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Marke "Netbook"

Quaderno

Gesperrt
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12. Juni 2002
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2.719
Reaktionspunkte
7
Das Thema wurde zwar schonmal angeschnitten, allerdings in einem Bereich in dem keine Diskussionen möglich sind. Daher und weil einige hier Netbook-Domains halten greife ich das Thema nochmal auf.

Aktueller Stand: Psion besitzt seit 1996 ein Markenrecht auf den Begriff "netbook", welches auch völlig legitim für den Vertrieb entsprechend bezeichneter Geräte genutzt wird/wurde. Es handelt sich also um keine "Abmahnmarke" ala Explorer. Dennoch bekommen offenbar zunehmend Webseitenbetreiber und Domaininhaber Post einer entsprechend beauftragten Kanzlei mit einer (gebührenfreien) Unterlassungsaufforderung und einer recht grosszügigen Frist. Eben habe ich dazu noch folgende Stellungnahme entdeckt:Psion says it's only going after those "profiting" from the term netbook - Engadget
Falls es also entsprechenden Diskussionsbedarf gibt dann los :)
Gruss,
Holger
 
Hallo,

das ist auch für mich ein wichtiges Thema.

Ich ging bisher davon aus, das der Begriff Netbook ebenso wie Notebook ein "frei verwendbarer" Begriff ist. Zumal gerade durch den langsam immer mehr entstehenden Siegeszug der Notebooks nun auch die abgespeckten Minimal-Varianten, im Volksmund Netbooks genannt, den Endkunden erobern.

Da ich mein Brot auch mit dieser Geräteart verdiene (Reparatur + Teileverkauf + Ankauf) stellt sich für mich die Frage, ob ich künftig überhaupt Webseiten betreiben darf, wo der Begriff Netbook drin vorkommt. Also wie z.B. netbookwerkstatt.TLD oder netbookankauf.TLD

Was, wenn ich (wie bisher) diese Domains nur auf meine Notebookprojekte weiterleite? Fällt das dann auch darunter?

Im Prinzip ist der Begriff ja durch Verkäufe, Werbung etc. erst richtig bekannt geworden und nicht dadurch, das die Firma Psion die Marke besitzt.
Spielt das eventuell auch eine (kleine) Rolle um den Begriff schon fast als generisch bezeichnen zu können oder ist das völlig egal?

LG
Tobi
 
Hallo,

interessanter Thread. Wusste ich selbst nicht - aber ehtlich gesagt ist der Begriff doch durch die Presse gepusht worden. Früher (und auch heute noch!) hießen/ heißen diese kleinen Geräte Sub-Notebooks, manchmal auch Mini-Notebook.

Bin gespannt wie sich das entwickelt, aber die Presse wird jetzt sicherlich vom Begriff weggehen... lassen wir uns überraschen, sehe ich für die Netbook-Domaininhaber als Nachteile, für die "Alternativ-Domain-Besitzer" jedoch als Vorteil :)

Viele Grüße und Guten Rutsch,


Andreas
=> notebookreparaturen.info
=> mini-notebook.info
=> sub-notebook.info
 
Interessant die diesem Zusammenhang: Die Netbook.com ist (seit einigen Monaten) bei Intel...
 
Tobi, Marke ist Marke!
Was besseres, als dass die Marke ins Hirn aller potentieller Menschen geht, kann es
doch garnicht geben, mag mancher denken, ist aber aus Sicht der Marke gefährlich.

"Fön" ist seit Urzeiten, bzw. 1955 eine eingetragene Marke der AEG, Styropor gehört
der BASF, "Tempo" als Papiertaschentuch ist ebenso gesetzlich geschützt wie etwa
"Rigips". Und doch sind es Markennamen, die "wir" mitunter als Gattungsnamen benutzen.
Das eine schließt das andere nicht aus, aber umgedreht wird ein Schuh draus.

Ahoi!
 
Naja, mir ist das im Prinzip auch egal. Nur wenn die jetzt komplett die ganzen Vermarkter etc. wegen der Namensnutzung abmahnen, dann wird den Begriff eben keiner mehr nutzen und dann wars das mit dem Wort Netbook. Davon haben die dann aber doch auch nichts mehr.

Habe ich übrigens auch schon gesehen, dass Intel die netbook.com hat. Also
erstmal abwarten, was da so geschieht.

LG
Tobi

notebookreparaturen.com
 
...Nur wenn die jetzt komplett die ganzen Vermarkter etc. wegen der Namensnutzung abmahnen, dann wird den Begriff eben keiner mehr nutzen...
Genau DAS ist ja der Sinn einer Markeneintragung, sie bietet Schutz vor
unbefugtem Benutzen Nicht-Berechtigter.

und dann wars das mit dem Wort Netbook. Davon haben die dann aber doch auch nichts mehr.
Logisch haben die was davon, sie haben das alleinige Recht - sogar staatlich
verbrieft im jeweiligen Landes-Markengesetz - ihn gewerblich zu nutzen.

DU wirst in DE keinen Haartrockner-Anbieter finden, der auf seiner
Verpackung für das Dingens das Wort "Fön" stehen hat, ausser AEG.

Auch wenn es vermeintlich noch so ärgerlich klingt, das hat Sinn.

Ahoi!
 
DU wirst in DE keinen Haartrockner-Anbieter finden, der auf seiner
Verpackung für das Dingens das Wort "Fön" stehen hat, ausser AEG.

