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Markeneintragung nach Domainregistrierung

The-Domainhunter

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07. Apr. 2007
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Nur mal angenommen Person A registriert im Jahr 2011 eine Domain namens HIHUHE.de (für die Frage erfunden) Vor der Registrierung hat er eine Markenrecherche gemacht und gesehen, dass dieser Name nicht geschützt war.Danach projektiert er die Domain.

Ein Jahr später kommt Firma B und lässt sich HIHUHE als Wort- und Bildmarke schützen. Zudem schützt sie sich die Wort- und Bildmarke in dem Bereich um den es auf der Website hihuh.de hauptsächlich geht, bzw. worüber am meisten geschrieben wird.

Kann Firma B nun von Person A die Übertragung der Domain verlangen oder sogar abmahnen lassen?
 
Übertragung der Domain: Nein, niemals.

Verlangen kann er viel, aber ob er damit durchkommt.

Unterlassung der Nutzung im Bereich seiner Marke wird er wohl verlangen können.

Der Domaininhaber hätte gegen die Marke vorgehen sollen, bzw. es jetzt noch tun.
 
Zuletzt bearbeitet:
Übertragung der Domain: Nein, niemals.

Ein Dispute bei der DENIC für die Domain und ein Löschungstitel nach einem rechtskräftigem deutschem Urteil läuft darauf hin, dass die Domain quasi "übertragen" wird. Ältere Rechte am Domainnamen können sich auch durch einen Werktitelschutz ergeben.

Harry
 
Seit dem ahd.de Urteil gibt es keine Rechte auf Domainübertragung wegen einer Marke mehr.

Nur wenn die Nutzung der Domain in anderen Bereichen völlig ausgeschlossen ist.

Dispute hat damit nichts zu tun.
 
Seit dem ahd.de Urteil gibt es keine Rechte auf Domainübertragung wegen einer Marke mehr.

Nur wenn die Nutzung der Domain in anderen Bereichen völlig ausgeschlossen ist.

Dispute hat damit nichts zu tun.

Ich meinte ja auch eine "quasi Übertragung". Wenn jemand einen gesetzten Dispute hat und die Domain laut Urteil gelöscht werden soll, wird die Domain zwar offiziell gelöscht, es hat aber nur der Disputesteller die Möglichkeit die Domain zu bekommen und wird nach der Löschung automatisch auf ihn registriert. Nach meiner Ansicht ist das eine Übergehung des ahd.de Urteils da nur der Kläger die Möglichkeit hat die Domain zu bekommen (soferen er wie gesagt vorher einen Dispute gestellt hat und das wird er wohl zu 99% auch tun).

Wenn nach Deiner Ansicht eine "Übertragung" seit dem ahd.de Urteil ausgeschlossen ist, dann stellt sich die Frage, warum die DENIC mit einem Dispute eine Übertragung unterstützt bzw. fördert. Wäre doch interessant wenn man vor Gericht klären würde, ob diese Vorgehensweise in Ordnung ist. Bei .at Domains gibt es auch eine Art Dispute (Wait) Dort wird der Inhaber aber nur so lange "eingeforen" bis die Domain gelöscht wird. Dort gibt es kein automatisches Nachrücken des Disputstellers und jeder hat nach der Löschung die Domain wieder zu registrieren. Nur so eine Vorgehensweise ist nach meiner Ansicht rechtlich OK.

Bei der davos.de war es ja ähnlich. Die Domain wurde zwar einseitig von der DENIC gekündigt und anschließend auch gelöscht. Es hatte aber nur der Disputesteller die Möglichkeit die Domain zu erhalten da die Domain sofort nach der Löschung auf den Disputesteller registriert wurde. Nach meiner Ansicht ist das, was auch immer gesehen, eine Übertragung der Domain mit Unterstützung der DENIC.

Harry
 
Zuletzt bearbeitet:
Harry lese das ahd.de Urteil.

Dort hat der BGH einen Löschungs-/Übertragungsanspruch abgelehnt. Die Domain blieb beim Vorinhaber.

Der BGH sah lediglich einen begrenzten Nutzungsunterlassungsanspruch (in diesen Warenklassen).

Ich habe auf der Basis dieses Urteils schon diverse Dispute-Rechtsstreitigkeiten gewonnen -> Dispute gelöscht, Domain blieb bei mir.
 
