in den USA.
 
jungfer schrieb:
Wie ich gelesen habe ist Staatenübergreifendes Spiel (also Online z.B.) generell verboten in den USA.
Stimmt. Bundestaatenuebergreifendes Gambling ist generell schon sehr lange verboten, "also Online z.B." ist jedoch kein gutes Beispiel. Sports betting via Telefon im Nachbarstaat ist als Beispiel besser. Online ist noch (!) etwas schwammig, weil jeder Bundesstaat das Recht hat die Gambling-Aktivitaeten in seinem Staat zu ueberwachen. Wirbt also ein Casino im Bundestaat online vermeintlich fuer Buerger des Bundestaats, bedient jedoch online auch einen Kundestamm ausserhalb des Bundesstaates, dann ist es des Bundesstaates Aufgabe dies zu unterbinden oder nicht (unter state law) - nicht jene des Landes USA (unter federal law). Manche Bundesstaaten sind haerter diesbezueglich als andere. Alle Bundesstaaten vermute ich als sehr riskant inzwischen. Der Bundesstaat New York z.B. geht ganz knallhart vor diesbezueglich.
 
Hier eine News direkt von bwin:

15.09.2006

Während der Bekanntgabe der Partnerschaft mit dem AS Monaco wurden Herr Manfred Bodner und Herr Norbert Teufelberger, Co Chief Executive Officers der bwin International Entertainment AG, zur Befragung hinsichtlich angeblicher Verletzungen des französischen Glückspielrechts heute Nachmittag in Gewahrsam genommen.

Eine Anhörung ist für morgen früh vor einem Gericht in Nizza terminiert.

Weitere Informationen werden in Kürze bekannt gegeben.

Rückfragehinweis: Presse: Karin Klein, Corporate Communications bwin Interactive Entertainment AG Börsegasse 11, 1010 Wien, Austria Tel.: +43 (0)50 858-2200 E-Mail: [email protected] www.bwin.ag


(Quelle: www.derstandard.at)

Also langsam übertreiben es einige hier... besteht etwa Fluchtgefahr oder warum wurden die beiden in Haft genommen!? Stelle mir das gerade vor, die wollten die neuen Trikots vom AS MONACO präsentieren und auf einmal kommen die Franzosen rein und es macht Klick... und das ausgerechnet im Land des Glücksspiels... *kopfschüttel* Wird Zeit dass die EU hier mal ein Machtwort spricht.

MfG Andreas
 
Kehrtwende? Teil 1

Hallo Kollegen,


Ein meiner Ansicht nach möglicher Wendepunkt im Wetturteil Dschungel.


Schleswig-Holsteinische Landtagsfraktion legt Eckpunkte einer grundlegenden Neuordnung des Lottomarktes in Deutschland vor

Kiel: Vor dem Hintergrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 sowie des Bundeskartellamtes vom 22. August 2006 hält die CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag eine grundlegende Neuordnung des Lottomarktes in Deutschland für erforderlich. Der Fraktionsvorsitzende Dr. Johann Wadephul legte gemeinsam mit dem zuständigen Sprecher der Fraktion, Hans-Jörn Arp am 14. September ein Eckpunktepapier für eine Neuordnung des deutschen Lotteriemarktes vor, das nun als Diskussionsgrundlage in die Fraktionsvorsitzendenkonferenz von CDU und CSU eingebracht werden soll.

„Nach intensiver Diskussion sind wir zu dem Schluss gekommen, dass die derzeitige Organisation des Lotteriemarktes nicht mehr zeitgemäß ist. Wir sprechen uns für eine weitgehende Liberalisierung des deutschen Lotteriemarktes aus. Der Lotteriemarkt soll sich künftig an den Grundsätzen unserer sozialen Marktwirtschaft orientieren. Das heißt, es gilt eine Wettbewerbs- und Rechtsordnung zu schaffen, in der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen in Wettbewerb zueinander treten und zugleich soziale Aspekte berücksichtigt werden. Der vorliegende Staatsvertragsentwurf erfüllt diese Vorgaben nicht. Wir erwarten daher, dass er grundlegend überarbeitet wird. Jetzt ist es an der Zeit, die Weichen richtig zu stellen. Wir dürfen nicht darauf warten, bis die EU-Kommission die Bundesregierung zwingt, den Lotteriemarkt in Deutschland für private Vermittler und Veranstalter zu öffnen“, so Wadephul und Arp.

