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Markendomain Transfer Ausland

snoq

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28. Jan. 2010
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Hey,

ich habe eine Markendomain gekauft vor x Jahren und nun melden sich die neuen Markeninhaber und wollen die Domain, was passiert wenn ich die Domain ins nicht EU Ausland transferiere ?

Danke
 
Hey,

ich habe eine Markendomain gekauft vor x Jahren und nun melden sich die neuen Markeninhaber und wollen die Domain, was passiert wenn ich die Domain ins nicht EU Ausland transferiere ?

Danke
Wenn Du die Domain nicht projektiert hast, sollte es keine Probleme geben. Und/Oder wenn Du Sie projektiert hast bzw. Hamsterfutter und die Markenanmeldung beläuft sich auf Zitrusöl (sinnbildlich), dann brauchst Du (zumindest meines Wissens) nichts befürchten.

Wenn Sie die Domain haben wollen, dann sollen Sie zahlen. Dafür hast Du Sie doch oder? :bird:
 
Wenn Du die Domain nicht projektiert hast, sollte es keine Probleme geben. Und/Oder wenn Du Sie projektiert hast bzw. Hamsterfutter und die Markenanmeldung beläuft sich auf Zitrusöl (sinnbildlich), dann brauchst Du (zumindest meines Wissens) nichts befürchten.

Wenn Sie die Domain haben wollen, dann sollen Sie zahlen. Dafür hast Du Sie doch oder? :bird:

Die Wahrscheinlichkeit, sich mit einer Markendomain nicht in die Nesseln zu setzen, ist sehr viel kleiner, als du es hier darstellst. Ohne die Marke und die aktuelle Nutzung zu kennen, lässt sich aber kein belastbarer Ratschlag geben.
 
Was heißt denn "wollen die Domain"? Haben sie gleich mit Anwaltssäbeln gerasselt, oder war es eine freundliche Anfrage, die auf eine Kaufabsicht schließen lässt?
 
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
 
Was heißt denn "wollen die Domain"? Haben sie gleich mit Anwaltssäbeln gerasselt, oder war es eine freundliche Anfrage, die auf eine Kaufabsicht schließen lässt?

Patentanwaltsäbel - Kaufabsicht wäre ja noch fair gewesen, da ich die ja auch gekauft habe.
 
Mit den mageren Infos kann man überhaupt keine Beurteilung abgeben. Hast Du obwohl Du es wusstest eine Markendomain gekauft? War die Markenanmeldung der "neuen" Markeninhaber (??? was ist darunter zu verstehen) vor oder nach der Domainregistrierung. Was verstehst du unter "ins Ausland transferieren", wo sitzt der Markeninhaber, um welche tld handelt es sich, ist es eine sehr bekannte Marke...usw.....
LG
Thomas
 
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.

Das ist egal. RA führen ein Postausgangsbuch und da Anwälte immer und im überragender (fast schon unmenschlicher) Weise edle Menschen sind, nur Gutes im Schilde führen, reicht das vor Gericht aus.
 
Hey,

ich habe eine Markendomain gekauft vor x Jahren und nun melden sich die neuen Markeninhaber und wollen die Domain, was passiert wenn ich die Domain ins nicht EU Ausland transferiere ?

Danke
Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.
snoq,
Mein Rechtsverständnis ist ein Anderes.
Mal ein Beispiel: Du begehst ein Verbrechen..., schickst den Revolver den du zur Tat genutzt hast dann aber ins Ausland.

= Straffrei?

Sprich: Komm ein Gericht zur Erkenntnis das du die Domain unredlich besessen hast oder gar genutzt, kommt die Strafe.

Das hat erst mal nichts damit zu tun was Du später mit der Domain angestellt hast.

Oder andersherum: Das Gericht erkennt an das dem Kläger die Domain zusteht,
Du hast Sie nicht mehr? = Schadenersatz.

*LOL* sonst verkaufe ich die vom LKW gefallen Autos auch immer gleich weiter und fertig is.

nicht für ungut, mein persönliches Rechtsempfinden,
Löwe
 
Zuletzt bearbeitet:
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Was sollen sie mir denn können, wenn ich die Domain nicht mehr habe ? Das Einschreiben dafür war nur ein Einwurfeinschreiben.

