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Marke "Netbook"

TOOOBI, da hast Du mein Posting nicht gründlich gelesen: Ich habe auf die POTENTIELL KOMMENDE Abmahnwelle des Herren Christian Böhme mit Hilfe seiner erst noch zu veröffentlichenden Marke "Netbook" im DPMA referenziert. Diese Marke wird wohl in den nächsten Wochen eingetragen, und frühestens nach der Veröffentlichung derselben kann er ja überhaupt erst mit dem Abmahnen der Verletzung der Marke "Netbook" anfangen, oder überseh ich da etwas? Mahnt der jetzt schon die Verletzung seiner uneingetragenen, nichtveröffentlichten Marke ab? Das er FRÜHER schon fleissig in anderer Angelenheit abgemahnt hat steht ja auf einem anderen Tablett.

Was mich erstaunt, wie man jetzt überhaupt noch eine Marke "netbook" durchbekommen kann.

Du schreibst, er hätte diese z.B. in Markenklasse 9. In der Beschreibung dieser Klasse heisst es:

Klasse 9

Wissenschaftliche,Schiffahrts-, Vermessungs- , fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.

Wie kann das Markenamt diese Marke für z.B. diese Klasse vergeben, wenn bereits eine Marke für solche Geräte besteht?? Das verstehe ich schon mal garnicht.

Aber was unsere Domains angeht, so gilt ja in diesem Falle: ältere Domain schlägt neuere Marke, oder nicht? Wen also sollte er damit abmahnen können?

LG
Tobi
 
Was mich erstaunt, wie man jetzt überhaupt noch eine Marke "netbook" durchbekommen kann.

Du schreibst, er hätte diese z.B. in Markenklasse 9. In der Beschreibung dieser Klasse heisst es:

Wie kann das Markenamt diese Marke für z.B. diese Klasse vergeben, wenn bereits eine Marke für solche Geräte besteht?? Das verstehe ich schon mal garnicht.

Du, das Markenamt prüft nicht so sehr ob Du andere Marken verletzt, es prüft ob Deine Marke überhaupt eintragunsgfähig ist. Wenn PSION dann meint, dass deren Gemeinschaftsmarke damit verletzt wird, dann muss Psion einen Löschungsantrag stellen. Und bisher ist die Marke ja eben noch gar nicht eingetragen, sondern nur beantragt. Beim DPMA gibts übrigens keine Marke "netbook", nur den Antrag des Herren Abmahners. Psion hat seine Marke als Gemeinschaftsmarke eingetragen.

Aber was unsere Domains angeht, so gilt ja in diesem Falle: ältere Domain schlägt neuere Marke, oder nicht? Wen also sollte er damit abmahnen können?

LG
Tobi

Niemand hat gesagt, dass er gegen Domains vorgehen wird. Er wird natürlich gegen WEBSITEINHALTE vorgehen. Denk ich mal. Und bei einer geparkten Domain flukturiert der Webinhalt ja bekanntlich massiv.
 
Zuletzt bearbeitet:
Betreffs der "Gefahr für Domains" verweise ich nochmals auf das hier:

domain-recht.de - News: Netbook-Domains – Markenstreit entzweit das Web


Konkret die Passage:

"Bis über die Markenlöschung entschieden ist, sind Registrierung, Nutzung und Erwerb von Domain-Namen mit dem Bestandteil "netbook" jedenfalls dann risikobehaftet, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken (und dies erfasst bereits Parking-Angebote) erfolgt;...."
 
Niemand hat gesagt, dass er gegen Domains vorgehen wird. Er wird natürlich gegen WEBSITEINHALTE vorgehen. Denk ich mal. Und bei einer geparkten Domain flukturiert der Webinhalt ja bekanntlich massiv.

Google hat ja alle Netbookadwords etc. rausgenommen wurde u.a. hier im Thread gesagt.
Also kann im Grunde selbst bei einer geparkten Domain nichts passieren, da gar keine spezielle Netbook-Werbung angezeigt wird.