Ich habe auf der Basis dieses Urteils schon diverse Dispute-Rechtsstreitigkeiten gewonnen -> Dispute gelöscht, Domain blieb bei mir.

Ein "Problem" kann aber auftreten, wenn man nicht genügend Zeit zwischen gesetzten DISPUTE und der Löschung der Domain hat. Man könnte doch erst z.B. 1-2 Tage bevor die Domain laut Urteil gelöscht wird, den DISPUTE setzen lassen. So schnell bekommt man eine EV auch nicht mehr durch das der DISPUTE noch rechtzeitig vor der Löschung entfernt wird.

Harry
 
Harry, LESE das ahd.de Urteil.

Es gibt keinen Anspruch auf Lösung der Domain wegen einer Marke. Es kann also dazu auch kein Urteil geben.
 
Ein "Problem" kann aber auftreten, wenn man nicht genügend Zeit zwischen gesetzten DISPUTE und der Löschung der Domain hat. Man könnte doch erst z.B. 1-2 Tage bevor die Domain laut Urteil gelöscht wird, den DISPUTE setzen lassen. So schnell bekommt man eine EV auch nicht mehr durch das der DISPUTE noch rechtzeitig vor der Löschung entfernt wird.

Harry

Das solltest Du aber besser wissen ;-) Ev bekommt man/n innerhalb weniger Stunden. Sogar Freitags nach 16h. Zustellung durch den GV meist noch am selbigen Tag möglich.

Grüße
 
Das solltest Du aber besser wissen ;-) Ev bekommt man/n innerhalb weniger Stunden. Sogar Freitags nach 16h. Zustellung durch den GV meist noch am selbigen Tag möglich.

Grüße

Scheinbar hast Du hier immens viel mehr Erfahrung mit EV wie ich ;)

Du vergisst hier aber schon etwas. Und zwar, dass man auch einen Schriftsatz dafür braucht. Dein Anwalt mag so etwas vielleicht in ein paar Stunde geschrieben haben. Mein Anwalt macht das hingegen sehr gewissenhaft und braucht demnach auch länger.

Harry
 
Scheinbar hast Du hier immens viel mehr Erfahrung mit EV wie ich ;)

Du vergisst hier aber schon etwas. Und zwar, dass man auch einen Schriftsatz dafür braucht. Dein Anwalt mag so etwas vielleicht in ein paar Stunde geschrieben haben. Mein Anwalt macht das hingegen sehr gewissenhaft und braucht demnach auch länger.

Harry

Du Harry, jeder gute Anwalt hat das in 2-3 Std "sehr gewissenhaft" abgearbeitet.

Lg
 
Nur mal angenommen Person A registriert im Jahr 2011 eine Domain namens HIHUHE.de (für die Frage erfunden) Vor der Registrierung hat er eine Markenrecherche gemacht und gesehen, dass dieser Name nicht geschützt war.Danach projektiert er die Domain.

Ein Jahr später kommt Firma B und lässt sich HIHUHE als Wort- und Bildmarke schützen. Zudem schützt sie sich die Wort- und Bildmarke in dem Bereich um den es auf der Website hihuh.de hauptsächlich geht, bzw. worüber am meisten geschrieben wird.

Kann Firma B nun von Person A die Übertragung der Domain verlangen oder sogar abmahnen lassen?


es spielt auch eine Rolle, zu welchem Zweck eine Marke nach Existenz der begehrten Domain registriert wurde, so wie Du das beschrieben hast, hört sich das nach "Markengrabbing" an! Markengrabbing hat schon leider Hochkonjunktur und wird besonders gerne für generische Begriffe angewendet;-)

Gerne wird von dreisten Markenanmeldern das Europäische Markenamt missbraucht, wenn das dpma den Eintrag einer Marke mit Hinweis auf Schutzhindernisse wie fehlender Unterscheidungskraft und freihaltebedürftiger Begriff ablehnt, so was nenne ich einen Umgehungstatbestand mit krimineller Energie!

bei einer Wort/Bild Marke geht es vordergründig um das Erscheinungsbild des visuellen Kennzeichens, Unterlassungsansprüche durchzusetzen hängt m.E. vom Bekanntheitsgrad ab, die eine akute Verwechslungsgefahr zur gegnerischen Domain begründet. in den meisten Fällen jedoch sind Markenregistrierungen nach dem Vorhandensein der gleichlautenden Domain böswillig um den Domaininhaber zum Übertragen zu überreden;-)
 
@Rheinlaender : ja es war ein generischer Begiff. Der Zweck des Unternehmes ist Handel damit zu betreiben!