Das von der CDU-Fraktion vorgelegte Papier legt auf Basis der Entscheidungen der Gerichte und des Kartellamtes folgende Eckpunkte für eine Neuordnung fest:

1. Wettbewerb sicherstellen: Das deutsche und europäische Kartellrecht beachten:

Zu diesem Punkt erklärten Wadephul und Arp: „Unser Ziel ist es, den deutschen Markt für alle Veranstalter und Vermittler zu öffnen. Wir erreichen dadurch einen transparenten Markt, auf dem keine zeitliche, räumliche und sachliche Marktaufteilung möglich ist. Zukünftig müssen insbesondere staatliche Monopole ausgeschlossen werden“.

2. Schutz der Spieler: Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nachkommen:

Zum Schutz der Verbraucher vor möglichen Suchtgefahren präsentierten Wadephul und Arp einen 10-Punkteplan zur Suchtprävention.
“Obwohl wissenschaftlich nicht erwiesen ist, dass das Lottospiel ein erhöhtes Suchtpotential in sich birgt, halten wir es für richtig, auf mögliche Suchtgefahren hinzuweisen. Dabei gilt es insbesondere, dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Anbieter und Vermittler von Lotteriespielen dürfen in Deutschland nur dann tätig werden, wenn sie Maßnahmen zur Suchtprävention vornehmen.

3. Förderungen erhalten: Glücksspiel dem allgemeinen Steuerrecht unterwerfen:

“Es ist völlig selbstverständlich, dass aus den Einnahmen des Lotteriespiels auch weiterhin politisch gewünschte kulturelle, soziale und sportliche Aufgaben finanziert werden. In diesem Zusammenhang bekennen wir uns ausdrücklich zur Förderung des Landessportverbandes, wie sie in Schleswig-Holstein gesetzlich geregelt ist. Es müssen die bisherigen Regelungen den europäischen Vorgaben und veränderten Marktbedingungen angepasst werden. Eine mögliche Option ist daher ein eigenständiges Verkehrssteuergesetz für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele, z.B. in Form einer Spieleinsatzsteuer“, so Wadephul und Arp abschließend.

Anlage: Eckpunktepapier

Eckpunkte einer grundlegenden Neuordnung des Lottomarktes in Deutschland


Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. März 2006 und des Bundeskartellamtes vom 22. August 2006 machen den bestehenden Handlungsbedarf im Bereich des deutschen Lotto- und Sportwettenmarktes deutlich. Zugleich steigt die Dynamik auf den Märkten für Glücksspiele, weltweit und insbesondere in Europa. Es stellt sich die Frage, in wie weit die Abschottung des deutschen Marktes vor dem Hintergrund der Durchsetzung des Binnenmarktes auch im Bereich der Dienstleistungen zukünftig überhaupt erhalten bleiben kann. So hat die EU Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der bestehenden Gesetzgebung im Bereich Glückspiel eingeleitet. Hinzu kommt eine in Kürze zu erwartende Entscheidung des EuGH, mit der voraussichtlich im Ergebnis das Verbot des Ausschlusses anderer europäischer Anbieter von inländischen Märkten einhergehen wird.

Neben diesen aktuellen Entwicklungen sind grundsätzliche Ordnungspolitische Fragestellungen in die Betrachtung einer grundlegenden Reform einzubeziehen. Dabei ist nach dem Verfassungsrecht solchen Regelungen Vorrang zu geben, die die geringste Eingriffsintensität durch den Staat darstellen. Der nun vorliegende Entwurf eines Lotteriestaatsvertrages nimmt diese Trennung nicht vor und verstößt gleichzeitig elementar gegen allgemein anerkannte Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft, offensichtlich gegen die Deutsche Verfassung und gegen höherrangiges Europarecht. Gleichwohl ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eine differenzierte Betrachtung der Bereiche Lotto und Sportwetten unbedingt erforderlich.