Auch wenn es vermeintlich noch so ärgerlich klingt, das hat Sinn.
Schönes Posting Paule, aber sind gerade Deine Beispiele nicht schlecht gewählt? Eine Marke verwässert gerade eben durch die genannten Anwendungen/Verbreitung - man möge mich korrigieren wenn es in D anders ist. Siehe z.B. Xerox in den Staaten.

vg,
martin
 
Der eingangs erwähnte Hinweis betreffs des Begriffs "NETBOOK" wurde mittlerweile in vielen Medien verarbeitet.
Siehe auch hier: Markenrecht: Netbook ist ein Warenzeichen - angeblich droht Abmahnwelle - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt

Meinerseits auf jeden Fall ein Dankeschön an den Thread-Ersteller hier für diese interessante Information und die damit im Zusammenhang stehende Warnung an alle Besitzer von Domains, die den Begriff "NETBOOK" beinhalten. (Auch ich habe davon ein paar wenige!)

Auch das hier ist noch lesenswert: Psion klagt zurück - Intel soll für das Wort Netbook zahlen | Netbooknews.de - das Netbook Blog
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant in diesem Spiegel-Beitrag ist der Nachtrag:

"Origin-Anwalt Peter Langley bestätigte am 27.12. SPIEGEL ONLINE, dass er in dieser Sache für Psion tätig sei. Es würden aber in einigen bislang von englischsprachigen Medien veröffentlichten Berichten "mehrere Ungenauigkeiten darüber kursieren, was Psion tut". Man werde das in einigen Tagen klarstellen."
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessant ist, dass seit dem 2.10.2008 für "Netbook" beim DPMA eine Wortmarkenbeantragung vorliegt.

LG
Thomas
 
Schönes Posting Paule, aber sind gerade Deine Beispiele nicht schlecht gewählt? Eine Marke verwässert gerade eben durch die genannten Anwendungen/Verbreitung - man möge mich korrigieren wenn es in D anders ist. Siehe z.B. Xerox in den Staaten.
Genau deswegen schrieb ich ja:
...Was besseres, als dass die Marke ins Hirn aller potentieller Menschen geht, kann es
doch garnicht geben, mag mancher denken, ist aber aus Sicht der Marke gefährlich....

Ahoi!
 
Alleinstellungsmerkmal für Netbook?

es ist noch nicht lange her, als ich den Aldi-Prospekt mit der Netbook Reklame aufmerksam studierte, selbst diverse Kölner Computerstores werben mit Netbooks diverser Hersteller! in ihren Schaufenstern, die Medien haben das Thema um diese zunehmend beliebten subnotebooks, allgemein als netbooks bezeichnet, längst aufgegriffen...

Werden sich Aldi und Co. im Falle einer Abmahnung, halt freundlichen Aufforderung zur Unterlassung beugen? Vielleicht möchte Psion mit dem Hinweis auf besondere Markenrechte vorerst ohne Kostennote eine massive Gegenwehr vermeiden, da die Kennzeichnungskraft der Marke Netbook möglicherweise doch nicht ausreicht, um ein Alleinstellungsmerkmal über mehrere Instanzen gerichtlich durchzusetzen?

Gewerbliche Schutzrechte, respektive genutzte Marken sollten sich nicht nur durch Nachhaltigkeit in Produkten wiederspiegeln, sondern auch nachhaltig nach aussen hin kommuniziert werden, ob die Mitbewerber im Laufe der Jahre unverschämt „abgekupfert“ haben oder sich diese aktuell kommerziell begehrte Bezeichnung im Zuge des wachsenden, mobilen Internets mehr umgangssprachlich ergab, kann eine zeitintensive, gerichtliche Auseinandersetzung bedeuten, jedenfalls dürfte den meistern Usern das Netbook bisher als Gattungsbegriff geläufig sein.

Zum Thema Verwässerung: wer seine Marke nicht ausreichend pflegt und im Keller verstauben lässt, braucht sich beim nächsten Regenschauer über einen abgesoffenen Keller nicht zu wundern ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewerbliche Schutzrechte, respektive genutzte Marken sollten sich nicht nur durch Nachhaltigkeit in Produkten wiederspiegeln, sondern auch nachhaltig nach aussen hin kommuniziert werden, ob die Mitbewerber im Laufe der Jahre unverschämt „abgekupfert“ haben oder sich diese aktuell kommerziell begehrte Bezeichnung im Zuge des wachsenden, mobilen Internets mehr umgangssprachlich ergab, kann eine zeitintensive, gerichtliche Auseinandersetzung bedeuten, jedenfalls dürfte den meistern Usern das Netbook bisher als Gattungsbegriff geläufig sein.

Zum Thema Verwässerung: wer seine Marke nicht ausreichend pflegt und im Keller verstauben lässt, braucht sich beim nächsten Regenschauer über einen abgesoffenen Keller nicht zu wundern ;-)


Sehe ich ähnlich! Bleibt abzuwarten, was bzw. ob überhaupt etwas passiert.
Ich verfolge das nämlich auch recht genau, wie die Märkte diese Produkte
namentlich bewerben.

LG
Tobi
 
zur richtigen zeit an der richtigen stelle...
schade um meine net-books.de.. is leider nicht weggegangen bei der radioauktion... :froown:
 
ohne Bindestrich gerne... so aber ist´s leider nichts für mich...

lg
tobi
 
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