Aber ich parke solche Domains ja sowieso nicht.

ich habe hier mal nachgeschaut, tatsächlich gibt keinen weiteren Eintrag als den von Dir genannten! Mich verwundert, dass da nicht ein einziger Hersteller selber versucht hat, sich diese Marke zu beantragen?
Einzig FSC hat noch eine Gemeinschaftsmarke auf Amilo Netbook und MSI auf Wind Netbook, dass war´s dann aber auch schon.



LG
Tobi
 
Engelchen, soll ich Dir ein paar Tempo rüberreichen, damit Du die verflossene Schminke aus dem Gesicht trocknen kannst...., so ein hartes Leben hast Du, musst im selben Forum wie der Schubi sein, das ist echt verdamt hart.

Danke Dir auch in diesem Thread nochmal für die Pumpe die ich endlich in Dresden aus dem Armen von Jens empfangen konnte. Für den diesjährigen Award wünsch ich mir ne 30 Tage Sanduhr, Du weisst schon wofür.....
Schubilein...
da keinen unser Zwist hier im Forum interessiert, und ich das Forum damit auch nicht belasten will, gehe ich nicht weiter auf Dich ein, da es sich eh nicht lohnt... ;) :lollypop:
Zum Award: da wird sich schon das Passende finden...strengst dich ja schon wieder mächtig an... :)

Gute Besserung,
engel
 
um wieder zurück zum Thema zu kommen, ich habe gerade mal recherchiert, dass am 23.05.2007 eine Spielgerätefirma eine Marke auf Notebook eingereicht hat. Stand heute ist immer noch:
Anmeldung eingegangen

Ich denke mal, es wird bei der eingereichten Marke Netbook von diesem Herrn Böhme vielleicht ebenfalls darauf hinauslaufen.

Jedenfalls kann dieser momentan keinerlei Abmahnungen schicken, denn er hat bisher keine Marke eingetragen und ob er das dafür jemals bekommt, steht auf einem anderem Blatt.

Übrigens gibt es auf Notebook 16 Einträge im Markenregister, jedoch nur 2 auf das alleinige Wort Notebook, alle anderen haben Zusätze wie z.B.
Volks Notebook.

Von den beiden Marken auf Notebook wurde bereits eine am 02.02.2001 gelöscht, damals gehörte Sage KHK diese Marke.

Davor hatten die auch schon KHK Notebook als Marke, ebenfalls mittlerweile gelöscht.


LG
Tobi
 
Bevor der Inhalt hier entfernt bzw. geändert wird:
Mini-Notebook – Wikipedia

mach ich mal nen auszugweisen Save davon Stand heute, 24.03.2008:

Als Mini-Notebook oder auch Netbook wird eine Klasse von Computern bezeichnet, die bei Größe, Preis und Rechenleistung kleiner als sonstige Notebooks ausgelegt sind. Die Geräte sind vor allem als portable Internet-Clients konzipiert, verfügen daher üblicherweise über integriertes WLAN, im Vertriebsmodell Mobilfunkvertrag teilweise über ein integriertes Mobilfunkmodem.

Größenvergleich zwischen dem Asus Eee PC 701 und einem Päckchen TaschentücherMini-Notebooks sind im Gegensatz zu konventionellen Notebooks und Subnotebooks geringer ausgestattet. Sie benutzen eine Bilddiagonale von 8,9 oder 10". Im Unterschied zu einem UMPC, mit dem sie weite Teile der technischen Basis teilen, besitzen Mini-Notebooks zumeist keinen Touchscreen und grundsätzlich eine vollwertige, wenn auch etwas kleinere Tastatur. Die Geräte sind vorwiegend für die Internetnutzung, Büroarbeiten und zum Abspielen von Musik oder Videos konzipiert. Auf umfangreiche Multimediafunktionen, etwa zum Betrieb von 3D-Spielen, und optische Laufwerke wird verzichtet. Als Betriebssystem kommen Microsoft Windows XP und verschiedene Linux-Distributionen zum Einsatz, wobei Windows bei diesen Geräten aufgrund der Lizenzkosten und der begrenzten Hardware weniger dominant ist als bei anderen PCs.