Die bisherige Ausgestaltung des Ordnungsrahmens zum Schutz der Spieler und der Allgemeinheit in den formellen und materiellen Regelungen sind überholt und nicht zeitgemäß. Daher ist eine grundlegende Neuordnung des deutschen Lottomarktes notwendig.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass lediglich die gegenwärtige Sportwettenpraxis nicht den Vorgaben unserer Verfassung entspricht. Kritisiert wird, dass das staatliche Monopol mit der Schutzbedürftigkeit der Bürgerinnen und Bürger begründet wird, der Staat aber in einer sehr „privatwirtschaflichen“ Weise agiert. Hierzu gehört insbesondere ein offensives Bewerben von Sportwettangeboten. Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet jedoch sehr klar zwischen den unterschiedlichen Arten von Glückspielen. Insofern eine ist differenzierte Betrachtung vorzunehmen. Dem trägt der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags keine Rechnung.

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass das Suchtgefährdungspotential bei verschiedenen Arten von Glückspielen unterschiedlich hoch ist. Unter anderem stellt es fest, dass für Sportwetten mit festen Gewinnquoten derzeit ein abschließendes Urteil über deren –Gefährdungspotential noch nicht möglich ist. Für den Lottobereich ist von einem noch geringeren Gefährdungspotential auszugehen. Entgegen den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichtes behandelt der Entwurf des Staatsvertrages trotzdem alle Spiele gleich.

Entscheidung des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt hat folgende Verhaltensweisen der regionalen Lottogesellschaften und des Deutschen Lotto- und Totoblocks für kartellrechtlich unzulässig erklärt:

1. die Aufforderung des Deutschen Lotto- und Totoblocks an die Lottogesellschaften, keine Spieleinsätze aus stationärer gewerblicher Spielvermittlung anzunehmen;

2. Vereinbarungen, wonach die Lottogesellschaften jeweils nur in dem Bundesland tätig werden dürfen, in dem sie eine Genehmigung haben;

3. die Übermittlung von Informationen durch die Lottogesellschaften an die Bundesländer über die Spieleinsätze, die vereinnahmten Gebühren und den auf gewerbliche Spielvermittler entfallenden Anteil, d.h. die Regionalisierung der Umsätze.

Das Bundesverfassungsgericht und das Bundeskartellamt erklären also die bisherige ordnungsrechtliche Ausgestaltung des deutschen Lotto- und Totoblocks und dessen Praxis für unzulässig. Die gegenwärtige Praxis, z.B die Beschränkung der Tätigkeit auf ein Bundesland, die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und das gemeinschaftliche und abgesprochene Vorgehen gegen Wettbewerber, wird sowohl mit deutschem als auch mit europäischem Kartellrecht für unvereinbar erklärt. Der derzeit gültige Lotteriestaatsvertrag verstößt gegen §§ 1 und 21 Abs. 1 GWB sowie gegen die Art. 80 und Art. 81. i.V.m. Art.10 EG-Vertrag.

Der nun vorliegende Entwurf eines neuen Lotteriestaatsvertrages verstößt erneut gegen geltendes deutsches und europäisches Recht. Selbst wenn anerkannt wird, dass das deutsche Kartellrecht durch den Gesetzgeber verändert werden könnte, stehen sowohl der aktuelle gültige als auch der neue Entwurf des Lotteriestaatsvertrags der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, dem europäischem Kartellrecht und dem EG Vertrag entgegen. Der aktuelle Staatsvertrag wird bereits im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens von der EU Kommission überprüft.
 
Kehrtwende 2. Teil

2. Teil

Konsequenzen aus den Entscheidungen

Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht gerade nicht als einzige Konsequenz aus seinem Urteil staatliche Monopole für Glücksspiele vorschreibt, sondern dem Gesetzgeber die Alternative einer regulierten Liberalisierung eröffnet, muss es das Ziel sein, den deutschen Lottomarkt entlang unserer marktwirtschaftlichen Grundordnung Erhardscher Prägung zu organisieren.

Dies bedeutet, dass die Grundsätze der Sozialen Marktwirtschaft auch auf diesem Markt verwirklicht werden müssen. Einerseits heißt dies, die Schaffung einer Wettbewerbs- und Rechtsordnung, in der Veranstalter und Vermittler von Glückspielen in Wettbewerb zueinander treten. Andererseits sind soziale Aspekte bei der Verwirklichung eines neuen Ordnungsrahmens zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt steht hierbei der Schutz der Verbraucher, indem der Entstehung von möglicher Spielsucht entgegengewirkt wird. Dies kann durch das Knüpfen von bestimmten Anforderungen an die im Markt tätigen Veranstalter und Vermittler sichergestellt werden. Eines staatlichen Vertriebsmonopols bedarf es jedoch nicht.