Übertragung der Domain: Nein, niemals.

Verlangen kann er viel, aber ob er damit durchkommt.

Unterlassung der Nutzung im Bereich seiner Marke wird er wohl verlangen können.

Der Domaininhaber hätte gegen die Marke vorgehen sollen, bzw. es jetzt noch tun.

Warum sollte er das Recht haben auf Unterlassung der Nutzung in seinem Bereich, wenn er doch nach einer bestehenden Domain diese als Marke hat schützen lassen.

Und sollte Person A jetzt selbst einen Anwalt nehmen und gegen Firma B vorgehen? Wenn ja wie? Natürlich könnte Firma B auch Person A einen gewissen Betrag zahlen um die Domain übertragen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Rheinlaender : ja es war ein generischer Begiff. Der Zweck des Unternehmes ist Handel damit zu betreiben!

Man betreibt bei der Firma also Handel mit "HIHEHU" (generischer Begriff wie z.b. Tapete)? Und die Marke ist schon eingetragen? Also durch die Prüfungsphase? Das hört sich für mich so an als ob die Eintragung garnicht hätte stattfinden dürfen!?

Gruß
Thomas
 
Warum sollte er das Recht haben auf Unterlassung der Nutzung in seinem Bereich, wenn er doch nach einer bestehenden Domain diese als Marke hat schützen lassen.
Weil er eine MArke hat und A nichts dagegen unternommen hat.

Und sollte Person A jetzt selbst einen Anwalt nehmen und gegen Firma B vorgehen? Wenn ja wie? Natürlich könnte Firma B auch Person A einen gewissen Betrag zahlen um die Domain übertragen zu lassen.
Auf jeden Fall zu einem Fachanwalt. Das ist hier alles zu theoretisch um wirklich beraten zu können.

Ich wollte oben auch nur klarstellen, dass die Domain sicher ist!
 
Man betreibt bei der Firma also Handel mit "HIHEHU" (generischer Begriff wie z.b. Tapete)? Und die Marke ist schon eingetragen? Also durch die Prüfungsphase? Das hört sich für mich so an als ob die Eintragung garnicht hätte stattfinden dürfen!?

Gruß
Thomas

Ich möchte den Begriff nicht nennen, da es sonst sehr leicht wäre den Domaininhaber um den es geht herauszubekommen. Ob der Begriff nun 100% generisch ist kann ich nicht ganz beurteilen, es war jedoch nachweisbar zum Zeitpunkt der Domainregistrierung kein geschützer Begriff, jedoch auch kein sonderlich bekannter.

Weil er eine MArke hat und A nichts dagegen unternommen hat.

Auf jeden Fall zu einem Fachanwalt. Das ist hier alles zu theoretisch um wirklich beraten zu können.

Ich wollte oben auch nur klarstellen, dass die Domain sicher ist!

Nun ja, er kann ja noch was unternehmen. Soll das heissen, dass wenn er nichts unternimmt, er irgendwann keine Rechte mehr in Hinblick auf seine Domain hat? Das die Domain ihm sicher ist klingt gut! Darf er auch weiterhin Werbung draufhauen (Adsense) ?
 
Ich wollte oben auch nur klarstellen, dass die Domain sicher ist!

meine persönliche meinung:
die domain ist keinesfalls "sicher", das problem hier ist, dass die poster offenbar glauben, dass sich "Rechte" mit nem kurzen blick ins dpma prüfen lassen. geh zum anwalt, wenn möglich entsprechender fachanwalt und lass dich da mal hinsichtlich der situation beraten.
sog. wort- (und)oder bildmarken sind nur ein baustein für die mögliche verletzung von rechten. ach ja, noch ein tipp am rande, vergiss mal schnell die geschichte von "ich hatte die domain aber vorher".
 
Soll das heissen, dass wenn er nichts unternimmt, er irgendwann keine Rechte mehr in Hinblick auf seine Domain hat? Das die Domain ihm sicher ist klingt gut! Darf er auch weiterhin Werbung draufhauen (Adsense) ?
Natürlich dürfe man dann keine Werbung (da keine Nutzung) in den Warenklassen der Marke vornehmen.

Aber ich habe hier den Eindruck, dass dies alles zu oberflächlich ist. Es kann natürlich noch andere Rchte geben.

Ab zum Anwalt.
 
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