Schon in der Mitte der '90er Jahre war der Begriff Mininotebook ein etablierter Begriff (siehe z.B. c't 15/1998: "Bewegung im Mini-Notebook-Markt") - der erste in Deutschland bekanntere Typ war das Libretto von Toshiba, das bei Veröffentlichung über 5000 DM kostete. Als sich 98/99 der Trend aus Ostasien zu Mini-Laptops in Europa nicht durchsetzen konnte, verschwanden diese - mit Ausnahme einiger Acer-, Toshiba- und Sony-Modellen für einige Jahre in der Versenkung. Heute wird diese Gerätekategorie, nach der Preis- und Leistungsdefinition nach wie vor teuer und leistungsfähig, als Subnotebook vermarktet.


Größenveranschaulichung (aufsteigend): Nintendo DS Lite, Asus Eee PC und MacBook (Laptop).Die grundlegende Idee, ein sehr kleines und mit nur begrenzter Leistung ausgestattetes Notebook anzubieten, gab es bereits lange vor den heutigen Mini-Notebooks, derartige Geräte spielten aber am Markt nur eine untergeordnete Rolle. Ein Beispiel hierfür ist ein damals ebenfalls als „Netbook“ bezeichnetes Gerät des Herstellers Psion aus dem Jahr 2000. In den letzten Jahren entstanden dann in verschiedenen Projekten Intels Classmate PC und der OLPC XO-1. Beide Geräte sind zunächst als günstige und robuste Notebooks für den Einsatz durch Schüler in Schwellenländern gedacht; ein Verkauf an private Kunden war hierbei zunächst nicht vorgesehen. Die Geräte sind inzwischen jedoch auch in Europa und den USA erhältlich; zum Teil jedoch nur unter der Bedingung, ein weiteres zu spenden.[1]

Auf einer sehr ähnlichen Basis, jedoch für Privatkunden gedacht, entstanden Netbooks. Das erste Netbook dieser Art war der Asus Eee PC 700, der im Oktober 2007 in Taiwan eingeführt wurde und seit Januar 2008 in Deutschland erhältlich ist. Der Hersteller hatte anfangs aufgrund hoher Nachfrage mit Verfügbarkeitsproblemen zu kämpfen.[2] Inzwischen sind von diversen Anbietern ähnliche Geräte vorgestellt worden. Bis 2011 wird für diese schnell wachsende Geräteklasse ein Markt von etwa 50 Mio. Geräten erwartet.[3]

Die Bezeichnung Netbook wurde von PC-Hersteller Intel im Februar 2008 benutzt, obwohl Psion sein „Psion netBook“ bereits seit dem Jahr 2000 vermarktete. Außerdem liegt eine deutsche Wortmarkeneintragung vom 2. Oktober 2008 vor.[4][5][6][7] Psion Teklogix beansprucht die Bezeichnung „Netbook“ für sich. In einem Brief an Webseiten und Portale, die den Begriff in ihrer Berichterstattung verwenden, weist das Unternehmen an dies künftig zu unterlassen – das Recht an der Marke läge bei ihnen.[8] Anfang Februar 2009 erwirkte Psion die Sperrung des Begriffes bei Google AdWords.[9]

Einen wesentlichen Entwicklungsschub erleben moderne Mini-Notebooks mit Netzzugang dadurch, dass immer mehr Mobilfunkanbieter ein bisher erfolgreiches Modell von subventionierten Gratisshandys mit Vertragsbindung auch auf subventionierte Netbooks ausweiten. Bei Abschluss eines solchen Vertrages erhält der Kunde ein Mini-Notebook mit integriertem Breitbandmodem und SIM-Karte des Mobilfunkanbieters zum symbolischen Betrag von einem Euro. Die Finanzierung erfolgt wie bei „Gratishandys“ üblich durch eine monatliche Gebührenpauschale, diese beinhaltet ein vertraglich festgelegtes freies Downloadvolumen. Mobilfunkanbieter bewerben dabei zusätzliche kostenpflichtige Optionen wie einen vergünstigten Datenroamingtarif und Abodienste.