Zudem steht die Tatsache, dass ein abschließendes Urteil über das Suchtpotential von Sportwetten mit festen Gewinnquoten derzeit noch nicht einmal möglich ist, einer umfassenden Einschränkung des Angebots weniger gefährdender Glücksspielen entgegen. Untersuchungen im europäischen Ausland zeigen, dass der Anteil von Lottosüchtigen an allen Spielsüchtigen lediglich 0,1 bis 0,4 % beträgt. Bezogen auf 26 Mio. Lottospieler wären dies 450 Personen. Ein wesentliches Suchtpotential von Lotto kann daraus nicht hergeleitet sowie erst recht keine Einschränkung von Grundrechten damit begründet werden.

Die Diskussion um die Neuordnung des Glücksspielmarktes muss finanzpolitische Aspekte berücksichtigen. Es ist dabei das Ziel die bisherigen Zuwendungen aus den Lotto-Einnahmen, in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, insbesondere die Zuwendungen an die Landessportverbände weiterhin im gebotenem Umfang zu ermöglichen. Dies setzt entsprechende Entscheidungen zur Besteuerung von Glückspielen bzw. deren Veranstalter und Vermittler voraus.

Wettbewerb sicherstellen: Das deutsche und europäische Kartellrecht beachten

Die Vielfalt der Veranstalter und Vermittler im Markt muss sichergestellt werden, um deutschem und europäischem Kartellrecht zu genügen.

Allen privaten Veranstaltern und Vermittlern ist der Marktzugang zu gewähren. In einem zweiten Schritt ist zu überprüfen, in wie weit die Notwendigkeit für staatliche Anbieter weiterhin besteht.

Eine räumliche, zeitliche und sachliche Marktaufteilung muss ausgeschlossen werden, um für die Verbraucher einen transparenten Markt unter Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Dabei müssen den Veranstaltern und Vermittlern alle Möglichkeiten eingeräumt werden, ihr Geschäft nicht nur über alle klassischen Vertriebswege sondern über sämtliche, auch elektronische, Medien abzuwickeln. Dies schließt das Bewerben ihrer Angebote ein.

Schutz der Spieler: Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nachkommen

Mit geeigneten Anforderungen für die im Markt tätigen Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen kann der Schutz der Verbraucher sichergestellt werden. Die Anforderungen, die an die verschiedenen Veranstalter und Vermittler zu richten sind, müssen nach dem Gefährdungspotential des Angebotes abgestuft werden.

Alle in Deutschland tätigen Veranstalter und Vermittler müssen allgemein anerkannte Maßnahmen zur Bekämpfung von problematischen Spielverhalten und zur Suchtprävention durchführen. Dabei ist insbesondere dem Jugendschutz Rechnung zu tragen. Diese Maßnahmen sind Voraussetzung um eine Erlaubnis für das Tätigwerden im Markt zu erhalten.

Folgender 10-Punkte-Plan wird zur Suchtprävention vorgeschlagen:

1. Aufbringen von Warnhinweisen auf Lottoscheinen und Informationsmedien (analog Zigaretten: z.B.: „Übermäßiges Lottospielen, kann ein Anzeichen für Sucht sein“)

2. Informationen über Hilfs- und Beratungsstellen zur Verfügung stellen

3. Schulung des Verkaufspersonals, um problematische Kunden besser zu erkennen; regelmäßige Kontrolle durch Testkäufer

4. Elektronischer, auffälliger Warnhinweis auf den Spielterminals, der das Verkaufspersonal auf die Überprüfung des Alters des spielenden Kunden hinweist

5. Personalausweis-Kontrolle bei Zweifeln über Alter des Spielers

6. Begrenzung der Einsatzhöhen bei Spielscheinen.

7. Bereithalten spezieller Suchtpräventions-Handbücher für das Verkaufspersonal; Verkaufspersonal auf besonders gefährdete Personenkreise und Umstände hinweisen

8. kostenlose Beratungshotline

9. Limitsystem: Im Internet werden für die registrierten und damit namentlich bekannten Lottospieler nur Spieleinsätze in bestimmte Höhen zugelassen.