Mein Rechtsstand ist ein paar Jahre alt:

Zumindest früher war es so, dass die Gegenseite, sofern gegen deren Rechte verstossen wurde, durchaus das Recht hat, von Dir eine Unterlassungserklaerung zu bekommen - auch wenn Du die Domain nicht mehr besitzt.

Wenn sie das einfordern und Du gibst nichts ab, kannst Du auch eine einstweilige Verfuegung bekommen.

Das kann sehr teuer werden.

Hintergrund ist folgender: Wenn nachweisbar (whois) gegen die Markenrechte einer anderen Partei verstossen wurde, besteht - auch wenn man die Domain nicht mehr besitzt - durchaus Wiederholungsgefahr, dass man dasselbe irgendwann noch einmal macht. Daher die Unterlassungserklaerung.
 
Mein Rechtsstand ist ein paar Jahre alt:

Zumindest früher war es so, dass die Gegenseite, sofern gegen deren Rechte verstossen wurde, durchaus das Recht hat, von Dir eine Unterlassungserklaerung zu bekommen - auch wenn Du die Domain nicht mehr besitzt.

Wenn sie das einfordern und Du gibst nichts ab, kannst Du auch eine einstweilige Verfuegung bekommen.

Das kann sehr teuer werden.

Hintergrund ist folgender: Wenn nachweisbar (whois) gegen die Markenrechte einer anderen Partei verstossen wurde, besteht - auch wenn man die Domain nicht mehr besitzt - durchaus Wiederholungsgefahr, dass man dasselbe irgendwann noch einmal macht. Daher die Unterlassungserklaerung.

Andreas hat Recht.

Zunächst müsste geklärt werden, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, dann was man ggf. einwenden kann.

Aktuell kann man unmöglich genaues dazu sagen.

Ciao
Forsaken
 
Patentanwaltsäbel - Kaufabsicht wäre ja noch fair gewesen, da ich die ja auch gekauft habe.

Erkläre das mal den Zöllnern am Flughafen: "Wenn ihr meine gefälschte Gucci-Tasche einbehalten wollt, bekomme ich von euch 20 Euro, denn immerhin habe ich die ja gekauft."

Eine Markenrechtsverletzung ist und bleibt, was sie ist...
 
Also nur weil jemand mit einer Marke winkt heisst es noch gar nicht dass ihm die Marke oder die Domain zusteht!
Ich habe mich gerade vor dem ADRForum erfolgreich wegen vantagewest.com verteidigt, ich hatte vorher niemals von der Firma gehört und nur weil die eine Email schreiben soll ich eine Domain hergeben?
Vergl: http://www.adrforum.com/domaindecisions/1547313.htm Beispiele aus Europa wegen ccTLD´s habe ich auch.
Es ist wichtig eine Domain niemals kampflos herzugeben, sonst entsteht nach kurzer Zeit das Image eines Selbstbedienungsladens der Domains von dem Domaininhaber XYZ.

Desweiteren verteidige ich mich gerade wegen einer schönen kurze de-Domain gegen eine Deutsche Marke wo ich eine Europäische Marke bestize und sie erfolgreich einsetze. Der versuchte Angriff auf meine Domain ist eine Frechheit. Wenn der Fall durch ist werde ich ihn hier schildern. Forsaken kümmert sich hierbei um die erfolgreiche Verteidigung.

snoq,
Mein Rechtsverständnis ist ein Anderes.
Mal ein Beispiel: Du begehst ein Verbrechen..., schickst den Revolver den du zur Tat genutzt hast dann aber ins Ausland.

= Straffrei?

Sprich: Komm ein Gericht zur Erkenntnis das du die Domain unredlich besessen hast oder gar genutzt, kommt die Strafe.

Das hat erst mal nichts damit zu tun was Du später mit der Domain angestellt hast.

Oder andersherum: Das Gericht erkennt an das dem Kläger die Domain zusteht,
Du hast Sie nicht mehr? = Schadenersatz.

