domain-dealer
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TOOOBI, da hast Du mein Posting nicht gründlich gelesen: Ich habe auf die POTENTIELL KOMMENDE Abmahnwelle des Herren Christian Böhme mit Hilfe seiner erst noch zu veröffentlichenden Marke "Netbook" im DPMA referenziert. Diese Marke wird wohl in den nächsten Wochen eingetragen, und frühestens nach der Veröffentlichung derselben kann er ja überhaupt erst mit dem Abmahnen der Verletzung der Marke "Netbook" anfangen, oder überseh ich da etwas? Mahnt der jetzt schon die Verletzung seiner uneingetragenen, nichtveröffentlichten Marke ab? Das er FRÜHER schon fleissig in anderer Angelenheit abgemahnt hat steht ja auf einem anderen Tablett.
Was mich erstaunt, wie man jetzt überhaupt noch eine Marke "netbook" durchbekommen kann.
Du schreibst, er hätte diese z.B. in Markenklasse 9. In der Beschreibung dieser Klasse heisst es:
Klasse 9
Wissenschaftliche,Schiffahrts-, Vermessungs- , fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.
Wie kann das Markenamt diese Marke für z.B. diese Klasse vergeben, wenn bereits eine Marke für solche Geräte besteht?? Das verstehe ich schon mal garnicht.
Aber was unsere Domains angeht, so gilt ja in diesem Falle: ältere Domain schlägt neuere Marke, oder nicht? Wen also sollte er damit abmahnen können?
LG
Tobi