10. Aktive Sperre von offensichtlich Spielsucht gefährdeten Personen

Förderungen erhalten: Glücksspiele dem allgemeinem Steuerrecht unterwerfen

Es steht außer Frage, dass auch zukünftig aus den Einnahmen des Lottospiels politisch gewünschte Förderungen, vor allem im Bereich des Sportes, fortgeführt werden müssen.

Schon der bisherige Staatsvertrag verhindert eine dynamische Einnahmenentwicklung beim Land. Diese Situation wird durch den Entwurf des neuen Staatsvertrages weiter verschärft. Dadurch wurde bereits in der Vergangenheit die Sportförderung eingeschränkt und könnte sich zukünftig auch nicht dynamisch entwickeln. Tatsache ist, dass nach Einstellung der werblichen Aktivitäten für Oddset (die Sportwette von Lotto) - motiviert durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom März dieses Jahres, das Monopol für Sportwetten nur aufrecht erhalten zu können, wenn es ausschließlich am Jugendschutz und Suchtprävention ausgerichtet werde - einen Umsatzrückgang von knapp 40% ggü. dem Vorjahr zu verzeichnen ist, trotz der Fußball-WM in Deutschland. Sollten ähnliche wirtschaftliche Effekte beim Erhalt des Lottomonopols durch den Wegfall z.B. von Werbung, der Ziehung der Lottozahlen im TV und des Internet-Geschäfts (wie es der vorliegende Staatsvertrags Entwurf vorsieht), zu erwarten sein, würde dies zu einem Umsatzausfall von ca. 130 Mio. pro Jahr bei Lotto in Schleswig-Holstein führen. Der Ausfall an Lotteriesteuer betrüge demnach ca. 22 Mio. € p.a., der Ausfall an Zweckerträgen ca. 33 Mio. €. p.a.. Zusammen also ein Defizit von ca. 55 Mio. € p.a. nur für den Haushalt des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Der Beitrag aus Lotto und Sportwetten zur Finanzierung sozialer, kultureller und sportlicher Aufgaben wäre somit nicht mehr zu gewährleisten.

Die bisherigen steuerlichen Regelungen des Lotteriegesetzes müssen den europäischen Vorgaben und veränderten Marktbedingungen angepasst werden. Dabei ist die Option eines eigenständigen Verkehrssteuergesetzes für Glücks- und Geschicklichkeitsspiele, z.B. in Form einer Spieleinsatzsteuer zu berücksichtigen.

PRESSESPRECHER: Dirk Hundertmark
Landeshaus, 24105 Kiel
Telefon 0431-988-1440
Telefax 0431-988-1444
E-mail: [email protected]
Internet: http://www.cdu.ltsh.de
 
Naja aber das ist ein einzelnes Bundesland - in einer anderen Presseerklärung von Bwin hat der Großaktionär auch gesagt, dass man sich gegen jedes bundesland wehrt, ausgenommen Schleswig-Holstein. Scheint also so, als wäre man mit denen besser dran... nur gibts da ja ein paar Länder mehr. Bin mal gespannt wie das weitergeht bzw. wann man die Chefs von bwin wieder frei lässt.

MfG Andreas
 
Wie angekündigt:

http://www.manager-magazin.de/unternehmen/vwdnews/0 schrieb:
US-Wett-Entscheidung stürzt Online-Glücksspiel in die Krise

LONDON (Dow Jones)--Nachdem der US-Senat am Wochenende überraschend ein Gesetz zum Verbot von Online-Glücksspiel verabschiedet hat, sind britische Wettanbieter am Montag erheblich unter Druck geraten.
(...)
Mit dem am 30. September verabschiedeten "Unlawful Internet Gambling Act of 2006" will der amerikanische Gesetzgeber das Geschäft mit Online-Glücksspiel bekämpfen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist es Banken und Finanzinstitutionen untersagt, Zahlungen von Spielern an die Wettanbieter zu überweisen. US-Präsident George W. Bush will den Entwurf noch vor den Kongresswahlen am 7. November unterzeichnet. Damit wären US-, aber auch ausländische Wettanbieter gezwungen, ihr lukratives Geschäft in den USA aufzugeben.
(...)

Ich tippe mal das alle börsennotierten Anbieter wie PartyGaming plc, Sportingbet plc, 888 Holdings plc und insbesondere auch die BWIN AG noch im laufenden Jahr in die Insolvenz gehen werden...
Gruss,
Holger
 

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