Nach einer Studie des Marktforschungsanbieters Gartner machten Mini-Notebooks bereits im zweiten Quartal 2008 3 % des weltweiten PC-Marktes aus, bevor viele der großen Anbieter überhaupt derartige Geräte anbieten.[10] Im dritten Quartal 2008 stieg dieser Anteil in Europa, Nahost und Afrika (EMEA) zusammen auf 10 %, in den USA auf 5%.[11] Eine andere Studie berichtet von 7,7 % für EMEA und nennt mit 2,2 Mio. Geräten erstmals konkrete Zahlen.[12] Von Analysten wird diese Geräteklasse als ein Risiko für die Marktposition des Betriebssystem-Herstellers Microsoft gewertet, da durch die Konzentration auf grundlegende Funktionen und Internetnutzung das Betriebssystem unwichtiger wird[13] und somit auch erstmals die Weiterentwicklung von benutzerfreundlichen Linuxsystemen von breitem kommerziellen Interesse ist. Das zeigt sich beispielsweise in den Bemühungen von Intel um das Moblin Projekt.[14] Microsoft selbst geht davon aus, dass auf „nur“ 70% aller Mini-Notebooks Windows installiert ist; bei Desktop-PCs sind es hingegen über 90 %.[15]

LG
Tobi
 
Ich weiss zwar nicht inwieweit ein wikipedia-Artikel in diesem Fall hilfreich sein könnte, aber dieser enthält auf jeden Fall einen inhaltlichen Fehler. Das erste verbreitete Mini-Notebook war nicht das Toshiba Libretto, sondern es gab schon Jahre zuvor den Olivetti Quaderno bzw. Quaderno 33. War mein erster Rechner überhaupt und ist bis heute in vielem unerreicht. Das kleine Zusatzdisplay für Systeminformationen, eine abgesetzte Zifferntastatur und aussenliegende Tasten für Sprachaufzeichnungen im geschlossenen Zustand sucht man an aktuellen Rechnern vergeblich. Damals hiessen die Teile allerdings noch "Ultraportable PC".

Zwischen den beiden Rechnern auf den Bildern liegen 16 Jahre:
Quaderno vs EeePC - a set on Flickr
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiss zwar nicht inwieweit ein wikipedia-Artikel in diesem Fall hilfreich sein könnte, aber dieser enthält auf jeden Fall einen inhaltlichen Fehler. Das erste verbreitete Mini-Notebook war nicht das Toshiba Libretto, sondern es gab schon Jahre zuvor den Olivetti Quaderno bzw. Quaderno 33. War mein erster Rechner überhaupt und ist bis heute in vielem unerreicht

kurzes OT

endlich kann ich Deinen Usernamen einordnen, danke daher an dieser Stelle für den Hinweis. ;)

zum Thema

ich habe die Wiki Auszüge nur deswegen mal gesavt, um zu sehen, in welcher Form die dort Veränderungen vornehmen. (Begriff Netbook raus oder nicht...)

LG
Tobi
 
gibts eigentlich was neues zu der netbook geschichte?

habe noch eine netbook domain, die sich für eine microsite anbieten würde.
 
danke für die info....

Der Begriff stammt in dieser Form von Intel.
ja was denn jetzt???

Zwar gesteht keine der beiden Streitparteien ein Fehlverhalten ein, aber Psion hat sich im Rahmen der Einigung verpflichtet nicht mehr gegen die Nutzung des Begriffs Netbook durch Dritte vorzugehen.
denke, da ist geld geflossen...
 
Zuletzt bearbeitet:
## denke, da ist geld geflossen...

auch denkbar, dass Psion mit dem Säbelrasseln nicht die erwünschte Wirkung erzielt hatte bzw. mit solch einer massiven Gegenwehr nicht gerechnet hatte, das Risiko vor Gericht zu unterliegen mit den finanziellen Folgen war Psion dann doch zu hoch, das Unternehmen muss fortan damit leben, dass die Marke Netbook erfolgreich verwässert wurde.
 
Kurzer Nachtrag zu der deutschen "netbook" Marke.

Anmeldung zurückgewiesen
Schutzhindernis:
Beschreibende (freihaltungsbedürftige Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2))
Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)

Quelle: Registerauskunft DPMA
 

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