*LOL* sonst verkaufe ich die vom LKW gefallen Autos auch immer gleich weiter und fertig is.

nicht für ungut, mein persönliches Rechtsempfinden,
Löwe

Ich glaube es gibt einen Unterschied zwischen Autos und Domains. Verschiedene Sachen lassen sich nicht so einfach Pauschalisieren. Deine Meinung in allen Ehren aber hier machst du dir es etwas zu einfach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also nur weil jemand mit einer Marke winkt heisst es noch gar nicht dass ihm die Marke oder die Domain zusteht!
Ich habe mich gerade vor dem ADRForum erfolgreich wegen vantagewest.com verteidigt, ich hatte vorher niemals von der Firma gehört und nur weil die eine Email schreiben soll ich eine Domain hergeben?
Vergl: http://www.adrforum.com/domaindecisions/1547313.htm Beispiele aus Europa wegen ccTLD´s habe ich auch.
Es ist wichtig eine Domain niemals kampflos herzugeben, sonst entsteht nach kurzer Zeit das Image eines Selbstbedienungsladens der Domains von dem Domaininhaber XYZ.

Desweiteren verteidige ich mich gerade wegen einer schönen kurze de-Domain gegen eine Deutsche Marke wo ich eine Europäische Marke bestize und sie erfolgreich einsetze. Der versuchte Angriff auf meine Domain ist eine Frechheit. Wenn der Fall durch ist werde ich ihn hier schildern. Forsaken kümmert sich hierbei um die erfolgreiche Verteidigung.

Grundsätzlich hast du natürlich Recht das man es nicht kampflos machen sollte. Problem ist nur das man um es nicht Kampflos zu tun, braucht man Geld, teilweise viel Geld und da muss halt jeder abwägen, lohnt das bei der Domain bzw kann ich mir das leisten zu kämpfen.

So ist es aber nicht nur bei Domains, so ist es bei fast allem. Wenn man kein oder kaum Geld hat um sich zu Verteidigen kann man sich den Kampf auch sparen und knickt lieber vorher Kampflos ein, weil man ohne Geld in diesem Rechtssystem eh nicht zu seinem Recht kommt.
 
Wer in diesem Business keine Kriegskasse hat, ist selber Schuld, wenn er seine Domains nicht verteidigen kann. Mit einem Dauermandat bei einem Fachanwalt blickt man etwas entspannter auf eingehende Abmahnungen.
 
Wer in diesem Business keine Kriegskasse hat, ist selber Schuld, wenn er seine Domains nicht verteidigen kann. Mit einem Dauermandat bei einem Fachanwalt blickt man etwas entspannter auf eingehende Abmahnungen.

Mag sein oder man versucht solche Fälle nicht zu provozieren. Denn wenn man absolut einwandfreie generische Domains hat dann, knickt selbst der abgebuffteste Winkeladvokat nach der ersten bestimmten Rückmeldung ein.
 
Es gibt aber leider auch Anwälte, die sich selbst von einer fachlich richtigen Antwort von einem Laien nicht beeindrucken lassen und ihrem Mandaten raten, weiter vorzugehen. Und wenn der Antrag auf eine EV ersteinmal beim Gericht eingereicht ist, brauchst du erstmal ein finanzielles Polster, um dich ordentlich vertreten zu lassen.

Rechtlich einwandfrei gibt es in dem Business leider nicht, selbst wenn man generische Begriffe nutzt. Bei den Markenämtern werden - meiner Meinung nach - leider zu viele Anmeldungen einfach durchgewunken und eingetragen.
 
Es gibt aber leider auch Anwälte, die sich selbst von einer fachlich richtigen Antwort von einem Laien nicht beeindrucken lassen und ihrem Mandaten raten, weiter vorzugehen. Und wenn der Antrag auf eine EV ersteinmal beim Gericht eingereicht ist, brauchst du erstmal ein finanzielles Polster, um dich ordentlich vertreten zu lassen.

Rechtlich einwandfrei gibt es in dem Business leider nicht, selbst wenn man generische Begriffe nutzt. Bei den Markenämtern werden - meiner Meinung nach - leider zu viele Anmeldungen einfach durchgewunken und eingetragen.

Ja da hast du natürlich absolut recht, nichts destotrotz kann man das Risiko ja schon minimieren. So wahnsinnig viele Gehirnamputierte Anwälte gibts ja dann hoffentlich doch nicht und das Risiko ist halt bei verschiedenen Begriffen meines Erachtens nach unterschiedlich groß Gefahr zu laufen eine Abmahnung zu erhalten.

Ist dann auch irgendwo wieder ein System-Problem wenn solche Anwälte dann noch ihre Zulassung behalten obwohl sie das Rechtssystem mit Bullshit verstopfen.
 
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